Esther Niewerth-Baumann
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Morgen hätte ich meinen Redebeitrag beinahe schon zerrissen, weil ich dachte, die Grünen würden den Antrag zurückziehen. Nach den glühenden Worten von Frau Hamburg war ja hiervon auszugehen. Aber es nichts dergleichen passiert, und das sieht auch jetzt nicht so aus. Oder wollen Sie den Antrag noch zurückziehen, Frau Viehoff?
Ich würde es Ihnen empfehlen. Noch vor zwei Wochen, als die Zahlen niedriger waren, hätte ich
vielleicht gesagt: Okay, das ist ganz sympathisch. Auf den ersten Blick wirkt es ja auch überzeugend und nachvollziehbar. Dass es für die Familien schwierig ist, die Freizeit mit kleinen Kindern zu verbringen, kann man durchaus verstehen. Es mag auch verlockend erscheinen, im Advent hier noch ein Türchen zu öffnen.
Aber zwei Aspekte sprechen dagegen.
Zu dem ersten Aspekt kann ich mich kurzfassen und verweise auf die Worte von Frau Hamburg von heute Morgen zur aktuellen Corona-Situation. Man kann sich schon vorstellen, warum eine Öffnung von Freilichtmuseen jetzt nicht möglich ist.
Der zweite Aspekt, den ich hervorheben möchte, lautet: Würden wir den Freilichtmuseen damit eigentlich helfen? Man muss ja überlegen, dass die Bilanz der Freilichtmuseen für 2020 ohnehin dramatisch ausgefallen ist. Partys, Feiern und Veranstaltungen wurden abgesagt. Schlimmer noch: Alle Klassenfahrten und die Besuche durch Schulklassen fielen aus. Vom Freilichtmuseum Cloppenburg weiß ich, dass dort normalerweise etwa 50 000 Schüler im Jahr zu Gast sind. Auch das entfiel natürlich alles in diesem Jahr.
Selbstverständlich ist der Besuch von Freilichtmuseen für Familien wichtig, aber wir haben Winter, und der Besuch einer solchen Einrichtung ist im Winter nicht besonders attraktiv. Zudem schließt von den vorhandenen 29 Museen etwa die Hälfte ohnehin im Winter vollständig. Warum? - Wahrscheinlich, weil es sich nicht lohnt.
Wir würden also nicht helfen, und angesichts der Corona-Zahlen bringt das auch jetzt nichts. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Herzlichen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider hat mir mein Kollege Calderone nur wenige Minuten gelassen. Sonst könnte ich auch auf Sie von den Grünen intensiv eingehen. Es gäbe einiges dazu zu sagen. Aber ich möchte natürlich den Justizvollzugshaushalt nicht vernachlässigen.
Zuerst möchte ich sagen, dass die §-128-a-ZPOVerhandlungen sehr gut funktionieren, Frau Ministerin. Ich habe schon eine über anderthalb Stunden bei dem Landgericht Aurich gehabt. Das läuft und funktioniert gut, ist eine spannende Herausforderung, und weitere werden sicherlich folgen.
Jetzt komme ich zum Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“, einem ganz besonders wichtigen Ausschuss: Normalerweise fahren wir als Ausschuss durchs Land und besichtigen Vechta, Lingen, Celle, Rosdorf, Uelzen oder Oldenburg, wo wir Gelegenheit haben, mit den Mitarbeitern und auch mit den Leitungen zu sprechen. Die Besichtigungen und die Termine vor Ort sind in diesem Jahr wegen Corona leider entfallen.
Dennoch haben wir natürlich die Gespräche geführt.
Ich hebe noch einmal hervor, dass der Justizhaushalt um 1,6 % gestiegen ist.
An dieser Stelle ein ganz besonderer Dank an die Mitarbeiter aus der Justiz! Immerhin 337 Personen helfen in den Gesundheitsämtern aus und unterstützen dort die Arbeit. Das ist, denke ich, etwas sehr Wichtiges und einen Dank wert!
Ich hebe die 15 neuen Vollzeitstellen im Justizvollzug hervor. Wir schaffen jedes Jahr neue Stellen, und so auch dieses Jahr. Wir arbeiten daran, die Fehlbedarfe dort abzustellen.
Ich hebe die 400 000 Euro hervor, die wir für die Straffälligenhilfe eingesetzt haben. Die Straffälligenhilfe hilft den Angehörigen durch Beratungsgespräche, sie betreut die Straffälligen in der Haft, sie bereitet die Entlassung vor, sie hilft bei der Nachsorge und sorgt so für eine gute Resozialisierung und gute Chancen für den Neuanfang.
Wir geben 150 000 Euro für den Täter-Opfer-Ausgleich aus. Ich nenne hier nur die Konfliktschlichtung in Oldenburg, die Waage Hannover und SKM Lingen. Die Konfliktschlichtung versteht sich als unparteiischer Mittler zwischen Täter und Opfer. Das Opfer kann Wiedergutmachung erfahren, und der Täter kann über persönlichen Kontakt zur Einsicht gelangen. Die Konfliktschlichtung hat einen präventiven Charakter.
Für die Ausrüstung der Justizvollzugseinrichtungen mit Digitalfunk geben wir 350 000 Euro und für den von Frau Osigus schon genannten Gefangenentransportwagen 140 000 Euro aus.
Ich danke der Ministerin und ihren Mitarbeitern herzlich für die gute geleistete Arbeit. Ich danke dem VNSB für die gute Zusammenarbeit. Ich hebe hervor, dass die Justiz eine tragende Säule des Rechtsstaates ist. Die Investitionen in die Justiz sind immer Investitionen in das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen uns mit Sicherheit auch im nächsten dafür ein.
Danke schön, und das war eine Punktlandung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Insolvenz“ kommt von dem lateinischen Wort „insolventia“ und heißt Zahlungsunfähigkeit. Es beschreibt die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können.
Für eine Insolvenz gibt es unterschiedliche Gründe: schlechte Zahlungsmoral, eine schwere Krankheit, eine - wie aktuell - Pandemie, unerwartete Auftragseinbrüche. Es gibt viele Gründe für eine Firmen- oder Privatinsolvenz.
Zuständig sind dann die Insolvenzgerichte. Frau Osigus sagte es bereits, wir haben in Niedersachsen 33 Insolvenzgerichte. Niedersachsen ist ein Flächenland. Wir nutzen die Möglichkeit der Dezentralisierung. Das heißt: möglichst viele Standorte für die Insolvenzgerichte.
Wir nutzen die Möglichkeit, Amtsgerichte auch abweichend von den Landgerichtsbezirken zu Insolvenzgerichten zu machen. Die Insolvenzgerichte arbeiten gut so. Das läuft gut und hat sich sehr bewährt.
Jetzt möchte, wie Frau Osigus bereits ausgeführt hat, das Justizministerium leider etwas ändern. Das Justizministerium möchte für sogenannte Regelinsolvenzen bei Unternehmen nur noch ein Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk. Das hat die schon beschriebene Auswirkung, dass wir statt 33 Insolvenzgerichten nur noch 11 Insolvenzgerichte hätten.
Deshalb unser Entschließungsantrag und deshalb auch die Bitte an die Fraktionen - ich hörte schon, dass eine Fraktion das nicht mitmachen will -, heute die abschließende Beratung des Antrags vorzunehmen, damit wir beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch etwas bewirken können. Das muss ja unser Ziel sein.
Warum wollen wir ein System verändern, das gut funktioniert? Warum gerade jetzt, wo aufgrund der Corona-Krise mehr Insolvenzen zu erwarten sind? Warum wollen wir in ein bewährtes System eingreifen? Die 33 Gerichte in Niedersachsen machen sehr gute Arbeit. Das passt zu solch einem Flächenland, wie Niedersachsen es nun einmal ist.
Man muss bedenken, dass die gute Vernetzung vor Ort für eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Insolvenzverwaltern in den Insolvenzverfahren sorgt. Eine gewisse Ortsnähe und die Kenntnis der lokalen Akteure sind sehr sinnvoll
und sehr gut. Das zeigt sich auch bei den vielen Amtsgerichten. Ich kann nur betonen, dass wir diese Amtsgerichtsstandorte - auch kleinere - auf jeden Fall erhalten wollen.
Schon 2011 hat Niedersachsen mit dem damaligen Justizminister Bernd Busemann ein derartiges Ansinnen aus dem Bundesministerium erfolgreich abgewehrt. Wir wollen das jetzt auch erfolgreich abwehren. Wir bleiben dran; wir möchten nämlich diese 33 Insolvenzgerichte behalten.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, wenn man sich kurz fasst. Dann hat man immer noch genug Restredezeit, um noch etwas auszuführen.
Ich möchte hier einen etwas versöhnlicheren Ton hineinbringen. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn wir früher auf die Idee gekommen wären und Sie früher darauf angesprochen hätten. Ich hätte es auch begrüßt, wenn wir früher darauf gekommen wären. Das sind wir aber leider nicht. Die Idee ist erst heute Morgen im bilateralen Gespräch entstanden. Deshalb bitte ich noch einmal darum, ob Sie sich nicht vielleicht doch überlegen können, über Ihren Schatten zu springen und unserem Ansinnen doch zuzustimmen.
Noch einmal zur Sache: Ich habe es vielleicht etwas falsch ausgeführt. Ich sage nicht, alles sei perfekt, und es solle sich gar nichts ändern. Für mich geht es ein bisschen darum: Es gibt ja immer die Debatte darüber, die kleinen Amtsgerichte überall zuzumachen. Ich finde schon, dass man auch gewachsene Strukturen beachten muss und dass man einfach beachten muss, dass beispielsweise ein Wiefelsteder Richter mehr darüber weiß, wie ein Wiefelsteder tickt, und dann vielleicht auch besser beurteilen kann, wie dort z. B. eine Wirtshauskeilerei ausgeht.
Insofern finde ich es schon sehr gut, dass wir diese gewachsenen Strukturen in unserem Flächenland Niedersachsen haben. Natürlich kann man sich das aber bei den Insolvenzgerichten im Einzelnen angucken. Die dezentrale Möglichkeit - also nicht nur 11 Gerichte, sondern stattdessen 33 - würden wir als sinnvoll erachten.
Die Zeit drängt etwas. Deshalb bitten wir darum, dass der Antrag nicht in den Ausschuss überwiesen wird. Selbstverständlich können Sie dies aber tun.
Ich danke noch einmal für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vom kolonialen Erbe direkt in die JVA und zum Thema Telemedizin! - Telemedizin in Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen findet in Form unseres gemeinsamen Pilotprojektes zur Telemedizin in der JVA Hannover seit Juli dieses Jahres statt. In Baden-Württemberg gab es bereits ein Pilotprojekt, das sehr gut gelaufen ist. Telemedizin wurde in Niedersachsen aber auch schon an anderer Stelle praktiziert. Das hat mir mein Nachbar, der Kollege Röhler erzählt. In der Helios-Klinik in Cuxhaven wird Telemedizin häufig praktiziert. Sie arbeitet mit Schiffen zusammen. Wenn jemand an Bord eines Schiffes krank wird und kein Arzt anwesend ist, ist es natürlich häufiger notwendig und wichtig, dass Telemedizin Anwendung findet.
Wir wissen, dass in Niedersachsen Ärztemangel besteht. Leider reißen sich Ärzte nicht gerade darum, in einer JVA zu arbeiten. In den JVAen in Niedersachsen sind 112 Ärzte im Einsatz, davon 23 als hauptamtliche Ärzte und 89 als nebenamtliche Ärzte. Es wird zunehmend schwieriger, die Insassen in den Justizvollzugsanstalten medizinisch zu versorgen. Hier kann Telemedizin eine sinnvolle und gute Ergänzung sein.
In den letzten Haushalt haben wir Mittel für ein Pilotprojekt eingesetzt. Dieses Pilotprojekt ist inzwischen in der JVA Hannover gestartet. Dort findet das Projekt „Telemedizin im Justizvollzug“ statt. Dort soll auch Teleradiologie eingesetzt werden. Auch das ist eine gute Möglichkeit. Dabei werden die Röntgenaufnahmen vor Ort gemacht, und die Bilder werden dann direkt weitergeschickt.
Die Vorteile der Telemedizin als Ergänzung zur übrigen Medizin sind:
Erstens kann dem zunehmenden Ärztemangel wirksam begegnet werden.
Zweitens kommt es zu einer Verbesserung der Versorgung am Wochenende und an den Feiertagen.
Drittens kann der Krankenpflegedienst rund um die Uhr auf einen Arzt zurückgreifen.
Viertens können auch Übersetzungsprogramme im Rahmen der Telemedizin eingesetzt werden. Dann ist es besser möglich, sich mit Gefangenen mit Migrationshintergrund zu verständigen.
Fünftens kann die Zahl der Ausführungen durch den Einsatz von Telemedizin reduziert werden. Das Positive ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Telemedizin in Niedersachsen bereits mit § 7 der Berufsordnung geschaffen sind.
Telemedizin kann insofern ein sehr, sehr sinnvolles Mittel sein. Wir sind gespannt, wie unser Pilotprojekt laufen wird. Telemedizin kann die Versorgung vor Ort natürlich nicht vollständig ersetzen, sie kann sie aber sinnvoll ergänzen. Insofern finden wir es gut, dass das jetzt läuft, und sind gespannt, wie es mit der Telemedizin in Niedersachsen weitergehen wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am kommenden Wochenende findet die Konfirmation meines Patenkindes statt. Ich darf eine Rede halten. Ich habe mir überlegt, über die positiven Eigenschaften dieses Patenkindes zu reden, und dachte, zur Recherche befrage ich im Vorfeld mal die Geschwister meines Patenkindes, was sie eigentlich gut an ihm finden.
Zunächst ging ich zu Moritz und fragte: „Moritz, sag mal, was findest du denn eigentlich gut an Philipp?“ - „Oh“, sagte er, „da fällt mir eigentlich gar nichts ein.“ Ich ging dann weiter zu seiner Schwester Amelie und fragte: „Amelie, was findest du denn eigentlich gut an deinem großen Bruder?“ - Sie sagte: „Da fällt mir eigentlich überhaupt nichts ein.“ - Da dachte ich, vielleicht habe ich bei der Kleinen mehr Glück, und ging zu Sophia. Ich fragte: „Sophia, sag mal, was findest du denn eigentlich gut an deinem großen Bruder?“ - „Na ja, wenn man was Positives sagen kann: Er ist nicht ganz so doof wie Moritz.“
Jetzt halte ich hier heute die dritte Rede zum Thema Enquetekommission für ein niedersächsisches Paritätsgesetz, und ich muss sagen: Mir geht es ein bisschen wie den Geschwistern von Philipp - mir fällt nicht so richtig was ein, was für eine Enquetekommission für ein Paritätsgesetz spricht.
Ohne Zweifel: Wir sind zu wenig Frauen in den Parlamenten - in den Kommunalparlamenten, in den Landesparlamenten und im Bundestag. Das ist ganz klar. Wir sind viel zu wenige, und das muss sich ändern. Aber dazu sind eine Enquete
kommission und ein Paritätsgesetz nicht der richtige Weg; das müssen die Parteien machen.
Anders, als es bei meinen letzten Reden zum Paritätsgesetz der Fall war, liegt jetzt ein Urteil eines Landesverfassungsgerichts vor, und zwar das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Es hat 62 Seiten. Ich habe mir die Mühe gemacht, sie alle zu lesen, und will daraus folgende Passagen zitieren:
„Das Paritätsgesetz beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl … sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit...“
„Diese Rechte beziehen sich nicht nur auf die Wahl selbst, sondern auch auf die wahlvorbereitenden Akte wie die von den Parteien vorgenommene Aufstellung von Listenkandidaten und -kandidatinnen.“
„Die Freiheit der Wahl begründet nicht nur das Recht, ohne staatliche Beeinträchtigung zu wählen, sondern auch dessen Kehrseite, das Recht, sich ohne staatliche Beeinträchtigung zur Wahl zu stellen.“
„Im Parlament schlagen sich die parteipolitischen Präferenzen des Volkes nieder, nicht dessen geschlechtermäßige, soziologische und sonstige Zusammensetzung.“
Die Ausführungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sind eindeutig. Natürlich gibt bei so einem Urteil immer auch Mindermeinungen oder Minderheitsvoten, aber insgesamt muss man sagen, dass die herrschende Meinung ist, dass ein Paritätsgesetz derzeit verfassungswidrig wäre. Wenn man das ändern wollte, müsste man das Grundgesetz ändern. Aber das können wir als Landesparlament nicht.
Der Staatsrechtler Otto Depenheuer schrieb im Cicero provokant: Was ist im Parlament mit den unter 30-Jährigen, den Rentner, den Arbeitslosen, den Migrantinnen? Sind die alle adäquat in den Parlamenten vertreten? - Dies muss man auch bedenken.
Mit einem Paritätsgesetz würde massiv in die Wahlrechtsgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Landesverfassung eingegriffen werden. Ich erinnere noch einmal an die Mütter und Väter des Grundgesetzes und an die Vorstellung, die sie von Repräsentation hatten.
Nach dem Grundgesetz bedeutet „Repräsentation“ Handeln für das Volk und Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk. „Repräsentation“ bedeutet aber nicht, dass zwischen Parlament und Volk eine Abbildungsgleichheit bestehen muss.
Wir haben jetzt schon - einfach aufgrund der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung - die unausweichliche Erkenntnis, dass wir ein Paritätsgesetz, so sehr wir es vielleicht auch wollen mögen, nicht verfassungskonform hinbekommen. Wir sollten also nicht Zeit, Geld und Personalressourcen des Landtags für etwas, dessen Ergebnis jetzt schon feststeht, verschwenden.
Danke schön.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschichten wiederholen sich manchmal. Letztes Mal habe ich bei diesem Tagesordnungspunkt erzählt, welche Schwierigkeiten wir als junges Studentenehepaar mit Kind hatten, in Münster
eine Wohnung zu finden. Wie wir dann herausfanden, lag das weniger daran, dass wir ein Kind hatten, sondern mehr daran, dass ich angehende Juristin war. Eine meiner Töchter ist auch Juristin, sie hat einen Freund, der ebenfalls Jurist ist, und beide bemühten sich jetzt um eine Wohnung. Sie sind heute, am 1. Juli, in eine neue Wohnung eingezogen, aber dies gelang erst, als sie - sie sind beide Rechtsreferendare - vor dem Wort „Referendar“ das Wort „Rechts“ wegließen. Denn als Rechtsreferendar ist man bei Vermietern nicht beliebt, wie alle Juristen nicht beliebt sind.
- Bei den Vermietern nicht beliebt sind.
Der Mieterschutz ist in Deutschland ein hohes Gut. Die Rechtsprechung in Deutschland ist sehr mieterfreundlich.
Die AfD möchte jetzt Gerechtigkeitslücken schließen, indem sie das Mietrecht ändert. Namentlich will sie § 536 BGB und § 917 ZPO ändern. Jeder Mieter soll bei einer Mietminderung verpflichtet sein, einen Minderungsbetrag zu hinterlegen.
Der Ausschuss hat dieses Thema ernst genommen. Wir haben uns intensiv mit der Thematik beschäftigt. Herr Emden, Sie selbst waren bei der Unterrichtung durch die Landesregierung nicht anwesend, weil Sie Vater geworden sind. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Glückwunsch. Aber das Protokoll haben Sie sicherlich gelesen. Ich würde sagen, Sie haben es nicht gründlich genug getan.
Herr Dr. Rass hat uns unterrichtet, und diese Unterrichtung war sozusagen eine Unterrichtung und eine Anhörung gleichermaßen; denn er hat beruflich vielfältige Erfahrung. Er war langjähriger Richter in Mietsachen am Amtsgericht und Vorsitzender Richter in Mietsachen am Landgericht. Insofern hat er als Praktiker viel Erfahrung. Er hat uns davon überzeugt, dass sich die Gerechtigkeitslücken so nicht schließen lassen.
Erstens ist der Antrag zur Bekämpfung von Mietnomaden, so hat er überzeugend ausgeführt, nicht zielführend. Zweitens kann man die Zahl der Zivilverfahren durch eine solche Methode nicht senken, sondern die Zahl der Zivilverfahren würde sogar steigen. Drittens würde sich die Zahl der Hinterlegungen verzwanzigfachen. Das wäre ein großer Verwaltungsaufwand und würde das bestehende System überfordern.
Der Ausschuss war in seiner Gesamtheit überzeugt, dass sich so Gerechtigkeitslücken nicht schließen lassen, und hat deshalb den Antrag der AfD abgelehnt.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lang ist es her: Als Studenten brauchten mein Mann und ich einmal zwei Jahre, um eine Wohnung zu finden. Wir versuchten, herauszufinden, woran es eigentlich lag, dass die Vermieter uns nicht wollten. Das mag zum einen an der Tatsache gelegen haben, dass wir ein Studentenehepaar mit Kind waren und dass das nicht gerade die Traumkonstellation für Vermieter ist. Aber nach einiger Zeit fanden wir heraus, dass es noch einen stärkeren Hinderungsgrund gab: die Tatsache, dass ich Jurastudentin war. Das mögen Vermieter im Regelfall nicht.
Der Mieterschutz ist in Deutschland ein sehr hohes Gut. Das deutsche Recht und die deutsche Rechtsprechung sind sehr mieterfreundlich. Als Rechtsanwältin kann ich berichten, dass es deutlich mehr Spaß macht, den Mieter vor Gericht zu vertreten als den Vermieter.
Die AfD möchte nun über eine Bundesratsinitiative das Mietrecht ändern. Sie möchte § 536 BGB und § 917 Abs. 2 ZPO ändern. Es geht um die soge
nannten Mietnomaden und hier um einen kleinen Teilaspekt, nämlich den Mietnomaden, der zu Unrecht die Miete mindert. Die AfD möchte, dass der Minderungsbetrag hinterlegt wird, und das soll durch einen Arrest gesichert werden.
Mietnomaden sind Personen, die von vornherein nicht die Absicht haben, den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Sie gehen dabei ganz unterschiedlich vor. Das von der AfD geschilderte Phänomen ist eine Erscheinungsform.
„Haus und Grund“ ist der Auffassung, dass es etwa 15 000 Fälle von Mietnomaden im Jahr gibt. Der Deutsche Mieterbund geht von deutlich weniger Fällen aus.
Eine Studie der Universität Bielefeld zeigt, dass es dem Vermieter eigentlich auch nichts nützt, vorher Informationen über den Mieter einzuholen. Mietnomaden kommen in allen Gesellschaftsschichten vor.
Zurück zur AfD: Im Bereich der Gewerberaummiete gibt es schon solch eine Pflicht zur Hinterlegung des Minderungsbetrages. Allerdings gilt diese Pflicht nicht für Wohnraum, da für diesen das Benachteiligungsverbot in § 536 Abs. 4 BGB gilt. Es stellt sich die Frage: Besteht ausreichend Grund, das Recht zum Nachteil der ehrlichen Mieter zu schwächen?
Mir stellen sich mehrere Fragen, die in den Beratungen im Ausschuss geklärt werden müssen:
Erstens: Erreicht man durch eine solche Gesetzesänderung eine Änderung des Verhaltens der Mietnomaden?
Zweitens - das ist eine wichtige Frage -: Überfordern wir das bestehende System der Hinterlegung? Im Jahr 2019 gab es 4 463 Hinterlegungsfälle und 16 138 Mietsachen an den Gerichten. Wenn man davon ausgeht, dass etwa die Hälfte der Mietsachen - also etwa 8 000 - Minderungsfälle betreffen, dann ergeben sich - weil ja jeden Monat hinterlegt werden muss - bei einer Verfahrensdauer von einem Jahr 96 000 Hinterlegungen pro Jahr, die zu den 4 463 Hinterlegungen hinzukämen. Man muss sich überlegen, ob die Hinterlegungsstellen damit nicht völlig überfordert würden.
Drittens stellt sich die Frage, ob die Sicherung des Mietzinsanspruchs so durchführbar ist. Man muss bedenken, dass das Arrestverfahren eigentlich auf bereits titulierte Forderungen ausgelegt ist, und die Minderungsbeträge wären ja keine titulierten Forderungen. Auch hier gibt es starke Bedenken.
Viertens stellt sich die Frage, ob die vorgeschlagene Änderung rechtstechnisch hinreichend klar ist. Da habe ich Bedenken grammatikalischer Art und bezüglich der Bestimmtheit des Paragrafen.
Es ist also Zurückhaltung angebracht. Aber natürlich sind wir gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss und die Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Haben Sie schon einmal eine JVA von innen gesehen? Wir Mitglieder des Unterausschusses haben
schon ganz viele JVAs von innen gesehen. Wir machen regelmäßig Reisen und besuchen die einzelnen Justizvollzugsanstalten, sprechen intensiv mit der jeweiligen Anstaltsleitung sowie dem Personal und besichtigen die Anstalten. Dadurch erfahren wir natürlich viel.
Zunächst möchte ich den Justizvollzugsbeamten in diesem Land ganz herzlich für ihre Arbeit danken und ihnen Anerkennung dafür aussprechen.
Der Justizvollzug ist leider selten im Licht der Öffentlichkeit. Und wenn er einmal ins Licht der Öffentlichkeit rückt, dann meistens weil etwas passiert ist. Aber in diesem Jahr wollte sogar jemand so gerne in die Justizvollzugsanstalt, dass er einzubrechen versuchte. Er kam nicht hinein, aber das zeigt immerhin, wie gut wir aufgestellt sind.
Wir als Unterausschuss „Justizvollzug“ kennen die Arbeitsbelastung der Justizvollzugsbeamten und die schwierigen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. Deshalb wollen wir es nicht dabei belassen, ihnen zu danken, sondern wollen auch etwas tun. Deshalb wollen wir 1,5 Millionen Euro für die Sanierung und Schaffung von Haftplätzen ausgeben, und wir wollen zehn Vollzeitstellen schaffen, um die schwierige Personalsituation weiter zu entlasten. Außerdem ist uns aus den Reihen der Justizvollzugsbeamten in den Justizvollzugsanstalten bekannt geworden, wie schwierig es ist, Ärzte und Psychologen für die Justizvollzugsanstalten zu finden. Deshalb geben wir Geld für Modellprojekte aus - zum einen 50 000 Euro für Telemedizin und zum anderen 150 000 Euro für das Modellprojekt psychische Versorgung.
Die Resozialisierung der Inhaftierten ist uns sehr wichtig. Deshalb stocken wir die Straffälligenhilfe um 400 000 Euro auf und geben für die Konfliktschlichtung Oldenburg und die WAAGE Hannover zusätzlich 300 000 Euro aus. Die Konfliktschlichtung und die WAAGE sind wichtige Anlaufstellen für die Vermittlung zwischen Täter und Opfer.
Auch den Opferschutz stocken wir um 148 000 Euro auf. Das Thema hatten wir im letzten Plenum, als wir Herrn Pfleiderer als neuen Opferschutzbeauftragten begrüßt haben.
Ich danke dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit, und ich danke natürlich auch allen im Ausschuss für die gute Zusammenarbeit. Ich denke, wir tun gemeinsam viel.
Ich spreche noch einen Punkt aus dem Bereich Recht an, der mir besonders am Herzen liegt. Er betrifft die drei Stellen für Sozialrichter, die wir zusätzlich schaffen. Ich finde das sehr wichtig. Ich hatte hier viele Gespräche und erlebe es als Rechtsanwältin selbst, wie nötig es ist, dort durch mehr Richter Abhilfe zu schaffen.
Justiz ist und bleibt tragende Säule des demokratischen Rechtsstaates. Jede Investition lohnt sich. Dafür werden wir uns auch künftig einsetzen - mit Sicherheit!
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Karenzzeiten haben zwei Seiten. Es wird dringend Zeit, dass wir in Niedersachsen eine Regelung treffen.
In der 17. Wahlperiode ist in dieser Hinsicht nichts passiert. Deshalb wird es Zeit, dass wir in der 18. Wahlperiode diesbezüglich tätig werden.
Der Vorschlag der Landesregierung orientiert sich an der Regelung im Bund und in der EU und an den Regelungen der meisten Bundesländer. Dieser Vorschlag ist gut.
Das Problem ist international bekannt. In England und in den USA spricht man in diesem Zusammenhang von einer „revolving door“ und in Japan von „amakudari“ - „vom Himmel herabsteigen“ heißt das. Ob das Ministeramt der Himmel ist und ob der Wechsel vom Ministeramt in die Wirtschaft ein Herabsteigen aus dem Himmel ist, das darf jeder für sich bewerten.
Wir finden die Gesetzesinitiative der Landesregierung richtig. Sie schränkt die Freiheitsrechte des Einzelnen nicht zu sehr ein, sie zeigt aber auch die besondere Verantwortung der Mitglieder der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, ihre auf das Amt folgende Beschäftigung zu erklären.
Die vorliegende Regelung berücksichtigt aber auch etwas anderes ganz Wichtiges. Wir wollen und müssen für Seiteneinsteiger attraktiv bleiben, und attraktiv für Seiteneinsteiger sind wir nur, wenn die Karenzzeit nicht unendlich lang ist.
Und - auch das finde ich besonders hervorhebenswert und wichtig -: Unsere Minister sollen, wenn sie Minister sind, unabhängig sein und ihre berufliche Zukunft nicht vom Wohlwollen der Partei abhängig machen. Wenn ein Minister die ganze Zeit nur daran denkt, dann ist er nicht unabhängig.
Deshalb ist es sinnvoll, eine Karenzzeit mit 18 Monaten überschaubar zu gestalten. Deshalb stimmen wir heute dem Gesetzesvorschlag der Landesregierung zu.
Danke schön.
Moin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Justizministerin! Herr Pfleiderer!
Der Staat steht in der Verantwortung, Kriminalitätsopfern in jeder Phase des Strafverfahrens wirksam zu helfen und sie zu schützen, vor allem, wenn es um Gewaltstraftaten geht. Im Strafverfahrensrecht in Deutschland standen jedoch lange die Täterinnen und Täter sowie deren Motive im Fokus. Die Tatfolgen für die Opfer, ihre Gefühle und Ängste spielten eine untergeordnete Rolle.
Diese Vorstellungen gehören inzwischen der Vergangenheit an. Der Opferschutz ist mittlerweile ein fester Bestandteil des Strafprozessrechts. In den Verfahren, die Terroranschläge oder Amokläufe zum Inhalt haben, hat sich gezeigt, dass es noch Lücken im Opferschutz gibt.
Ich stelle für unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Wie ist der Opferschutz in Niedersachsen organisiert?
2. Gibt es in anderen Ländern ebenfalls eine zentrale Stelle und damit einen Ansprechpartner für Opferschutz?
3. Welche Aufgaben hat der von der Landesregierung berufene Beauftragte für Opferschutz?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Opfer kann jeder werden - Opfer eines Terroranschlags, Opfer eines Amoklaufs, Opfer einer Gewalttat oder einer anderen Straftat. Es sind allerdings nicht nur
diese großen Fälle, die uns aus der Presse und aus den Medien bekannt sind. Es sind auch die kleinen Gewaltdelikte, die kleinen Verbrechen, die die Menschen schwer belasten. Das müssen wir dabei bedenken. Wir denken immer nur an die großen Schlagzeilen, die wir lesen. Es ist auch wichtig zu erkennen, dass viele Menschen Opfer von kleinen Straftaten sind, über die vielleicht nicht einmal in der Zeitung berichtet wird, die diese Opfer aber auch besonders belasten.
Alle Opfer benötigen schnelle, unbürokratische und qualifizierte Hilfe. Frau Ministerin, ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass wir in Niedersachsen sehr gut aufgestellt sind. Es gibt die Stiftung Opferhilfe mit den elf Opferhilfebüros in den Landgerichtsbezirken. Es gibt die psychosoziale Prozessbegleitung mit 54 Fachkräften, und es gibt das Trauma-Netzwerk Niedersachsen mit 22 Kliniken für Erwachsene und 10 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
In meinem Beruf als Anwältin und dort insbesondere als Fachanwältin für Medizinrecht hatte ich es schon häufig mit diesem gut aufgestellten Land zu tun, wenn ich Opfer von Gewalt- und Straftaten beraten durfte, die einen Berechtigungsschein für eine für sie als Opfer kostenlose Beratung bei einem Anwalt bezüglich der medizinrechtlichen Folgen einer solchen Gewalttat bekamen.
Wir sind also gut aufgestellt in Niedersachsen. Das erfreut uns natürlich. Wir freuen uns besonders, dass jetzt auch der Landesbeauftragte für Opferschutz, Herr Thomas Pfleiderer, seine Arbeit aufgenommen hat und dass er heute hier ist. Mit ihm erhält die Opferhilfe in Niedersachsen ein Gesicht, und das ist gut so. Wir wünschen ihm und seinem Team sehr viel Erfolg.
Danke schön.
Frau Ministerin, Sie sprachen von den liegen gebliebenen Projekten im Bundesministerium; da hatten Sie einige erwähnt. Waren das alle, oder gibt es noch mehr?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe acht Nichten und sieben Neffen. Am letzten Samstag haben wir den 82. Geburtstag meines Vaters gefeiert, und alle kamen zusammen. Dabei konnte ich ein Gespräch zwischen meiner kleinen Nichte und meinem kleinen Neffen mitbekommen. Beide unterhielten sich darüber, was sie einmal werden möchten, und es kam die Frage auf, ob denn mein Neffe auch die Möglichkeit hätte, Bundeskanzler zu werden oder Bundesvorsitzender. Meine Nichte erklärte ihm gleich, dass das nicht ginge, das wäre ein Job, den nur Frauen ausüben könnten, es gebe nur eine - weibliche - Bundeskanzlerin und eine - weibliche - Bundesvorsitzende. Nein, er könne nicht Bundeskanzler werden und diesen Beruf nicht ausüben. Mein Neffe entschied sich dann sogleich, stattdessen Lokomotivführer zu werden.
Einem kleinen Jungen aus einem FDP-Haushalt kann das sicherlich nicht so gehen.
Er hat das Problem nicht, der kann vielleicht Bundesvorsitzender werden. Oder wie viele - weibliche - Bundesvorsitzende hatten Sie so?
Meine Damen und Herren, in Deutschland leben 42 Millionen Frauen und 41 Millionen Männer. Im
Niedersächsischen Landtag haben wir nur einen Frauenanteil von 27 %. Das ist sicherlich zu wenig. Und in unseren Parteien sieht es noch schlimmer aus. Selbst bei den Grünen sind deutlich weniger als 40 % Frauen aktiv.
Die Frage, die sich natürlich stellt, ist: Brauchen wir eine Enquetekommission? - Aktuell tagt regelmäßig die Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung. 14 Termine haben schon stattgefunden, 14 weitere sind geplant. Eine Enquetekommission ist zeitintensiv, kostet den Steuerzahler Geld und bindet große Personalressourcen des Landtages. Natürlich ist sie in diesem Zusammenhang sehr notwendig. Jetzt fragen wir uns: Was würde eine Kommission für ein Paritätsgesetz bringen? - Nicht nur nach Auffassung der CDU-Fraktion, sondern auch nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung wäre jede Art von Paritätsgesetz verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Ich habe zu meiner letzten Rede zum Paritätsgesetz meine Tochter mitgebracht. Auch sie hat mir berichtet, dass man eine mündliche Prüfung in dem entsprechenden Bereich nicht besteht, wenn man etwas anderes annimmt. Da gibt es große Bedenken.
Mit einem Paritätsgesetz würden wir in die wichtigen Wahlrechtsgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Landesverfassung eingreifen. - Wir würden in wichtige Parteienrechte eingreifen. Das kann ohnehin nur der Bund machen.
Ich erinnere noch einmal an die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes und an die Vorstellungen, die sie von Repräsentation hatten. Repräsentation bedeutet Handeln für das Volk und Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk. Repräsentation verlangt keine Abbildungsgleichheit zwischen dem Parlament und dem Volk.
Ja.
Ich kann Ihnen sagen, dass ein solches Gesetz allgemein für verfassungswidrig gehalten wird. In den mündlichen Prüfungen, von denen ich eben gesprochen habe, ist es ganz klares Ergebnis, dass ein solches Gesetz verfassungswidrig ist. Was meine Kollegen in Brandenburg machen, weiß ich nicht, aber ich halte es für verfassungswidrig. Das ist richtig.
Wir haben jetzt schon die unausweichliche Erkenntnis, dass wir ein Paritätsgesetz nicht verfassungskonform hinbekommen. Wir sollten also nicht Zeit, Geld und Personalressourcen des Landtages für ein Ergebnis verschwenden, das jetzt schon feststeht. Meine Kollegin Mareike Wulf hat zum Thema „100 Jahre Frauenrecht“ ausgeführt: Wir müssen Wege schaffen, dass sich mehr Frauen dafür motivieren können, sich zu engagieren, in den Parteien mitzuwirken und sich wählen zu lassen.
Mit einem Gesetz - das muss man immer bedenken - ändern wir nur die Symptome, aber nicht die Ursachen der mangelnden Vertretung von Frauen im Parlament. Wir alle müssen unsere Parteien attraktiver für Frauen machen. Ohne Zweifel müssen wir etwas tun. Aber weder eine Enquetekommission noch ein Parité-Gesetz sind hierfür der richtige Weg.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Piel, Sie haben die Bedenken dargestellt, die Ihre Fraktion noch gegen diesen Gesetzentwurf hat. Wir sind auf die Ausschussdebatten gespannt und hoffen natürlich, dass wir Sie im Ausschuss davon
überzeugen, dass dieser Gesetzentwurf der richtige ist, und dass uns auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst überzeugt.
Familienrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht - das sind die Gebiete, mit denen ich mich in den letzten 22 Jahren beschäftigt habe. Vor gut anderthalb Jahren ist der Bereich des Justizvollzuges dazugekommen. Ich bin froh, dass meine Fraktion mich in den zuständigen Unterausschuss entsandt und mich dort zur Sprecherin gemacht hat - weil der Justizvollzug wirklich ein sehr spannendes und interessantes Thema ist und man sehr viel herumkommt und viel erlebt.
Wichtigstes Ziel des Justizvollzugs ist die Resozialisierung der Täter. Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Aber der Justizvollzug dient natürlich auch dem Schutz der Allgemeinheit. Wir sprechen heute über die Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Nur am Rande möchte ich die Umsetzung der zwei EU-Richtlinien erwähnen - zum einen das Thema Datenschutz und zum anderen die Verfahrensgarantien für Kinder, die getrennte Unterbringung.
Wichtig ist für uns die Reduzierung der Zahl der Ausführungen von Sicherungsverwahrten. Ich erinnere, wie meine Kollegin Osigus auch, an den Entschließungsantrag vor einem Jahr zum Thema „Qualität steigern, Sicherheit erhöhen“. Für uns stand nie die Reduzierung des Aufwandes im Vordergrund, sondern immer der therapeutische Ansatz der Sicherungsverwahrung. Wenn wir - und das war das Ergebnis - mit mehr Ausführungen nicht erreichen, dass die Sicherheitsverwahrten schneller die Entlassung anstreben, sondern das Gegenteil geschieht, dann erscheint es sinnvoll, wie in den anderen Bundesländer auch die Zahl der Ausführungen zu reduzieren.
Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. Juli 2018 um. Da ging es um die Fixierung im Justizvollzug. Diese muss unter Richtervorbehalt gestellt werden.
Ein weiteres wichtiges Thema ist für uns die elektronische Fußfessel. Die Justizministerin hat hier geäußert, dass sich niemand mehr Sorgen machen soll, wenn ein Straftäter Freigang hat. Das finden wir auch sehr bedeutsam, und deshalb halten wir es für ein wichtiges Mittel, die elektronische Fußfessel einzuführen.
Wir meinen, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind zu einem
zeitgemäßen Justizvollzug, der den wichtigen zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute Verstärkung mitgebracht: meine 23jährige Tochter, die auf den Tag genau vor zwei Wochen ihr erstes juristisches Staatsexamen bestanden hat.
- Es ist nett, dass Sie klatschen. Das hat sie auch verdient.
Im juristischen Staatsexamen ist Parität regelmäßig ein aktuelles Thema der mündlichen Prüfungen. Weil dies so ist, könnte meine Tochter im Zweifel die besser fundierte Rede zu diesem Thema halten, da sie sich schon intensiv damit auseinandergesetzt hat.
Meine Damen und Herren, auch bei uns in der CDU-Fraktion sind Frauen ein sehr wichtiges Thema. Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage, was wir tun können, damit mehr Frauen politisch aktiv werden. Nicht nur uns als Gruppe der Frauen von Ende 20 bis Mitte 60, sondern unserer gesamten Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, mehr Frauen aktiv in die Politik zu bringen.
Ohne Frage gibt es zu wenig Frauen hier im Parlament. Es sind zu wenig Frauen im Bundestag, es sind zu wenig Frauen in den Kommunalparlamenten. Es sind generell auch zu wenig Frauen in den
Parteien. Das ist parteiübergreifend so. Und auch in den Führungspositionen der Wirtschaft findet man leider zu wenig Frauen.
Die Grünen fordern nun eine Enquetekommission. Ziel ist die Erarbeitung eines Vorschlags für ein niedersächsisches Parité-Gesetz. Nicht nur nach Auffassung der CDU-Fraktion, sondern auch nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung ist aber jede Art von Paritätsgesetz verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Man müsste das Grundgesetz ändern, aber das können wir als Landesparlament bekanntlich nicht tun. Mit einem Parité-Gesetz würde massiv in die Wahlrechtsgrundsätze aus Artikel 38 Grundgesetz und Artikel 8 der Landesverfassung eingegriffen werden. Es würde aber auch - das halten wir ebenfalls für sehr wichtig - in die Parteienrechte eingegriffen; diese würden sehr stark beeinträchtigt werden.
Herr Genthe hat es schon ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Eingriffe stattfinden, wenn es einen verfassungsrechtlich zwingenden Grund gibt. Im ersten Moment könnte man denken, so wenige Frauen im Parlament seien ein solcher verfassungsrechtlich zwingender Grund, und es bestehe die Notwendigkeit für ein solches Gesetz. Allerdings muss man sich auch anschauen, was die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes wollten, welche Vorstellung sie zur grundsätzlichen Bedeutung von Repräsentation gehabt haben.
Nach dem Grundgesetz bedeutet Repräsentation Handeln für das Volk und Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk. Repräsentation bedeutet aber nicht, dass zwischen dem Parlament und dem Volk eine Abbildungsgleichheit bestehen muss. Ich weiß von den Grünen in Oldenburg, dass sie immer sagen: „Bei uns machen die Männer die Frauenpolitik.“ Es ist nämlich nicht unbedingt so, dass Frauen nur Frauenpolitik und Männer nur Männerpolitik machen. Wir brauchen nicht unbedingt eine bevölkerungsgleiche Abbildung im Parlament.
Wir als CDU-Fraktion halten also jede Art von Paritätsgesetz für verfassungswidrig. Um ein solches einführen zu können, müsste man massiv in das Grundgesetz eingreifen. Das können nur Bundestag und Bundesrat; das kann kein Landesparlament. Außerdem wollen wir einen solchen intensiven Eingriff in das Grundgesetz nicht.
Wir halten eine Enquetekommission nicht für sinnvoll, weil wir der Auffassung sind, dass ein ParitéGesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist, und weil wir einen diesbezüglichen Eingriff in das Grundgesetz nicht wollen.
Wir sind also zu dem Ergebnis gelangt, dass sich ein solches Problem durch ein Gesetz nicht lösen lässt. Aber natürlich müssen wir etwas dafür tun, dass künftig mehr Frauen hier im Landtag und auch in den anderen Parlamenten sind.
Hier sind zum einen die Parteien gefordert, sich mehr um die Frauen in der sogenannten zweiten Lebensphase zu kümmern, sich genau anzusehen, was getan werden kann, wenn es Probleme mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt.
Es gibt aber durchaus auch Ideen, wie der Landtag selbst an sich arbeiten könnte. Ich denke an die thüringische Abgeordnete, die mit ihrem Baby in den Landtag kam und deswegen des Landtags verwiesen wurde. Man kann versuchen, ein besonders familienfreundliches Klima im Landtag zu schaffen. Hierbei ist an Räume zu denken, in denen Mütter ihre Kinder betreuen lassen können, und an andere Dinge, die teilweise auch schon vorhanden sind. Aber diesbezüglich können wir noch einiges tun. Auch jede Partei kann für sich etwas tun.
Wir müssen etwas tun. Dies ist eine zwingende Aufgabe. Aber ein Parité-Gesetz ist hier nicht der richtige Weg.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie erwähnten die Arbeit des Landes
präventionsrates. Was unternimmt dieser Präventionsrat, um die Kinder besser zu schützen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich mit dem ganz besonders wichtigen und ganz besonders bedeutenden Bereich des Justizvollzugs und der Straffälligenhilfe an.
Ich möchte mit einem Dank für die Arbeit der Justizvollzugsbeamten beginnen. Ich finde es ein bisschen schade, dass durch die Demonstration heute vielleicht ein leicht falscher Eindruck entstanden ist, nämlich ein Eindruck der Unzufriedenheit dieser Beamten. Wenn man allerdings das Gespräch mit ihnen gesucht hat - das habe natürlich auch ich heute Morgen getan -, dann ist der Eindruck wieder ein bisschen geradegerückt worden. So unzufrieden, wie man den Eindruck bei dieser Demonstration haben konnte, sind sie nicht. Der Ärger über die Anhebung der Altersgrenze ist da. Aber dennoch ist in diesem Jahr besonders viel Gutes im Bereich des Justizvollzugs geschehen. Das möchte ich jetzt gleich im Einzelnen vortragen.
In Niedersachsen haben wir einen modernen und funktionierenden Justizvollzug. Man muss beim Justizvollzug bedenken, dass er selten im Blick der Öffentlichkeit steht. Die Erwartung der Öffentlichkeit ist schlicht: Er muss funktionieren. - Er fällt eigentlich nur dann auf, wenn etwas mal nicht funktioniert. Insofern ist es besonders wichtig, dass wir den Justizvollzugsbeamten danken und ihre Arbeit anerkennen. Unser Dank gilt auch der Justizministerin und ihren Mitarbeitern. Herzlichen Dank für die gute Arbeit und die gute Zusammenarbeit!
Wir möchten dafür sorgen, dass es in diesem Bereich weiterhin so gut funktioniert. Deshalb freuen wir uns darüber, dass das Ministerium bereits den Mittelansatz für die Fortbildung von 330 000 auf 1 Million Euro heraufgesetzt hat und dass 150 zusätzliche Anwärterstellen geschaffen werden; das ist gut, um sich auf den demografischen Wandel einzustellen. Wir freuen uns auch über den neuen Gefangenentransportbus, der aus Mitteln des Ministeriums neu angeschafft wird. Und selbstverständlich - das ist sehr bedeutend - freuen wir uns über die Erhöhung der Justizvollzugszulage von 95,53 Euro auf 127,38 Euro.
Wie gesagt, das ist vielleicht ein bisschen untergegangen: Wir erhöhen zwar die Altersgrenze auf 62 Jahre - damit erfolgt die Angleichung an andere Berufsgruppen -, allerdings verringert sich diese Altersgrenze um ein Jahr auf 61 Jahre, wenn man bereits 25 Jahre in Wechselschicht gearbeitet hat. Bei der Übergangsregelung haben wir uns dafür eingesetzt, dass diese länger in Kraft ist. Das haben wir von der Großen Koalition gemacht, das hat, Frau Viehoff, die andere Koalition nicht gemacht. Alle haben uns bei der Verlängerung der Gültigkeit der Übergangsregelung zugestimmt.
Wir haben uns für die Konfliktschlichtung und die Waage Hannover e. V. eingesetzt. Das sind Einrichtungen für den Täter-Opfer-Ausgleich. Dort stellen wir 100 000 Euro mehr zur Verfügung. Des Weiteren freuen wir uns darüber, dass die Anlaufstellen für die freie Straffälligenhilfe - Herr Kollege Calderone hat dazu ausgeführt - gestärkt werden. 200 000 Euro hatte das Ministerium in seinem Ansatz gesetzt, und wir haben weitere 500 000 Euro draufgepackt. Insofern ist das eine wichtige Stärkung dieser guten und bedeutenden Arbeit der Anlaufstellen für Straffälligenhilfe. Das wird der Betreuung der Haftentlassenen zugutekommen. Hinzu kommt natürlich noch die neue Förderrichtlinie für diese.
Auch die schon erwähnten 20 zusätzlichen Stellen für Justizvollzugsbeamte sind für jede einzelne Justizvollzugsanstalt zur Entlastung der dortigen Arbeit sehr wichtig. Außerdem stellen wir mehr Geld, und zwar 1,5 Millionen Euro mehr, für Sicherheitstechnik, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung. Auch dies kommt den Justizvollzugsanstalten zugute.
Ich schließe mit einem nochmaligen Dank an die Justizvollzugsbeamten und an die Frau Ministerin sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an den Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt 30 Jahre her. Ich hatte das Abitur in der Tasche. Ich hatte einen Studienplatz für Jura in Bonn. Ich hatte ein Zimmer in einer WG. Das Leben konnte losgehen. Ich hatte den Kopf voller Pläne. Schwanger zu sein, gehörte sicherlich nicht dazu. - Aber ich war es.
Unser Sohn wird im nächsten Jahr 30. Er wurde das damals noch völlig untypische Studentenkind, für das es Alltag war, vom Vater zur Mutter an der Hörsaaltür übergeben zu werden und auf dem Hörsaalbalkon seinen Mittagsschlaf zu machen.
Wir Antragsteller - dazu gehören auch alle Frauen der CDU-Fraktion, Frauen im Alter von 28 bis 64 Jahre - haben uns mit den anderen Antragstellern zusammen die Entscheidung nicht leicht gemacht. Viele von uns haben Kinder. Manche haben - wie ich - zwei erwachsene Töchter, mit denen wir intensiv diskutiert haben.
Wir haben uns mit den unterschiedlichen Konfliktsituationen der Frauen intensiv auseinandergesetzt. Auch mit der Geschichte des § 219 a und dem Schutzzweck dieser Norm haben wir uns intensiv auseinandergesetzt. Und: Nein, die Vorschrift stammt nicht aus dem Nationalsozialismus - sie stammt von 1972, und es gab schon eine Vorgängervorschrift in der Kaiserzeit.
Wir haben gegoogelt und geguckt, welche Informationen Frauen heute schon bekommen können, und - das ist das Wichtigste - wir haben eine ausführliche Anhörung durchgeführt. Wir haben Ärzte angehört, wir haben die evangelische und die katholische Kirche angehört, und wir haben eine Strafrechtsprofessorin angehört. Nach allen diesen Überlegungen und Anhörungen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass für uns der richtige Weg ist: Mehr Information - natürlich -, aber keine Werbung!
Wir finden es schade, dass hier die Chance zu einem gemeinsamen Antrag mit der Großen Koalition vertan wurde. Es wäre sicherlich schön und auch ein gutes Beispiel für Berlin gewesen, wenn wir uns hier hätten einigen können. Ich meine aber, es scheiterte hier schon von Anfang an an der Ergebnisoffenheit für eine Einigung.
Für unseren Entschließungsantrag sprechen drei Gründe: Zum einen der Normzweck des § 219 a. Dieser ist der Schutz des ungeborenen Lebens. Den finden wir besonders wichtig. Wir meinen, dass kommerzielle Werbung hier einfach nicht reinpasst. Wir meinen auch, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau durch § 219 a in keiner Hinsicht eingeschränkt wird. Es geht schließlich um ein Werbeverbot für Ärzte.
Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass auch das Standesrecht hier nicht weiterhilft. Auch wir Anwälte - ich bin Anwältin - unterliegen dem Standesrecht. Wir haben auch ein Werbungsverbot in unserem Standesrecht. Dennoch werben Anwälte bundesweit mit dem Slogan: „Wir machen Ihre Scheidung schöner als die Hochzeit.“
Unsere Anhörung hat uns am allermeisten überzeugt. Weder die evangelische Kirche noch die katholische Kirche wollen den § 219 a abschaffen. Aber das Wichtigste ist: Auch die Ärztekammer, also auch die Ärzte, wollen den § 219 a nicht abschaffen, und das sind doch diejenigen, um die es hier geht.
Wir haben unsere Regelung mit der evangelischen und der katholischen Kirche geeint, wir haben unsere Regelung mit den Ärzten und auch mit der Strafrechtsprofessorin geeint, die mit unserer Regelung der Modifizierung gut leben kann. Die Abgrenzung ist hier nun wirklich nicht schwierig.
Wir finden, im Google-Zeitalter ist es natürlich wichtig, dass die Betroffenen umfassende Informationen bekommen. Das ist sehr, sehr wichtig. Deshalb lautet unsere Botschaft: Information ja, Werbung nein!
Wir bitten darum, für unseren Entschließungsantrag zu stimmen. - Die Zeit habe ich auch eingehalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, warum gestaltet sich eine Durchsuchung bei den Bistümern eigentlich so schwierig?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Oldenburgerin stelle ich die folgende Frage an die Landesregierung: Das OFFIS in Oldenburg wird bei der Digitalisierung sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Es gibt aber auch noch andere Kompetenzzentren dieser Art. Wie wollen Sie sicherstellen, dass unnötige Doppelstrukturen vermieden und Aufgaben sinnvoll gebündelt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 137 Abgeordnete hat dieser Landtag, und alle Abgeordneten sind mit einer Hebamme geboren. Ich bin mit einer Hebamme geboren, meine drei Kinder sind mit einer Hebamme geboren, und ich hoffe, dass meine Enkelkinder, die irgendwann geboren werden, auch mit einer Hebamme geboren werden. Schon daraus geht hervor: Hebammen sind wichtig! Wir brauchen sie!
In Oldenburg, einer wachsenden Stadt - das kann ich berichten -, gibt es einen großen Hebammenmangel. Wenn man einen positiven Schwangerschaftstest hat, muss man sich, schon bevor man seine Angehörigen über die freudige Botschaft informiert, schnell um eine Hebamme kümmern - um einen Kindergartenplatz auch, aber ganz besonders um eine Hebamme. Selbst wenn man sich so frühzeitig darum bemüht, kann es passieren, dass man keine Hebamme bekommt.
Das Thema ist sehr aktuell. Die Gesundheitsministerkonferenz - wir konnten es gestern einer Pressemitteilung entnehmen - hat sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Da ging es um die Versorgung mit Hebammen, um die Situation bei ihrer Haftpflichtversicherung und um die Frage, ob sich diese Problematik durch den Zuschuss jetzt zum Besseren verändert hat oder ob es noch weiter Probleme gibt.
Die FDP-Fraktion wendet sich nun mit acht Punkten an die Landesregierung: Es geht um die Versorgung mit Hebammen, die Rahmenbedingungen für die Hebammen, die Haftpflichtversicherungsproblematik, die Höhe der Fallpauschalen, neue Versorgungsformen, einheitliche Standards und die Frage der Akademisierung: überhaupt eine Akademisierung, die Vollakademisierung oder eine Teilakademisierung.
Dies alles gilt es zu klären. Wir als CDU-Fraktion sind selbstverständlich damit einverstanden, dass der Sozialausschuss federführend dieses Thema berät. Das ist für uns in Ordnung. Im Ausschuss gibt es viel zu klären. Das sollten wir tun, wir sollten das angehen.
Für uns als CDU-Fraktion steht im Vordergrund: Hebamme ist ein sehr wichtiger Beruf. Wir setzen uns dafür ein, dass die Hebammen gut ausgebildet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass sie ausreichend vergütet werden und dass es genug Hebammen gibt. Wir freuen uns auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Allgemeinheit. Das ferne Ziel der Sicherungsverwahrung besteht darin, dass der Sicherungsverwahrte irgendwann in Freiheit leben kann, und zwar ohne andere zu gefährden.
Die Große Koalition möchte mit ihrem Beschlussvorschlag die Qualität der Sicherungsverwahrung steigern und die Sicherheit erhöhen. Sie möchte nicht ausschließlich die Zahl der Ausführungen vermindern, so wie die AfD das möchte, sondern sie möchte über die Verminderung der Zahl der Ausführungen erreichen, dass die Therapieerfolge steigen. Wir hoffen, dass mit der Verminderung der Zahl der Ausführungen die Zahl der Annahmen der Hilfe steigt und damit auch die Therapieerfolge gesteigert werden können. Das zeigen entsprechende Erfahrungen in Niedersachsen.
Das entspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011. Das Gericht hat nämlich ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept gefordert.
Ja.
Es ist richtig, dass wir beide die Zahl der Ausführungen reduzieren möchten. Wir verfolgen damit aber unterschiedliche Ziele. Sie möchten lediglich Kosten sparen und die Sicherheit erhöhen. Für uns hingegen geht es auch darum, das ferne Ziel der Sicherungsverwahrung zu erreichen, nämlich dass der Sicherungsverwahrte irgendwann wieder in Freiheit leben kann und trotzdem keine Menschen gefährdet.