Protocol of the Session on May 17, 2018

phase, während man im Justizministerium die ganze Verwaltungsstruktur aufbaut - die Förderstruktur, die Kontrollstruktur -, nicht die Betreuungsvereine darunter zu leiden haben, weil z. B. Bescheide länger dauern, bis sie bewilligt werden, weil die Kommunikation mit dem Ministerium schwieriger wird.

Wenn wir eine so große organisatorische Umwälzung vornehmen, dann müssen wir zunächst sicherstellen, dass in der Zwischenzeit diejenigen, die wir eigentlich alle stärken wollen, nicht darunter zu leiden haben. In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatungen und würde mich freuen, wenn wir auch hier wieder zu einer einvernehmlichen Entschließung kommen könnten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Es folgt für die FDP Herr Dr. Genthe. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, alle einig, was die Bedeutung der Betreuungsvereine betrifft. Ich gehe davon aus, dass die Redner der CDU das gleich ebenfalls bestätigen werden.

Wir sind uns wahrscheinlich auch einig in der Einschätzung der Tatsache, dass die Betreuungsvereine mehr Geld brauchen. Das, meine Damen und Herren, ist allerdings nicht erst seit gestern so. Die FDP-Fraktion hat deshalb bereits im Dezember 2014 einen Entschließungsantrag eingebracht, der genau diese Punkte umfasste. Aber erst im August 2016 kam es zu einem gemeinsamen Beschluss, nach dem die Unterstützung für die Betreuungsvereine dann doch gestärkt werden soll.

Meine Damen und Herren, man kann an dieser Stelle nur bedauern, dass wir in all den Jahren offensichtlich nicht so richtig weitergekommen sind. Hier immer nur lediglich das ehrenamtliche Engagement zu loben, reicht am Ende nicht aus. Irgendwann müssen die Ehrenamtlichen auch einmal den Eindruck gewinnen, dass ihre Arbeit tatsächlich praktische Unterstützung findet - auch hier aus dem Parlament.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der AfD)

Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich auch, dass die Vergütungssätze eine Bundesangelegenheit sind. Allerdings regiert in Berlin - genauso wie in Hannover auch - eine Große Koalition. Dann muss es doch irgendwie möglich sein, dass man in der Sache etwas erreicht. Man kann ja einmal schlicht und ergreifend telefonieren. Warum die Landesregierung jetzt erneut einen Entschließungsantrag, dieses Mal von SPD und CDU, braucht, um in dieser Sache tätig zu werden, wird sich wahrscheinlich den meisten Menschen da draußen nicht sofort erschließen.

Was die Übertragung der Zuständigkeit auf das Justizministerium betrifft - darauf hat der Kollege Limburg eben hingewiesen -, ist sicherlich einiges Organisatorisches zu beachten. Diese Umorganisation darf kein Selbstzweck sein, sondern sie muss den Betreuungsvereinen am Ende tatsächlich nutzen. Ob das der Fall ist, wird sich in den Ausschussberatungen zeigen müssen. Wichtig ist, dass wir in dieser Angelegenheit am Ende wirklich weiterkommen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Genthe. - Es folgt für die AfD Herr Christopher Emden. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, heute - bei diesem Thema jedenfalls - wird in diesem Plenum kein großer Widerspruch aufbranden. Jedenfalls wir von der AfD können sagen, dass wir den Entschließungsantrag in weiten Teilen begrüßen.

Auch wir wundern uns ein bisschen darüber, wie langsam manchmal die Mühlen zu mahlen scheinen, wenn das Problem doch schon seit Jahren bekannt ist; und das ist es wirklich. Man darf eines nicht vergessen: Jeder, der im Bereich der Betreuung aktiv ist - sei es der ehrenamtliche Betreuer, sei es der Berufsbetreuer oder seien es die Beschäftigten in den Betreuungsvereinen -, leistet einen unglaublich wichtigen Beitrag. Jeder, der hier betreut, ist häufig eine maßgebliche - oftmals sogar die maßgebliche - Bezugsperson für den Betroffenen, der ohne diese Bezugsperson in vielerlei Hinsicht - seien es rechtliche Fragen, seien es Vermögensfragen, sei es in Fragen der Unter

bringung - aufgeschmissen und auf sich allein gestellt wäre.

Die bisherige Vergütungslage erlaubt es den Betreuungsvereinen und den Berufsbetreuern - ehrenamtliche Betreuer bekommen ja bloß einen Kostenaufwandsersatz, aber keine Vergütung -, also den professionell Betreuenden - ohne damit die Ehrenamtlichen in irgendeiner Weise abwerten zu wollen; sie leisten eine ebenso wichtige Arbeit -, häufig nicht, sich in dem gebührenden Umfang um die zu Betreuenden zu kümmern. Das hört man immer wieder, wenn man sich mit Betreuern unterhält. Heutzutage muss ein Berufsbetreuer eine unwahrscheinlich hohe Anzahl von Betreuungsfällen übernehmen, um davon überhaupt existieren zu können. Dadurch fällt es ihm häufig schwer bzw. lässt es sich gar nicht mehr machen, dem einzelnen Betroffenen die nötige Aufmerksamkeit entgegenzubringen.

Insofern ist es unabdingbar notwendig, zur Förderung und Besserstellung des Betreuungswesens eine Anpassung der Vergütung vorzunehmen. Das muss auch bald passieren. Insofern begrüßen wir, wie gesagt, den Entschließungsantrag und hoffen, dass es in der Ausschussberatung schnell gehen wird und wir schnell zu Ergebnissen kommen.

Was die Umstrukturierung angeht - darauf haben bereits meine beiden Vorredner hingewiesen -, gibt es noch einiges zu klären. Natürlich muss das Ganze unter der Prämisse laufen, dass es etwas bringt, dass es zu einer Verbesserung kommt. Wenn das so sein sollte, wenn die Ausschussberatungen dies ergeben sollten, dann werden wir das selbstverständlich unterstützen.

Insgesamt, wie gesagt, ist das auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Insofern findet der Entschließungsantrag auch unsere Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden. - Schließlich die CDUFraktion: Herr Kollege Calderone, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will fast sagen: Endlich! Endlich kann der Landtag des Landes Niedersachsen auf der Grundlage des heute eingebrachten Entschließungsantrags von SPD und CDU eine tatsächlich umfassende Stellungnahme zum Betreuungswe

sen in Niedersachsen abgeben. Es geht nämlich sicherlich auch um Vergütungsfragen, aber eben auch um Strukturfragen.

In den vergangenen Jahren ist zwar nicht nichts passiert, aber unter Berücksichtigung des Willens der Betreuungsvereine hat die Landespolitik sicherlich nicht das geleistet, was das Betreuungswesen erwartet hat. Dabei ging es nicht um irgendwelche politische Erwartungen, die nicht erfüllt wurden, sondern um ganz konkrete Erwartungen der Betreuungsvereine. Deswegen, Herr Kollege Limburg, ist das kein Thema für einen Nachtragshaushalt - denn es ist nicht akut -, sondern es ist ein Thema für die reguläre Haushaltsberatung, die jetzt für den Haushalt 2019 ansteht.

Mit diesem Entschließungsantrag haben die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages nun die Möglichkeit, klar Stellung zu beziehen und eine Richtung vorzugeben, das Betreuungswesen in Niedersachsen neu zu regeln.

Ich möchte, bevor ich auf die drei wesentlichen Inhalte komme, dem Kollegen Burkhard Jasper danken, der in den vergangenen fünf Jahren für die CDU-Fraktion dieses Thema des Betreuungswesens sehr intensiv und sehr kenntnisreich bearbeitet hat.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Inhalte dieses Entschließungsantrags sind dreifach und klar:

Erstens. Wir von CDU und SPD wollen, ihrem Koalitionsvertrag folgend, das Betreuungswesen im Justizministerium zusammenführen. Damit wollen wir die Doppelzuständigkeit zweier Häuser beseitigen, die aus unserer Sicht dem Betreuungswesen insgesamt nicht gedient hat. Durch die Zusammenlegung im Justizministerium erhoffen wir uns klarere Strukturen, den Abbau von Doppelzuständigkeiten und eine insgesamt verstärkte Gewichtung des Betreuungswesens in der politischen Debatte.

Zweitens. CDU und SPD wollen die Landesfördermittel für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine erhöhen und damit die Bedeutung der Betreuungsvereine betonen. Denn die Betreuungsvereine sind ein ganz wesentliches Merkmal des 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetzes, mit dem die Hoffnung verbunden wurde, dass sich Fehler aus dem bis dato gültigen Vormundschaftsrecht eben nicht wiederholen. Geprägt wurde diese Hoffnung durch das Modell der begleiteten Einzelbetreuung: Bürger sollen mit Begleitung und Un

terstützung durch Betreuungsvereine diese Aufgaben übernehmen. Den Betreuungsvereinen wurde wiederum die Kompetenz zugeschrieben, genau diese Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer zu übernehmen. Dafür gibt es Geld. Nur durch dieses Geld können die Betreuungsvereine dieser Aufgabe nachkommen.

Drittens, meine Damen und Herren, befasst sich der Entschließungsantrag von SPD und CDU mit der Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Die beruflichen Betreuer beklagen nämlich seit Jahren eine nicht auskömmliche und gedeckelte Refinanzierung, die nur über eine Steigerung der Fallzahlen zu kompensieren ist. Dies aber läuft dem gemeinsamen Ziel einer fachlich gut geführten beruflichen Betreuung mit Zeit im Zweifel entgegen. Hier sind dringend angemessene Fallzahlen und eine dafür auskömmliche Finanzierung angezeigt. Dies hat die CDU-Landtagsfraktion im Rahmen eines Gesprächs mit der Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen eindrücklich übermittelt bekommen, dem ich für den offenen Austausch herzlich danke. Deswegen bitten wir die Landesregierung, gegenüber dem zuständigen Bundesgesetzgeber auf eine Neuregelung in diesem Bereich der beruflichen Betreuung hinzuwirken.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich über diesen Entschließungsantrag, der das Betreuungswesen in Niedersachsen umfassend in den Blick nimmt. SPD und CDU wollen im Bereich des Betreuungswesens in den nächsten Jahren positive Signale aussenden. Es wird Zeit dafür, und zwar dringend; denn am Ende können wir nicht goutieren, dass Betreuungsvereine mit ihrer wichtigen Arbeit in Bedrängnis geraten oder sogar ihre Arbeit aus finanziellen Gründen einstellen müssen.

Mit der Umsetzung des Betreuungsgesetzes von 1992 ist für Menschen mit Betreuungsbedarf aus unserer Sicht viel erreicht worden. Ich bedanke mich bei allen ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern genauso wie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Gerichten, in örtlichen Betreuungsstellen, in den Landes- und Bundesverwaltungen sowie Ministerien, die die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Betreuungsbedarf nachhaltig positiv zu verändern und zu gestalten versuchen. Wir sind der Überzeugung, das deutsche Betreuungsrecht ist eines der moderns

ten in Europa. Aber eine gute Betreuung, eine gute Umsetzung dieses Betreuungsrechts fußen auch auf einer guten politischen Unterstützung. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Rechtsausschuss.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Calderone. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. So können wir zur Ausschussüberweisung kommen.

Vorgeschlagen ist, dass federführend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zuständig ist, und mitberaten soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? - Auch niemand. Dann haben wir das so beschlossen.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Zivilbevölkerung in Syrien schützen - niedersächsischer Verantwortung gerecht werden! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/830

Zur Einbringung hat sich Herr Belit Onay für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage zeigt, dass zurzeit über 17 000 Syrerinnen und Syrer in Niedersachsen leben, die lediglich den subsidiären Schutz erhalten und damit aufgrund der beabsichtigten Bundesregelung ganz überwiegend vom Familiennachzug ausgeschlossen sein werden.

Die Große Koalition in Berlin setzt den Familiennachzug aus und verschlechtert damit die Situation geflüchteter Familien, insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die sichere Einreise von Angehörigen nach Deutschland wird bewusst blockiert, und die Große Koalition in Niedersachsen tut leider nichts dagegen.

Ein weiteres Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge will sie nicht. Die Landesregierung verweist in ihrer Antwort auf unsere Anfrage auf die hohen Aufnahmezahlen in der rot-grünen Regierungszeit, also auf die letzte Legislaturperiode, und ruht sich damit auf unseren Lorbeeren aus. Auch Ambitionen für die Neuauflage eines Aufnahmeprogramms hat sie sichtbar nicht.

Ich erinnere noch einmal daran, dass auch die Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe in einer am 23. Juni 2015 einstimmig verabschiedeten Resolution forderte, dass das Aufnahmeprogramm wieder fortgesetzt werden soll. Schon unter Rot-Grün konnten wir uns leider mit dieser Forderung nicht durchsetzen.

In dieser Wahlperiode haben wir leider noch keine Kommission. Ich hoffe, dass sie bald ihre Arbeit wieder aufnehmen wird und dass wir dann auch in diesem Punkt den Druck wieder erhöhen können.