Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur der Vollständigkeit halber sagen: Die Skepsis gegenüber dem FDPGesetzentwurf, der anfangs eingebracht worden war, habe ich nach wie vor. Dem Gesetzentwurf hätten wir so nicht zustimmen können. Er ging viel zu weit. Aber die FDP hat ja auch selbst noch einmal gesagt, dass mit diesem Kompromiss ein guter Weg gefunden wurde.
Für uns ist wichtig, dass am verfassungsmäßig geschützten Sonntag die Sonntagsruhe gewahrt bleibt - das bleibt sie mit dieser Regelung - und dass keine Aushebelung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten durch die Hintertür erfolgt. Auch das ist mit diesem Kompromiss bewerkstelligt.
Ich möchte mich beim GBD sowohl für den Entwurf dieser Kompromissformel als auch für die Informationen in den weiteren Beratungen bedanken. Denn leider hat sich das Ministerium bei dieser Debatte vollkommen aus der Affäre gezogen. Gut, dass dieses Parlament den GBD hat!
Sie haben gerade angesprochen, dass sich in den Ausschussberatungen das Innenministerium völlig aus der Debatte herausgezogen hätte. Was sagen Sie denn dazu, dass auch jetzt hier im Plenarsaal weder der Innenminister noch der MöchtegernInnenminister Herr Schünemann anwesend sind und dieser Debatte nicht beiwohnen?
Wir können ihnen ja das Plenarprotokoll zuschicken. Dass beide nicht da sind, ist natürlich schade. Aber leider entspricht es der bisherigen Beratung.
Aber zurück zur Sache! Zumindest der Wirtschaftsminister ist da, und der Flohmarkt ist ja auch ein Stück weit Wirtschaft. Auch darauf hat nämlich der GBD hingewiesen. Er hat darauf hingewiesen, dass es nicht nur um Ruhe und Phasen des Ausruhens geht, sondern dass der Flohmarkt tatsächlich auch Werktätigkeit ist und dass man mit diesem neuen Gesetz in gewisser Weise Neuland betritt, weil man von der Praxis abweicht. Ich hatte das bei der Lektüre des Urteils und dessen Begründung anders verstanden, wie ich zugeben muss. Der GBD hat das auf meine Frage hin klargestellt. Ich bin aber froh, dass wir hier - denn das widersprach ein bisschen der Praxis der Kommunen, die letztendlich zu diesem Urteil geführt hat - eine Regelung gefunden haben, die wir als Grüne mittragen können und die für die Veranstalterinnen und Veranstalter zumindest eine gewisse Sicherheit und Praktikabilität für die Zukunft gewährleistet.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die CDU-Fraktion ist sehr froh, dass es uns gelungen ist, am Ende eines durchaus spannenden Diskussionsprozesses zu einer sehr einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Das ist ein Thema, das manchmal belächelt wird. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass wir es nicht belächelt haben; denn es betrifft sehr viele Menschen, die um ihren sonntäglichen Flohmarkt in Niedersachsen Angst hatten. Ich finde, wir haben eine sehr angemessene, sehr gerechte und sehr gute Debatte geführt und am Ende eine gute
Herr Kollege Limburg, Herr Schünemann hat übrigens in allen Ausschusssitzungen an der Debatte teilgenommen und nimmt das Thema ebenfalls sehr, sehr ernst. Insofern müssen Sie sich um den Teil keine Sorgen machen.
Wir haben eine Lösung gefunden, von der es heißt, dass sie ein guter Ausgleich zum dem Sonntagsschutz ist, der uns ebenfalls sehr, sehr wichtig war, Herr Kollege Onay. Wir haben uns immer wieder gefragt, ob die Lösung zu weit geht; denn es darf natürlich nicht sein, dass Flohmärkte dazu benutzt werden, dass dort am Ende Gewerbetreibende Neuwaren verkaufen und damit in Konkurrenz zum eigentlichen Einzelhandel treten, der das an einem Sonntag zu Recht nicht darf. Insofern waren wir sehr froh, dass wir uns auf die Definition eines eigentlichen Flohmarktes einigen konnten, nämlich auf einen Markt, auf dem gebrauchte oder selbst hergestellte Waren verkauft werden können, der natürlich von Gewerbetreibenden veranstaltet werden darf und zu dem auch ein gewisses Maß an gewerblichen Verkäufern zugelassen wird, was wir auf 25 % begrenzt haben. Diese eigentlichen Flohmärkte dürfen nun analog zur Regelung in der Gewerbeordnung zwölfmal im Jahr stattfinden. Darüber freuen wir uns sehr. Das wird für die allermeisten Flohmärkte, die wir im Blick gehabt haben, Rechtssicherheit schaffen. Insofern ist das eine sehr, sehr gute Lösung.
Darüber hinaus dürfen Spezialmärkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, viermal im Jahr genehmigt werden und, falls es notwendig ist, für besondere Anlässe auch mehr als vier Spezialmärkte. Insofern meine ich, dass wir für alle möglichen Konstellationen, die heute im Blick sind, eine Antwort gefunden haben. Das heißt, das Gesetz ist aus unserer Sicht praktikabel und wird bei den Kommunen Rechtssicherheit schaffen. Damit haben wir am Ende alle Ziele erreicht, die wir mit diesem Gesetz erreichen wollten.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei Herrn Christoph Oetjen für die Initiative. Ich glaube, dass wir am Ende eine gute Lösung für die sonntäglichen Flohmärkte in Niedersachsen gefunden haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Lechner. - Eine Wortmeldung der Landesregierung liegt mir nicht vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.
Artikel 1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich dieser Änderungsempfehlung anschließen will, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist meines Erachtens einstimmig.
Artikel 2. - Hierzu gibt es ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig.
Wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Form der Änderungsempfehlungen des Ausschusses zustimmen wollen, dann darf ich darum bitten, dass Sie sich vom Platz erheben. - Gegenprobe! - Ich frage sicherheitshalber nach Enthaltungen? - Es stehen nun fünf Kollegen zusammen, während ich danach frage, ob es Enthaltungen gibt. Wie soll ich das werten? - Die Kollegen haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. Somit war das Ganze einstimmig.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 46 für erledigt erklären und den Einsender im Übrigen über die Sach- und Rechtslage unterrichten möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen, sodass die Eingabe zu Tagesordnungspunkt 3 behandelt ist.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/533 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/1094 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/1107
Wir treten nun in die Beratungen ein. Die erste Wortmeldung liegt mir vom Kollegen Frank Henning, SPD-Fraktion, vor. Bitte sehr, Herr Henning!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes wollen wir im Wesentlichen drei verschiedene Punkte neu regeln.