Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre minderjährigen Kinder vor Gewalt im sozialen Nahraum (Niedersächsisches Frauen- schutzgesetz - Nds. FrauSchG) - Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drs. 18/1078
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 20 Jahre runde Tische, Arbeitsgruppen, Aktionsprogramme, Modellprojekte, Diskussionen, Expertise; 20 Jahre viel Wind, viel Bewegung, viel Aktivismus; und ja, auch sichtbare Ergebnisse - aber kein Rechtsanspruch für die von Gewalt betroffenen Frauen.
Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf der AfDFraktion beendet einen andauernden Schwebezustand bei diesem wichtigen Thema. Dieser Entwurf zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und ihre minderjährigen Kinder vor Gewalt im sozialen Nahraum schafft eines: Rechtssicherheit - Rechtssicherheit für diese Frauen und ihre minderjährigen Kinder, welche von Gewalt bedroht sind oder Gewalt erlebt haben.
Meine Damen und Herren, mit diesem Landesgesetz, welches vor Ihnen liegt, wird ein niedrigschwelliger Zugang für alle Frauen zu Schutzeinrichtungen gewährleistet. Der Rechtsanspruch umfasst nicht nur die Unterbringung von betroffenen Frauen und ihren minderjährigen Kindern in Schutzeinrichtungen, sondern auch Beratungsleistungen zur Bewältigung von Gewalterfahrungen und zur Wiedereingliederung in ein selbstbestimmtes Leben.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung gerecht zu werden, müssen sowohl Schutzeinrichtungen als auch Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen ausgebaut, weiterentwickelt und flächendeckend vorgehalten werden.
Außerdem haben durch diesen Gesetzentwurf von Gewalt betroffene Frauen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Existenzsicherung und einen Anspruch auf Auskunft bezüglich des nächstgelegenen Frauenhauses mit einem für sie geeigneten freien Platz.
Nach diesem Gesetz ist es dann Aufgabe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in Niedersachsen sicherzustellen, dass die betroffenen Frauen im Bedarfsfall unverzüglich Informationen über freie Plätze in den Frauenhäusern Niedersachsens erhalten. Dazu hat das Ministerium eine Vernetzung der Unterbringungsstellen sicherzustellen und eine Internetseite einzurichten, auf der verfügbare Plätze und wichtige Daten der Frauenhäuser in einer Ampeldarstellung abgerufen werden können. Hierdurch werden die Kommunen gehalten, in Abstimmung mit dem Sozialministerium eine entsprechende Anzahl von Plätzen in Schutzeinrichtungen bereitzuhalten. Hierbei können sie auf die bereits vorliegenden Evaluierungsergebnisse und noch laufenden Bedarfsermittlungen zugreifen. Zukünftig soll eine Bedarfsplanung für die Dauer von jeweils fünf Jahren durch das Sozialministerium in Abstimmung mit den Kommunen durchgeführt werden.
Verehrte Kollegen, um den von Ihnen garantiert kommenden Einwänden von vornherein entgegenzutreten: Natürlich muss sich auf Bundesebene etwas tun. Vorschriften innerhalb der Sozialgesetzgebung und des Ausländerrechts müssen angepasst werden, um Schutzlücken bei bestimmten Personengruppen zu beseitigen. Das betrifft z. B. Frauen, die aufgrund ihrer besonderen Anspruchslage aus dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz derzeit nicht im Niedersächsischen Frauenschutzgesetz mit einem Leistungsanspruch berücksichtigt werden können. Auch sie können möglichst bald einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe in vollem Umfang geltend machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie uns gleich entgegenhalten, dass das Sozialministerium in ausreichendem Umfang finanzielle Mittel geschaffen hat und in den meisten Kommunen ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, dann sage ich Ihnen hier klipp und klar: Darum geht es hier nicht! Es geht um eine rechtliche Sicherstellung von gewaltbetroffenen Frauen, welche es noch nicht gibt.
Die vorhandenen Frauenhäuser sind freiwillige Leistungen der Kommunen. Ihre Finanzierung und Förderung ist auf das Wohlwollen der jeweiligen Landesregierung und des örtlichen Kreises angewiesen. Dies ist aber nichts anderes als finanzielle Willkür, meine Kollegen, und dies gilt es zu ändern.
Die Sozialministerin Reimann hat sich deutlich für einen Rechtsanspruch ausgesprochen und gleichzeitig offen zugegeben, dass dies auf Bundesebene bei dieser Bundesregierung - wer weiß, wie lange sie noch im Amt ist - nicht umgesetzt werden kann.
Warten Sie, Herr Bothe, bitte ganz kurz! - Herr Dammann-Tamke und die Kollegen in der zweiten Reihe, beenden Sie einfach Ihre Gespräche! Das stört den Redner und beim Zuhören. - Bitte!
Also: Die Sozialministerin hat sich deutlich für einen Rechtsanspruch ausgesprochen und gleichzeitig offen zugegeben, dass dieser auf Bundesebene bei dieser Bundesregierung nicht umgesetzt wird. Deswegen ist eine Bundesratsinitiative, wie von den Grünen im letzten Plenum beantragt, ein
Weg in eine Sackgasse. Im Bund wurde, wie ich bereits im letzten Plenum sagte, darüber seit einem Jahrzehnt diskutiert. Passiert ist nichts.
Daher gilt es, dieses Vorhaben in die Verantwortung, in der wir hier alle stehen, auf Landesebene zu tragen und hier einen Meilenstein im Frauenschutz zu schaffen, meine Damen und Herren. Durch einen Rechtsanspruch ließen sich die Kommunen finanziell binden, und es würden automatisch höhere Kapazitäten geschaffen. Es liegt in unserer Verantwortung, werte Kollegen, betroffenen Frauen und deren Kindern einen niedrigschwelligen Zugang zur Hilfe zu ermöglichen und ihnen ausreichend Schutz und Hilfe zukommen zu lassen, und das sogar mit einem Rechtsanspruch.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch einmal verdeutlichen: Über 40 000 von Gewalt betroffene Frauen nehmen jedes Jahr Hilfe von Unterstützungseinrichtungen in Deutschland wahr. Es gibt Studien, die zeigen, dass 25 % der in Deutschland lebenden Frauen Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erlebt haben. Dies zeigt deutlich, dass dieses Thema in die Mitte der Gesellschaft gehört und nicht an den Rand. Betroffene Frauen dürfen nicht in ihrem Schicksal verharren, sondern müssen die Gewissheit haben, dass dieses Land ihnen hilft.
Meine Damen und Herren, wir als Fraktion sind bereit, dafür über jedes Komma in diesem Gesetz mit Ihnen zu diskutieren. Herr Siebels, Sie stören mich so oft: Da muss ich auch mal lauter werden.
Dennoch bleibt dieser Weg über ein Landesgesetz der einzig gangbare für diese Problemlösung. Lassen Sie uns Leid bekämpfen! Daher: Weg mit den Lippenbekenntnissen! Weg mit dem Kompetenzgerangel! Lassen Sie uns in Niedersachsen eine Vorreiterstellung einnehmen und dieses Gesetz auf den Weg bringen!
Danke, Herr Bothe. - Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Dr. Thela Wernstedt zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Niedersächsischen Landtag werden das Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ und auch das Thema „Gewalt gegen Männer“ sehr ernst genommen, regelmäßig debattiert und mit Maßnahmen unterlegt.
Beratung und Unterbringung bei Gewalt gegen Menschen ist eine kommunale Aufgabe. Das Land Niedersachsen beteiligt sich - der Vorredner hat es schon gesagt - seit vielen, vielen Jahren freiwillig an den Kosten für Beratungsstellen und Frauenhäuser.
Wir haben im Landtag jüngst über einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Schutz vor Gewalt“, der die Versorgungslandschaft weiterentwickeln wird, debattiert. Der Antrag ist auf große Zustimmung gestoßen und in den Sozialausschuss überwiesen worden. Dort haben wir bereits am vergangenen Donnerstag eine ausführliche Unterrichtung durch das Sozialministerium zum Thema bekommen und die Debatte fortgeführt. Eine große mündliche Anhörung ist terminiert.
Nun kommt die Fraktion der AfD im Nachklapp mit einem Gesetzentwurf, der sich inhaltlich in einigen Vorschlägen von dem der Grünen unterscheidet, sehr eng geführt ist - wir werden uns darüber noch auseinandersetzen; ich will hier nicht zu sehr ins Detail gehen -, mit dem kleinen, aber bedeutsamen Unterschied, dass die Kommunen aus ihrer Verantwortung entlassen werden sollen, weil sich das Land für vollkommen verantwortlich erklärt. Bedauerlich, dass bei einem so wichtigen Thema der AfD nichts Wichtigeres einfällt, als Ideen abzuschreiben und dabei die so wichtige Debatte um einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus oder in einer Schutzwohnung zu ignorieren. Herr Bothe hat in der mündlichen Darstellung gerade noch umgangen, dass er sehr wohl daran denkt. Es geht aber auch nicht nur um Frauen im Asylverfahren.
Frau Ministerin Reimann wird uns sicherlich noch von ihren aktuellen Vereinbarungen und Gesprächen mit Bundesfamilienministerin Giffey berichten. Man löst die politischen Probleme in den komplizierten Zuständigkeiten unseres föderal verfassten Staates nicht, indem man sie unterkomplex
behandelt, so wie es hier erfolgen soll. Wir alle sind aufgefordert, den Schutz von Frauen, Kindern und Männern vor Gewalt weiter zu verbessern. Diese Herausforderung hat der Niedersächsische Landtag längst angenommen. Der Gesetzentwurf ist daher überflüssig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen schnell und unbürokratisch geschützt werden, sie müssen schnell und unbürokratisch eine Unterbringung zugewiesen bekommen, und sie müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Ich glaube, das eint uns alle hier im Plenarsaal.
Wie meine Kollegin Thela Wernstedt gerade ausgeführt hat, haben wir uns bereits in der Plenarsitzung am 18. Mai 2018 eingehend mit diesem Ansinnen befasst; denn der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Von Gewalt betroffene Frauen nicht länger vor verschlossener Tür stehen lassen …“ liegt längst vor. Wie meine Kollegin weiter ausgeführt hat, haben wir uns im Fachausschuss schon ausgiebig damit befasst. Erst am 24. Mai haben wir die Anhörung beschlossen, die am 16. August stattfinden wird. Wir haben uns zuletzt am 14. Juni, also in der vergangenen Woche, von der Landesregierung über den Sachstand unterrichten lassen. Herr Bothe, vielleicht ist Ihnen dabei aufgefallen - aber Sie haben sich ja leider an der Diskussion nicht beteiligt -, dass die Belegungszahlen in den Frauenhäusern bei 20 bis 100 % liegen; sie betragen durchschnittlich 70 %. Das bedeutet, es gibt unterschiedliche Bedarfe und Dinge, die geregelt werden müssen. Dabei sind wir im Moment auf einem sehr guten Wege.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf läuft dem Ganzen jetzt im Grunde genommen hinterher. Sie suggerieren rechtliche Sicherheit, vergessen darüber aber - insofern gibt es sehr viele Widersprüche in dem Gesetzentwurf -, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf Konnexität auslösen.
Sie widersprechen sich in diesem Zusammenhang auch ganz klar, indem Sie auf Seite 3 Ihrer Begründung schreiben - ich zitiere, Frau Präsidentin -:
Herr Bothe, Sie müssen uns erst einmal erklären, wie das geschehen soll. Sie lösen Konnexität aus, entbinden Kommunen und eventuell auch den Bund von irgendwelchen Dingen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf unverändert lassen. Deswegen streben wir eine bundeseinheitliche Regelung an, damit wir dem nicht länger nachschauen, sondern ganz klar eine zukunftsfähige Handlungsstrategie aufbauen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als CDU- und als SPD-Fraktion sehen unsere Aufgabe darin, das hier entsprechend zu unterstützen. Auch unsere Sozialministerin hat dies auf der letzten Gleichstellungsministerkonferenz gegenüber Ministerin Frau Giffey - das hat Frau Wernstedt eben schon ausgeführt - ganz klar zum Ausdruck gebracht. Insbesondere bei ihrem letzten Besuch im Frauenhaus in Verden am 8. Juni haben beide dargelegt, dass hierfür der Runde Tisch im Moment das richtige Gremium ist, um bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Darauf vertrauen wir auch.
Wir sagen Ihnen auch ganz ehrlich: Wir werden bei der Anhörung im Ausschuss sehr genau hinhören, um zu erfahren, was noch besser gemacht werden kann. Wie gesagt: Wir haben in den letzten Jahren schon eine Menge getan. Die Aufstockung der Mittel für die Frauenhäuser von 2012 bis 2018 um 845 000 Euro ist ein erstes Signal, ebenso unsere Aktionspläne, unser Krisentelefon sowie die Beratungs- und Interventionsstellen. All das habe ich schon am 18. Mai ausgeführt.
Wir haben nach wie vor eines vor: Nicht eine Frau, nicht ein Kind darf Gewalt ausgesetzt werden. Wir alle - Gesellschaft, Bund, Land und Kommunen - müssen unserer Pflicht zur Daseinsvorsorge mit adäquaten Hilfsangeboten nachkommen. Das werden wir uns in der Anhörung sehr genau anschauen. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Ich sage Ihnen aber: Ihr Gesetzentwurf suggeriert ein ganz falsches Bild und ist voller Widersprüchlichkeiten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD legt heute den Entwurf eines Niedersächsischen Frauenschutzgesetzes vor. Dabei nutzt sie auch Positionspapiere der Frauenhauskoordinierung. Unabhängig davon, ob sich der Verband wirklich darüber freut, sich in einem AfD-Gesetzentwurf wiederzufinden: Wenn man diese Positionspapiere liest, merkt man ganz deutlich, dass sich die Verbände explizit für eine bundesweite Regelung aussprechen.