Weiter arbeiten wir in vielen Beratungen daran, dass Ackerbauregionen - ich nenne einmal Südniedersachsen - auch die Bereitschaft haben, den anfallenden Wirtschaftsdünger aus anderen Regionen aufzunehmen.
Also, wir arbeiten in alle Richtungen. Wenn ich „wir“ sage, dann sind das nicht nur der Umweltminister und ich, sondern dann sind das auch ganz viele Fachbereiche, ganz viele Akteure - ob es Transporteure, Lohnunternehmer, Beratungsringe, Landvolk oder Wasserverband sind. Wir sind mit all diesen Akteuren in vielen Gesprächen, um eben nicht nur eine Reduzierung, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe hier im Land Niedersachsen hinzukriegen.
Vielen Dank Ihnen. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Hermann Grupe das Wort zur letzten Zusatzfrage seitens der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie das Düngegesetz mehrfach angesprochen haben und das Düngegesetz in den mit zum Teil 0,3 Großvieheinheiten pro Hektar potenziellen Aufnahmeregionen Südniedersachsens - z. B. in Wolfenbüttel - als so kompliziert und bürokratisch angesehen wird, dass es als Hemmnis dafür gilt, dass die Betriebe verstärkt Wirtschaftsdünger aufnehmen, möchte ich Sie fragen, ob Sie auch darüber nachdenken, hier Vorschläge zur Entbürokratisierung zu machen, damit nicht unnötige Bürokratie dafür sorgt, dass genau die Ziele des Gesetzes nicht erreicht werden.
Frau Präsidentin! Herr Grupe, ein neues Düngegesetz tritt in Kraft, und viele müssen lernen, es zu lesen, es zu verstehen und es umzusetzen. Ich habe bei den Besuchen in den letzten Wochen und Monaten in der Fläche erlebt, dass eine große Unsicherheit, eine große Unzufriedenheit, herrscht. Es gibt deswegen einen Fragen-AntwortenKatalog, weil vieles in diesem Gesetz noch Lücken lässt, noch vieles ungeklärt ist. Das zu ändern, daran wird gearbeitet.
Weiter verspüre ich auch einen großen Druck in der Landwirtschaft, bei den Betrieben, die Angst haben, Fehler zu machen. Genau deswegen machen wir viele Dinge in Sachen Beratung, um den Druck zu nehmen, um Dinge zu erklären. Denn wir wollen das Problem „Nitrat, Phosphat“ in Niedersachsen lösen.
Ich sehe das als eine große Verantwortung für unser Bundesland, und ich weiß sehr wohl, dass der Bund und auch Brüssel auf Niedersachsen gucken. Deswegen bin ich mir dieser großen Verantwortung sehr bewusst. Ich will das Problem lösen.
Deswegen muss ich deutlich sagen, dass viele Betriebe in der Vergangenheit das nicht entsprechend praktiziert haben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen: Es muss gelernt und gelebt werden. Natürlich wollen wir - so ist es
auch im Bund vorgesehen - dieses Gesetz 2020 evaluieren. Wir befinden uns sozusagen in einer Einführungs- und Testphase. 2020 wird man gucken, ob alle diese Instrumente, die wir jetzt auch an Bürokratie haben - beispielsweise Stoffstrombilanzen und alle diese Geschichten -, wirklich vonnöten sind oder ob man das Ganze nicht einfach verschlanken kann, weil man in der Zeit bis dahin auch vieles gelernt und gelebt hat.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich denke, wir sind uns fraktionsübergreifend darüber im Klaren und uns auch einig, dass uns allen sauberes Trinkwasser sehr am Herzen liegt. Frau Ministerin, vor dem Hintergrund frage ich Sie: Inwieweit sind die gewählten Maßnahmen der neuen Düngeverordnung geeignet, die Nitrateinträge effektiv zu reduzieren?
Frau Präsidentin! Herr Mohrmann, ich halte diese Maßnahmen für sehr geeignet. Deswegen werden wir sie in Niedersachsen auch ziehen. Wir werden § 13 Abs. 2 und 6 zur Anwendung kommen lassen. Ich erhoffe mir davon wirklich eine Lösung, zumindest den Beginn eines Lösungsweges für unser Problem hier in Niedersachsen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die fragende Fraktion der Grünen ein gewisses Misstrauen bezüglich des Verfahrens zur Nachbesetzung der Stelle des Leiters der Düngebehörde auch über Nachfragen hier im Plenum zum Ausdruck gebracht hat, frage ich die Landesregierung, ob sie als Fachaufsicht irgendwelche Hinweise dahin gehend hat, dass es Unregelmäßigkeiten in diesem Verfahren gibt bzw. dass die Arbeit der Landwirtschaftskammer als Düngebe
hörde in irgendeiner Form von dem Kammergesetz abweicht, das in der vergangenen Wahlperiode hier mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet wurde.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es hat zu keinem Zeitpunkt Hinweise gegeben, dass hier irgendjemand in einer unserer nachgeordneten Behörden - sei es die Landwirtschaftskammer oder die Düngebehörde - nicht sach- und fachgerecht arbeitet. Wir nehmen unsere Fachaufsicht sehr ernst. Unser Haus ist ja auch in den Sitzungen der Landwirtschaftskammer durch einen Mitarbeiter vertreten. Von daher mache ich mir keine Sorgen, dass dort in irgendeiner Weise nicht korrekt gearbeitet wird.
Für die SPD-Fraktion Herr Oliver Lottke. Das ist jetzt definitiv die fünfte Zusatzfrage seitens der SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wofür wird die Wasserentnahmegebühr verwendet?
Die Landesregierung entscheidet selbstständig, wer für sie antwortet, Herr Dr. Birkner. Das wissen Sie.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land Niedersachsen erhebt für die Wasserentnahme eine Gebühr gemäß § 21 NWG. Die Verwendung der Wasserentnahmegebühr ist in § 28 NWG geregelt. Nach Deckung des Verwaltungsaufwandes ist das verbleibende Aufkommen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushalts, für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft und für Maßnahmen des Naturschutzes zu verwenden.
Im Haushaltsjahr 2018 sind im Haushaltsplan Gesamteinnahmen in Höhe von 55 Millionen Euro angesetzt. Davon sind rund 16 Millionen Euro zur Verwendung für Maßnahmen zum Trinkwasserschutz und rund 4 Millionen Euro zur Verwendung für Maßnahmen zum Grundwasserschutz außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten eingeplant.
Vielen Dank Ihnen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Miriam Staudte. Das ist auch die fünfte und damit letzte Zusatzfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Jeder interpretiert hier unterschiedlich. Ich begrüße zunächst einmal, dass da anscheinend einiges in Gang gekommen ist und dass das Ministerium, das ja immerhin 80 Millionen Euro jährlich für die Landwirtschaftskammer zahlt,
künftig bei Personalentscheidungen mit eingebunden werden will, sein wird. Wir hätten uns das Kammergesetz an dieser Stelle auch noch sehr viel strenger vorgestellt.
Wird es künftig so sein, dass bei allen Besetzungen von Stellen, die hoheitliche Aufgaben betreffen, das Ministerium ein Mitspracherecht einklagt bzw. einfordert?
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Grundlage ist das Kammergesetz! Da gibt es keinen Interpretationsspiel- raum!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt das Kammergesetz. Dort ist das fest geregelt. Ich finde es ein sehr faires Angebot, dass jemand aus dem ML schon vorab als beratendes Mitglied im Personalausschuss sitzen darf. Das finde ich in diesem Fall auch sehr wichtig und richtig. Denn noch einmal: Ich möchte die Düngebehörde als eine fachlich-sachlich unabhängige Behörde verstehen. Wir haben in Niedersachsen ein Problem zu lösen. Wir brauchen die gute Arbeit der Düngebehörde und auch eine gute Leiterin oder einen guten Leiter in dieser Behörde.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie die Forderungen des Wasserverbandstages umgesetzt werden.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Eine gute Frage! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Die hätte auch ich stellen können!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forderungen des Wasserverbandstages werden wir natürlich umsetzen. Die Forderung lautet ja: § 13 Abs. 6 und 2. - Wir haben in den letzten Tagen und Wochen gute Gespräche mit dem Wasserverbandstag geführt. Er ist dankbar, dass wir genau diese Forderungen in Niedersachsen umsetzen werden.