Gudrun Pieper

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Danke schön, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein turbulentes Jahr hinter uns, und uns alle hat auch die COVID19-Pandemie betroffen. Natürlich kann vor diesem Ministerium die Pandemie nicht haltgemacht haben. Deswegen bin ich Frau Kollegin Glosemeyer dankbar, dass sie noch einmal auf die 250 000 Euro hingewiesen hat; denn die konnten aufgrund der Pandemie nicht abgerufen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Glosemeyer hat schon einiges ausgeführt. Aber ich möchte trotzdem noch drei Schwerpunkte in der Europapolitik nennen: erstens die europapolitischen Aktivitäten im Hinblick auf den Mehrjährigen Finanzrahmen, zweitens die regionalen Entwicklungen im Hinblick auf die Unterstützung unserer Kommunen und drittens natürlich auch die länderübergreifende Zusammenarbeit.
Wenn ich auf den Mehrjährigen Finanzrahmen hinweisen darf, Herr Kollege Meyer, wissen wir alle, dass in Niedersachsen demnächst aus dem MFR ein Finanzvolumen von insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden. Wir wissen aber natürlich auch, dass die genauen Summen der einzelnen Fördertöpfe erst nach der Zustimmung des Europaparlamentes Ende des Jahres sowie nach den anschließenden Verhandlungen über die Mittelverteilung Anfang des nächsten Jahres feststehen werden. Dennoch ist es für uns eine gute Ausgangsposition, um nachhaltige Projekte oder Strategien für unser Bundesland zu fördern.
Diese sind auch schon im großen Rahmen beziffert. Genau genommen, haben wir sogar noch eine leichte Erhöhung im Finanzrahmen feststellen können, nämlich für den EFRE ca. 700 Millionen Euro, für den ELER ca. 1,4 Milliarden und für den ESF ca. 250 Millionen Euro. Genau aus diesen Fonds werden nämlich gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und dem Europaministerium neben Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Maßnahmen von sozial- und bildungspolitischer Bedeutung, Digitalisierung und insbesondere auch Maßnahmen zur Stärkung der ländlichen Räume finanziert.
Es wird in den nächsten Jahren sehr wohl darauf ankommen - und da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Meyer -, dass diese Mittel gezielt und nachhaltig eingesetzt werden. Das wollen wir
selbstverständlich mit ganzer Kraft unterstützen. Insofern sind wir auf die zukünftigen Beratungen, wie es denn weitergehen wird, sehr gespannt.
Ich komme zum zweiten Punkt: die regionale Entwicklung. In der Vergangenheit haben wir die Zukunftsräume bedarfsgerecht und gezielt mit vielen Akteuren und Akteurinnen in den einzelnen Städten und Landkreisen erfolgreich umgesetzt, so beispielsweise - ich nenne jetzt einmal zwei praktische Beispiele - den „Tante-Emma-Laden auf Rädern“ in unserer Gemeinde Neuenkirchen im Heidekreis mit dem Ziel, die ländliche Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens wohnortnah weiterhin versorgen zu können und somit auch gleichwertige Lebensbedingungen nachhaltig zu schaffen.
Ich nehme das zweite Beispiel: die AzweiO-Mobilitätsregion Achim. Damit soll in der Nähe zu Bremen die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Großstadt im eigenen Einzelhandel, in der Gastronomie und in der medizinischen Versorgung in enger Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden gefördert werden.
Aus diesem Grunde haben wir nicht nur zusätzliche Mittel hineingegeben, sondern ganz gezielt 4 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln bereitgestellt, um Innovation, Nachhaltigkeit und Entwicklung in den unterschiedlichen Regionen mit allen Akteuren und Akteurinnen und den vielen ehrenamtlich Tätigen gemeinsam zu fördern. Dabei gilt es natürlich, dass alle gesellschaftlichen Gruppen einbezogen, Themen überprüft und Handlungsfelder auch landkreisübergreifend entwickelt werden. Wir als CDU-Fraktion unterstützen dies gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ausdrücklich.
Ich komme jetzt zu dem dritten Punkt: die länderübergreifende Zusammenarbeit - eine Herzensangelegenheit unseres Ausschusses! In einer globalisierten Welt ist die länderübergreifende Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung; meine Kollegin Frau Glosemeyer hatte schon darauf hingewiesen. Die Förderung über INTERREG, EDR, EUREGIO oder EFRE ist ein wichtiges Ziel unserer landespolitischen Bestrebungen. Nehmen wir beispielsweise nur die enge, sehr intensive Zusammenarbeit mit den Niederlanden oder die Zusammenarbeit der nördlichen Länder im Nord- und Ostsee-Programm mit dem Ziel, die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der europäischen Kohä
sionspolitik bzw. Regionalpolitik, um Entwicklungsdifferenzen zwischen den Regionen zu mindern und den ökonomischen Zusammenhalt zu stärken.
Regionen wie Weser-Ems, Lüneburg, Braunschweig oder Leine-Weser partizipieren von dieser Zusammenarbeit. Wir unterstützen somit die Regionen mit speziellen Förderprogrammen, ganz nach ihren strategischen Bedarfen, Herr Meyer. Das werden wir auch nicht aus dem Blick verlieren.
Nicht zu vergessen ist dabei auch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschungsteams verschiedener Länder und Disziplinen. Auch hier wird Niedersachsen einen wichtigen innovativen Beitrag leisten, um beispielsweise Mittel aus den Programmen „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ in den unterschiedlichen Segmenten abzurufen und dementsprechend mit Partnern aus den Regionen innovative Projekte für die Zukunft zu gestalten.
Dies schafft nämlich Arbeitsplätze, wirtschaftliche Sicherheit, Kaufkraft in den Regionen und stärkt somit auch unsere Kommunen.
Gestatten Sie mir jetzt abschließend ein paar Worte zu den allgemeinen Entwicklungen innerhalb Europas.
Ich weiß noch sehr genau, wie im letzten Jahr zur Einbringung des Haushalts in unseren Ausschuss eine Einigung zum Brexit zwischen der EU und der britischen Seite stattgefunden hat. Mittlerweile ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vollzogen, und die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen befinden sich in der Endphase. Mit großer Sorge schauen wir als Fraktion auf die Verhandlungen. Betrachten wir, wie unser gut befreundetes Land nicht nur die EU, sondern auch die Zollunion verlässt, so fürchten wir jetzt bei diesen ganzen Diskussionen in der Endphase um die Handelsbeziehungen und auch den Binnenmarkt. Wir schauen auch sehr gespannt auf die Gespräche zwischen Boris Johnson und Ursula von der Leyen. Ich hoffe, der Durchbruch gelingt.
Ein weiterer Punkt ist der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Rechtsstaatsmechanismus, den wir als CDU vollumfänglich unterstützen.
Denn Rechtsstaatlichkeit ist Voraussetzung für Frieden, Freiheit und nachhaltige Entwicklung.
Sie ist die Grundlage einer funktionierenden Demokratie und ein zentrales Element guter Regierungsführung. Rechtsstaatlichkeit bedeutet ebenso, dass Regierung und Verwaltung nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen, damit wir, die Bürgerinnen und Bürger, vor staatlicher Willkür geschützt sind.
Zu dem FDP-Antrag könnte ich einiges sagen. Das überlasse ich aber meinem Kollege Marcel Scharrelmann.
Ich möchte es jedenfalls nicht versäumen, mich beim Ministerium mit all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Staatssekretär und Frau Ministerin Honé für die sehr gute Zusammenarbeit zu bedanken.
Wir haben in den vergangenen Jahren genau darauf geschaut, was jeden Tag passiert. Die Fraktionen von CDU und SPD haben die Dinge, glaube ich, ganz erfolgreich umgesetzt. Wir wünschen uns, dass wir mit diesem Haushalt auch ein Zeichen setzen können. Für uns ist Europa ein Team aus höchst unterschiedlichen Mitgliedern mit verschiedenen Stärken. Erfolgreich müssen wir darum kämpfen und dafür werben, dass wir weiterhin in Frieden und Sicherheit leben können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier eben erlebt haben, liebe Frau Guth - nein, nicht „liebe Frau Guth“, sondern „Frau Guth“ -, strotzte nur vor Zynismus und Menschenverachtung. Dafür müssen Sie sich hier im Parlament entschuldigen!
Sind für Sie 634 Tote in Niedersachsen eigentlich gar nichts?
Insofern möchte ich nur eines sagen: Wir als CDUFraktion schließen uns den Ausführungen unseres Kollegen Uwe Schwarz in Gänze an. Ich fordere Sie noch einmal auf, sich für diesen Antrag zu entschuldigen und ihn zurückzuziehen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6834, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung erging mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und in Abwesenheit der Vertreterin der FDP. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen schloss sich der Beschlussempfehlung einstimmig, bei Stimmenthaltung der AfD, an.
Schwerpunkt des im Mai direkt an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist die Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die auf Bundesebene erfolgte Verlängerung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.
Im Dezember 2019 ist der Fristablauf für diese Bundesbeteiligung um weitere zwei Jahre, also bis 2021, hinausgeschoben worden. Die Weiterleitung der Bundesmittel an die kommunalen Träger ist in dem zur Änderung anstehenden Ausführungsgesetz geregelt. Um diese auch über das Jahr 2019 hinaus zu gewährleisten, soll eine entsprechende Anpassung des Landesgesetzes vorgenommen werden.
Daneben sollen weitere, eher redaktionelle Angleichungen an das Bundesgesetz erfolgen.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Eine Aussprache zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen erfolgte nicht. Die Inhalte des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung waren insgesamt unstreitig.
Zu den Einzelheiten der vom Ausschuss unterbreiteten Änderungsempfehlungen möchte ich hier nicht näher ausführen, weil es sich dabei eher um redaktionelle und rechtstechnische Details handelt. Insoweit verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Brüninghoff, auch wenn Sie uns ein schönes Weihnachtsfest gewünscht haben usw., hat mich etwas eben doch sehr verwundert, und zwar Ihre Rede zum Haushalt.
Während der Sitzungen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten haben Sie nicht eine Frage zum Haushalt gestellt und nicht eine Anmerkung dazu gemacht -
und hier erzählen Sie, wie Sie alles neu gestalten wollen.
Jetzt sagen Sie mir doch einmal bitte, wo Ihre Beteiligung in der Haushaltsberatung war.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir nun viel über steigende Zahlen gehört haben, würde uns sehr interessieren - das fragen wir die Landesregierung -, wie sich z. B. die Zahl der Anordnungen nach § 64 StGB im Laufe der Jahre entwickelt hat. Ich glaube, hier stehen im Moment sehr unterschiedliche Zahlen im Raum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nach der Rede von Herrn Bothe jetzt wieder ein bisschen heruntergekommen; denn unmittelbar danach wäre es wirklich schwer gewesen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Jetzt will ich die Worte meines Kollegen Volker Meyer noch um drei Punkte ergänzen.
Sie alle wissen, dass viel zu viele Frauen leider immer wieder Gewalt erleben. Jede vierte Frau in Deutschland - wir könnten ja auch hier einmal abzählen - erlebt Gewalt in der Partnerschaft. Aber die Dunkelziffer liegt natürlich noch weitaus höher.
Ich sage Ihnen: Das ist nicht hinnehmbar, und die Debatte um das Leid der Frauen muss auch in der Öffentlichkeit geführt werden.
Es war richtig, dass wir hier im Plenarsaal die Debatte geführt haben. Denn es geht um die Frauen, es geht um ihre Familienangehörigen. Da müssen wir handeln, und wir brauchen für diese Menschen schnelle Hilfen, brauchen Einrichtungen, die
schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten, wie z. B. auch Frauenhäuser.
Diese Frauen brauchen Schutz und Verständnis, damit sie diese Erfahrungen verarbeiten können. Dabei müssen wir alle Frauen im Blick haben, die, die in Niedersachsen leben, die, die in Deutschland leben - ganz gleich, woher sie kommen, ganz gleich, aus welcher Kultur, egal, woher ihre Familie kommt, egal, was ihre Familie bisher gemacht hat. Sie alle haben Gewalt erfahren - ebenso ihre Kinder. Hier setzen wir mit dem Haushaltsentwurf und mit unserem erweiterten Antrag an.
Unsere Schwerpunkte liegen besonders darin, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Unsere Schwerpunkte liegen darin, mit einer Website sofort anzuzeigen, wo noch freie Plätze zur Verfügung stehen, oder aber auch Konzepte zu entwickeln, die Schnittstellen zwischen den Bereichen
psychischer Erkrankungen, Sucht, Wohnungslosigkeit und Gewaltbetroffenheit besser berücksichtigen, und sie liegen darin, dass für die Schaffung von weiteren Frauenhausplätzen 400 000 Euro zur Verfügung gestellt werden, und darin, dass die Bundesmittel - das haben wir letzte Woche aus dem Bundeshaushalt schon gehört - in den Jahren 2020 bis 2030 - rund 3 Millionen Euro - für Niedersachsen abfließen können.
Es war auch gut, dass wir ein wenig länger gewartet haben, gut, dass wir als Land Niedersachsen an dem Bundesmodellprojekt zur Bedarfsanalyse teilgenommen haben. Genau aus dieser Erkenntnis heraus können wir jetzt gesicherter handeln und konnten auch im Antrag berücksichtigen, was die nächsten Maßnahmen sein werden.
Ebenso werden wir für Investitionen und Sanierungen finanzielle Hilfen leisten, die es ermöglichen, dass beispielsweise weitere Frauenhäuser in Holzminden und Unterweser/Ammerland geschaffen werden konnten.
Unsere Bestrebungen müssen auch sein, dass die Frauen mit ihren Familienangehörigen und vor allen Dingen auch mit ihren Jungen, die schon das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, nicht nur Hilfe im Frauenhaus erhalten, sondern auch im Anschluss die Möglichkeit haben, preisgünstigen Wohnraum zu erhalten. Denn oftmals, meine Damen und Herren, fällt es den Frauen schwer, nach einem Aufenthalt im Frauenhaus eine eigene Bleibe zu finden. Wir haben in der Anhörung gute Beispiele erfahren können, u. a. mit der Lawaetz Wohn- und Leben GmbH aus Hamburg. Insofern ist es gut, dass es die Initiative seitens der Landesregierung gibt, mit 400 Millionen Euro den sozialen Wohnungsbau nach vorne zu treiben, und unser Bauminister Olaf Lies wird dies auch tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gewalt wird fast täglich in den Medien gezeigt. Wir stehen dem manches Mal ratlos und sprachlos gegenüber. Ich glaube aber, dass am sprachlosesten uns in diesem Jahr der Fall Lügde gemacht hat. Je mehr Details im Fall des massenhaften Kindesmissbrauchs in Lügde bekannt wurden, desto unfassbarer wurde, wie lange die Täter hier agieren konnten.
Das Versagen staatlicher Organe ist für uns nach wie vor unerklärlich. Diverse Ermittlungspannen und die Nichtverfolgung von Hinweisen sind nicht hinzunehmen. Deswegen wollen wir als Regierungsfraktionen handeln und haben dementsprechend Mittel in den Haushalt eingestellt, z. B. mit
der Schaffung eines zusätzlichen Kinderschutzzentrums - vielleicht schaffen wir sogar zwei - und einer Stelle eines Kinderschutzbeauftragten. Denn nie wieder darf ein solches Verbrechen passieren. Die Leidtragenden, die Kinder, werden dieses Erlebnis ein Leben lang in sich tragen, und wir als Staat müssen alles dafür tun, damit sich so ein Fall nicht wiederholt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Letztes lassen Sie mich noch erwähnen, dass wir mit der Übergangsregelung zum Bundesteilhabegesetz und damit, mehr Mittel für die Kommunen in den Haushalt zu stellen, den Paradigmenwechsel zur Teilhabe jetzt vollziehen.
Wir wissen, dass es noch nicht zufriedenstellend ist. Wir wissen, dass wir noch nicht die Erfahrungen haben. Es ist richtig, dass wir in zwei Jahren dementsprechend evaluieren wollen, um gegebenenfalls nachzusteuern, sehr zum Wohle unserer behinderten Menschen.
Ich sage Ihnen aber ganz klar und deutlich: Das, was die AfD mit ihrem Antrag zum Haushalt niedergeschrieben hat, ist menschenunwürdig. Das ist mit uns nicht zu machen. Und wir werden in diesem Haus alles dafür tun, dass nicht irgendwelche Mittel für unsere behinderten Menschen gestrichen werden.
Ich wünsche Ihnen jetzt alles Gute für die Weihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ich bedanke mich beim Ministerium und den Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit, Frau Ministerin, Herr Staatssekretär. Ich bin mir sicher, ab nächstem Jahr geht es tatkräftig weiter.
Danke.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Hanna Naber, Sie haben schon einiges zum BTHG ausgeführt. Insofern kann ich mich in hoffentlich vereinfachter Sprache relativ kurz fassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - kurz BTHG genannt - begehen wir einen Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. Mit diesem Gesetz wollen wir die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Damit setzen wir natürlich auch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - kurz UN-BRK - um.
Diese Reform ist die größte sozialpolitische Umstrukturierung seit Jahrzehnten und stellt uns alle - Bund, Land, Kommunen, Träger und Betroffene - vor große Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Eingliederungshilfe besser und moderner zu gestalten. Gerade Menschen mit Behinde
rungen soll im Rahmen der Inklusion eine Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht werden. Sie sollen mehr Selbstbestimmung erhalten. Sie sollen so leben können wie Menschen ohne Behinderungen. Sie sollen z. B. selbst entscheiden können, wie sie wohnen möchten oder wie sie arbeiten gehen wollen.
Dafür soll jeder Mensch mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die er braucht. Erfahrungen, auf die man zurückgreifen kann, gibt es noch nicht; denn die Zuständigkeiten in der Sozial- und Eingliederungshilfe werden mit diesem Gesetz neu geregelt. Das heißt, dass die Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Dadurch wird die Unterstützung individueller. Das führt zu mehr Gleichberechtigung.
Hinzu kommt, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung neu gestaltet und neu geregelt wird. Das führt nicht nur zu einer finanziellen Verbesserung, sondern kann gerade auch den Menschen mit Behinderungen helfen, kleine Ersparnisse anzulegen und u. a. mehr von ihrem Arbeitslohn zu haben.
Genauso werden die Teilhabe und das Gesamtplanverfahren mit dem neuen Gesetz mit eingeführt. Das ermöglicht mehr Mitbestimmung.
Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird ermöglicht. Es gibt mehr Möglichkeiten, dass Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsstelle bekommen.
Zu guter Letzt: Das Recht zu Verträgen zwischen den Einrichtungen bzw. Diensten und den Leistungsträgern wurde überarbeitet. Es wird jetzt die Möglichkeit geben, die Unterstützung für behinderte Menschen besser darauf zu prüfen, ob sie gut ist.
Nach der neuen Regelung sind jetzt die Kommunen für die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Regelbeschulung zuständig. Das Land ist für den gesamten Erwachsenenbereich zuständig.
Auch die Zuständigkeiten für die Bereiche des SGB XII, d. h. Hilfen zur Pflege, Grundsicherung usw., und des SGB IX sind mit diesem Ausführungsgesetz analog geregelt worden.
Das führte zu erheblichen Finanzverwerfungen, die wir sehr umfassend im Fachausschuss, aber auch parallel hierzu eingehend mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung diskutiert haben. Denn eines war uns als CDU-Fraktion
und als regierungstragende Fraktionen von SPD und CDU wichtig: Die Kommunen mussten finanziell so gestellt sein und bleiben, dass sie diese große Aufgabe bewerkstelligen können. Auch musste die Frage der Konnexität gelöst sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist uns gemeinsam gelungen. Wir möchten uns an dieser Stelle sowohl bei der Landesregierung, insbesondere bei Herrn Finanzminister Hilbers und bei Frau Ministerin Dr. Reimann, wie auch bei den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden dafür bedanken, dass auch unter den schwierigen Vorbedingungen eine gemeinsame Lösung gefunden wurde.
Wir möchten uns zudem beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die sehr konstruktive Zuarbeit bedanken, die eine relativ zügige Beratung des Gesetzentwurfes ermöglicht hat.
Aber auch die Träger benötigten ihre Planungssicherheit. Insofern begrüßen wir es sehr, dass erstens die vom Bundesgesetzgeber geforderte Bedarfsermittlung Niedersachsen - kurz B.E.Ni genannt - entwickelt worden ist und dass zweitens mit der getroffenen Übergangsregelung die vertraglichen Regelungen im Landesrahmenvertrag für den Bereich der über 18-Jährigen unterzeichnet wurde und ab 1. Januar 2020 gelten wird. Die inhaltliche Ausgestaltung ist jetzt in der Verhandlung. Doch wir sind sehr zuversichtlich, dass sie in den nächsten Monaten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen dem Ministerium, den Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden gelingen wird.
Lassen Sie mich abschließend anmerken: In den nächsten zwei Jahren werden wir das Bundesteilhabegesetz weiterhin im Auge haben müssen; denn die Evaluation wird bereits jetzt festgeschrieben. Wie ich eingangs erwähnt hatte, ist das Ausführungsgesetz ein Systemwechsel. Erfahrungen liegen nicht vor. Es gibt aber eine große Bereitschaft, dass es uns gemeinsam gelingt, im Sinne der behinderten Menschen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie in der Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden.
Vielen Dank an alle Fraktionen, die konstruktiv mitgearbeitet haben und die auch mehrheitlich diesem Gesetz zustimmen werden. „Nicht ohne uns über uns“: Das sollte uns leiten.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Pancescu, ich bin auf Ihre kraftvolle Enthaltung gespannt. Vielleicht wäre es gut gewesen, noch einmal das Protokoll der Anhörung und auch die Synopse zu lesen. Daraus hätten Sie schon viele Informationen ziehen können, was wir letztendlich geändert haben. Anscheinend haben Sie es aber nicht getan.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Dr. Liebetruth hat bereits ausführlich dargestellt, was es mit diesem Antrag auf sich hat. Ich möchte aber gerne den Blick auf eine andere Perspektive lenken:
Knapp 500 Millionen Menschen genießen tagtäglich die Vorteile eines geeinten Europas. Die Mitgliedstaaten leben friedlich und in gegenseitigem Respekt miteinander, und an der Verwirklichung des europäischen Mottos zu arbeiten, sollte für uns alle eine Verpflichtung sein.
„In Vielfalt geeint“ geraten leider die Vorteile der europäischen Einigung, des europäischen Gedankens nur allzu leicht aus dem Blick. Gerade jungen Menschen ist vielleicht an vielen Stellen nicht unbedingt bewusst, was es bedeuten würde, in einem Europa zu leben, dessen Nationen wieder nur ihre eigenen Interessen in den Vordergrund stellen. Ich nenne nur solche Stichworte wie: Passkontrollen, Grenzkontrollen, Zollbestimmungen, Zulassung von Produkten und ganz vieles mehr.
Mit unserem Antrag wollen wir ihnen zeigen, welches Versprechen Europa vor allem ist, welche Chancen es bedeutet und welche Möglichkeiten und Perspektiven es ihnen ganz persönlich bietet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns im Fachausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ausgiebig mit dem Antrag auseinandergesetzt.
Das vorrangige Ziel, eine Initiative zu starten - Herr Pancescu, bitte genau zuhören! -, um bis zum Jahre 2025 möglichst vielen jungen Menschen, die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens sind, die Chance zu eröffnen, mindestens einmal vor ihrem 25. Geburtstag mindestens zwei Wochen lang den Alltag in einem anderen europäischen Land kennenzulernen, ist in der Anhörung am 8. November 2018 auf sehr große Resonanz gestoßen.
Das hat diese noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht.
Wir haben die bereits bestehenden Initiativen unterschiedlicher Anbieter, die dieses Ziel unterstützen, in unserem ursprünglichen Antrag sehr begrüßt. Bereits jetzt unterbreiten Kommunen, Schulen, die Bildungseinrichtungen insgesamt, Jugendverbände usw. durch viele Partnerschaftsprogramme Jugendlichen ein gutes Angebot. Sie alle haben sich bisher dafür eingesetzt, dass über Jugendaustauschmaßnahmen auf der einen Seite die Persönlichkeitsentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gefördert und auf der anderen Seite dazu beigetragen wird, dass Begegnungen mit anderen Europäerinnen und Europäern erlebbar gemacht werden können.
Wir haben bereits bei der ersten Beratung des Antrages zum Ausdruck gebracht, dass es wahrscheinlich noch Verbesserungsbedarf gibt. Dies hat die Anhörung bei näherer Betrachtung bestätigt.
Wir haben infolgedessen in unserem jetzt vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag z. B. die Anregungen des Landesjugendrings, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer aufgenommen.
Für uns ist und bleibt wichtig: Es darf nicht mehr die Ausnahme sein, sondern bis 2025 sollte es die Regel sein, dass junge Menschen aus Niedersachsen die Möglichkeit bekommen, Auslandserfahrungen zu sammeln - sei es in der Schule, in
der Ausbildung, im Studium, durch Jugendorganisationen, in der Jugendsozialarbeit, im Rahmen von schulischen und außerschulischen Jugendbegegnungen, Städtepartnerschaften, Freiwilligendiensten oder auch als Au-pair.
Herausgenommen haben wir jedoch die Förderung eines Interrail-Tickets - da haben Sie recht. Aber warum haben wir diesen Punkt herausgenommen? - Weil dieser Punkt von allen Anzuhörenden sehr kritisch betrachtet wurde! Sie haben uns ins Stammbuch geschrieben, dass das nicht unsere Aufgabe sei. Wenn Sie die Synopse und das Protokoll von der Anhörung gelesen hätten, wüssten Sie das auch.
Mit dieser Initiative wollen wir ein Zeichen für ein starkes, vereintes, sicheres Europa setzen und junge Menschen frühzeitig bei ihrer Meinungsbildung unterstützen. Gerade die Diskussionen in den letzten Wochen rund um den Brexit - auch zu der heutigen Entscheidung - zeigen deutlich: Man muss früh beginnen, um die Sensibilität und das Wissen mit Blick auf Europa zu schärfen.
Ich möchte gerne abschließend Richard Ashworth zitieren, der am 27. März im Europäischen Parlament eine flammende Rede gehalten hat - auch als warnendes Signal -:
„Halte Frieden und Wohlstand niemals für selbstverständlich! Schätze sie, kämpfe für sie und verteidige sie jeden Tag!“
Ein Leben in Frieden und Freiheit und Sicherheit sollte es uns wert sein.
Deswegen bitte ich noch einmal ganz herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe, habe ich mich in die Jahre 2013/2014 zurückversetzt gefühlt. In diesen beiden Jahren haben wir uns im Vorfeld der Novellierung des Prostitutionsschutzgesetzes im Bundestag ausgiebig mit dieser Problematik auseinandergesetzt.
Die CDU-Fraktion hat in der vergangenen Wahlperiode gefordert - nachzulesen in der Drucksache 17/453 -, erstens eine umfassende Untersuchung über das Ausmaß der Wohnmobilprostitution und die soziale Situation der Straßenprostituierten in Niedersachsen in Auftrag zu geben, zweitens zu prüfen, in welchem Umfang Sperrgebietsverordnungen nach Artikel 297 des Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch veranlasst werden können, und drittens zu prüfen, wo eine weitere gewerbe-, sozial- oder steuerrechtliche Regulierung der Prostitution unterstützt werden kann. - Sie sehen, eine sehr umfangreiche Fragestellung, in der natürlich auch vieles beleuchtet wurde.
In einer großen mündlichen Anhörung am 14. November 2013 haben wir Fraktionen uns mit diesen Fragen dezidiert auseinandergesetzt. Herr Bothe, wenn Sie das Protokoll gelesen hätten - das gibt es noch -, hätten Sie festgestellt, dass Sie mit Ihren Forderungen viel zu spät dran sind.
Sie hätten auch festgestellt, dass sich im Nachgang zu dieser Anhörung ein Runder Tisch zusammengefunden hat, um die spätere Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes - und hier insbesondere des § 19 - zu bearbeiten. - Mithin ist das alles längst erledigt.
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag.
Sie fordern unter Nr. 1, die Einrichtung eines vollständigen Sperrgebietes an Landstraßen zu prüfen. Schauen Sie einmal in das Protokoll bzw. unterhalten Sie sich mit den zuständigen Polizeidirektionen! Die Landkreise - die auch heute noch betroffen sind - und die Polizei - die auch heute noch dafür zuständig ist - haben ausgeführt, dass Sperrgebietsverordnungen nur im städtischen Bereich sinnvoll sind und ansonsten Verdrängungseffekte zu befürchten sind. Auch in gängigen Gerichtsurteilen - beispielsweise in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Aktenzeichen 6 C 28.13 - wird darauf hingewiesen, dass Sperrgebietsverordnungen teilweise überhaupt keinen Sinn machen.
Unter den Nrn. 2 a bis c fordern Sie, bestimmte Hygienestandards für die Lovemobile vorzuschreiben. Ich lese Ihnen einmal vor, was bereits in den Ausführungsbestimmungen zu § 19 des Prostituiertenschutzgesetzes steht:
Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht werden. Bei den Fahrzeugen muss u. a. gewährleistet sein, dass sie über einen für das vorgesehene Betriebskonzept ausreichend großen Innenraum und über eine dafür angemessene Innenausstattung verfügen, dass sie den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen, dass die Türen des Bereiches, in dem die Prostitution ausgeübt wird, jederzeit von innen geöffnet werden können, dass während des Aufenthalts im Innenraum jederzeit Hilfe per Notruf erreichbar ist, dass eine angemessene sanitäre Ausstattung vorhanden ist und dass die Fahrzeuge eine gültige Betriebszulassung haben und in technisch betriebsbereitem Zustand sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund dieser Sachlage kommt Ihr Antrag fünf oder sechs Jahre zu spät. Dies wird von der Polizei, den Landkreisen und den Ordnungsbehörden - ich habe mich gerade erst am Montag mit ihnen unterhalten - auch immer wieder bestätigt. Herr Bothe, informieren Sie sich vor Ort!
Natürlich ist mein Landkreis betroffen, und natürlich bereitet es mir keine Freude, diese Lovemobile zu sehen. Aber wir sind immer wieder dabei - auch mit der Arbeitsgemeinschaft im Sozialministeri
um -, zu überprüfen, wie das nach und nach erneuert bzw. novelliert und dann im Sinne der dort tätigen Damen umgesetzt werden kann.
Eigentlich müsste Ihr Antrag zurückgezogen werden.
Vielen Dank.
Herr Bothe, jedes Mal, wenn ich aus dem Landtag komme, fahre ich an diesen Autos vorbei. Ich sehe vom Äußeren her - drin gewesen bin ich noch nicht, das ist wohl wahr, aber das sollte ich vielleicht einmal tun, das wäre interessant -, dass die bei uns in einem einwandfreien Zustand sind.
Ich weiß nicht, welche Sie meinen. Aber wenn mir die Ordnungsbehörden, die auch wirklich kontrollieren - unsere Polizei hat gerade in der letzten Woche eine Großkontrolle, auch bei diesen Wohnwagen, gemacht -, bestätigen, dass da kein Hand
lungsbedarf besteht, dann sagen Sie mir doch bitte, woher Sie Ihre Kenntnisse haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das war eben ein Auftritt, der mich wirklich tief erschüttert hat. Wenn man im Sozialbereich nur die Themen Migration und Integration kennt, dann sollte man sich fragen, ob man in diesem Ausschuss überhaupt richtig ist.
Lassen Sie mich drei weitere Schwerpunkte des Einzelplans 05 benennen: die Gleichstellungspolitik, die Förderung von Frauen mit zwei frauenspezifischen Programmen und das schwerwiegende Thema Gewalt gegen Frauen. Diese drei Bereiche möchte ich etwas näher erläutern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich komme zum ersten Punkt: Insgesamt erhalten 25 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft einen Kofinanzierungsanteil von 2,4 Millionen Euro im Rahmen der EU-Strukturfondspolitik, um Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu erreichen. Mit Blick auf den mehrjährigen Finanzrahmen - das wissen wir alle - ist es nicht selbstverständlich, dass dieses Förderprogramm weiterläuft. Insofern ist es wichtig, dass das Ministerium hier weiterhin einen Schwerpunkt setzt und dabei ein besonderes Angebot für geflüchtete Frauen und Migrantinnen berücksichtigt. Denn man muss ganz klar sagen: Im Land Niedersachsen gibt es regional unterschiedliche Bedarfe und auch regional unterschiedliche Frauenthemen. Insofern ist es gut, dass diese Themen mit diesem Haushaltstitel abgedeckt bzw. gefördert werden.
Der zweite Punkt, der uns auch hier im Landtag beschäftigt, sind die Projekte im Rahmen des Politik-Mentorings. In den Jahren 2019 und 2020 werden jeweils 100 000 Euro zur Verfügung gestellt, um Frauen mehr für Politik zu interessieren. Wenn wir alleine den Landtag betrachten, sehen wir: Frauen sind hier unterrepräsentiert. Wir sind hier noch nicht das Spiegelbild der Gesellschaft. Insofern ist es richtig, dass wir hier noch etwas mehr tun. Ich sage ganz klar und deutlich: Hier ist noch deutlich Luft nach oben. Dies sollten wir nutzen.
Der dritte schwerwiegende Punkt sind für uns die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Diese Maßnahmen widmen sich dem Opferschutz und dem Schutz der Familie. Für uns als CDU- und SPD-Fraktion steht außer Frage, dass von Gewalt betroffene Kinder und Frauen, dass Opfer von Vergewaltigungen schnell und unbürokratisch geschützt werden müssen und schnell und unbürokratisch durch das Projekt ProBeweis - ein Projekt zur Stärkung der Rechtsstellung der Opfer - eine verfahrensunabhängige Beweissicherung in Anspruch nehmen können müssen. Das ist mittlerweile in 28 Landkreisen möglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen haben insgesamt ein Ziel: Schutz zu gewähren. Dazu möchte ich beispielhaft nur kleine Einzelmaßnahmen aus dem Haushaltsplan benennen: Wir fördern die Frauenhäuser mit 4,5 Millionen Euro. Wir leisten mit 1 Million Euro einen Beitrag zur Unterstützung des barrierereduzierten Um- und Ausbaus einzelner Frauenhäuser, und mit der Aufstockung der Haushaltsmittel von 310 000 Euro verstetigen wir das Netzwerk ProBeweis.
Wir wollen auch - das wird ein spannendes Thema in der nächsten Zeit - mit dem sich zurzeit noch in der Beratung befindlichen Entschließungsantrag zum Schutz von Frauen vor Gewalt zukunftsweisende Rechtsverbindlichkeiten entwickeln, um klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen: Nicht eine Frau, nicht ein Kind darf Gewalt ausgesetzt werden. Wir alle - Gesellschaft, Bund, Land, Kommunen - müssen unserer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge mit adäquaten Hilfsmitteln nachkommen. In diesem Haushalt wird das mit diesem Haushaltstitel zum Ausdruck gebracht.
Ich danke an dieser Stelle dem Ministerium für die sehr kooperative Zusammenarbeit und hoffe, dass wir auch in den nächsten Jahren noch viele gute Projekte nach vorne bringen können.
Die Anträge auf eine einfache Aufstockung der Mittel um 2 Millionen Euro oder auch auf einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus halten wir im Moment für etwas überzogen - nein, „überzogen“ ist das falsche Wort. Im Moment halten wir sie nicht für adäquat, und zwar aus dem einfachen Grund, dass unsere Ministerin Frau Dr. Reimann und ihr Staatssekretär - an dieser Stelle möchte ich beiden ganz herzlich danken - einen runden Tisch eingerichtet haben, um rechtsverbindliche, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Ich denke, darauf sollten wir unseren Fokus legen.
In diesem Sinne: Ihnen alles Gute!
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen tätigen wir einen weiteren gelungenen Schritt als Einstieg in das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit auch im nicht öffentlichen Sektor. Weitere Schritte werden im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz folgen und natürlich auch folgen müssen, um unser Ziel sukzessive zu erreichen.
Kernpunkte dieses Gesetzentwurfes sind erstens eine verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit der Website oder mobilen Anwendung inklusive Feedback - also Rückmeldung - für die Nutzer, zweitens ein wirksames Durchsetzungsverfahren, indem wir eine Schiedsstelle einrichten, damit sich Nutzer im Bedarfsfall an sie wenden können, und drittens die regelmäßige Überwachung der Barrierefreiheit auf den Websites und mobilen Anwendungen.
Ich weise darauf hin, dass wir in der Umsetzung schon ein wenig in Verzug sind. Wir haben den Gesetzentwurf deswegen relativ schlank gefasst. Eine Umsetzung der EU-Richtlinie findet natürlich 1 : 1 statt. Ein Mehr gehört unseres Erachtens eher in das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz, jedoch nicht in diesen Gesetzentwurf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Gesetzentwurf verlässt den Landtag so, wie er eingebracht wurde. Auch wir haben im zuständigen Fachausschuss durch intensive Beratungen und auf Grundlage der schriftlichen Anhörung um Formulierungen gerungen, die eines zum Ausdruck bringen sollen: Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen muss auch auf den Websites und in den mobilen Anwendungen barrierefrei sein.
Die öffentlichen Einrichtungen übernehmen Vorbildfunktion. Selbstverständlich können auch Private dem vollumfänglich folgen.
Wir sehen diesen Gesetzentwurf als Einstieg auf dem Weg dorthin. Er berücksichtigt sowohl die Anpassung an EU-Recht im Anwendungsbereich zur Barrierefreiheit als auch im inhaltlichen Bereich. Somit bedeutet er eine weitere schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Im Ausschuss haben wir den § 9 und die folgenden Paragrafen ausgiebig beraten, die in der schriftlichen Anhörung von den Behindertenverbänden kritisch betrachtet wurden. Die Fraktionen von SPD und CDU meinen, dass mit den überarbeiteten Formulierungen zur Barrierefreiheit und auf Websites vieles berücksichtigt werden konnte und dass dies dem Wohl und der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen dient. Das haben wir auch in unserer Beschlussempfehlung formuliert.
Kritisiert wurde ebenfalls, dass eine Ausweitung auf den privaten Sektor nicht erfolgt sei. Meine Damen und Herren, dazu ist anzumerken, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die Intention verfolgt wird, dass rein private Stellen in den Anwendungsbereich einzubeziehen sind. Das, meine Damen und Herren, gehört - wenn überhaupt - in die Novellierung des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes.
Ebenso kann ein geforderter gesetzlicher Anspruch gegenüber privaten Anbietern, bestimmte Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen, unverhältnismäßig sein. Der Anbieter muss das Recht behalten, u. a. auch wirtschaftliche Erwägungen mit einzubeziehen. „Par ordre du mufti“ ist mit uns nicht zu machen.
Die Fraktionen von CDU und SPD sagen: Wir wollen alle, wirklich alle, mitnehmen, Öffentliche und Private, aber bitte schön im Konsens und nicht gegeneinander! - Insofern gehört der Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zurzeit nicht in diesen Gesetzentwurf. Wir wollen Teilhabe mit einer breiten Akzeptanz erreichen. Ein Mehr ist immer wünschenswert. Es bedeutet aber auch - das hat sich im Fachausschuss deutlich gezeigt -, dass ein Mehr Konnexität auslösen kann.
Ähnliches gilt für die Forderung unter Punkt 3, für öffentliche Stellen, für die durch die Herstellung von Barrierefreiheit unverhältnismäßige Belastungen entstehen, eine finanzielle Unterstützung des Landes zu gewährleisten. Das erschließt sich uns nicht; denn nach § 9 a Abs. 6 ist doch bereits zu dokumentieren und somit auch nachprüfbar, ob es tatsächlich unverhältnismäßig ist, Barrierefreiheit herzustellen. Das haben wir bereits berücksichtigt. Das Mehr gehört insofern in das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz. Deswegen - es tut uns schrecklich leid - lehnen wir Ihren Antrag heute ab.
Ich betone abschließend: Die nächsten notwendigen, richtigen Schritte zu einem inklusiven barrierefreien Niedersachsen sind mit diesem Gesetzentwurf gemacht. Weitere Initiativen folgen - ich verweise nur auf den Aktionsplan „Inklusion“ -, und wir als CDU-Fraktion sind sehr zuversichtlich, dass dies auch in einem sehr breiten Konsens geschehen wird.
Bedanken möchte ich mich bei allen Fraktionen, beim GBD, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums und bei der Sozialministerin für die konstruktive Zusammenarbeit und Mitarbeit. Auch wenn wir in manchen Positionen etwas unterschiedlicher Meinung sind, war die Beratung sehr konstruktiv.
Vielen Dank. Ich hoffe, dass alle dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Liebetruth hat in ihren Ausführungen ihre eigenen Erfahrungen in Europa sehr beeindruckend dargestellt. Ich denke, an solchen Erfahrungen müssen wir junge Menschen teilhaben lassen.
Der Antrag hat das vorrangige Ziel, eine sehr starke Initiative zu starten, um bis zum Jahre 2025 möglichst vielen jungen Menschen, die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens sind, die Chance zu eröffnen, mindestens einmal vor ihrem 25. Geburtstag zwei Wochen lang den Alltag in einem europäischen Land kennenzulernen, und ihnen auch weitere neue Chancen zu eröffnen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Der Antrag ist, genau genommen, eine Fortsetzung der vielen Initiativen aus der 16. und der 17. Wahlperiode. Diese Initiativen müssen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Frau Dr. Liebetruth hat es schon erwähnt.
Wir wissen es sehr zu schätzen, dass die bestehenden Initiativen dieses Ziel unterstützen. Ob es die Kammern sind, ob es die Betriebe sind, ob es die Schulen sind, ob es das Europäische Informations-Zentrum ist, ob es Eurodesk ist: Es gibt viele gute, positive Beispiele. Denn sie alle haben erkannt, dass Jugendaustauschmaßnahmen die Persönlichkeitsentwicklung und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen fördern und dass Begegnungen mit anderen Europäerinnen und Europäern Europa erlebbar machen.
Bei kritischer Betrachtung fällt natürlich auch auf - auch das hat Frau Dr. Liebetruth erwähnt -, dass es hier noch die sprichwörtliche Luft nach oben gibt. Trotz aller positiven Initiativen der vergangenen Jahre ist festzustellen, dass nicht alle jungen Menschen diese Chance ergreifen können. Wir brauchen hierzu detaillierte Kenntnisse. Daher hat unser Antrag auch zum Ziel, die bestehenden komplexen Strukturen, die sich mit europäischen Austauschprogrammen befassen, zu überprüfen. Natürlich macht es Sinn, im zuständigen Fachausschuss eine intensive Beratung durchzuführen. Denn das Ziel soll dabei sein: Wo erforderlich, wollen wir noch besser werden. Wir wollen noch besser werden in der Vernetzung. Wir wollen noch besser werden in der Unterstützung. Wir wollen
ergebnisoffen ergänzen und eventuell noch mehr verstetigen. Also auf gut Deutsch: Wir in Niedersachsen wollen besser werden.
Wir wollen deutlich zum Ausdruck bringen, dass es sich hier um eine Bestandsaufnahme und eine Weiterentwicklung handelt, ob nun im schulischen Bereich oder im beruflichen Bereich. Alles ist erwähnt worden.
Ich möchte Ihnen hierzu auch ein ganz praktisches Beispiel geben - Frau Dr. Liebetruth hat es schon kurz genannt -: das Programm Erasmus+, das eine über 30-jährige Erfolgsgeschichte hat. Die EU hat bereits im Oktober 2016 das Fördervolumen um 13 % angehoben und 2017 noch einmal um 8 % erhöht, sodass bis 2020 insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen. Denn die Erhöhung des Budgets von Erasmus+ stellt eine Anerkennung der positiven Wirkung dar, die das Bildungsprogramm der Europäischen Union auf das Leben der Menschen in Europa hat.
Welch große Bedeutung das hat und wie das in der Praxis gelebt wird, das konnten mein Kollege Frank Schmädeke und ich uns am 25. Mai dieses Jahres an den Berufsbildenden Schulen in Nienburg anschauen. Sie glauben gar nicht, wie positiv die Berichte der Lehrlinge, der Schüler, der Ausbilder waren! Es war wirklich beeindruckend, welche Erfahrungen sie gesammelt haben.
Deswegen müssen wir - wie Frau Dr. Liebetruth schon erwähnt hat - im Rahmen unserer Überprüfung jetzt auch schauen: Gibt es Hemmnisse? Gibt es Hürden? Muss man irgendwo noch nachsteuern? Werden die Mittel nicht ausgeschöpft? Wenn die Mittel nicht abgeschöpft würden, wäre das ein Drama.
Deswegen wollen wir im Fachausschuss genau diese Dinge überprüfen. Denn im Moment ist sehr viel in Bewegung im europäischen Raum. Die Förderkulisse wird neu geordnet. Wir erwarten eine Anhebung der Fördergelder. Wir von CDU und SPD meinen, dass jetzt die Chance ergriffen werden muss, die Leuchtturmfunktion, die wir in Niedersachsen bisher schon ausfüllen, noch auszubauen. Wir müssen jungen Menschen Europa mit
all seinen Facetten und seinen breiten Chancen näherbringen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass wir dann gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen werden. Wir sind es unseren jungen Menschen schuldig, dass sie diese Erfahrung machen können. Europa hat mehr zu bieten! Daran sollen so viele wie möglich teilhaben.
Vielen Dank.
Danke schön, dass ich die Zwischenfrage stellen kann.
Sie haben gerade Erasmus+ genannt und in Ihrem Anschlusssatz gesagt, dass wir im Grunde genommen Reisen finanzieren wollen. Kennen Sie eigentlich das Programm Erasmus+? - Das ist nämlich ein ganz differenziertes Programm. Sie müssen sich mal in den Schulen oder in den Berufsschulen erkundigen! Ich will Ihnen nur ein Beispiel sagen.
Sie kennen das Programm?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Sie gefragt, ob Sie das Erasmus-Programm kennen. Sie haben daraufhin Ja gesagt. Ich glaube aber, Sie haben es nicht verstanden. Das ist das Problem.
Ich will Ihnen nur ein kurzes Beispiel nennen: eine Auszubildende im Verwaltungshandwerk, die hier in der Kommune im Landkreis ihre Ausbildung gemacht hat und die einmalige Chance bekam, über Erasmus+ im Ausland die unterschiedlichen Bearbeitungswege im verwaltungstechnischen Bereich kennenzulernen, um z. B. unsere Wirtschaft zu unterstützen.
Wollen Sie mit Ihrer Streichung dieser Kollegin oder den zukünftigen Kollegen diese Chance nehmen? - Ich glaube, da versündigen Sie sich an unserer Jugend.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen und Kolleginnen! Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen schnell und unbürokratisch geschützt werden, sie müssen schnell und unbürokratisch eine Unterbringung zugewiesen bekommen, und sie müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Ich glaube, das eint uns alle hier im Plenarsaal.
Wie meine Kollegin Thela Wernstedt gerade ausgeführt hat, haben wir uns bereits in der Plenarsitzung am 18. Mai 2018 eingehend mit diesem Ansinnen befasst; denn der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Von Gewalt betroffene Frauen nicht länger vor verschlossener Tür stehen lassen …“ liegt längst vor. Wie meine Kollegin weiter ausgeführt hat, haben wir uns im Fachausschuss schon ausgiebig damit befasst. Erst am 24. Mai haben wir die Anhörung beschlossen, die am 16. August stattfinden wird. Wir haben uns zuletzt am 14. Juni, also in der vergangenen Woche, von der Landesregierung über den Sachstand unterrichten lassen. Herr Bothe, vielleicht ist Ihnen dabei aufgefallen - aber Sie haben sich ja leider an der Diskussion nicht beteiligt -, dass die Belegungszahlen in den Frauenhäusern bei 20 bis 100 % liegen; sie betragen durchschnittlich 70 %. Das bedeutet, es gibt unterschiedliche Bedarfe und Dinge, die geregelt werden müssen. Dabei sind wir im Moment auf einem sehr guten Wege.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf läuft dem Ganzen jetzt im Grunde genommen hinterher. Sie suggerieren rechtliche Sicherheit, vergessen darüber aber - insofern gibt es sehr viele Widersprüche in dem Gesetzentwurf -, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf Konnexität auslösen.
Sie widersprechen sich in diesem Zusammenhang auch ganz klar, indem Sie auf Seite 3 Ihrer Begründung schreiben - ich zitiere, Frau Präsidentin -:
„Kostenmäßig sind derzeit keine relevanten Auswirkungen zu erwarten.“
Herr Bothe, Sie müssen uns erst einmal erklären, wie das geschehen soll. Sie lösen Konnexität aus, entbinden Kommunen und eventuell auch den Bund von irgendwelchen Dingen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf unverändert lassen. Deswegen streben wir eine bundeseinheitliche Regelung an, damit wir dem nicht länger nachschauen, sondern ganz klar eine zukunftsfähige Handlungsstrategie aufbauen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als CDU- und als SPD-Fraktion sehen unsere Aufgabe darin, das hier entsprechend zu unterstützen. Auch unsere Sozialministerin hat dies auf der letzten Gleichstellungsministerkonferenz gegenüber Ministerin Frau Giffey - das hat Frau Wernstedt eben schon ausgeführt - ganz klar zum Ausdruck gebracht. Insbesondere bei ihrem letzten Besuch im Frauenhaus in Verden am 8. Juni haben beide dargelegt, dass hierfür der Runde Tisch im Moment das richtige Gremium ist, um bundeseinheitliche Regelungen zu treffen. Darauf vertrauen wir auch.
Wir sagen Ihnen auch ganz ehrlich: Wir werden bei der Anhörung im Ausschuss sehr genau hinhören, um zu erfahren, was noch besser gemacht werden kann. Wie gesagt: Wir haben in den letzten Jahren schon eine Menge getan. Die Aufstockung der Mittel für die Frauenhäuser von 2012 bis 2018 um 845 000 Euro ist ein erstes Signal, ebenso unsere Aktionspläne, unser Krisentelefon sowie die Beratungs- und Interventionsstellen. All das habe ich schon am 18. Mai ausgeführt.
Wir haben nach wie vor eines vor: Nicht eine Frau, nicht ein Kind darf Gewalt ausgesetzt werden. Wir alle - Gesellschaft, Bund, Land und Kommunen - müssen unserer Pflicht zur Daseinsvorsorge mit adäquaten Hilfsangeboten nachkommen. Das werden wir uns in der Anhörung sehr genau anschauen. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Ich sage Ihnen aber: Ihr Gesetzentwurf suggeriert ein ganz falsches Bild und ist voller Widersprüchlichkeiten.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Byl, Sie haben völlig recht: Gewalt gegen Frauen ist kein Einzelphänomen. Jede vierte Frau erlebt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt u. a. durch ihren Lebenspartner. Dies zeigen auch mehrere Studien, die u. a. vom Bundesministerium in Auftrag gegeben wurden. Polizeilich registriert ist nur ein geringer Teil der Beziehungstaten. Lange Zeit war das leider auch ein Tabuthema. Insofern eint es uns, dass wir uns freuen, dass es nun wirklich präsent wird.
Gewalttaten, die im sozialen Nahraum begangen werden, sind schwerwiegend. Die Frauen erleiden zum Teil schwerste Körperverletzungen. Es gibt Vergewaltigungen und versuchte oder vollendete Tötungen. Frauen werden größtenteils Opfer ihrer Ehemänner oder Exehemänner, ihrer Freunde oder Exfreunde. Und vor allen Dingen: Es passiert in allen sozialen Schichten. Wir als CDU-Fraktion sagen klar und deutlich: Jeder, aber wirklich jeder, Fall ist einer zu viel; denn dahinter verbergen sich dramatische Lebensschicksale. Das ist meines Erachtens nicht hinnehmbar.
Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt auf, dass wir immer wieder genau hinschauen müssen. Er zeigt mögliche Lösungen, um Frauen die nötige Hilfestellung zu
geben. Oftmals sind nicht nur sie betroffen, sondern auch die in der Familie oder der Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Auch der Europarat hat sich dieses Themas bereits 2011 angenommen und die sogenannte Istanbul-Konvention verabschiedet. Man hat es sich darin zur Aufgabe gemacht, seinen Fokus europaweit auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu lenken und hat mit Inkrafttreten am 1. August 2014, die Länder aufgefordert, diese Konvention zu ratifizieren. Deutschland hat dies Ende 2017 getan und nun sind wir alle - Bund, Länder und auch Kommunen - gefordert, die bereits getätigten Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen zu überprüfen und gegebenenfalls bedarfsgerecht im Sinne der Konvention nachzusteuern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits am 22. Februar dieses Jahres hat sich die Sozialministerin Dr. Reimann im Rahmen unserer Fachausschusssitzung diesbezüglich positioniert, indem sie sagte:
Aktuelle Ereignisse zeigen uns leider immer wieder die Notwendigkeit, Frauen nicht nur zu fördern, sondern auch zu schützen. Zum einen vor alltäglichem Sexismus, indem wir z. B. stärker auf ihn aufmerksam machen.
Auch die Veranstaltung zum Internationalen Frauentag am 8. März 2018 „Wir sagen Nein zu Sexismus - auch in der Werbung!“ hat dies noch einmal sehr klar verdeutlicht.
Weiter sagte die Ministerin:
Zum anderen müssen wir Frauen vor Gewalt schützen. Hier investieren wir vor allem in die Frauenhäuser, in denen Frauen auch kurzfristig Zuflucht finden können. Wir werden daher ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau der Frauenhäuser auflegen und 1 Million Euro zusätzlich investieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass wir als SPD/CDU-Regierungskoalition bereits Maßnahmen für eine Verbesserung ergriffen haben.
Weitere Maßnahmen waren und sind die permanente Aufstockung der Haushaltsmittel auf jetzt
8,65 Millionen Euro. Davon entfallen rund 4,3 Millionen Euro auf die Frauenhäuser.
Natürlich müssen wir immer wieder überprüfen, wie wir besser werden können - ob bei der Barrierefreiheit oder bei der Finanzierung, die auskömmlich sein muss; denn Kinder werden dabei ja nicht eingerechnet. Die Herausforderungen werden immer komplexer - es ist und bleibt ein fortlaufender Prozess, dem wir alle uns stellen müssen.
Wir haben die Aktionspläne I, II und III und das Programm „Wer schlägt, muss gehen!“. Wir haben das Krisentelefon, wir haben die 34 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS), und wir fördern 41 Frauenhäuser und 3 Mädchenhäuser. Natürlich ist die Auslastung überall unterschiedlich.
Der vorliegende Antrag geht auf viele Punkte ein. Bei genauer Betrachtung muss aber auch gesagt werden: Vieles ist bereits umgesetzt, einiges wird zurzeit erarbeitet, und über den einen oder anderen Gedankengang sollten wir im Fachausschuss hinreichend beraten. Denn ein Ziel eint uns: Nicht eine Frau, nicht ein Kind darf Gewalt ausgesetzt werden. Wir alle, Gesellschaft, Bund, Länder und Kommunen, müssen unserer Aufgabe der Daseinsvorsorge mit adäquaten Hilfsangeboten nachkommen.
Ich freue mich insofern auf die Beratung. Und wenn es erforderlich sein sollte, sollten wir uns auch nicht vor einer Anhörung scheuen. Gute, umsetzbare, bedarfsgerechte Lösungen - das ist unser Ziel.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Honé, Sie haben in Ihren Antworten vorhin von der Kohäsionspolitik und auch von der Mitwirkung in der Europaministerkonferenz gesprochen. Ich frage Sie bzw. die Landesregierung: Wie nutzt Niedersachsen die Europaministerkonferenz zur Stärkung der Kohäsionspolitik in Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal kann ich mich den Worten meiner Kollegin Frau Naber voll und ganz anschließen. Ich glaube, Sie haben zu dem Antrag alles ausgeführt, was auszuführen war.
In der Debatte, liebe Frau Kollegin Piel, vermischen Sie aber ein bisschen das eine mit dem anderen. Der EU-Behindertenausweis kann nur über den Bundestag, letztendlich über den Bundesrat, in das Europäische Parlament eingebracht werden. Infolgedessen müssen wir diesen Weg gehen und können nicht nur eine niedersächsische Regelung treffen.
Bezüglich des NBTG haben Sie vollkommen recht: Das muss auf den Weg gebracht werden. Daran arbeiten wir. Ich glaube, wir werden demnächst auch gute Ergebnisse haben.
Die Ausführungen von Herrn Bothe haben mich aber ehrlicherweise sehr erschreckt. Herr Bothe, vielleicht schauen Sie sich einmal genau an, was auf EU-Ebene passiert. Ich glaube, da sind Sie uninformiert. Denn in der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 hat die Europäische Kommission ein erneutes Engagement für ein barrierefreies Europa verabschiedet. Die Strategie zeigt auf, was vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
Konkret soll vor allen Dingen die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, aber auch der Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen verbessert werden. Ebenso beinhaltet sind die Ausarbeitung politischer Strategien für hochwertige integrative Bildung und auch die Anerkennung von Behindertenausweisen. Bereits seit 2016 läuft ein Pilotprojekt mit den Staaten Spanien, Portugal, Rumänien usw. Das zeigt doch, wie notwendig es ist, dass sich auch Deutschland daran beteiligt. Hier wollen wir gerne Unterstützung liefern.
In der EU leben rund 80 Millionen Menschen mit einer mehr oder minder schweren Behinderung. Das sind mehr als 15 % der gesamten europäischen Bevölkerung. Sie alle sollen sich in den Ländern der Europäischen Union wohlfühlen und die Hilfe und die Vergünstigungen erhalten, die sie benötigen. Eine besondere Bedeutung kommt hier u. a. kulturellen Einrichtungen zu, die die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander ermöglichen.
Es gibt aber auch eine Kehrseite: Häufig wird diese Hilfestellung im europäischen Ausland verwehrt, da der Schwerbehindertenausweis im Ausland keine Gültigkeit besitzt. Ich möchte aus einem Brief eines behinderten Menschen zitieren. Er schreibt:
„Ich bin schwerbehindert, kann aber trotz meiner Behinderung noch sehr viel unternehmen. So bin ich oft unterwegs auf Reisen durch ganz Europa. Gerade in Frankreich passiert es mir andauernd, dass mir
Vergünstigungen verwehrt werden, die andere Franzosen mit ihrem Schwerbehindertenausweis bekommen. Es hieß, mein in Niedersachsen ausgestellter Ausweis hätte in Frankreich keine Gültigkeit.“
Diese Ungerechtigkeit sollten wir beseitigen. Mit diesem Antrag wollen wir das auch gerne unterstützen.
Leider haben sie auch auf die Vergünstigungen, die sie in Deutschland problemlos erhalten, in anderen Ländern keinen Rechtsanspruch. Zwar stellen die Ämter auf Wunsch eine Bescheinigung in englischer, französischer, spanischer oder auch italienischer Sprache aus, in der das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft nach deutschem Recht amtlich bescheinigt wird. Diese Bescheinigung kann dem Schwerbehindertenausweis auch beigelegt werden. Aber auch hier besteht kein Rechtsanspruch, und auch hier müssen wir sehen, dass wir Nachteilsausgleiche verabschieden.
Es gibt auch noch einen umgekehrten Fall, den Sie vollkommen ausgeblendet haben: Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es in Deutschland dann, wenn ein schwerbehinderter Mensch lange Zeit im Ausland gelebt hat. Dann kann es ihm passieren, dass ihm hier der Schwerbehindertenausweis aberkannt wird und er alle Formalitäten wieder von vorne beantragen muss. Auch das gilt es zu beenden. Insofern ist der heute zu beschließende Antrag ein Schritt in die richtige Richtung.
Abschließend möchte ich noch etwas sagen. Mit Verlaub, was hat sich eigentlich die AfD mit der Anfrage im Bundestag gedacht? - Es ist menschenverachtend, einen Zusammenhang zwischen einer Behinderung und einer Art - ich sage mal - Verschuldensprinzip herzustellen!