Protocol of the Session on August 22, 2018

Vielen Dank, Herr Kollege Eilers. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Viehoff das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser ersten Lesung des von der FDP eingebrachten Gesetzentwurfs sind die Spiele eröffnet, die da heißen: Wer bietet den Unternehmen in Bezug auf die verkaufsoffenen Sonntage in unseren Kommunen mehr, und wer beachtet am wenigsten die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bietet ihnen möglichst wenig?

Um es gleich zu Beginn zu sagen: Ja, das niedersächsische Ladenöffnungsgesetz muss novelliert werden; denn wir brauchen Rechtssicherheit, aber nicht mehr verkaufsoffene Sonntage. Das Bundesverfassungsgericht hat - das haben viele der vorangegangenen Redner schon gesagt - deutlich gesagt, dass es um Rechtssicherheit und eine genaue Definition der Anlassbezogenheit geht, und zwar immer unter Beachtung des Gebots der Sonntagsruhe. So reicht es nicht aus, mögliche Anlässe aufzuzählen, sondern es ist wichtig, sich diese genau anzuschauen; denn nur eine einfache Aufzählung bringt keine Rechtssicherheit.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Obwohl die FDP schreibt, dass sie die Sonntagsöffnung nicht ausweiten will, tut sie es dennoch. Denn für die großen Städte und Oberzentren ist es nach ihrem Vorschlag möglich, an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr zu öffnen - zwar an unterschiedlichen Stellen, aber es sind zwölf Sonntagsöffnungen. Die Kirchen, Gewerkschaften und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sie dazu anscheinend nicht gefragt.

Wir meinen - dafür stehen wir zusammen mit der Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen -: Vier Sonntage sind genug! Auch vier plus zwei Sonntage, die anscheinend der Koalitionsentwurf vorsieht, auf den wir noch warten, sind zu viel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eines ist klar: Durch die Sonntagsöffnungen werden kein T-Shirt, kein Kleid, keine Hose, kein Buch und kein Stift mehr verkauft! Mehr Umsatz in unseren Geschäften generiert man mit Kundinnen- und Kundenbezogenheit und der persönlichen Beratung vor Ort. Das ist der Vorteil im Vergleich zum Onlinehandel und nicht, dass ständig geöffnet ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das erreicht man aber nur, wenn man Zufriedenheit bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern generiert. Das schafft man mit guter Bezahlung, Tariftreue und Wertschätzung den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber. Meine Damen und Herren, ich glaube, dort gibt es im Einzelhandel einen deutlichen Handlungsbedarf.

Es wäre also gut gewesen, wenn der vorliegende Gesetzentwurf auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rücksicht nehmen würde. Das tut er aber nicht. Wir alle wissen hoffentlich, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten und weitere Arbeitszeit generieren, zusätzlich zu der Arbeitszeit zu den bereits möglichen Öffnungszeiten, die weit über 20 Uhr hinausgehen. Rechtlich kann an Werktagen heute schon von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. All dem trägt der Gesetzentwurf nicht Rechnung.

Da im Einzelhandel vornehmlich Frauen arbeiten, möchte ich einen Satz aus der Begründung zitieren:

„Auswirkungen … auf Familien sowie auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern“

Die Antwort:

„Keine.“

Ich musste das mehrfach lesen, liebe FDP. Ich bleibe dabei sprachlos zurück.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bin gespannt auf die nun folgenden Beratungen mit unterschiedlichen Gesetzentwürfen. Wir Grüne finden: Vier Sonntage sind genug. Der

Sonntag sollte tatsächlich für möglichst viele Menschen ein freier Tag sein.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN - Unruhe)

Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. - Es war in den letzten Minuten und Sekunden etwas unruhig. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass wir die Beratung möglichst zügig abschließen wollen.

Auch die Stimmung an der Regierungsbank scheint wirklich ganz hervorragend zu sein, wie man manchmal am Lachen hört. Offensichtlich folgt auch keine der Ministerinnen und keiner der Minister der Debatte. Dabei sollten Sie doch die nächste Rednerin hören, das ist nämlich die Frau Sozialministerin. Bitte schön!

(Zuruf: Es gibt eine Kurzintervention!)

- Entschuldigung! Das war mein Fehler. Da hatte ich zu viel Elan. Ich hätte fast den Wunsch des Kollegen Bode auf eine Kurzintervention vergessen. Bitte schön!

Herr Präsident! Frau Kollegin Viehoff, damit kein Missverständnis entsteht: Das Ladenöffnungsgesetz schützt keine Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte. Dafür haben wir Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitgesetze und die Tarifvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern in diesem Bereich. Durch das Ladenöffnungsgesetz wird auch die individuelle Arbeitszeit weder verkürzt noch verlängert, noch wird in einer anderen Art und Weise an dieser Stelle eingegriffen.

Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für mich übrigens auch, dass jemand, der wegen der hohen Zuschläge gerne am Sonntag arbeiten und für sich und seine Familie diese Zuschläge verdienen möchte, dies auch tun kann. Auch das ist ein Recht, das man bei dieser Diskussion im Auge haben muss.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das ist ja zynisch!)

Sie alle haben sich ja Gedanken über den Abschnitt II gemacht - diese Alternative schlagen wir Ihnen ja bewusst nicht vor, sondern einen anderen Weg -, und Sie haben schon nachgeschaut, was bei der FDP auf Bundesebene und in Bayern in den Wahlprogrammen steht.

Ich kann Sie beruhigen: Sie hätten einfach in das Landtagswahlprogramm der FDP Niedersachsen schauen müssen. Darin steht, dass wir es freistellen wollen, wann man von Montag bis Sonntag öffnet und wann nicht.

Wir haben Ihnen das in diesem Entwurf nicht vorgeschlagen, weil wir wissen - wenn Sie auf einem unserer Parteitage gewesen wären, hätten Sie diese Diskussion mitverfolgen können -, dass dies verfassungswidrig wäre. In unserem Programm steht das, weil wir eine Grundgesetzänderung haben wollen, um diese Freiheit zu erreichen.

Solange wir diese Grundgesetzänderung nicht haben, werden wir - übrigens anders als die GroKo beim Polizeigesetz - beim Ladenöffnungsgesetz dem Landtag keinen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf vorlegen. Deshalb haben wir diese Regelung so eingebracht.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Bode. - Frau Kollegin Viehoff möchte antworten. Bitte schön!

Herr Bode, selbstverständlich werden die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in diesem Gesetz geregelt. Aber dieses Gesetz hat Auswirkungen auf diese Rechte. Wenn Sie glauben, dass im Einzelhandel bei den Sonntagsöffnungen Feiertags- und Sonntagszuschläge gezahlt werden, müssen Sie sich einfach mal die Beschäftigungsarten im Einzelhandel anschauen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt da sehr viele 450-Euro-Kräfte. Die arbeiten für 450 Euro. Dann gibt es nicht einen Cent mehr. Wenn Sie wissen, wie sich die großen Discounter gerade zurzeit verhalten, was ihre Tariftreue betrifft, dann finde ich es schon ein bisschen schwierig zu verstehen, dass Sie meinen, dass man sich im Einzelhandel eine goldene Nase verdienen könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Das habe ich gar nicht gesagt!)

Und persönlich kann ich Ihnen sagen: Die Idee, am 27. Dezember 2015 hier in Hannover die Läden zu öffnen, hat mein Familienleben deutlich gestört; denn ich habe in meiner Familie eine Person, die im Einzelhandel gelernt hat. Ich möchte gern, dass die Menschen sonntags frei haben,

auch die, die im Einzelhandel arbeiten. Wenn an vier Sonntagen geöffnet ist, ist das ausreichend. Ansonsten ist die Sonntagsruhe einzuhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Kollegin Viehoff. - Jetzt hat Frau Ministerin Dr. Reimann das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten, das wir kurz „Ladenöffnungszeitengesetz“ nennen, soll einen Ausgleich zwischen dem Sonntagsschutz und den Interessen des Einzelhandels schaffen.

Hier geht es sehr wohl auch um die Arbeitszeit und das Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die Konkurrenzfähigkeit des Einzelhandels gegenüber Onlineangeboten. Es geht um den Sonntag in der Familie und die Möglichkeit, manchmal außerhalb der Werktage einzukaufen. Es ist also insgesamt eine Herausforderung, diese Interessen in einen guten Ausgleich zu bringen.

Sehr geehrte Abgeordnete, es ist schon gesagt worden: Derzeit besteht Anpassungsbedarf infolge der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte. Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das Ladenöffnungszeitengesetz unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte und des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.

Dazu werde ich dem Kabinett in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser schlägt vier Sonntagsöffnungen pro Gemeinde und Jahr vor. Darüber hinaus können zwei zusätzliche Öffnungen in jeweils einem Ortsbereich erfolgen, und die Sonderöffnung einzelner Verkaufsstellen, z. B. bei Jubiläen, bleibt erhalten. Maximal vier Sonderöffnungen pro Ortsbereich im Jahr sind möglich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den Sonn- und Feiertagsschutz erhöhen.

(Zustimmung von Dr. Gabriele Andret- ta [SPD])

Sonntagsöffnungen sollen zukünftig an allen staatlich anerkannten Feiertagen und am 27. Dezember verboten sein.

(Zustimmung bei der SPD)

Neben den traditionellen Anlässen soll die Sonntagsöffnung auch zugelassen werden können, um die Sichtbarkeit der Gemeinden oder ihrer zentralen Einkaufsbereiche zu erhöhen.