Vielen Dank, Frau Guth. - Es fehlt noch der Wortbeitrag der FDP. Er kommt vom Abgeordneten Hermann Grupe. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen kommen hier mit einem Antrag, in dem einiges Bekanntes steht. Sie wollen mit Marktbeeinflussung möglichst gute Preise sicherstellen und damit Landwirten die Existenz sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel ist sicherlich sehr begrüßenswert. Allein mir fehlt der Glaube, dass man damit etwas ausrichten kann. Frau Staudte, zum Glück haben wir die von Ihnen beschriebenen Milchseen und Butterberge
Um es noch einmal kurz klarzumachen: Wir haben im Moment Preise von gut 30 Cent. Dies ist an der Grenze, bei der ein normaler durchschnittlicher Betrieb anfängt, Gewinne zu machen: bei 32 Cent. Wenn ein Betrieb 34 Cent bekommt, macht er 2 Cent Gewinn. Wenn ein Spitzenbetrieb für 28 Cent produzieren kann, hat er 6 Cent Gewinn, also das Dreifache.
Es wird ja auch aus unserem Berufsstand die Forderung erhoben, dass es Preise von 40 Cent geben müsste, um vernünftig zu wirtschaften. Wenn Sie aber solche Preise garantieren wollen, können Sie sich doch sicherlich vorstellen, dass die erfolgreichen Betriebe dann die Produktion erhöhen werden. Dann haben wir so viel Milch auf dem Markt, so viel können wir überhaupt nicht trinken. Dann kommen wir nicht mehr zum Biertrinken, meine Damen und Herren.
Ich will damit sagen: Wenn Sie den Preis regulieren, müssen Sie auch die Menge regulieren. Und dann sind wir wieder bei der Quote, da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Kollegin Meyer zu Strohen hat zu Recht gesagt, das war alles andere als erfolgreich. In den 30 Jahren von 1984 bis 2015 haben 79 % der Betriebe aufgeben müssen. Wir haben Tiefpunkte - Jahresdurchschnittswerte von 23 Cent - in 2009 gesehen. Im letzten Jahr waren es 36 Cent. Davor auch mal deutlich weniger. Das schwankt halt. Das Ganze nennt man Markt. Wenn der Preis nach unten geht, geht auch die Menge wieder zurück. Das Ganze reguliert sich. Also kommen Sie bitte nicht mit diesen alten Hüten! Damit ist wirklich nichts zu machen.
Eindeutig Recht haben Sie in der Frage der Weidemilchproduktion. Wir diskutieren viel darüber, dass die Landwirte doch die Kühe auf der Weide halten sollten. Weidemilch ist ja nun das Schlagwort überhaupt. Wenn sich dabei die alte Regierung und die neue Regierung gegenseitig die Schuld zuschieben, haben die Landwirte überhaupt nichts davon. Tatsache ist auf jeden Fall: Die Ausgleichszulage ist abgeschafft worden. Die Weideprämie, die in Aussicht gestellt war, ist nicht eingeführt worden. Die Landwirte gehen vollkommen leer aus. Das ist natürlich das Gegenteil von begleitender Politik. Aufgabe von Politik ist nicht, Preise festzusetzen, sondern verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese fehlen uns hier völlig. Die Grünland-Förderpolitik dieser neuen
Was haben wir sonst noch den Landwirten zu bieten, die das machen sollen? - Ich will die Wolfsthematik hier nur kurz anreißen. Da werden diejenigen, die Jungtiere auf der Weide haben, auch alleine gelassen. In den nördlichen Gebieten, im Rheiderland, gibt es Riesenprobleme mit den Gänsen. Wir werden mit Emissionsschutz konfrontiert, wenn die Kühe auf der Weide laufen. Nur Probleme, die aufgehäuft werden! Aber es werden keine Lösungen geboten, meine Damen und Herren.
Wir hatten eine wunderbare Anhörung im Ausschuss zu modernen Technologien, darüber, welche Möglichkeiten uns auch gerade im Zusammenhang mit dem Tierwohl geboten werden. Hier wäre der richtige Platz, um Zeichen zu setzen.
Die Agrarförderprogramme wurden angesprochen, Frau Ministerin. Das dümpelt immer noch bei 10 Millionen Euro herum. Damit sind diese Programme absolut unattraktiv. Zu Zeiten von Heiner Ehlen waren es 40 Millionen Euro. Das hat 250 Million Euro Investitionen ausgelöst. Wenn man den Betrag wenigstens mal verdoppeln würde - bei all den Anforderungen, die man an die Landwirtschaft stellt -, dann hätte man eine halbe Milliarde Euro Investitionen. Was wird aber gemacht? - Nur Lippenbekenntnisse, Anforderungen an die Landwirtschaft, Belastungen und dort, wo man einen Rahmen setzen könnte, wo man Investitionen, auch in Tierwohl, fördern kann, da ist auch bei dieser neuen Regierung reine Fehlanzeige.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Es gibt den Wunsch nach einer Kurzintervention. Kollegin Staudte, bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte nur auf einen Punkt eingehen, weil er in mehreren Reden angesprochen worden ist. Es wurde suggeriert, wir wollten vonseiten der Politik einen Preis festlegen. Das ist nicht der Fall. Das ist in unserem Antrag nicht so gemeint. Wir sagen allerdings, dass die
Bundesregierung ihre Möglichkeiten nutzen soll und festlegen muss, dass es schriftliche Verträge zwischen den Landwirten und den Molkereien geben muss, in denen die Preise festgelegt sind. Über die Höhe können sie dann selber entscheiden. Es kann aber nicht sein, dass Landwirte ihre Milch abliefern und erst später erfahren, zu welchem Preis sie abgeliefert haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Kollegin Staudte, dass man die Beziehungen zwischen den Molkereien und den Landwirten flexibler gestalten könnte, darüber gibt es breite Diskussionen. Das sollte man den Partnern überlassen. Ich will hinzufügen: Auch das Verhältnis zwischen den Molkereien und dem Einzelhandel ist sehr bedenkenswert. Ich darf daran erinnern, wie Herr Gabriel den Einzelhandel durch Ministererlaubnisse gestärkt hat. Das ist jedenfalls ein Feld, auf dem man nur sehr begrenzt zu einem Erfolg für die Landwirtschaft und für die Preisbildung kommt.
Und deswegen - ich will es noch einmal betonen - müssen wir einen entsprechenden Rahmen setzen. Wenn wir von den Landwirten erwarten, dass sie bestimmte Dinge tun - z. B. dass sie Tiere so halten, dass es für sie besser ist -, dann müssen wir Investitionsanreize geben. In dieser zugespitzten Situation immer nur Forderungen zu stellen und den Landwirten Belastungen aufzuerlegen, kann nur dazu führen, dass immer mehr von ihnen aufgeben müssen. Und das trifft dann gerade die kleineren und mittleren Betriebe. Damit wird das Gegenteil von dem erreicht, was in Lippenbekenntnissen immer wieder von diesem Pult aus vorgebracht wird.
Deswegen stimmen Sie uns zu, und lassen Sie uns mal ein vernünftiges Agrarförderprogramm mit 80 oder 100 Millionen Euro auf die Beine stellen! Aber nicht so ein Kleckerprogramm, das zudem noch so begrenzt ist, dass es mehr oder weniger nur die Hobbylandwirtschaft fördert.
Vielen Dank, Herr Grupe. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.
Federführend soll der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sein, mitberatend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig werden. Wenn auch Sie das so sehen, darf ich um ein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung einstimmig so beschlossen worden.
Bevor der Punkt 33 aufgerufen wird, nehmen wir einen Wechsel in der Sitzungsleitung vor. - Danke schön.
Tagesordnungspunkt 33: Abschließende Beratung: Sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/34 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/1098
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag wollen wir mehr Sicherheit an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften auf den Weg bringen. Damit setzen wir die Koalitionsvereinbarung um. Darin haben wir nämlich vereinbart, die Sicherheitslage an den Gerichten und Staatsanwaltschaften kontinuierlich zu verbessern - mit dem Ziel, in der Regel tägliche Sicherheitskontrollen durchzuführen.
Das Thema hat eine hohe Relevanz. Dass seitens der Grünen im Ausschuss die Erforderlichkeit infrage gestellt worden ist, habe ich nicht ganz nachvollziehen können; denn mehr Sicherheit ist eine langjährige Forderung der Verbände. Und auch aus Gesprächen und Besuchen in unseren Gerichten haben wir als SPD-Fraktion den Eindruck gewonnen, dass es aus der Justiz die Erwartung an die Politik gibt, die Sicherheitslage zu verbessern. Natürlich ist das Thema Sicherheit nicht die einzige Forderung. Und richtig ist auch, dass die Forderung nach mehr Sicherheit mit unterschiedlicher Intensität verfolgt wird. Aber die Erwartung ist im ganzen Justizbereich deutlich zu vernehmen.
In unserer Gesellschaft ist ein Wandel wahrnehmbar. Der Umgang miteinander hat sich verschlechtert. Es gibt mehr Respektlosigkeit, einen Wegfall sozialer Kontrolle und einen anderen Umgang mit Konflikten. Diese Entwicklung macht vor unseren Gerichten leider nicht Halt.
Sicherheit ist für uns kein Selbstzweck. Wir müssen uns der besonderen Bedeutung unserer Justiz als dritter Gewalt bewusst sein. Es geht darum, Gerichte und Staatsanwaltschaften als wichtige Institutionen der Demokratie und des Rechtsstaats zu verteidigen. Diejenigen, die für Gerechtigkeit sorgen, die Konflikte befrieden und schlichten, haben einen Anspruch darauf, dass wir uns darum kümmern, dass sie in einem sicheren Umfeld arbeiten können. Dabei geht es um Wertschätzung und darum, dass wir die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Es geht aber auch um die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse der Öffentlichkeit.
Wir werden die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften schrittweise und nachhaltig erhöhen. Damit entsprechen wir einer klaren Erwartung aus der Justiz. Es ist nicht einsehbar, warum das, was an Flughäfen, bei Fußballspielen und bei Großveranstaltungen selbstverständlich ist, bei unseren Gerichten nicht umgesetzt werden sollte.
Mit unserem Antrag haben wir bereits einiges angeschoben. Beim Ministerium möchte ich mich bedanken für die im Ausschuss vorgelegte Bestandsaufnahme und für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bereits damit begonnen hat, Vorschläge für die Fortentwicklung des Sicherheitskonzepts aus dem Jahr 2014 zu erarbeiten.
Die Bestandsaufnahme hat bestätigt, dass in den letzten Jahren bereits viele Verbesserungen umgesetzt worden sind. Sie hat aber auch gezeigt, dass die bauliche Situation in vielen Gerichten verbessert werden muss, um wirksam kontrollieren zu können. Nur 25 % der Gerichte verfügen beispielsweise über eine vollwertige Sicherheitsschleuse. Große Herausforderungen sind dabei der Denkmalschutz und die baulichen Veränderungen im Denkmal. Um bei der baulichen Situation voranzukommen, benötigen wir ein mehrjähriges Investitionsprogramm, das neben Sicherheitsaspekten auch die Barrierefreiheit in den Blick nimmt.
Erfreulich ist die Bewertung des Aus- und Fortbildungskonzeptes. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe sind Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich kaum ersichtlich. Die Arbeitsgruppe sieht den Schlüssel zur Erhöhung der Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in täglichen Vollkontrollen.
Ich will hier für die SPD-Fraktion deutlich sagen, dass die Schaffung von zusätzlicher Sicherheit nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wachtmeisterdienst gehen darf. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind schon jetzt stark belastet. Ohne einen erheblichen Personalaufwuchs werden sich zusätzliche Kontrollen nicht organisieren lassen. Deshalb freue ich mich darüber, dass das Justizministerium beim Finanzministerium für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 jeweils 77 Wachtmeisterstellen und 10 weitere Stellen pro Jahr für Einsatzdienste angemeldet hat.
In diesem Zusammenhang ist auch die Anregung der Arbeitsgruppe zu prüfen, den Justizwachtmeisterdienst künftig schwerpunktmäßig mit Sicherheitsaufgaben zu befassen und von anderen Aufgaben zu entlasten.
Beim Ausbau der Sicherheit brauchen wir passgenaue Lösungen für die unterschiedlichen Standorte und Bereiche. In diese Richtung geht auch der Hinweis der Arbeitsgruppe, dass nicht von 6 bis 18 Uhr in voller Besetzung kontrolliert werden muss. Eine solche Besetzung könnte unter Umständen auf den Vormittag oder auf Sitzungstage beschränkt werden. An Justizzentren könnte eine einheitliche Dienstaufsicht die Führung der Wachtmeisterdienste erleichtern.
Schließlich bieten Justizservicecenter als zentrale Anlaufstellen für Besucherinnen und Besucher eine Möglichkeit, nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für mehr Servicequalität in den Gerichten zu sorgen. Diese können auch an den Standorten eingerichtet werden, wo es sie noch nicht gibt. Wir als SPD-Fraktion haben uns das vor einiger Zeit in Braunschweig angeschaut; dort funktioniert das sehr gut.
Klar ist aber auch, dass sich Verbesserungen nicht auf Knopfdruck umsetzen lassen. Wir brauchen einen verbindlichen Fahrplan, der auf mehrere Jahre angelegt ist. Mit den Haushaltsanmeldungen sind wir hier auf einem guten Weg.
Wir als SPD-Fraktion wollen die Verbände und die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in den Prozess der Weiterentwicklung unserer Sicherheitskonzepte einbinden. Zugänglichkeit, Transparenz und Offenheit stärken das Vertrauen in unsere Justiz. Dies müssen wir in Einklang bringen mit den Sicherheitsbedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch der Öffentlichkeit. Bürgernähe und berechtigte Sicherheitsbedürfnisse sind für uns dabei kein Widerspruch.