Protocol of the Session on May 17, 2018

(Beifall bei der AfD - Anja Piel [GRÜ- NE]: Sie sind freiwillig hier! Vergessen Sie das?)

Wenn es jetzt ruhiger ist, Herr Ahrends, dann können Sie fortfahren.

Auch der Asylbewerber aus Togo, der schließlich mit 200 Polizisten abgeholt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Wir fordern daher, Grenzkontrollen wieder einzuführen, den Familiennachzug auszusetzen -

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Försterling, Herr Ahrends?

Nein, am Ende.

- und zu prüfen, inwieweit eine Rückführung von Asylbewerbern erfolgen kann; denn nach § 73 Asylgesetz endet das Asyl bei uns, wenn der Asylgrund entfällt. Eine konsequente Rückführung zunächst der zigtausend bereits abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimatländer sowie Hilfe vor Ort in den Herkunftsregionen der Menschen sollte daher das Ziel der deutschen Politik sein und nicht der Familiennachzug.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat sich nun Herr Dr. Pantazis zu Wort gemeldet.

(Jens Nacke [CDU]: Der Kollege woll- te am Ende eine Frage zulassen!)

Herr Kollege, nach dem, was ich gerade so alles hören musste, muss ich erst einmal durchatmen. Das sage ich ganz offen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandbild, das hier gerade gezeichnet worden ist, entspricht nicht der Realität. Das muss ich auch ganz offen sagen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP sowie Zustim- mung bei der CDU)

Das, was Sie gerade skizziert haben, weisen wir alle, denke ich, weit von uns. Ich gehe dementsprechend sofort auf das ein, was Sie in Ihrem AfD-Antrag „Familiennachzug dauerhaft aussetzen“ behaupten.

Im Antragstext schreiben Sie, dass die quantitative Einhaltung der Kontingentregelung nicht kontrollierbar sei, dass die Kriterien der bestehenden Härtefallregelung nach Belieben interpretier- und auslegbar seien und dass als Folge davon die Zahl der Zuwanderer zusätzlich unbegrenzt erhöht werden könne.

Dazu würde ich sehr gerne auf die Faktenlage verweisen.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 9. Mai - Ihr Antrag ist ja vom 8. Mai - den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzuges beschlossen. Dieser Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung des Koalitionsvertrages 1 : 1 um. Im Gegensatz zum ersten von Horst Seehofer vorgelegten Entwurf konnten viele Verbesserungen erreicht werden; das geben wir offen zu. Das Verfahren ist nun praktikabel ausgestaltet. In einer Verwaltungsvereinbarung werden die Kriterien für die Bestimmung der 1 000 Nachzugsberechtigten durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt verbindlich festgelegt und regelmäßig gemeinsam überprüft.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erfolgt weiterhin im Visumsverfahren. Das Bundesverwaltungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitet die Entscheidung vor und trifft eine intern rechtlich verbindliche Auswahlentscheidung. Die Auswahl der nachziehenden Familienmitglieder erfolgt also über eine zentralisierte Entscheidung im Inland. Das ist uns insgesamt sehr, sehr wichtig; denn nur so kann gewährleistet werden, dass die dringlichsten Fälle auch zuallererst nachziehen. - Sie sehen, das ist in dem bestehenden Gesetzentwurf alles reglementiert.

Wenn es um die Härtefallregelung geht, wenn also ein humanitärer Grund vorliegt, sind beispielsweise folgende Kriterien maßgeblich - diese sind auch ganz ausdrücklich im Gesetzestext geregelt -: die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ist seit Langem nicht möglich gewesen, ein minderjähriges lebendes Kind ist betroffen, es besteht ernsthafte Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Aufenthaltsstaat, oder es liegt eine schwerwiegende Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor.

Das sind klare Kriterien, die jetzt Niederschlag in dem Gesetzentwurf gefunden haben. - Das zu Ihrem Antragstext.

Noch viel erschreckender finde ich allerdings Ihren Begründungsteil. Dort schreiben Sie - Sie haben das auch schon ein wenig anklingen lassen -:

„Der Bürgerkrieg steht damit vor seinem Ende, und im Land beginnt der Wiederaufbau. Damit entfällt für syrische subsidiär Schutzberechtigte das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Wiederzusammenführung von Familien hat daher in Syrien zu erfolgen.“

Ich frage Sie: In welchem Paralleluniversum leben Sie eigentlich?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wissen Sie eigentlich, wie die Situation in Syrien aktuell ist? - Wenn Sie sich beispielsweise im Internet informieren, stellen Sie fest, dass aktuell Kämpfe in Hamma, in Deir es-Zor, in Damaskus und dergleichen stattfinden.

Ich weiß, Ihre Bundestagsfraktion ist vom Bascharal-Assad-System eingeladen worden, und dementsprechend hat man Ihnen sicherlich die schönsten Seiten des Landes gezeigt. Aber Frieden herrscht dort seit Jahren nicht! Seit sieben Jahren ist dort ein Dauerkrieg, und der ist so dermaßen fragmentiert, dass das Ende definitiv nicht absehbar ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

In Ihrem Begründungsteil schreiben Sie weiter, dass es die Vorgehensweise vieler Syrer sei, ein Familienmitglied mit Brückenkopffunktion nach Deutschland zu entsenden. Und dann konnotieren Sie zwischen Messerattacken, syrischen Flüchtlingen und der Frage des Familiennachzuges.

Ich frage mich ernsthaft, welches Menschenbild dieser Begründung eigentlich zugrunde liegt.

(Zuruf von der AfD: Das steht in der Zeitung!)

Die Antwort hat, glaube ich, gestern die Fraktionsvorsitzende im Bundestag gebracht. Ihre Frau Weidel hat in einer Haushaltsdebatte gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“.

(Dana Guth [AfD]: Richtig!)

- „Richtig!“ habe ich gerade von Ihrer Seite gehört. Wissen Sie was? - Das ist unmöglich! Das hat mit dem christlichen Menschenbild nichts zu tun und ist auch mit Artikel 1 des Grundgesetzes absolut unvereinbar.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Dass Sie das gerade bestätigt haben, zeigt eindeutig, welch Geistes Kind Sie sind.

Gleichzeitig schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass die Sozialsysteme in Deutschland an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geraten seien. - Wissen Sie eigentlich, mit welcher Zahl wir es ak

tuell zu tun haben? - Laut Experten müssten wir, wenn es komplett - - -

(Dana Guth [AfD]: 21 Milliarden!)

- Nein! 60 000 ist die Zahl. Das ist die Zahl, die Experten bei einer kompletten Wiederaufnahme des Nachzuges nennen.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf - den Sie kritisieren - alles in allem ein tragfähiger Kompromiss ist, zu dem wir als Koalitionspartner stehen, weil er eine tragfähige Vereinbarung zwischen Menschlichkeit und Steuerung darstellt. Ihr Antrag allerdings ist weder inhaltlich noch sachlich oder menschlich tragfähig und dem Grunde nach, ehrlich gesagt, obsolet.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Es hat sich jetzt Herr Christoph Plett von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen Landtages! Es war vorhersehbar, dass die AfD-Fraktion den Antrag auf dauerhafte Aussetzung des Familiennachzuges stellen wird, nachdem sich die Große Koalition in Berlin darauf geeinigt hatte, die Einreise von maximal 1 000 Angehörigen subsidiär geschützter Menschen pro Monat nach Deutschland zu erlauben.

(Belit Onay [GRÜNE]: Schlechter Kompromiss!)

Die CDU-Landtagsfraktion lehnt Ihren Antrag auf Aussetzung des Familiennachzuges ausdrücklich ab,

(Beifall bei der CDU und bei der SPD und Zustimmung von Dragos Pances- cu [GRÜNE])

insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, was heute als Eilmeldung bei Focus Online gelaufen ist, dass die SPD den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern jetzt doch generell verbieten will.

(Beifall bei der CDU und der AfD)