Auch der Asylbewerber aus Togo, der schließlich mit 200 Polizisten abgeholt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Wir fordern daher, Grenzkontrollen wieder einzuführen, den Familiennachzug auszusetzen -
- und zu prüfen, inwieweit eine Rückführung von Asylbewerbern erfolgen kann; denn nach § 73 Asylgesetz endet das Asyl bei uns, wenn der Asylgrund entfällt. Eine konsequente Rückführung zunächst der zigtausend bereits abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimatländer sowie Hilfe vor Ort in den Herkunftsregionen der Menschen sollte daher das Ziel der deutschen Politik sein und nicht der Familiennachzug.
Herr Kollege, nach dem, was ich gerade so alles hören musste, muss ich erst einmal durchatmen. Das sage ich ganz offen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Deutschlandbild, das hier gerade gezeichnet worden ist, entspricht nicht der Realität. Das muss ich auch ganz offen sagen.
Das, was Sie gerade skizziert haben, weisen wir alle, denke ich, weit von uns. Ich gehe dementsprechend sofort auf das ein, was Sie in Ihrem AfD-Antrag „Familiennachzug dauerhaft aussetzen“ behaupten.
Im Antragstext schreiben Sie, dass die quantitative Einhaltung der Kontingentregelung nicht kontrollierbar sei, dass die Kriterien der bestehenden Härtefallregelung nach Belieben interpretier- und auslegbar seien und dass als Folge davon die Zahl der Zuwanderer zusätzlich unbegrenzt erhöht werden könne.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 9. Mai - Ihr Antrag ist ja vom 8. Mai - den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzuges beschlossen. Dieser Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung des Koalitionsvertrages 1 : 1 um. Im Gegensatz zum ersten von Horst Seehofer vorgelegten Entwurf konnten viele Verbesserungen erreicht werden; das geben wir offen zu. Das Verfahren ist nun praktikabel ausgestaltet. In einer Verwaltungsvereinbarung werden die Kriterien für die Bestimmung der 1 000 Nachzugsberechtigten durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt verbindlich festgelegt und regelmäßig gemeinsam überprüft.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erfolgt weiterhin im Visumsverfahren. Das Bundesverwaltungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitet die Entscheidung vor und trifft eine intern rechtlich verbindliche Auswahlentscheidung. Die Auswahl der nachziehenden Familienmitglieder erfolgt also über eine zentralisierte Entscheidung im Inland. Das ist uns insgesamt sehr, sehr wichtig; denn nur so kann gewährleistet werden, dass die dringlichsten Fälle auch zuallererst nachziehen. - Sie sehen, das ist in dem bestehenden Gesetzentwurf alles reglementiert.
Wenn es um die Härtefallregelung geht, wenn also ein humanitärer Grund vorliegt, sind beispielsweise folgende Kriterien maßgeblich - diese sind auch ganz ausdrücklich im Gesetzestext geregelt -: die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft ist seit Langem nicht möglich gewesen, ein minderjähriges lebendes Kind ist betroffen, es besteht ernsthafte Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Aufenthaltsstaat, oder es liegt eine schwerwiegende Erkrankung, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor.
Das sind klare Kriterien, die jetzt Niederschlag in dem Gesetzentwurf gefunden haben. - Das zu Ihrem Antragstext.
Noch viel erschreckender finde ich allerdings Ihren Begründungsteil. Dort schreiben Sie - Sie haben das auch schon ein wenig anklingen lassen -:
„Der Bürgerkrieg steht damit vor seinem Ende, und im Land beginnt der Wiederaufbau. Damit entfällt für syrische subsidiär Schutzberechtigte das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Wiederzusammenführung von Familien hat daher in Syrien zu erfolgen.“
Wissen Sie eigentlich, wie die Situation in Syrien aktuell ist? - Wenn Sie sich beispielsweise im Internet informieren, stellen Sie fest, dass aktuell Kämpfe in Hamma, in Deir es-Zor, in Damaskus und dergleichen stattfinden.
Ich weiß, Ihre Bundestagsfraktion ist vom Bascharal-Assad-System eingeladen worden, und dementsprechend hat man Ihnen sicherlich die schönsten Seiten des Landes gezeigt. Aber Frieden herrscht dort seit Jahren nicht! Seit sieben Jahren ist dort ein Dauerkrieg, und der ist so dermaßen fragmentiert, dass das Ende definitiv nicht absehbar ist.
In Ihrem Begründungsteil schreiben Sie weiter, dass es die Vorgehensweise vieler Syrer sei, ein Familienmitglied mit Brückenkopffunktion nach Deutschland zu entsenden. Und dann konnotieren Sie zwischen Messerattacken, syrischen Flüchtlingen und der Frage des Familiennachzuges.
Die Antwort hat, glaube ich, gestern die Fraktionsvorsitzende im Bundestag gebracht. Ihre Frau Weidel hat in einer Haushaltsdebatte gesagt: „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse“.
- „Richtig!“ habe ich gerade von Ihrer Seite gehört. Wissen Sie was? - Das ist unmöglich! Das hat mit dem christlichen Menschenbild nichts zu tun und ist auch mit Artikel 1 des Grundgesetzes absolut unvereinbar.
Gleichzeitig schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass die Sozialsysteme in Deutschland an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geraten seien. - Wissen Sie eigentlich, mit welcher Zahl wir es ak
- Nein! 60 000 ist die Zahl. Das ist die Zahl, die Experten bei einer kompletten Wiederaufnahme des Nachzuges nennen.
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf - den Sie kritisieren - alles in allem ein tragfähiger Kompromiss ist, zu dem wir als Koalitionspartner stehen, weil er eine tragfähige Vereinbarung zwischen Menschlichkeit und Steuerung darstellt. Ihr Antrag allerdings ist weder inhaltlich noch sachlich oder menschlich tragfähig und dem Grunde nach, ehrlich gesagt, obsolet.
Vielen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Es hat sich jetzt Herr Christoph Plett von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen Landtages! Es war vorhersehbar, dass die AfD-Fraktion den Antrag auf dauerhafte Aussetzung des Familiennachzuges stellen wird, nachdem sich die Große Koalition in Berlin darauf geeinigt hatte, die Einreise von maximal 1 000 Angehörigen subsidiär geschützter Menschen pro Monat nach Deutschland zu erlauben.
insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, was heute als Eilmeldung bei Focus Online gelaufen ist, dass die SPD den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern jetzt doch generell verbieten will.