Darüber hinaus müssen wir wie schon in der aktuellen Förderperiode 5 % der Mittel für LEADER einsetzen. Für die technische Hilfe, also für die Umsetzung und die Evaluierung des Programms, dürfen wir wie bisher höchstens 4 % des Gesamtmittelansatzes verwenden.
Ich danke Ihnen. - Für die FDP-Fraktion stellt die vierte Zusatzfrage Herr Christian Grascha. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass wir in der zweiten Säule höhere Kürzungen haben als in der ersten Säule, frage ich die Landesregierung, ob geplant ist, Programme, die heute noch aus der zweiten Säule finanziert werden, zukünftig aus der ersten Säule zu finanzieren? - Beispielhaft zu nennen wäre hier der ökologische Landbau.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Beratungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik gerade erst begonnen haben, können wir an dieser Stelle noch keine konkrete Antwort
darauf geben. Es hat aber auch bisher Möglichkeiten gegeben, zwischen erster und zweiter Säule flexibel zu handeln. Ich denke, diese Möglichkeit werden wir auch in der kommenden Förderperiode haben, und wir werden sie dann auch nutzen.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zur fünften und damit letzten Zusatzfrage der Fraktion der FDP. Herr Hermann Grupe, bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich möchte die Frage von Frau Staudte, die vorhin nicht beantwortet worden ist, aufnehmen und die Landwirtschaftsministerin klipp und klar fragen: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in der ersten Säule nicht zu zusätzlichen Kürzungen für die landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund einer Umverteilung von Mitteln auf Bundesebene von der ersten in die zweite Säule kommt? Wenn das passieren sollte - werden Sie dann alle Möglichkeiten nutzen, im Lande Niedersachsen Mittel aus der zweiten in die erste Säule rückumzuverteilen?
Frau Präsidentin! Hermann Grupe, da ich Landwirtschaftsministerin bin, kannst du davon ausgehen, dass ich mich für die Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen einsetze. Das ist die Pflicht einer Landwirtschaftsministerin. Natürlich werde ich mich einsetzen.
Es ist etwas ungewohnt, dass wir uns hier im Parlament duzen. - Die letzte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt Frau Miriam Staudte. Bitte!
Danke. - Das war eine klare Antwort auf die Frage von Herrn Grupe, der ja eine Umschichtung in genau die andere Richtung befürwortet.
Ich möchte jetzt explizit zur Zukunft der Ringelschwanzprämie fragen. Ist schon eine Einigung darüber erzielt worden, diese Form der Förderung mit EU-Mitteln fortzusetzen? - Indirekt ist das ja eine Möglichkeit, die Zahl der Tiere im Hinblick auf die von mir vorhin angesprochene Nitratproblematik zu reduzieren. Also: Wird die Ringelschwanzprämie für Schweine und Ferkel in dieser Höhe fortgesetzt?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staudte, die Ringelschwanzprämie wird fortgesetzt. Sie ist bis 2019 weiter auf den Weg gebracht worden. Wir werden zunächst das Audit abwarten und dann klug darüber beraten, wie es mit der Ringelschwanzprämie weitergehen wird.
Frau Ministerin Honé, Sie haben vorhin vor dem Herauslösen des ELER aus der sogenannten Dachverordnung gewarnt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Was bedeutet das denn in der Realität?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass wir es den Bürgerinnen und Bürgern in unseren ländlichen Räumen gern einfach machen würden. Wir würden gern den Weg fortsetzen, den wir begonnen haben, und die Fonds EFRE, ESF und auch ELER in den ländlichen Räumen intensiv nutzen. Das heißt, wir wol
len Projekte bei deren Umsetzung gern so betrachten, dass wir sie starten können und dann auch gucken können, welcher Fonds dazu passt. Eine gemeinsame Dachverordnung hätte dazu beigetragen, deutlich weniger bürokratische Hemmnisse zu haben. So hätte man beispielsweise ohne größeren Aufwand aus den drei Fonds jeweils ein Projekt fördern können.
Insofern bedauern wir das Ganze, weil es aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger gerade nicht zu weniger Bürokratie führt.
Vielen Dank. - Die vierte Zusatzfrage für die SPDFraktion stellt Dr. Christos Pantazis. Bitte schön!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu einer solch wichtigen Frage wie der Finanzierung der Agrarpolitik wird sicherlich auch etwas im Koalitionsvertrag stehen. Deshalb möchte ich gerne die für regionale Entwicklung zuständige Ministerin darum bitten, dass sie dazu Stellung nimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat zitiere ich gerne das eine oder andere aus unserer Koalitionsvereinbarung.
Können Sie einfach mal die Zwischenrufe lassen! Wir bekommen jetzt den O-Ton aus dem Koalitionsvertrag zu diesem Punkt. Bitte!
Es geht um die Frage: Wie verhält es sich mit der Umverteilung der Finanzmittel von der ersten in die zweite Säule oder umgekehrt? Hier ergibt sich relativ klar, dass wir eine gerechte Verteilung wollen. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen - ich werde sie Ihnen nicht im Einzelnen vortragen -, die sich aus der zweiten Säule finanzieren lassen.
Theoretisch wäre es auch möglich, sie aus Landesprogrammen zu finanzieren, aber Sie wissen selbst, dass auch das Landesgeld endlich ist. Wir möchten in dieser Legislaturperiode viele dieser Maßnahmen - ich möchte nur ein paar exemplarisch nennen, wie die Unterstützung der regionalen Produktions- und Vermarktungsstrukturen, die Verbesserung der Biodiversität, Maßnahmen zum Klimaschutz und vieles andere mehr, was in der Koalitionsvereinbarung formuliert ist - auch weiterhin aus der zweiten Säule finanzieren.
Wenn es Kürzungen geben sollte, die ungleich sind, werden sich die Koalitionspartner sicherlich zusammensetzen und schauen, wie man das Ganze vernünftig, gerecht und den Anforderungen entsprechend umsetzen kann. Lassen Sie mich wiederholen: Auch in der laufenden Legislaturperiode gibt es die Umschichtung in Höhe von 4,5 %.
Vielen Dank, Frau Ministerin Honé. - Uns liegen keine weiteren Zusatzfragen vor, und ich schließe damit die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
b) Ankerzentrum - wer erarbeitet die innenpolitischen Konzepte der Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/1116
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen, verehrte Kollegen! Im Koalitionsvertrag der rot-schwarzen Landesregierung ist ab Zeile 966 festgehalten:
„Unser Ziel ist es, alle Asylsuchenden durch das BAMF in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu registrieren. Auch die Stellung des Asylantrags soll dort erfolgen. Personen mit einer absehbaren rechtlichen oder faktischen Bleibeperspektive sowie Familien sollen anschließend auf die Kommunen verteilt werden. Kurzfristig realisierbare Rückführungen sollen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen. Das gilt für diejenigen Asylbewerber, die nach der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat zu überstellen sind.“
Am 15. Juni 2018 wurde in Hannover von Vertretern der CDU-Fraktion das Papier „Ankerzentrum - Konzeptskizze für ein 4-Säulen-Modell“ mit Vorschlägen für ein oder mehrere geplante Ankerzentren für Asylsuchende in Niedersachsen der Presse vorgestellt. Medienberichten zufolge war dieses Vorgehen vorher nicht mit dem Koalitionspartner SPD bzw. mit der gesamten Landesregierung abgestimmt worden.
Laut Onlineausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung - die Überschrift lautet „CDU überrumpelt SPD mit Vorschlag zu Ankerzentren“ - äußerte sich ein Vertreter der SPD-Fraktion dazu mit den Worten: „Wir sehen keinen Bedarf für eine Neukonzeptionierung unserer Erstaufnahmeeinrichtungen.“