Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine moderne Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die mitbestimmen wollen. Das schließt eine Mitbestimmung unterhalb einer repräsentativen Demokratie ausdrücklich mit ein. Die repräsentative Demokratie muss daher mit Elementen der direkten Demokratie verbunden und ergänzt werden. Dabei muss allerdings vermieden werden, dass sich die gewählten Vertreter aus der Verantwortung stehlen, um z. B. nicht mit unpopulären Entscheidungen irgendwie in Verbindung gebracht zu werden. Die Art und Weise des Verlaufs der Abstimmung über den Brexit in England oder über das Minarett-Verbot in der Schweiz machen die Argumente, die für eine repräsentative Demokratie sprechen, an dieser Stelle noch einmal sehr, sehr deutlich.
Meine Damen und Herren, es macht auch Sinn, wenn man von den Initiatoren einer solchen Abstimmung verlangt, auch die finanziellen Konsequenzen der politischen Entscheidung aufzeigen zu müssen.
Davon abgesehen, gibt es sicherlich Möglichkeiten, die Elemente einer direkten Demokratie attraktiver zu machen. Dazu gehört die Möglichkeit einer Briefwahl, eine Abstimmung über das Internet oder die Absenkung des Mindestwahlalters auf 16 Jahre.
Am Ende muss die direkt-demokratische Beteiligung in einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Parlamenten stehen. Eine moderne und lebendige repräsentative Demokratie muss im Einklang mit den direkt-demokratischen Elementen stehen. Dazu bedarf es einer umfassenden politischen Bildung und vor allen Dingen auch der Transparenz über den Abstimmungsgegenstand. Letzteres war gerade beim Brexit-Votum nämlich nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich habe Zweifel, ob die Anträge der AfD-Fraktion diesen Grundsätzen tatsächlich genügen. Die Begründung der Gesetzentwürfe verliert sich eher darin, dem Volk angeblich seine Stimme zurückzugeben. Dazu wird recht willkürlich an einzelnen Stellschrauben der Bürgerbeteiligung gedreht. Das Ganze macht mal wieder
den Eindruck, als wolle die AfD-Fraktion bei Menschen punkten, die auf die eher komplizierten Fragen der Zeit ganz, ganz einfache Antworten haben wollen. Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass „Die da oben“ sowieso tun, was sie wollen, und dass es nur die AfD-Fraktion ist, die dagegen opponiert.
Meine Damen und Herren, so einfach hätten Sie die Welt vielleicht gern, aber so einfach ist sie tatsächlich nicht.
(Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Jo- hanne Modder [SPD]: Genau so ist das!)
Vielen Dank, Dr. Genthe. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Helge Limburg. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Emden, Frau Schröder-Ehlers ist schon darauf eingegangen. Wenn Sie die Regierungserklärung von Willy Brandt von 1969 zitieren, dann sollten Sie es lassen, so selektiv nur ausgesuchte Auszüge wiederzugeben, die Ihnen scheinbar in den Kram passen. Willy Brandt hat - das können Sie nachlesen - in seiner Regierungserklärung mehrfach davon gesprochen, dass eines seiner wichtigsten Ziele die Einigung und Stärkung Europas ist.
Dass ein Vertreter einer antieuropäischen Partei wie Sie das hier so in den Mund nimmt, ist mehr als anmaßend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Tat können und sollten die Formen der direkten Demokratie eine wichtige Ergänzung der repräsentativen parlamentarischen Demokratie sein. Eine Wahlperiode dauert im Regelfall fünf Jahre. Dann ist es wichtig, dass nicht nur zu den Wahlen, son
dern auch dazwischen Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten haben, auf die Politik hier im Hause Einfluss zu nehmen. Es ist gerade schon angesprochen worden: Petitionen sind eine Möglichkeit, die zugegebenermaßen sehr selten zum unmittelbaren Erfolg führt, Volksinitiativen bzw. Volksbegehren eine andere.
Es ist gesagt worden: Auch wir Grüne sind grundsätzlich ausdrücklich für eine Senkung der Quoren. Wir haben z. B. bereits in der 16. Wahlperiode einen entsprechenden umfangreichen Gesetzentwurf hier eingebracht. Aber zwischen jenem Gesetzentwurf und Ihrem Gesetzentwurf, Herr Emden, gibt es entscheidende Unterschiede. Das ist schon sehr, sehr bezeichnend. Nicht nur das, was Sie in dem Gesetzentwurf schreiben, ist aussagekräftig, sondern auch das, was Sie ganz bewusst weglassen.
Wir haben damals Wert darauf gelegt, dass bei einer Stärkung der direkten Demokratie im Vergleich zu den Fraktionen und Parteien gleichzeitig auch ein Mehr an Transparenz, ein Mehr an Klarheit und Regelung der Finanzierung solcher Volksbegehren notwendig sein muss. Parteien und Fraktionen unterliegen einem sehr strengen Regiment, was die Finanzierung ihrer Arbeit und vor allem was die Veröffentlichung und Transparenz der Finanzquellen, der Einnahmen und Ausgaben, angeht. Für Volksinitiativen und Volksbegehren gilt das in Niedersachsen in überhaupt keiner Weise. Sie wollen hier einseitig Volksinitiativen und Volksbegehren stärken, ohne auch nur einen Schritt mehr in Richtung Transparenz der Finanzierung zu machen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, Herr Emden.
Nein, in Wahrheit geht es Ihnen darum, dass mit einer solchen Initiative reiche Interessengruppen, reiche Unternehmerinnen und Unternehmer, Personen, die aus welchem Grund auch immer ein hohes Vermögen erworben haben, Einfluss auf demokratische Prozesse in Niedersachsen bekommen sollen, ohne dass das transparent und öffentlich ist. Das passt auch, Herr Emden, in die Arbeitsweise der AfD z. B. im vergangenen Bundestagswahlkampf. Es war die AfD, die sich der Trollfabrik Reconquista Germanica bedient hat, um verdeckt im Internet über Facebook und Twitter auf die Meinungsbildung im Bundestagswahlkampf Einfluss zu nehmen.
Das ist der zweite Punkt, den wir beachten müssen: Wenn wir die direkte Demokratie stärken, dann brauchen wir vorher eine stärkere Regulierung von sogenannten sozialen Netzwerken im
Internet. Wir brauchen eine stärke Regulierung der Meinungsbildung, die dort stattfindet. Es muss transparent werden, wer Initiativen und Kampagnen finanziert, und es muss transparent werden, wer hinter solchen konkreten Kampagnen steht. Nur dann kann direkte Demokratie tatsächlich ein echter Beitrag zu einer offenen Debatte sein.
Alle diese Maßnahmen, Herr Emden, fehlen in Ihrem Gesetzentwurf. Deshalb können wir so mit Sicherheit eine Zustimmung nicht in Aussicht stellen.
Herr Limburg, auf Ihren Wortbeitrag gibt es den Wunsch auf eine Kurzintervention von Herrn Emden von der AfD-Fraktion.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass wirklich alle anderen Parteien in diesem Hause besser zu wissen meinen, wofür wir stehen, wofür wir uns einsetzen und was wir vertreten als wir anscheinend selbst. Vielen Dank, Herr Limburg, auch für Ihren Beitrag zur Interpretationshilfe.
Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen. Den Rest behalte ich mir für den abschließenden Redebeitrag vor, den ich schon angemeldet habe. Einen Punkt habe ich direkt in Bezug auf Ihre Rede. Reiche Interessengruppen? - Herr Limburg, reiche Interessengruppen können auch im jetzigen System ohne Weiteres die Quoren erreichen. Das heißt, sie sind quasi durch das jetzige System begünstigt. Mit anderen Worten: Wenn Sie das ausschließen wollen, dann müssten Sie plebiszitäre Elemente abschaffen. Ein niederschwelligeres Angebot, eine Herabsetzung der Quoren, führt gerade dazu, dass es eben nicht nur reiche Interessengruppen mit besonderer wirtschaftlicher Potenz schaffen, eine Volksinitiative oder ein Volksbegehren zu initiieren, sondern dass das auch andere Gruppen können.
Insofern ist weiterhin zu betonen: Es ist ein Gewinn für die Demokratie und hat nichts damit zu tun, dass wir hier irgendwelche wirtschaftlich starken,
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Emden, ich möchte Ihnen einen gut gemeinten Rat geben. Manchmal ist es besser, einfach zu schweigen und den eigenen Argumenten nicht noch weiter zu schaden, so wie Sie das gerade mit Ihrer Kurzintervention gemacht haben. Sie haben damit nur eines offenbart: Sie haben sich mit der Geschichte der Volksbegehren in Niedersachsen gar nicht wirklich befasst. Wenn Sie sagen, dass es das jetzige System nur reichen Interessengruppen ermöglichen würde, ein Volksbegehren zu erreichen, dann möchte ich darauf hinweisen, dass das Kita-Volksbegehren 1999, das in der Tat in Niedersachsen erfolgreich war, natürlich nicht von reichen Interessengruppen, sondern von Familien, Eltern und Großeltern getragen wurde. Das ist doch eine unverschämte Unterstellung, was Sie hier in Richtung dieses Volksbegehrens unternehmen, Herr Emden.
Sie sind auch in Ihrem Redebeitrag mit keinem Wort auf die Frage der Finanzierung eingegangen. Dabei ist das doch die entscheidende Frage. Bei Parteien und Fraktionen haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf, durch Rechenschaftsberichte und Offenlegung der Rechnungslegung zu erfahren, woher Finanzmittel kommen und wofür sie verwendet werden. Bei Volksbegehren ist das in Niedersachsen bislang nicht der Fall. In Berlin z. B. gibt es dafür Regelungen und in einigen anderen Ländern auch.
Sie haben hier ganz bewusst darauf verzichtet - das haben Sie in Ihrem Redebeitrag gerade noch einmal deutlich gemacht -, parallel zu einer Absenkung der Quoren und einer Erleichterung von Volksbegehren auch für mehr Transparenz zu sorgen. Nein, Herr Emden, Sie können noch so sehr versuchen, sich herauszuwinden - Sie wollen mit diesem Gesetz reichen Interessengruppen, möglicherweise auch aus anderen Ländern - oder welche Zusammenhänge Sie sich da erhoffen -, den Weg ebnen, um die demokratische Gesetzge
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der FDP - Klaus Wichmann [AfD]: Das ist doch lächerlich!)
Herr Emden von der AfD-Fraktion wollte eine Zwischenfrage stellen. Das ist bei einer Antwort auf eine Kurzintervention definitiv nicht möglich. Ich verweise Sie auf Ihren Wortbeitrag, den Sie ja schon angemeldet haben. Da bestehen diese Möglichkeiten. Aber Zwischenfragen während einer Kurzintervention und einer Antwort darauf sind in unserer Geschäftsordnung nicht vorgesehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schröder-Ehlers hat in ihrem Wortbeitrag dargestellt, um was es der AfD-Fraktion geht. Ich persönlich finde es schon interessant zu lesen, dass Sie sich in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs ausdrücklich zur direkten Demokratie bekennen müssen, was für alle anderen Fraktionen in diesem Hause eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.
Weiterhin ist es für mich sehr erstaunlich, dass Sie Volksabstimmungen und Volksbegehren als das Element der Demokratie bezeichnen. Ich habe mal gelernt - ich denke, die meisten in diesem Hause auch -, dass sich die parlamentarische Demokratie durch freie Wahlen auszeichnet, die das entscheidende Element der Demokratie sind, das durch Elemente der direkten Demokratie ergänzt werden kann.
Was an Ihrem Antrag besonders auffällt, ist die Tatsache, wie unreflektiert und unausgewogen Sie eine Änderung der Verfassung beantragen - der wohl wichtigsten gesetzlichen Grundlage dieses Landes.
Ich möchte einen Blick zurück ins Jahr 2016 werfen. Dort gab es das Brexit-Votum in Großbritannien, das Referendum über eine Verfassungsänderung in Italien und vor allem die Volksabstimmung in den Niederlanden über das EU-Abkommen mit der Ukraine. Bei allen diesen Abstimmungen hat sich gezeigt, dass es nicht allen Wählern um die Sache geht, sondern manche wollten auch einfach mal gedankenlos Dampf ablassen. Man muss in
diesem Zusammenhang auch einmal fragen dürfen: Können Bürger wirklich besser entscheiden als Fachleute in den Parlamenten, die in ausführlichen Diskussionen und Abwägungsprozessen zu Entscheidungen und Kompromissen kommen können?
Des Weiteren gibt es natürlich auch die Sorge über die zunehmende Beeinflussung von Wählern durch Fake News oder Desinformationskampagnen. Unser ehemaliger Bundespräsident Joachim Gauck hat einmal richtigerweise gesagt, er fände es problematisch, wenn man komplexe Fragen in die Entscheidung „Ja oder nein?“ hineinpresst. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, recht hat er! Kompromisse sind bei einer Ja-oder-NeinEntscheidung nicht mehr denkbar. Es gibt das große Risiko, dass dabei eine Minderheit eine schweigende oder desinteressierte Mehrheit überstimmt. Bei den Elementen der direkten Demokratie besteht immer die Gefahr, dass sich extreme Positionen durchsetzen, weil sich oftmals nur diejenigen beteiligen, die das Thema auch wirklich interessiert. Dies führt bei einem zu geringen Quorum, wie es Ihr Vorschlag enthält, eher zur Spaltung einer Gesellschaft - dies können wir gerade in Großbritannien sehen - und ist damit eher schädlich als förderlich für die Demokratie.
Ich glaube, fast alle in diesem Hause sind sich darüber einig, dass bei der Ausgestaltung der direkten Demokratie die Qualität entscheidend ist. Wichtig ist, dass die Elemente der direkten Demokratie die parlamentarische Demokratie ergänzen und nicht ersetzen. Aber genau dieses, meine Damen und Herren, will die AfD. Sie wissen genau, dass Sie nicht genügend Abgeordnete haben und auch keine Mehrheit finden, um Ihre Positionen in Gesetze kleiden zu können.