Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister Pistorius, ich habe Sie in der letzten Legislaturperiode ja vielfach erleben dürfen, und ich habe Sie immer als harten, aber gleichwohl fairen und geradlinigen Verhandlungspartner erlebt. Ich erwarte von Ihnen, dass diese Fairness und Geradlinigkeit auch nach dem Ende der rot-grünen Koalition bestehen bleibt.
Das, was Sie hier gerade über politische Einigung über Onlinedurchsuchung und Staatstrojaner behauptet haben, entspricht schlicht und ergreifend nicht der Wahrheit.
Herr Pistorius, eine solche Einigung hat es mit den Grünen nie gegeben, und die wird es auch nicht geben.
Richtig ist, dass wir gesagt haben, wenn es technische Möglichkeiten gäbe, Telekommunikation, die im Internet läuft, genauso eingriffsarm abzuhören, unter den gleichen engen Voraussetzungen wie bei analoger Telekommunikation, würden wir uns dem nicht verschließen - klar -, weil es, rechtlich gesehen, der gleiche Eingriff ist.
Das, was Sie hier jetzt aber machen, geht ja weit darüber hinaus. Sie wollen nämlich eine Befugnis schaffen, um informationstechnische Systeme zu verändern, um technische Schwachstellen auszunutzen. Und das ist eben ein weitergehender Grundrechtseingriff als alles, auf was wir uns jemals geeinigt haben. Da bitte ich Sie schon sehr, bei der Wahrheit zu bleiben, Herr Innenminister.
Fakt ist, die heimliche Onlinedurchsuchung bleibt ein Paradigmenwechsel in unserem Rechtsstaat. Hausdurchsuchungen sind und waren immer nur als offene Maßnahme zulässig. Wenn der Wohnungsinhaber nicht anwesend ist, dann müssen sogar Zeugen hinzugezogen werden.
Diesen Grundsatz des Rechtsstaats, der viele Jahrzehnte gegolten hat, wollen SPD und CDU jetzt hier in Niedersachsen durchbrechen. Sie wollen die heimliche Durchsuchung, die bislang nur in Diktaturen und autokratischen Regimen zulässig ist, auch hier.
Die Daten, die Laptops, die Smartphones der Menschen in Niedersachsen sind bei SPD und CDU mit ihrem Überwachungswahn dauerhaft gefährdet. Grüne und FDP werden sich dem mit
Wir kommen zu den Ausschussüberweisungen, und zwar zunächst zu Tagesordnungspunkt 21. Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 22. Über den Antrag soll der Ausschuss für Inneres und Sport federführend beraten. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Ich gehe davon aus, dass wir jetzt die Sitzung für die Mittagspause bis 15 Uhr unterbrechen, dass wir also bei der ursprünglich verabredeten Zeit bleiben können.
Ich mache noch darauf aufmerksam, dass wir dann fortfahren mit den Tagesordnungspunkten 20 - Eingaben -, 23 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend Waffenexporte - und 35 - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU betreffend Betreuungsvereine. Damit kommt die Behandlung des Tagesordnungspunktes 35 schon heute an die Reihe.
Tagesordnungspunkt 20: 5. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 18/840 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/884 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/906 neu2
Wie mir mitgeteilt wurde, soll die Eingabe 24/11/18 unter Nr. 22 der Eingabenübersicht von der heutigen Abstimmung ausgenommen werden, da zu dieser Eingabe ein Nachtrag vorgelegt wurde.
Wir kommen jetzt zunächst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben. Ich rufe also zunächst diejenigen Eingaben aus der 5. Eingabenübersicht in Drucksache 18/840 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wir kommen zur Abstimmung: Wer der Ausschussempfehlung zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir behandeln jetzt die strittigen Eingaben. Ich rufe also diejenigen Eingaben aus der 5. Eingabenübersicht in Drucksache 18/840 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Wir treten in die Beratung ein. Als Erster hatte sich schon vor einigen Minuten der Abgeordnete Guido Pott aus der Fraktion der SPD zur Eingabe 166/11/18 zu Wort gemeldet. Bitte sehr, ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 00166/11/18, in der ein Bürger unseres Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein den Niedersächsischen Landtag sowie die Niedersächsische Landesregierung auffordert, die Einrichtung von - wie er es nennt - Flüchtlingslagern nach Bamberger Modell zu verhindern. Gemeint sind hiermit die bereits heute Vormittag diskutierten und im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgehaltenen Zentralen Aufnahme-, Entschei
dungs- und Rückführungszentren, kurz „Ankerzentren“ genannt. Konkret wird hier u. a. auch eine Bundesratsinitiative mit angeregt.
In der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. April 2018 waren sich alle Fraktionen darin einig, diese Petition zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten. Doch eine Sitzung später wurde dieser Konsens seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgekündigt und diese Petition plötzlich strittig gestellt. Meine Damen und Herren, das kann man so machen. Es dient aber nicht unbedingt der Sache. Ohne die Diskussion des heutigen Vormittags inhaltlich wiederholen zu wollen, darf ich darauf zu verweisen, dass Herr Innenminister Boris Pistorius für die Landesregierung sehr eindrucksvoll und unmissverständlich, wie ich finde, Position bezogen hat.
Solange der Bundesinnenminister nicht deutlich macht, was hinter dem völlig vagen Modell des Ankerzentrums überhaupt zu verstehen ist, und es nicht mit einem stringenten und rechtssicheren Konzept hinterlegt, werden wir uns in Niedersachsen an keinem Pilotprojekt beteiligen.
Gerade die Frage der Mischverwaltung durch mehrere Behörden ist nicht trivial, sondern wirft in meinen Augen die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf, etwa für die Tätigkeiten der Jugendämter, die Rechtsberatung oder die Arbeit der Bundespolizei. Selbst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird sich zeigen müssen, ob Asylverfahren durch zentrale Ankereinrichtungen tatsächlich beschleunigt werden können und welche Nachteile diese Form der Unterbringung eventuell mit sich bringt.
Ich weiß, dass unsere Kommunen gerade mit der dezentralen Unterbringung von Schutzsuchenden gute Erfahrungen gemacht haben. Ankerzentren dieser Größenordnung scheinen diese Erfahrung aus der Praxis auf den ersten Blick nicht zu berücksichtigen, da hier vorwiegend Erwachsene mit schlechter Bleibeperspektive aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern bis zu 18 Monate verbringen sollen.
Auf den Punkt gebracht, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir verweigern uns guten, menschenwürdigen und rechtssicheren Vorschlägen nicht. Aber hier ist nun der Bund gefordert, endlich zu liefern.
Meine Damen und Herren, sosehr es mich auch freut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages wenden, so klar ist für mich nach wie vor, dass die Zuständigkeit hier beim Deutschen Bundestag liegt und dass es deshalb auch im Interesse des Petenten sein muss, direkt den Deutschen Bundestag mit dieser Thematik zu befassen.
Die SPD-Landtagsfraktion bleibt daher bei der ursprünglich von allen Fraktionen einvernehmlich getragenen Beschlussempfehlung, die wie folgt lautet:
„Der Landtag sieht keinen Anlass, gegenüber der Landesregierung eine Bundesratsinitiative anzuregen. Bezüglich der angesprochenen Flüchtlingsunterkünfte wird die Zuschrift zuständigkeitshalber ohne weitergehende inhaltliche Befassung an den Bundestag abgegeben.“