Christoph Plett

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Ich bin über die Ausführungen der Kollegin Viehoff ein wenig verwundert, insbesondere vor dem Hintergrund, was wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten gehört haben. Wir alle haben geklatscht und zugestimmt, als gesagt wurde, dass wir den sozialen Abstand noch weiter vergrößern müssen.
Und was passiert jetzt mit diesem Antrag? - Die Bibliotheken sollen wieder öffnen, also genau das Gegenteil von dem, was heute Morgen das gesamte Plenum beklatscht hat. Diese Aufführung kann ich kaum noch nachvollziehen.
Frau Viehoff, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass dieser Antrag schon vor einiger Zeit gestellt worden ist. Dann seien Sie doch so souverän, ihn heute ganz schnell zurückzuziehen! Denn Sie haben vollkommen recht: Als dieser Antrag gestellt worden ist, war die Situation eine ganz andere. Wir haben heute Morgen gehört, mit welchen Inzidenzzahlen wir zu rechnen haben. Und trotzdem wollen Sie das nicht aufnehmen und an diesem Antrag festhalten. Es ist nichts anderes als Starrsinn, was Sie hier machen.
Aber natürlich - wenn der Starrsinn aufgehoben wird, gerne!
Frau Kollegin Viehoff, vielleicht sind Sie heute Morgen nicht dabei gewesen, als Ihre Fraktionsvorsitzende geredet hat.
Da hat Sie genau das Gegenteil dessen gesagt, was Sie gerade gesagt haben. Sie hat dem Ministerpräsidenten gesagt, dass er die Entscheidungen, die er vorgetragen hat, im Grunde genommen vier Wochen früher hätte treffen müssen. Und Sie stellen sich jetzt hier hin und sagen genau das Gegenteil? - Nein, ich bleibe dabei: Das ist Starrsinnigkeit, auch wenn der Kollege Dr. Birkner das nicht für einen parlamentarischen Ausdruck hält.
Ich halte ihn für diese Situation auf jeden Fall für angemessen.
Ich glaube, wir alle wollen nach Hause. In diesem Sinne fordere ich Sie nochmals auf: Ziehen Sie den Antrag zurück! Seien Sie nicht starrsinnig!
In diesem Sinne: Schöne Weihnachten!
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Der vorliegende Antrag zum kolonialen Erbe greift eine Diskussion auf, die bereits seit einigen Jahren im Deutschen Museum im Rahmen des Aufbaus des Humboldt Forums und in den anderen ethnologischen Sammlungen geführt wird.
In den Grundzügen ist der vorliegende Antrag geeignet, die notwendige Diskussion auch in Niedersachsen zu führen. Die Diskussion um die Ausrichtung des Humboldt Forums als Weltkulturforum zeigt auch die Veränderung der Beziehung zwischen den europäischen Industrieländern und den Ländern der südlichen Hemisphäre, also den ehemaligen Kolonialländern.
Zur Einordnung der ca. 30-jährigen deutschen Kolonialzeit, die spätestens 1918/1919 endete, möchte ich folgende Anmerkungen machen:
Wie gehen wir mit Denkmälern um, die auf die koloniale Zeit in Deutschland verweisen? Meiner Meinung nach sind zwei Aspekte zu erörtern und zu bedenken: erstens der historische Kontext, in dem ein Denkmal aufgestellt worden ist, zweitens die Frage, ob dieses Denkmal noch die Einschätzungen, die gesellschaftlichen Entsprechungen widerspiegelt, wie die Kolonialzeit im Deutschen Reich heute beurteilt wird.
Ein Beispiel: das Denkmal in Bad Lauterberg im Harz für den preußischen Offizier Hermann Viessmann. Dieser preußische Offizier war in Südostafrika tätig. Er kartografierte Afrika. Er war aber auch verantwortlich für Tausende von Toten. Angesichts der Anzahl von Taten, die während der Kolonialisierung in den 80er- und 90er-Jahren des vorletz
ten Jahrhunderts begangen worden sind, kann man schon wie die Kollegin Viehoff zu dem Ergebnis kommen: Da kann ein Denkmal auch in ein Mahnmal umgewandelt werden.
Ein weiteres Beispiel ist die gute Diskussion, die sich jetzt langsam über das Kolonialdenkmal in Braunschweig entwickelt. Dort hat die Stadt Braunschweig - die Kulturdezernentin Frau Dr. Hesse - ein gutes Konzept in die Wege geleitet, um den Hintergrund aufzuarbeiten. Ganz wichtig ist dabei, diejenigen, an die es sich wendet, in die politische und gesellschaftspolitische Diskussion aufzunehmen, nämlich die in Braunschweig lebenden Bürger aus den ehemals kolonialisierten Gebieten.
Wenn man sich die Geschichte der Kolonisation auch in Niedersachsen anschaut, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass der Kontinent der Aufklärung - wie es in Europa üblich ist - auch mal mit anderen Augen zu sehen ist.
Ein weiterer Punkt betrifft die Sammlungen. Wem gehören die Kunstgegenstände, die religiösen Artefakte aus der kolonialen Zeit in den Sammlungen? Provenienzforschung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist angesagt.
In Frankreich ist ein Gutachten vorgelegt worden, das von Präsident Macron in Auftrag gegeben worden war, das, grob zusammengefasst, fordert, alle Güter, die aus den Kolonien kommen, an die betreffenden Länder zurückzugeben.
Es wird schon jetzt sehr stark darüber diskutiert, ob das der richtige Weg ist, mit der kolonialen Geschichte Frankreichs - und heruntergebrochen auch mit der der Bundesrepublik - umzugehen. Man spricht sogar von einer Selbstgeißelung. Ich glaube, dass wir uns mit diesen dort aufgeführten Fragen weiter auseinandersetzen müssen.
Wir müssen aber auch Regelungen treffen, die die Rückgabe von kolonialem Erbgut in Zukunft klärt. Das kann analog zum internationalen Abkommen über die Rückgabe von NS-Raubkunst, der sogenannten Washingtoner Erklärung, erfolgen.
Ich glaube, dass wir in dieser Frage auf einem guten Weg sind. Die Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe in Niedersachsen und in der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu führen, dass wir die Diskussion am Ende mit uns selber geführt haben und dass moralische Aspekte in eine Diskussion eingebracht werden, die hier nichts zu suchen haben.
Wenn ich ganze Diskussionen im Zusammenhang mit dem Antrag betrachte, habe ich die Sorge, dass wir uns in Teilen mit uns selber beschäftigen. Das ist nicht meine Auffassung. Das ist nicht die Auffassung der CDU-Fraktion. Ich bin aber guten Mutes, dass wir gute Gespräche im Ausschuss führen werden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuellen Entwicklungen im Kreis Warendorf, in Gütersloh, aber auch in Göttingen haben es uns deutlich vor Augen geführt: Das Virus ist noch nicht besiegt, und die Sorge um weitere Ausbrüche hält an, solange wir noch keine wirksamen Vorsorge- und Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus zur Verfügung haben. Die wirk
same Bekämpfung des Coronavirus und damit die Beendigung der Pandemie kann nur und ausschließlich durch die Forschung erfolgen.
Erst gestern lief folgende Meldung bei Focus online: Mainzer Biopharma-Unternehmen meldet:
erste Tests mit Impfstoff erfolgreich, alle Probanden bilden Antikörper. - Wir sind also gut beraten, weiter intensiv zu forschen und unsere Kräfte zu bündeln - und zwar in allen Bereichen, die irgendwie mit dem Virus zu tun haben. Deshalb kommt der vorliegende Entschließungsantrag genau zum richtigen Zeitpunkt, um wichtige Weichen zu stellen.
Niedersachsens Hochschulen und natürlich auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen leisten bereits sehr viel. An den niedersächsischen Hochschulen befassen sich derzeit etwa 160 Forschungsprojekte mit Fragen rund um die CoronaPandemie, und im Zuge des ersten Nachtragshaushaltes sind Sofortmittel in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro für unsere Forschungseinrichtungen geflossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich einige hervorragende Beispiele für die bereits geleisteten und begonnenen Arbeiten nennen.
Ein Projekt der Leibniz Universität zusammen mit weiteren Einrichtungen in Hannover arbeitet an beschleunigten Testverfahren. Dabei geht es um eine Verkürzung der Testdauer von drei Tagen auf sechs bis acht Stunden.
Eine weitere exzellente Ausgründung ist YUMAB, eine Ausgründung der TU Braunschweig. Sie hat in weniger als vier Wochen die ersten menschlichen Antikörper generiert und charakterisiert. Erste Antikörper, die die Infektion mit SARS-CoV-2 hemmen sollen, sollen im S3-Labor des HelmholtzZentrums für Infektionsforschung mit Lebendviren getestet werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eines hinweisen: In wenigen Wochen ist es Minister Björn Thümler mit seinen Mitarbeitern und der NBank gelungen, die Finanzierung für die weitere Forschung durch Risikokapital und private Investoren aus Braunschweig zu sichern. Vielen Dank an alle Beteiligten, vielen Dank an die NBank, an den Minister und an seine Mitarbeiter.
Ich will darauf hinweisen, dass das HelmholtzZentrum für Infektionsforschung ca. 1,4 Millionen
Euro aus dem ersten Nachtragshaushalt bekommen hat.
An der TU Braunschweig wurden auch die ersten Antikörper gegen das sogenannte Spike-Protein - das befindet sich an der Hülle des Virus - generiert. Seit der Ankunft des pandemischen Erregers in Deutschland werden am Twincore, dem Zentrum für Experimentelle und Klinische Infektionsforschung in Hannover, SARS-CoV-2-Studien vorbereitet und teilweise auch schon durchgeführt. Innerhalb kürzester Zeit wurden behördliche Auflagen so weit erfüllt, dass inzwischen in einem größeren Umfang Experimente mit infektiösen
Coronaviren durchgeführt werden können.
An der Tierärztlichen Hochschule Hannover wird an einem Impfstoff gegen das Coronavirus gearbeitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen: Niedersachsens Forschungslandschaft ist für die Bekämpfung des Virus breit aufgestellt. Es gibt hervorragende Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Corona-Forschung. Doch der Erkenntnisgewinn zur Findung wirksamer Medikamente und Impfstoffe ist kein Selbstläufer. Genau deshalb ist es geboten, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Niedersachsen im Sinne des vorgelegten Antrags weiterhin zu unterstützen.
Ziel muss es nun sein, die Stärken einzelner Einrichtungen noch gezielter als bisher zusammenzuführen. Dies soll künftig im Rahmen eines Infektionsnetzwerks Niedersachsen passieren. Das Netzwerk verknüpft die Arbeiten der Medizinischen Hochschule Hannover, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Georg-August-Universität Göttingen und der Universitätsmedizin Göttingen im Verbund mit den ortsansässigen Instituten der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemein
schaft, der Max-Planck-Gesellschaft sowie des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung.
Im Entwurf für den Zweiten Nachtragshaushalt sollen hierfür 8,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ein solches, auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Disziplinen ausgerichtetes Netzwerk soll standortspezifische Expertisen zur umfassenden Analyse aller Aspekte der Pandemie bündeln.
Ebenso unterstützt Niedersachsen den Aufbau einer Nationalen Anti-Virus-Allianz (NAVA). Hieran ist das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung mit den Standorten Braunschweig und Hannover federführend beteiligt. Die NAVA soll die stärksten
Partner in Deutschland auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung antiviraler Wirkstoffe zusammenbringen. So können wir die Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie nutzen, um uns in der Zukunft schneller und besser gegen neuartige Viren zur Wehr zu setzen.
Insgesamt werden im Zweiten Nachtragshaushalt rund 18 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln eingeplant, um die Infektionsforschung in Niedersachsen zu stärken. Dazu zählen die Mittel für die Förderung des Infektionsnetzwerks Niedersachsen sowie die Mittel für die Nationale Anti-Virus-Allianz und außerdem die Förderung von TRAC, einem Projekt der LUH zur Aufklärung von SARS-CoV-2Infektionswegen bei Schülerinnen und Schülern.
Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Fortschritte in der Forschung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind nur möglich, wenn das Land nachhaltig und konsequent in die Forschung, deren Infrastruktur und in die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Niedersachsen investiert; denn die Beendigung der Pandemie wird nur durch Beiträge aus der Forschung zu leisten sein.
Für Ihre Aufmerksamkeit ganz herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Beratung des Antrags.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Auseinandersetzung mit der Clankriminalität ist das Gebot der Stunde. Die niedersächsische Polizei hat schon seit 2013 intern ein Lagebild Clankriminalität erstellt. Das erste öffentliche Lagebild zu Clankriminalität ist im Juni dieses Jahres vorgestellt worden.
Was ist ein Charakteristikum der Clankriminalität? Es ist zu konstatieren, dass clankriminelles Verhalten häufig dadurch gekennzeichnet ist, dass gegen Polizisten vorgegangen wird. Hierbei wird der Rechtsstaat in besonderer Weise herausgefordert. Angriffe auf Polizisten, die den Rechtsstaat repräsentieren, sind auch Angriffe auf uns alle und sind abzulehnen.
Hiergegen muss sich jeder von uns - auch wir alle zusammen - entscheiden. Wir müssen die Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst tun, unterstützen.
In meiner Heimatstadt Peine sind zwei Polizisten von Clankriminellen bedroht worden. Die Peiner Polizei hat schnell und umsichtig reagiert. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie können wir es erreichen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten noch besser geschützt werden? - Dabei fällt mir u. a. § 241 unseres Strafgesetzbuches ein. Dieser Paragraf stellt die Bedrohung eines Menschen unter Strafe, wenn dieser mit einem gegen ihn gerichtetes Verbrechen bedroht
wird. Eine solche Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.
Allerdings wird diese Regelung durch die Clankriminellen auch ausgenutzt. Denn dieser Paragraf schützt z. B. nicht, wenn Clankriminelle hinter Polizistinnen und Polizisten herfahren und mehr oder weniger zum Ausdruck bringen: Wir wissen, wo du wohnst! Wir wissen, wo deine Kinder zur Schule gehen! - Deshalb müssen wir an § 241 StGB - Bedrohung - arbeiten, damit unsere Polizistinnen und Polizisten einen noch wirksameren Schutz durch das Strafrecht bekommen.
Zu berücksichtigen ist hierbei aber nicht nur die strafrechtliche Komponente, sondern es handelt sich auch um eine gesellschaftspolitische Herausforderung. Diese Straftäter, diese Kriminellen lehnen den Rechtsstaat ab. Sie halten die Familienehre, den Familienverband für schutzwürdiger als unseren Rechtsstaat.
Ich will ein Beispiel bringen. Es hat eine Auseinandersetzung gegeben - sagen wir mal, in der Stadt S. Große Polizeieinheiten sind vor Ort, um den Streit zwischen Migranten und anderen, auch Deutschen zu schlichten. Es wird nachgefragt, wie sich dieser Streit entwickelt hat, was passiert ist. - Keiner redet. Am Ende erfolgt ein Post auf Facebook. In der Mitte sitzt ein Friedensrichter - links und rechts ein Vertreter der jeweiligen Streitpartei. Dieser Facebook-Eintrag wird ungefähr eine halbe Stunde lang auf Facebook gezeigt. Damit ist die Auseinandersetzung beendet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist der Rechtsstaat herausgefordert; denn dies zeigt, dass der Rechtsstaat abgelehnt wird.
Solche Vorkommnisse müssen uns sensibilisieren und herausfordern. Mein Vorredner, Christian Calderone, hat schon darauf hingewiesen: Wir als Koalition haben darauf hingewirkt und auch umgesetzt, dass 18 Stellen bei der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Clankriminalität eingerichtet werden. Das ist eine Maßnahme, um den Rechtsstaat zu stärken.
Die Polizei benötigt weitere Handlungsmöglichkeiten, die ihr das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gibt. Aber wir müssen auch gesellschaftspolitisch einfordern, dass diese Möglichkeiten genutzt werden. Zum Beispiel ist es nach § 13 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes möglich, einen Ort, an dem sich etwa Clanstrukturen entwickeln, als
sogenannten gefährlichen Ort zu definieren. Was bedeutet „gefährlicher Ort“? Wenn ein Ort nach rechtsstaatlichen und Verhältnismäßigkeitsüberlegungen als gefährlich eingestuft wird, muss die Polizei in der Lage sein, auch anlasslos Kontrollen durchzuführen. Damit verbunden ist z. B., dass an diesem gefährlichen Ort Videoüberwachungsmaßnahmen durchgeführt werden können, die dazu befähigen, Straftaten zu verhindern oder sie - wenn sie begangen wurden - besser zu verfolgen.
Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag werden wir einen weiteren wegweisenden Schritt zur Bekämpfung der Clankriminalität gehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Limburg, der Antrag, den Sie vorgelegt haben bzw. den Ihre Fraktion vorgelegt hat, beinhaltet zwei Punkte. Den ersten Punkt haben Sie in Ihrer Rede nicht erwähnt. Danach soll der § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung dahin erweitert werden, dass Zwangsgelder gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr an die jeweilige Landeskasse, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden sollen. Sie haben das mit der Metapher „rechte Tasche, linke Tasche“ erwähnt. Das wollen Sie in Zukunft nicht mehr haben. - Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist der wesentliche Kern Ihres Antrags. Er zielt darauf, dass die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Verhängung von Zwangshaft gegen - hier müssen wir dann ins Detail gehen - Behördenleiterinnen und Behördenleiter, Landesministerinnen und Landesminister sowie Bundesministerinnen und Bundesminister gesetzlich geregelt werden sollen. Der Hintergrund - das haben Sie erwähnt - ist natürlich das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs, der zu dem Ergebnis gekommen ist. Deswegen ist das dann auch dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt worden.
Ich will auf Ihre Argumente wie folgt eingehen:
Zu dem ersten Punkt - Zwangsgelder an gemeinnützige Einrichtungen - müssen wir in die Struktur der Gesetze gucken. Es ist fraglich, ob das, was Sie wollen, nämlich dass dieses „rechte Tasche, linke Tasche“ aufhört, den Druck erhöht. Das ist eine entscheidende Frage.
Eine andere Frage ist natürlich auch das Strukturargument. Sie wollen, dass in Zukunft nicht mehr der Landesetat davon „profitiert“, sondern eine gemeinnützige Einrichtung. In den Parallelvorschriften, nämlich z. B. in § 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung, wird deutlich, dass hier dahin gehend ein struktureller Unterschied besteht, dass diese Norm dazu führt, dass eine Genugtuungsfunktion erfüllt werden soll, die mit dem, was Sie vorschlagen, nichts gemein hat.
Mit § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung soll ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel umgesetzt werden. Auch das hat, glaube ich, mit der Norm, die ich gerade zitiert hatte, nicht viel zu tun. Unserer Auffassung nach würde sich eine Veränderung des § 172 VwGO nicht anbieten, weil wir uns dadurch vom System der zivilprozessualen
Zwangsvollstreckung entfernen würden.
Ich komme jetzt aber zu dem Kern Ihres Antrags, zu der Verhängung von Zwangshaft. Das ist eine wesentliche Frage für den Rechtsstaat. Denn wenn die Entscheidungen der Legislative und die Urteile nicht mehr durch die Exekutive umgesetzt werden, haben wir ein Problem in unserem Rechtsstaat. Damit haben Sie vollkommen recht.
Aber zu der Frage einer Zwangshaft gegenüber den von mir eben genannten Personen muss natürlich eine verfassungsrechtliche Abwägung erfolgen.
Herr Limburg, Sie haben das EuGH-Urteil zitiert. Wir haben über diese Frage ja schon im Jahr 2018 das erste Mal gesprochen. Seit 2018 haben Sie Ihren Antrag aber nicht verändert. Das ist eine lange Zeit. In dieser Zeit sind verschiedene andere Rechtsüberlegungen mit eingeflossen, die Sie in diesem Antrag überhaupt nicht berücksichtigt haben. Dazu zählen die verfassungsrechtliche Abwägung der Gewaltenteilung, das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht auf Freiheit der Person.
Ich möchte in diesem Zusammenhang Artikel 104 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes zitieren:
„Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden.“
Das bedeutet: Wenn wir eine Zwangshaft im Gesetz anordnen würden, muss das unter der Voraussetzung der von mir genannten verfassungsrechtlichen Überlegungen sehr dezidiert abgewogen und sehr zielgerichtet formuliert werden.
Mit Verlaub, Herr Limburg, wenn Sie aus der Opposition heraus den Regierungsparteien vorwerfen, im Ausschuss keine Vorschläge dazu unterbreitet zu haben, dann kann ich unter den von mir genannten Gesichtspunkten nur sagen: Von Ihnen ist da überhaupt nichts gekommen!
Deswegen: Bleiben Sie am besten nicht bei Ihren Vorwürfen gegenüber den Regierungsfraktionen, sondern fangen Sie bei sich selber an!
Vor diesem Hintergrund möchte ich kurz die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zitieren. Der EuGH setzt zwei Voraussetzungen an. Zum einen muss es im innerstaatlichen Recht eine hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage für den Erlass einer solchen Maßnahme geben. Zum anderen muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit wird Ihr Vorschlag einer Zwangshaft nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung nicht zu dem Ergebnis führen, dass wir im Augenblick eine Zwangshaft im Gesetz verankern werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung, sehr geehrter Herr Minister Hilbers: Welche genauen Regelungen enthält der Entwurf des Staatsvertrages über die NORD/LB zur Herauslösung der BLSK bzw. zur finanziellen Ausschüttung an die Kommunen, die im Geschäftsbereich der BLSK ansässig sind?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Ein mögliches Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit soll den Bürgern einen schnellen Weg zu Informationen u. a. aus der Verwaltung bieten. Die Koalition will die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen später entscheiden. Diese Auswertung ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
In diesem Zusammenhang nur eine persönliche Bemerkung von mir: Nach meiner Auffassung fällt die Zuständigkeit für dieses Gesetz in den Bereich des Innenministeriums. So auf jeden Fall wird es in den überwiegenden anderen Bundesländern gehandhabt. Aber dies nur als kleiner Einschub.
Zurück zum eigentlichen Thema! Die Erlangung von Informationen ist wichtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass der Datenschutz unterlaufen wird, insbesondere der Schutz von persönlichen Daten z. B. des Sachbearbeiters aus der Verwaltung, der Auskunft geben soll. Hier ist zu prüfen,
ob § 5 des Gesetzentwurfes diesem Schutz überhaupt dient. In der Einzelbegründung der vorliegenden Drucksache heißt es zu § 5 Abs. 4 wie folgt:
„Betroffene müssen grundsätzlich Einschränkungen ihrer Rechte auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden allgemeinen Interesse hinnehmen, soweit es nicht um den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung geht, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist.“
Ist der Schutz der persönlichen Daten z. B. von Einsatzkräften der Polizei oder der Hilfswerke wie dem DRK insbesondere vor dem Hintergrund von Angriffen auf Einsatzkräfte in unserem Land gesichert? Hierüber muss diskutiert werden.
Weiter muss gefragt werden, ob die Namen und Dienstanschriften von Mitarbeitern der Verwaltung, die die Vorgänge bearbeiten, veröffentlicht werden müssen. Auch diese werden vermehrt außerhalb des Dienstes angegangen. Eine klare Regelung ist meiner Meinung nach hier nicht vorhanden.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Höhe der Gebühren und Auslagen zur Erlangung von Informationen durch den vorliegenden Gesetzentwurf ausreichend oder zu hoch ist. Was ist mit einem SGBII-Bezieher? Für diesen ist eine Gebühr von bis zu 200 Euro eine Menge Geld.
Ein, wie ich zugebe, eher nachgeordneter Punkt ist auch anzusprechen. In § 2 Abs. 3 des Gesetzentwurfs ist geregelt, wem gegenüber das Gesetz nicht gilt. Nach Nr. 3 Abs. 3 gilt das Gesetz nicht für die NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale. Warum gilt das Gesetz nicht für die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH? Die HanBG hält die Beteiligung des Landes Niedersachsen an der NORD/LB. Kann eine Anfrage über die HanBG zur NORD/LB das Gesetz umgehen? Wenn man den Gesetzestext studiert, reicht es nicht aus. Er ist, wenn überhaupt, nachzubessern. Es kann ein Widerspruch zwischen § 2 Abs. 3 und Abs. 4 des Gesetzes bestehen. Auch dort wäre, wenn der Gesetzentwurf umgesetzt werden sollte, nachzubessern. Gewollt kann das alles nicht sein. Ausgeschlossen ist es nach meiner Auffassung nach diesem Gesetzentwurf nicht.
Wir müssen darüber nachdenken - und das ist das Entscheidende -, ob der vorgelegte Gesetzentwurf noch der Zeit entspricht. Es werden auch andere Gesetze wie zu Big Data vorbereitet, die den Bereich dieses Gesetz betreffen.
Ich will die Diskussion nicht vorwegnehmen, aber auch diese Überlegungen sind anzustellen, um den vorgelegten Gesetzentwurf in Gänze zu beurteilen. Wenn gesagt wird, dass dieses Gesetz in allen Bundesländern schon umgesetzt worden ist: Ja, das stimmt, aber vor 20 Jahren, und die Entwicklung geht weiter. Wir als Niedersachsen wollen an der Spitze stehen mit einem Wirtschaftsminister, der auch in diesen Fragen vorangeht.
Abschließend: Wir müssen abwarten, wie z. B. die kommunalen Spitzenverbände diesen Gesetzentwurf beurteilen. Die Diskussion wird lang und umfangreich geführt werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die Spitzenforschung in Niedersachsen stärken! Dieses Ziel ist durch die Anstrengung der Universitäten und des Ministers Björn Thümler und seines Hauses im Rahmen der Exzellenzstrategie erreicht. Insgesamt wird sich der Forschungsstandort Niedersachsen massiv profilieren. Ich will dies am Beispiel der TU Braunschweig sichtbar machen.
Mit zwei Forschungsclustern hatte die Universität Erfolg: „Nachhaltige und energieeffiziente Luftfahrtsysteme“ und „Licht und Materie an der Quantengrenze: Grundlagen und Anwendungen in der Metrologie“. Die Forschung zum Thema Licht und Materie hat darüber hinaus dazu geführt, dass die Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität auf ausgezeichnete Weise verbessert worden ist. Nicht nur die einzelnen Universitäten werden gefördert, sondern der Forschungsverbund Niedersachsen.
Durch die Exzellenzcluster werden an den Universitäten in Niedersachsen erstens neue Forschungsfelder erschlossen, zweitens wird die Expertise der Universitäten verbessert und vertieft, und drittens werden zusätzliche Professuren eingerichtet. Viertens werden zusätzliche finanzielle Mittel erschlossen, und zwar - wir konnten das dem Antrag entnehmen - weit über 250 Millionen Euro. Fünftens wird die Attraktivität der Universitäten für internationale Wissenschaftler gefördert. Sechstens gibt es für den wissenschaftlichen Nachwuchs - darauf legen wir besonders Wert - zusätzliche Promotionsstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus plädieren wir für eine stärkere Vernetzung von Universitäten und Start-up-Zentren. Denn was nützt es, wenn ein gutes Produkt hier in Niedersachsen entwickelt wird, aber dann in den USA oder in China marktreif in die Wertschöpfungskette gebracht wird? Vor diesem Hintergrund glauben wir, dass wir die Vernetzung der Universitäten mit Start-up-Zentren noch verbessern müssen. Das wird ein Ziel der Wissenschaftspolitik in Niedersachsen sein.
Darüber hinaus ist es ganz wichtig, dass wir den 19. Juli dieses Jahres im Blick behalten. Was passiert am 19. Juli? Dann wird darüber entschieden, ob der Forschungsverbund aus MHH und Leibniz Universität und die TU Braunschweig als Exzellenzuniversitäten ausgewiesen werden.
Ich kann von diesem Pult aus nur sagen: Wir wünschen allen Beteiligten Glück für diesen Bewerbungsprozess. Wenn wir dann ab dem 1. November 2019 Fördermittel für die Exzellenzuniversitäten in Niedersachsen erhalten, können wir uns alle freuen.
In diesem Sinne: Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Abgeordneten! Wir haben es dem Text entnommen: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat eindeutig dazu Stellung genommen und gesagt, dass der Gesetzentwurf so, wie er hier eingebracht wird, richtig ist.
Hier kommt es nicht darauf an, Frau Hamburg, wer sich nun besser stellt, wer der bessere Demokrat ist: links oder rechts in diesem Hause. Das ist, glaube ich, gar nicht die Antwort darauf. Die Antwort darauf ist vielmehr: Wie wird in Zukunft in der Braunschweiger Region sachlich Politik gemacht, und zwar von der Gemeindeebene auf die Stadtebene, im Landkreis und dann im Regionalverband?
Diesbezüglich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es eindeutig. Die Koalition aus SPD und CDU hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die Struktur in diesem Raum - und zwar nicht nur im Braunschweiger Raum, sondern im gesamten Verwaltungsgebiet des Landes Niedersachsen - neu überdenken wollen. Das ist die Ursache dafür, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, den einmal gefassten Entschluss, nämlich die Direktwahl, zu diesem Zeitpunkt - das betone ich - für den Regionalverband zurückzudrehen. Das war die eigentliche Begründung.
Wir alle sind uns doch darüber im Klaren, dass wir in Niedersachsen über eine neue Verwaltungsstruktur nachdenken müssen. Deshalb wäre es falsch, wenn wir jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten machen, indem wir sagen: „Wir wollen erst die Direktwahl einführen, und dann überlegen wir uns eine neue Struktur.“
Deshalb hat es auch keinen Wert, darüber nachzudenken, wer nun der bessere Demokrat oder der schlechtere Demokrat ist.
Aber natürlich.
Das, Herr Försterling, ist - Frau Hamburg hat es eben erwähnt - eine spannende Frage. Aber auch in diesem Fall machen Sie den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt. Deswegen hat ja diese Koalition darauf gedrungen und es auch im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir erst einmal das Land Niedersachsen insgesamt in den Blick nehmen. Ich glaube, dass wir auch als Braunschweiger gut daran tun, diesem übergeordneten Gesichtspunkt Raum zu geben. Das wollen wir hiermit tun.
Herr Försterling, der Verbandsrat hat - das wird mir von Mitgliedern, auch aus der Verbandsversammlung, zurückgespiegelt - seinen Wert schon gezeigt. Dass die Spitzenverwaltungsbeamten aus dem Landesverband Braunschweig, aus dem alten Regierungsbezirk Braunschweig, im Verbandsrat auf jeden Fall ein Mitspracherecht haben, hat zu dem Ergebnis geführt, dass wir eine gute Änderung weiterhin durchführen sollen. Diese Form, dass der Verbandsrat dort eine neue Stellung hat, hat zu dem Ergebnis geführt, dass der Diskussionsprozess und der Meinungsbildungsprozess innerhalb dieser Region zu einem guten Ende kommen.
Ich glaube, dass diese Überlegung von den Städten Wolfsburg, Braunschweig, Salzgitter und den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar und Peine auf jeden Fall aufgenommen wird und dass sie sich durch diesen Verbandsrat auch gut vertreten fühlen.
Ich glaube, dass die Fassung, so, wie es im Entwurf steht, dass z. B. der Hochwasserschutz ein ganz wesentliches Kriterium ist, für das sich die neue Regionalversammlung auch zuständig fühlt, eine gute Entscheidung gewesen ist. Hochwasserschutz betrifft nicht nur einen Teil, sondern den gesamten Raum Braunschweig.
Ich glaube, auch daran zeigt sich, dass nicht alle Gesichtspunkte, über die wir hier diskutieren, aus dem alten Gesetzentwurf herauszunehmen waren. Vor diesem Hintergrund ist auch diese Entscheidung richtig gewesen.
Abschließend: Ich gebe gern zu, dass die Frage, wie wir die Braunschweiger Region neu strukturieren, innerhalb der CDU, insbesondere unter den vielen Hauptverwaltungsbeamten, unterschiedlich beantwortet wird. Wir tun uns alle einen Gefallen, wenn wir diesen Prozess der unterschiedlichen Meinungsbildung auch innerhalb der Verwaltungs
beamten der SPD und auch der CDU noch einmal überdenken. Deswegen ist dieser Entschluss für diese Versammlung ganz eindeutig.
Ich bin der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht demokratieschädlich ist. Ganz im Gegenteil, es hat gut auf die Demokratie wirkende Möglichkeiten in sich, weil zuerst die Frage der Struktur beantwortet und dann auch der Bürger gefragt wird. Denn was für eine demokratische Frage wäre es, wenn wir erst der Regionalversammlung mehr Bedeutung zumessen und am Ende zu dem Ergebnis kommen, dass der Regionalverband vielleicht gar nicht die Bedeutung haben soll, die einige ihm zuordnen?
Vor diesem Hintergrund treffen wir heute die gute Entscheidung, den Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, zu einem guten Ergebnis zu führen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das als Auftakt nehmen sollten, die Fragen der Verfasstheit der Region neu zu überdenken.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der von den Grünen vorgelegte Antrag zielt auf eine Veränderung des § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung ab und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in einigen Fällen Urteile von Gerichten nicht oder mit einiger Verzögerung umgesetzt werden.
Welche Ziele verfolgt dieser Antrag? - Erstens. Zwangsgelder aus der Verwaltungsgerichtsordnung sollen nicht mehr an die Staatskasse fließen, sondern ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen. Zweitens. Die Verhängung von Zwangshaft gegen Behördenleiter, sogar auch Minister, die gerichtliche Entscheidungen ignorieren, soll gesetzlich geregelt werden.
Ob dies, wie der Antragstext nahelegt, jetzt schon möglich ist und nur konkreter gefasst werden muss, erscheint mir sehr fraglich. Aber es ist dann auch Aufgabe des Antragstellers, dies noch einmal genauer darzulegen. Eine Norm, die dann genannt werden müsste, wäre hier hilfreich.
Die übergeordnete Zielrichtung, dass der Rechtsstaat durchsetzungsfähig ist und bleibt, steht für die CDU außer Frage.
Ob die Maßnahmen, Herr Limburg, die hier die Grünen vorschlagen, die richtigen sind, erscheint der CDU allerdings fraglich. Hierzu einige Anmerkungen.
In Bezug auf Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen kennt man die Norm des § 153 a StGB mit der Einstellung der Verfolgung und des Strafverfahrens unter Geldauflage. Das ist auch durch meine Vorredner, insbesondere durch Herrn Dr. Genthe, schon dargelegt worden.
Wenn ein Geldbetrag nach der Strafprozessordnung gezahlt wird, dann dient dies der Bestrafung für ein zurückliegendes Verhalten. Das, was Sie hier wollen, nämlich die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, soll die Einhaltung des Gerichtsurteils für die Zukunft zum Ziel haben. Das sind also zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Ich glaube, wenn man diese Dinge miteinander vermengt, müssen wir aus dem System heraus die Fragestellung beantworten, ob dies in der Zukunft das Richtige ist.
Ein weiteres Argument gegen die Veränderung ist: Ob eine Veränderung des Geldempfängers - hier die gemeinnützige Einrichtung - die Befolgung von Gerichtsentscheidungen erhöht, ist aus meiner Sicht und aus der Sicht der CDU höchst fraglich.
Das zweite Ziel, die Verhängung von Zwangshaft gegenüber Behördenleitern und Ministern, kann nicht in § 172 VwGO verankert werden; der Antragstext ist meiner Meinung nach handwerklich nicht richtig. Wenn sich das außerdem auf § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung bezieht - davon ist in der Verwaltungsgerichtsordnung überhaupt keine Rede -, soll eine weitere Norm, also der Gesetzesvorbehalt, auch eingeräumt werden. Dann muss hier genauer beantragt werden. Ich glaube, im deutschen Recht gibt es für diese von Ihnen überlegte Anspruchsgrundlage überhaupt keinen Hinweis.
Ein weiterer Punkt: Ein Antrag ist in der Regel nur so gut wie seine Begründung. Dort, Herr Limburg, muss ich schon fragen, inwieweit Sie hier die beiden Bundesminister, Herrn Gröhe und Herrn Spahn, nicht zu Unrecht in Anspruch nehmen. Sie nehmen diese als Gesundheitsminister in Anspruch mit dem Vorwurf, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht umzusetzen. Zum Inhalt wurde gesagt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Ausnahmefällen erkrankten Menschen den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels nicht ermögliche. Ich meine, das ist falsch. Dieses Urteil ist verfassungs
rechtlich nicht haltbar, um nicht zu sagen: lebensgefährlich. Es kann nicht sein, Herr Limburg, dass Selbstmorde durch behördliche Erlaubnis zu unterstützen sind. Hierzu hat der ehemalige Bundesverfassungsrichter, Herr Di Fabio, ein Gutachten erstellt, in dem er geraten hat, einen sogenannten Nichtanwendungserlass durchzusetzen. - Das kennen wir aus der Steuerverwaltung. - Das haben beide Minister so getan. Das hier für die Begründung Ihres Zieles anzuführen, halte ich für daneben. Das ist ein falscher Hinweis.
Anträge auf tödlich wirkende Arzneien werden keine reellen Chancen haben. Herr Limburg, ich glaube, mit diesem Vorschlag haben Sie auch eine Wertung vorgenommen, die die Mehrheit im Deutschen Bundestag nicht teilt.
Ich zitiere aus § 217 des Strafgesetzbuches:
„Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, … wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Sie führen hier in Ihrem Antrag ein Verfahren an, das diesem genau entgegengesetzt ist. Ich glaube, dass wir mit dieser Form der Auseinandersetzung zu keinem guten Ergebnis kommen. Als CDU sind wir natürlich gehalten, im weiteren Verfahren im Ausschuss Ihre Argumente präziser zu hören.
Abschließend sei gesagt: Auch der Hinweis auf den angeblichen Leibwächter von bin Laden in Ihrer Antragsbegründung ist falsch. Denn die gerichtliche Entscheidung lag noch nicht vor. Deswegen ist das, was Sie wollen, mit der Begründung nicht zu erreichen.
Ich glaube, dass wir mit diesem Antrag nichts erreichen werden. Aus Sicht der CDU besteht im Ausschuss aber natürlich noch die Möglichkeit für Sie nachzulegen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Limburg, dann müssen wir mal in die Einzelheiten eintreten.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio hat hier eine Anleihe beim Steuerrecht genommen. Genau dieser Nichtanwendungserlass, der durch Minister Spahn jetzt angewendet wird, ist durch dieses Gutachten legitimiert. Man kann daraus also nicht den Vorwurf ableiten, er setze mit Vorsatz ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht um. Das ist in dieser Form, wie Sie es hier gerade ausgeführt haben, nicht richtig.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gerade schon einmal vernommen, aber es ist notwendig, immer wieder darauf hinzuweisen: Das Schweizer Weltwirtschaftsforum hat Deutschland vor Kurzem ausgezeichnete Noten in der Innovationsfähigkeit bescheinigt.
Damit diese Fähigkeit auch in der Zukunft erhalten und gesteigert werden kann, ist es notwendig, unsere niedersächsischen Universitäten zu befähigen, unsere Zukunft mitzugestalten. Mit der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder wird dies gewährleistet.
Von insgesamt zehn niedersächsischen Vollanträgen wurden sechs für eine siebenjährige Förderung ab dem 1. Januar 2019 ausgewählt. Hierbei ist deutlich zu machen, dass die Anzahl der Exzellenzcluster von drei in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative auf sechs verdoppelt wurde. Ein toller Erfolg für die beteiligten Universitäten, nämlich die Technische Universität Braunschweig, die Leibniz Universität Hannover, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universität Göttingen und natürlich auch die Universität Oldenburg! Wir sehen also: Im Flächenland Niedersachsen ist die Exzellenzstrategie breit vertreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf eines hinweisen. Wenn wir einen Überblick der Anträge der einzelnen Länder angucken, müssen wir darauf hinweisen: Wir haben 6 Cluster - ich habe es gerade erwähnt - und Bayern hat nur 5,5. Was damit verbunden ist, zeigt deutlich der Mittelzufluss, der Mittelzufluss in unser Land. Wir müssen das Verhältnis zwischen Süden und Norden in der Frage der Wissenschaftspolitik beeinflussen. Denn wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Fördermittel in unser Bundesland kommen. Dazu haben wir mit diesen sechs Anträgen auf jeden Fall etwas geleistet, insbesondere natürlich die Universitäten.
Wir können mit Stolz darauf verweisen, dass wir im Land Niedersachsen die forschungsintensivste Region in Braunschweig und in den benachbarten Städten haben. Wir liegen auch - das ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind - vor der Region Stuttgart.
Ich möchte dies mit zwei Beispielen verdeutlichen:
Erstens: nachhaltige und energieeffiziente Luftfahrtsysteme. Der Forschungsverbund, bestehend aus der Leibniz Universität Hannover, der TU Braunschweig und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, hat zum Ziel, wissenschaftliche Grundlagen und Technologien für einen nachhaltigen und energieeffizienten Luftverkehr zu schaffen. Im Fokus stehen dabei neben der Flugphysik vor allem hybride Energiesysteme, die zu ganz neuen Flugsystemen führen werden. Die TU Braunschweig nimmt damit eine führende Rolle in der Mobilitätsforschung ein.
Die langjährige Zusammenarbeit der Universität Hannover mit der TU Braunschweig und dem Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum - und damit verbunden die internationale Reputation - wird im Cluster „Nachhaltige und energieeffiziente Luftfahrtsysteme“ durch Wissenschaftler aus der Elektrotechnik, der Energieforschung und dem Design erweitert. Die in diesem Projekt an der TU Braunschweig beispielhaft gezeigte Transferkette - von der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendung - zeigt die Bandbreite der Forschungsleistung der TU Braunschweig, aber auch aller niedersächsischen Hochschulen und ihrer außeruniversitären Forschungspartner. Neben jahrelangen erfolgreichen Vorarbeiten durch exzellente Wissenschaftlerinnen - Frau Viehoff, Wissenschaftlerinnen! - und Wissenschaftler liegt das an der besonders ausge
prägten Vernetzungs- und Kooperationskultur zwischen den Universitäten und ihren außeruniversitären Forschungspartnern.
Durch Kooperationen und Vernetzung innerhalb eines Spitzenforschungsprojektes erfolgt Forschung in größeren Dimensionen, und zwar über die Grenzen der Fächer hinaus. Von den Grundlagen bis zur Anwendungsreife zu denken, ist aus Sicht der CDU der richtige Weg, um auch auf anderen Forschungsgebieten wichtige gesellschaftliche und technische Fragestellungen lösen zu können. Das vorgenannte Projekt kann die Grundlage dafür sein, dass wir in nicht allzu weiter Zukunft anders fliegen werden, als wir es heute tun.
Zweitens: Licht und Materie an der Quantengrenze. Ein weiterer Schwerpunkt des Clusterzuschlags ist die Nanomesstechnik, eine Spezialität vor allem der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig. In diesem Cluster geht es darum, die Grenzen des Messbaren mittels Quanten- und Nanotechnologie zu erforschen. Ebenfalls an diesem Projekt beteiligt sind die Leibniz Universität Hannover und die TU Braunschweig. Das Förderprogramm Spitzenforschung in Niedersachsen zur Vorbereitung der Exzellenzanträge war nach unserer Auffassung für den Erfolg eine entsprechende Unterstützung, deren Fortsetzung bzw. Weiterentwicklung wünschenswert wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Teil der Überschrift des Antrages lautet: „Universitäten bei der Exzellenzstrategie unterstützen“. Zur Absicherung bzw. dauerhaften Verstetigung der genannten Erfolge wäre aus Sicht der CDU auch die Nennung des Bund-Länder-Programmes zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von hohem Interesse. Das Programm ist auch unter dem Namen 1 000-Professuren-Programm bekannt und befindet sich kurz vor der zweiten und letzten Bewilligungsrunde. Wegen der langen Programmlaufzeit ist es jedoch für die Hochschulen wichtig, insbesondere den Aspekt der Verstetigung präsent zu halten.
Das Land Niedersachsen hat nun die Chance, zwei Exzellenzuniversitäten zu erhalten: Braunschweig sowie den Forschungsverbund der Universität Hannover mit der MHH. Für diese Universitäten wird es nach den Exzellenzclustern noch einmal wirklich anstrengend und herausfordernd, bis zum 10. Dezember 2018 den Antrag auf Exzellenzuniversität einzureichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern alles erdenklich Gute wünschen, dass Mut und Ausdauer der Beteiligten in den genannten Universitäten belohnt werden und damit die Forschungseinrichtungen Exzellenzuniversitäten genannt werden dürfen.
Ich darf abschließend dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, insbesondere Minister Thümler und der Staatssekretärin Johannsen, ganz herzlich für die ausgezeichnete Arbeit bei den vorbereitenden Arbeiten danken.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Die CDU unterstützt diesen Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Der Regionalverband Großraum Braunschweig bildet für die Braunschweiger Region ein wesentliches Gremium zur Diskussion und auch zur Bündelung der Ergebnisse im Braunschweiger Land.
Die Aufgaben des Regionalverbandes sind die Regionalplanung und die Verkehrsplanung. Die Mitglieder aus den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sind bisher in der Regionalversammlung gut aufgehoben.
Die bisherige Entsendung der Mitglieder aus den von mir eben genannten Kommunen hat bisher zu einem guten Ergebnis beigetragen. Die von den Landkreisen und Städten entsandten Mitglieder haben ihren Teil dazu beigetragen, dass die Identifikation im Braunschweiger Land sich auf jeden Fall gut entwickelt hat und dort auch zu einer Zusammenführung der Region beigetragen hat. Wir als CDU-Abgeordnete können aus unserer Sicht sagen: Die Regelung hat sich bewährt.
Eine direkte Wahl der Mitglieder - so wie es noch in der letzten Legislaturperiode überlegt und umgesetzt worden ist - ist meiner Meinung nach nicht allein zu beurteilen. Vielmehr muss der Gesamtzusammenhang in der Braunschweiger Region beurteilt werden.
Ich will auf die auch im Koalitionsvertrag aufgeführte und versprochene Regierungskommission zur Kommunalreform hinweisen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion hat gerade noch einmal darauf hingewiesen, dass er davon ausgeht, dass diese Kommission zeitnah tätig werden wird. Jens Nacke sprach von 2018. Wenn wir dieses Gesetz und diese Überlegung einer Direktwahl mit der genannten Kommission in Zusammenhang bringen, dann müssen wir feststellen, dass das vor diesem Hintergrund ein Schritt zu viel wäre. Wir wollen vielmehr erreichen, dass sich die Region organisch entwickelt.
Ein Blick zurück in die Geschichte zeigt, dass im Braunschweiger Land auf jeden Fall unterschiedliche Interessen zu wahren sind. Ich erinnere an die
Diskussion, die der damalige Oberbürgermeister von Braunschweig angeregt hat. Dabei ging es um eine Region, die zur Folge gehabt hätte, dass die darunter liegenden kommunalpolitischen Ebenen hätten aufgelöst werden müssen. Das hat erheblichen Widerspruch hervorgerufen. Nach unserer Auffassung ist dieser Prozess noch nicht beendet. Ich glaube, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den die Landesregierung hier eingebracht hat, diese Probleme in den Ausschüssen noch einmal gut darlegen können.
Des Weiteren glaube ich, dass am Ende dieses Diskussionsprozesses gute Ergebnisse für die Braunschweiger Region erreicht werden. Aus diesem Grunde glaube ich, dass es richtig ist, was auch mein Vorredner von der SPD-Landtagsfraktion gerade gesagt hat: Wir werden das als Auftrag nehmen, die von mir geschilderten Probleme und Aufgaben noch einmal Revue passieren zu lassen. Auch für die aus dem Braunschweiger Land kommenden Braunschweiger, Peiner, Wolfenbütteler, Salzgitteraner und Goslarer Abgeordneten werden wir zu einem guten Ergebnis kommen.
- Ganz genau, auch die Helmstedter werden mit bedacht. Vielen Dank, Herr Försterling!
Ich freue mich auf die Beratung dieses Gesetzentwurfes.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen Landtages! Es war vorhersehbar, dass die AfD-Fraktion den Antrag auf dauerhafte Aussetzung des Familiennachzuges stellen wird, nachdem sich die Große Koalition in Berlin darauf geeinigt hatte, die Einreise von maximal 1 000 Angehörigen subsidiär geschützter Menschen pro Monat nach Deutschland zu erlauben.
Die CDU-Landtagsfraktion lehnt Ihren Antrag auf Aussetzung des Familiennachzuges ausdrücklich ab,
insbesondere auch vor dem Hintergrund dessen, was heute als Eilmeldung bei Focus Online gelaufen ist, dass die SPD den Familiennachzug für Angehörige von ehemaligen Gefährdern jetzt doch generell verbieten will.
Die CDU bekennt sich zur geschichtlichen Verantwortung unseres Landes, und die besagt, dass in unserer Geschichte viele Menschen von anderen Staaten aufgenommen worden sind, weil sie in Deutschland verfolgt wurden. Die CDU - aber ich gehe fest davon aus: auch die große Mehrheit dieses Hauses - setzt sich für den Schutz verfolgter Menschen ein.
Wir helfen schutzbedürftigen Menschen und bieten ihnen Perspektiven. Das steht für die CDU und für die Mehrheit dieses Hauses außer Frage.
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können, im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht und die Flüchtlinge den Schutz ihres Herkunftslandes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Dies wollen wir - dies will die SPD, dies will die CDU - durch die monatliche Aufnahme von 1 000 Menschen erreichen und die vielfältige Not ein wenig lindern.
Die CDU steht aber auch für einen starken und durchsetzungsfähigen Rechtsstaat. Das heißt, dass nicht alle Menschen, die zu uns kommen, auch auf Dauer bei uns bleiben können. Deshalb müssen diejenigen, die keinen humanitären Schutzanspruch mehr geltend machen können und bei denen keine Abschiebehindernisse wie z. B. die Verhängung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung, eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit drohen, die Bundesrepublik Deutschland verlassen, nach einer Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr oder nach einer Verlängerung von zwei weiteren Jahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ich will aus der Begründung Ihres Antrages zitieren. Dort heißt es: „Sobald ihnen im Herkunftsland kein ernsthafter Schaden mehr droht, sind sie zur Rückkehr in ihr Herkunftsland verpflichtet.“ Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, wird passieren! Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber, dass wir denjenigen, denen Gefahr und Not droht, vorher Schutz gewähren.
Diesen starken Rechtsstaat haben wir in Ellwangen wahrgenommen.
Warum muss auch eine Rückführung mit staatlichen Zwangsmitteln erfolgen? - Die Situation ist eindeutig: Entweder lässt der Rechtsstaat sich erpressen und fördert dadurch unhaltbare Zustände, oder der Rechtsstaat setzt seine Maßstäbe durch und verhindert einen Nachahmungseffekt. Vor diesem Hintergrund ist es gutzuheißen, dass der Polizeieinsatz in Ellwangen vom Bundesinnenminister bis hin zum grünen Ministerpräsidenten verteidigt wird.
Der Antrag der AfD zeigt deutlich, dass Sie unserem Rechtsstaat in dem vorgenannten Sinn nicht mehr vertrauen. Das ist Ihr gutes Recht, aber helfen wird es Ihnen auch nicht.
Die CDU bleibt die Partei der inneren Sicherheit, und daran werden wir auch nicht rütteln. Heute Morgen haben wir über das neue niedersächsische SOG debattiert. Die AfD hat uns zugestimmt. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Unser Ziel ist es, alle Asylsuchenden durch das BAMF in Erstaufnahmeeinrichtungen zu registrieren. Auch die Stellung des Asylantrags soll dort erfolgen. Personen mit einer absehbaren rechtlichen und faktischen Bleibeperspektive sowie Familien sollen anschließend auf die Kommunen verteilt werden. Kurzfristig realisierbare Rückführungen sollen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen. Dies gilt z. B. für Asylbewerber, die nach der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat zu überstellen sind.
Soweit die sachliche Aufarbeitung Ihres Antrages.
Politisch gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, ist dieser Antrag wiederum ein Beweis für Ihre Rückständigkeit. Wir als CDU wollen ein solidarisches Europa, welches auf den Menschenrechten beruht, und dies schließt die Aufnahme von Schutzbedürftigen ein. Sie hingegen treten für eine Rückbesinnung auf nationalistische Themen ein, die die Ausgrenzung Schutzbedürftiger zum Inhalt hat. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es mit der CDU und mit der Mehrheit dieses Hauses nicht geben.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.