Neben den traditionellen Anlässen soll die Sonntagsöffnung auch zugelassen werden können, um die Sichtbarkeit der Gemeinden oder ihrer zentralen Einkaufsbereiche zu erhöhen.
Das ist insgesamt ein ausgewogener Vorschlag, der die Interessen von Handel und Belegschaft ausgleicht und den Sonntag schützt, Rechtssicherheit schafft und den Kommunen Gestaltungsspielräume gibt.
Sehr geehrte Abgeordnete, die FDP-Fraktion geht mit zwölf Öffnungen weit über den aktuellen Stand des Ladenöffnungszeitengesetzes hinaus.
Die Gesetzentwürfe können sicherlich zusammen im Parlament beraten werden. Dann können wir beide Vorschläge - oder noch mehr Vorschläge, falls diese vorgelegt werden - diskutieren, die Unterschiede nochmals darstellen und zu einer guten Entscheidung kommen.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um Ihre besondere Aufmerksamkeit. Wir kommen nun zum
Tagesordnungspunkt 6: Wahl eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 18/1413
Meine Damen und Herren, ich begrüße zunächst alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in und vor den Logen Platz genommen haben, um uns heute bei diesem Wahlvorgang zu begleiten bzw. zu beobachten. Ihnen ein herzliches Willkommen!
Mein besonderer Gruß gilt dabei dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Herrn Dr. Herwig van Nieuwland und dem heute zur Wahl stehenden zukünftigen stellvertretenden Mitglied Frau van Hove, dem zukünftigen Mitglied Herrn Professor Dr. Butzer und den zukünftigen stellvertretenden Mitgliedern Herrn Mestwerdt und Herrn Sonnemann - wenn sie denn gewählt werden. Ihnen ein ganz besonders herzliches Willkommen!
Meine Damen und Herren, für die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 18/1413 vorgelegt.
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl.
- Ich möchte sehr darum bitten, dass Sie diese Erläuterungen, die nicht ganz unwichtig sind, auf Ihren Plätzen verfolgen. Ich bitte um die gebotene Ruhe und Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 18/1413.
Für die Wahl jeder der vier vorgeschlagenen Personen erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie geben Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen möchten, oder „Nein“ ankreuzen, wenn Sie sie nicht wählen möchten. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie „Neinstimmen“ haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Henze aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der - von mir aus gesehen - rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die entsprechend gekennzeichnete Wahlurne.
Mit Ihrem Einverständnis beauftrage ich Frau Schriftführerin Tippelt - unterstützt durch die Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, Herrn Schriftführer Onay, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht, und Frau Schriftführerin Eilers - ebenfalls unterstützt durch die Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht werden, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können.
Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe gleich wieder Platz zu nehmen. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf.
Bevor wir jetzt - durchgeführt von der Kollegin Hövel; das ist eine Änderung im Programm - zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung
Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich Frau Vizepräsidentin Janssen-Kucz, mich hier zu vertreten.