Guido Pott

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Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche hier zur Petition 01800/11/18.
Der Sachverhalt ist bereits vom Kollegen Ahrends beschrieben worden. Es geht darum, dass ein Petent aus dem benachbarten Nordrhein
Westfalen Hakenkreuzschmierereien an AfD
Büros, das Zeigen des Hitlergrußes durch Bürger anderer Staaten sowie deutscher Bundesbürger mit Migrationshintergrund in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht als politisch motivierte Straftat mit dem Schwerpunkt „rechts“ gelistet haben möchte.
Meine Damen und Herren, die Petition korrespondiert mit einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Juni 2019. In der Antwort der Bundesregierung sowie in der Stellungnahme des niedersächsischen Innenministeriums wird deutlich, dass politisch motivierte Straftaten im Rahmen des bundesweiten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität, kurz PMK, gemeldet und einzelfallbezogen hinsichtlich des Phänomenbereichs bewertet werden. Neben dem in der Petition genannten Phänomenbereich „rechts“ bestehen die Phänomenbereiche „links“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ sowie der PMK-Bereich „nicht zuzuordnen“.
Die Einstufung von politisch motivierten Straftaten erfolgt selbstverständlich in Würdigung aller Umstände der Tat und der Einstellung des Täters. Insofern schließen wir uns der Stellungnahme des Innenministeriums an. Diese Petition läuft ins Leere und ist als gegenstandslos anzusehen.
Wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank.
Ich gebe mir Mühe, hier nichts zu beschädigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nutzen sie zum Kochen und Baden, als Bestandteil landwirtschaftlicher Düngemittel, in der chemischen Industrie und in der Medizin - Natrium-, Kalium- und Magnesiumsalze finden sich heute in einer Vielzahl von Produkten, die fester Bestandteil unseres Alltags sind.
Trotz der in Niedersachsen bestehenden Versatzpflicht bleibt bei der Kaliproduktion ein wirtschaftlich nicht nutzbarer Anteil, der als Rückstand auf oberirdische Halden verbracht wurde, die bis heute weithin sichtbare Zeugen des Kaliabbaus in Niedersachsen sind. Bei Niederschlagsereignissen wird das Steinsalz gelöst und reichert sich im Sickerwasser an. Diese ständig auftretende Salzbelastung beeinträchtigt nicht nur die Flora und Fauna, sondern auch unser Grundwasser und die wasserwirtschaftliche Nutzung der hiervon betroffenen Flusssysteme.
Um die Entstehung salzhaltiger Wässer besser zu reduzieren, ist an mehreren Standorten eine Abdeckung und Rekultivierung der niedersächsischen Althalden geplant. Diese Vorgehensweise, meine Damen und Herren, beruht auf Forschung und dazugehörigen Feldversuchen, die seit den
1980er-Jahren in Deutschland betrieben werden.
Meine Damen und Herren, der heute zur abschließenden Beratung vorliegende Antrag der Grünen greift die Darstellung eines potenziellen Verwertungsweges von Bauschutt auf Kalirückstandshalden im Entwurf der Neufassung des Abfallwirtschaftsplans auf.
Schon die Überschrift und die Grundannahme des Grünen-Antrags sind allerdings irreführend; denn hier wird fälschlicherweise die Abdeckung einer Kalirückstandshalde mit Bauschutt mit dem Betrieb einer Deponie gleichgesetzt. Dabei wird der deutliche Unterschied zwischen Kalirückstandshalde und Deponie bereits mit Blick auf die abzulagernden Materialien offensichtlich; denn die Grenzwerte für Schadstoffe bei der Haldenrekultivierung sind deutlich restriktiver als bei Deponien der Klasse I.
Bei der Haldenrekultivierung gilt dasselbe strenge Niveau der Schadstoffbegrenzung wie beim Einsatz von Recyclingmaterialien in Lärmschutzwänden. Zudem handelt es sich bei der Haldenabdeckung um eine Maßnahme zur Abfallverwertung und nicht - wie auf Deponien - um eine Maßnahme zur Abfallentsorgung. Dies hat im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt.
Grundsätzlich gilt, dass Abfälle vorrangig zu verwerten sind. Dabei hat selbstverständlich immer die Maßnahme Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen am besten gewährleistet. Bevor also der Bauschutt auf die Kalirückstandshalde kommt, wird er in der Regel technisch aufbereitet. Dabei unterliegt es der jeweiligen Ge
nehmigungsbehörde, zu definieren, welches Material benutzt werden darf.
Des Weiteren wird im vorliegenden Entschließungsantrag fälschlicherweise davon ausgegangen, mit der Darstellung im Abfallwirtschaftsplan gehe eine pauschale Ausweisung von Kalirückstandshalden als Deponieflächen einher. Die Landesregierung hat hingegen in ihrer Unterrichtung deutlich gemacht, dass mit der Darstellung im Abfallwirtschaftsplan weder eine Flächenausweisung noch eine Bedarfsdarstellung in irgendeiner Form vorgenommen wird.
Stattdessen bleibt jede Genehmigung einer
Haldenabdeckung eine Einzelfallentscheidung, die schlussendlich in Form eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Im Rahmen dieses Prozesses muss zudem auch immer geklärt werden, ob andere Verwertungsoptionen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, bestehen für die SPD-Landtagsfraktion weder Anlass noch Notwendigkeit, den Abfallwirtschaftsplan zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich die Vermeidung und Verminderung der salzigen Abwässer am Maßstab der besten verfügbaren Technik orientieren und durch Forschung und Entwicklung stetig weiterentwickelt werden.
Leider trägt der heute vorliegende Antrag der Grünen nicht dazu bei, Lösungen für den Umgang mit den Kalirückstandshalden in Niedersachsen zu finden. Eigene Vorschläge, wie Sie die Haldenabwässer reduzieren wollen, bleiben Sie in Ihrem Antrag schuldig.
In einem 2018 veröffentlichten Merkblatt der Europäischen Union über die besten verfügbaren Technologien zum Umgang mit bergbaulichen Abfällen werden die Begrünung von Kalirückstandshalden und hier exemplarisch das Vorhaben auf der Halde Sigmundshall positiv hervorgehoben. Dadurch wird eines ganz deutlich: Die Abdeckung und Rekultivierung von Kalirückstandshalden ist mitnichten ein niedersächsischer Sonderweg, sondern vielmehr ein international anerkanntes Vorgehen.
Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Entschließungsantrag der Grünen nicht zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bode, ich möchte noch einmal zu bedenken geben, dass jedes Projekt einzeln genehmigt wird - in Form eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Plastik ist das Material des 21. Jahrhunderts, aber es ist auch das Problem des 21. Jahrhunderts.“ So bringt es Benjamin Bongardt, Leiter der Ressourcenpolitik des NABU, wie ich finde, auf den Punkt.
Kunststoffe sind heute wichtige und wertvolle Werkstoffe. Sie werden in vielen Produkten und Produktionsprozessen eingesetzt und sind aufgrund ihrer vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und ihrer Materialeigenschaften aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Wurden in den 1950er-Jahren weltweit etwa 1,5 Millionen t Kunststoff im Jahr produziert, waren es im Jahr 2016 ca. 350 Millionen t. Das entspricht einer Steigerung um das 230-Fache.
Lange Zeit stand Kunststoff für eine preiswerte, aber auch nachlässige Verbrauchskultur, die viele bis dato für selbstverständlich gehalten haben, für so selbstverständlich, meine Damen und Herren, dass sich als Ergebnis unserer Wegwerfgesellschaft laut Schätzungen derzeit 150 Millionen t Plastikmüll in den Weltmeeren befinden. Bereits im Jahre 2050 könnte mehr Plastik als Fisch in unseren Meeren sein. Plastik findet sich nicht nur in unseren Meeren und in den Körpern vieler Meerestiere, sondern auch in unseren Flüssen und Böden und wird damit zu einer Gefahr für unser aller Gesundheit.
Meine Damen und Herren, die zunehmende Plastifizierung unseres Lebens und damit einhergehende Umwelt- und Gesundheitsprobleme stehen im Gegensatz zum industriellen Nutzen des Werkstoffes Kunststoff. Dieses komplexe Spannungsfeld müssen wir auflösen. Ein „Weiter so!“ darf und wird es mit der SPD-Landtagsfraktion nicht geben, meine Damen und Herren.
Aus diesem Grunde freue ich mich darüber, dass wir heute mit dem Antrag der Regierungskoalition einen wichtigen Schritt, Frau Byl, in die richtige Richtung gehen und das Plastikmüllproblem auch auf Landesebene anpacken.
Der vorliegende Antrag wird dabei dem Anspruch gerecht, die bestehenden Ziele und Maßnahmen auf Bundes- und Europaebene nicht nur wohlwollend, Frau Byl, zu begleiten, sondern aktiv zu fördern, voranzutreiben und auch starke eigene Akzente zu setzen. Das Lob, Frau Byl, das wir von Ihnen bekommen haben, nehmen wir gerne entgegen.
Meine Damen und Herren, die Menge an Verpackungsabfällen aus Kunststoff in Deutschland ist innerhalb von 20 Jahren um etwa 94 % gestiegen. Mit 226,5 kg pro Person wurde im Jahre 2017 ein neuer und trauriger Rekordwert erreicht. Frau Byl hat es gerade erwähnt. Darum fordern wir die Einführung von einheitlichen Lizenzentgelten für schlecht recycelbare Verpackungen, die Erarbeitung eines Wertstoffgesetzes und die Abschaffung von Pfandausnahmen bei Einweggetränkebehältern aus Kunststoff.
Wir brauchen aber nicht nur einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungen, sondern vor allem
eine generelle und spürbare Reduzierung von Plastik. Daher müssen wir alle als verantwortungsbewusste und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher beherzigen, dass sämtliche Verpackungen und Produkte aus Plastik, die ihren Weg in die Umwelt finden, dort möglicherweise über Jahrhunderte verbleiben und Ökosysteme und Lebewesen massiv beeinträchtigen.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir den Beschluss des Bundeskabinetts zum Verbot von leichten Kunststofftragetaschen als Schritt in die richtige Richtung. Aber, meine Damen und Herren, ich sage hier ganz deutlich: Das geht uns noch nicht weit genug.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für ein generelles Verbot von Plastiktüten einzusetzen und stattdessen Mehrwegsysteme zu etablieren. Ein solches Verbot hätte enorme Signalwirkung und würde dazu beitragen, im Handel und bei den Konsumentinnen und Konsumenten das bereits begonnene Umdenken zu beschleunigen.
Bei der Suche nach Alternativen und Substituten für Plastikprodukte im Allgemeinen und für die Plastiktüte im Speziellen sollte allerdings unbedingt die ganzheitliche Ökobilanz betrachtet werden.
Meine Damen und Herren, wenn Kunststoffe in die Umwelt gelangen, sind sie nicht nur sehr langlebig, sondern auch schwer abbaubar. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Schwerpunkt unseres Antrages auf der Verringerung des Eintrags von primärem und sekundärem Mikroplastik. Welche Auswirkungen der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt, auf unsere Nahrung und damit für unsere Gesundheit hat, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Fakt ist: Auch unsere Körper nehmen Plastik auf. Laut einer WWF-Studie sind dies im globalen Durchschnitt sogar bis zu 5 g pro Woche, das entspricht etwa dem Gewicht einer Kreditkarte. Deswegen unterstützen wir notwendige Forschungsvorhaben, um wissenschaftlich belastbare Grenzwerte zum Mikroplastik zu erlangen - insofern d’accord mit Frau Byl.
Um dem großen Forschungsbedarf in diesem Bereich nachzukommen, wollen wir auch auf Landesebene einen Beitrag zur besseren Untersuchung von Mikroplastik leisten und planen daher, die vorhandene Forschungsinfrastruktur auszubauen, um z. B. die gesundheitliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen Eintrag von Mikroplastik in die Nahrungskette zu untersuchen.
Auf Bundesebene fordern wir die zeitnahe Umsetzung des Bundesratsbeschlusses zum Verzicht auf Mikroplastik in Kosmetika, mit dem wir uns auch die Möglichkeit für ein nationales Verbot offenhalten.
Meine Damen und Herren, Plastik ist heute fester Bestandteil unseres Alltages: in unserer Kleidung, im Auto, in Spielzeugen, in Lebensmittelverpackungen. Man könnte diese Liste noch lange weiterführen. Plastik erscheint uns heute als Segen und Fluch zugleich - oder, um auf das Ausgangszitat zurückzukommen: Plastik ist das Material des 21. Jahrhunderts. Plastik ist aber auch das Problem des 21. Jahrhunderts.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung für unseren Antrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute zur Petition 00405/11/18. In dieser fordert der Petent eine Abschaffung des Rundfunk
beitrages oder zumindest die Möglichkeit, von diesem ausgenommen zu werden, wenn keine Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch genommen werden. Dass genau diese Petition seitens der AfD heute strittig gestellt werden würde, war zu erwarten.
Meine Damen und Herren, der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz sowie aus der Rundfunkgesetzgebung und besteht darin, die gesamte Bevölkerung mit vielfältigen, ausgewogenen Programmen aus den Bereichen Information, Unterhaltung, Bildung und Kultur zu versorgen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung. Für diesen Auftrag haben die Länder unter Beachtung der Programmautonomie der Sender für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu sorgen.
Dabei muss eine entwicklungsoffene und funktionsgerechte finanzielle Ausstattung sichergestellt werden, sodass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig, Herr Emden, von politischen und ökonomischen Einflüssen allein an seinen Zielen - hierzu zählt insbesondere das Abbilden der Meinungsfreiheit - ausrichten und auch im Zeitalter der Digitalisierung wettbewerbsfähig bleiben kann.
Meine Damen und Herren, die Erhebung eines maßvollen Rundfunkbeitrages in der jetzigen Form ist mit Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 2018 bestätigt. Wir brauchen - wie ich soeben dargelegt habe - keine neuerliche Debatte um die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit des Rundfunkbeitrages. Was wir brauchen, meine Damen und Herren, ist ein öffentlicher Diskurs über die zukünftige Ausgestaltung und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das in der vergangenen Woche von der Niedersächsischen Staatskanzlei ausgerichtete und bisher bundesweit einzigartige Symposium zur Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks war dazu, wie ich finde, ein sehr guter Auftakt.
Dabei ist deutlich geworden, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist und seinen wichtigen Aufgaben in hohem Maße nachkommt. Wir als SPD-Fraktion sehen der Weiterentwicklung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks zuversichtlich entgegen und sind fest davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft einen finanziell auskömmlich ausgestatteten
öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der Höhe der Zeit benötigt.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt bezüglich des Anliegens des Petenten Folgendes festzuhalten: Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Er stellt somit kein Entgelt für eine konkrete Gegenleistung dar, sondern ist ein von den Ländern eingeführtes Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk, die für unsere Gesellschaft unverzichtbar ist.
Deshalb bleiben wir als Regierungskoalition bei unserem Votum im Ausschuss: „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden Antworten der Landesregierung zur Großen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zeigen den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Plastikmülls deutlich auf. Die Große Anfrage unterstreicht auch die Notwendigkeit der Maßnahmen des heutigen Entschließungsantrags der Regierungskoalition, da er u. a. die aktuelle Initiative der Europäischen Union zur Reduzierung von Einwegplastik aufgreift.
Meine Damen und Herren, aus der viermal pro Jahr durchgeführten systematischen Erfassung der Menge und der Zusammensetzung des Makromülls geht hervor, dass die Strände der Nordseeregion pro 100 m Küstenlinie mit 389 Müllteilen und der Meeresboden durchschnittlich mit 11 kg Müll pro Quadratkilometer belastet ist. Mehr als 90 % dieses Mülls an Strand und Meeresboden der südlichen Nordsee besteht aus Kunststoff.
Meine Damen und Herren, die Feststellungen im aktuellen Entwurf des Berichts zum Zustand der Nordsee sind nicht zufriedenstellend. So heißt es dort:
„Müll am Strand, Meeresboden und in der Wassersäule belastet die deutschen Nordseegewässer und ist weit verbreitet. Der [angestrebte] gute Umweltzustand ist nicht erreicht.“
Und weiter:
„Es gab [in dem betrachteten Zeitraum] keine Anzeichen für eine Abnahme der Belastung.“
Bei 60 % der untersuchten Eissturmvögel, die in der Nordsee als Indikatorart für die Aufnahme von Plastikpartikeln auf der Meeresoberfläche gelten, wurde mehr als 0,1 g Kunststoff im Magen gefunden - und das bei einem Vogel, der maximal 1 kg schwer ist.
Besonders aufgrund dieser Feststellung gilt es, bestehende Maßnahmen fortzuführen und zu intensivieren. Denn heute bereits unternimmt das Land Niedersachsen beachtliche Anstrengungen zur Bekämpfung des Plastikmülls. Ein Beispiel für dieses Engagement ist die Initiative „Fishing for Litter“. Wie bereits mehrfach gefordert, müssen die Menge von Einwegplastik drastisch reduziert und die Recyclingquote deutlich erhöht werden. Zusätzlich müssen wir verschmutzte Meeresbereiche
und Küstenabschnitte wieder von Plastik säubern. Hier hat die Initiative „Fishing for Litter“, welche aus einer Kooperation des Landes Niedersachsen mit dem NABU entstanden ist, bereits beachtliche Erfolge erzielen können.
Diese Initiative bietet den Fischern die nötige Infrastruktur, um jenen Müll, der unweigerlich in Netzen landet, kostenfrei und fachgerecht zu entsorgen. Sieben Häfen mit mehr als 90 Krabbenkuttern tragen auf diesem Weg dazu bei, die Nordsee sauberer zu machen. In dem Zeitraum von 2013 bis 2016 wurden so knapp 15 t Nordseemüll allein in Niedersachsen an Land gebracht. In unserem Nachbarland Schleswig-Holstein sind zudem in den Jahren 2015 und 2016 noch einmal 6 t dazugekommen. Die dabei am häufigsten gesammelten Müllteile waren Kunststoffbruchstücke und Folienfetzen sowie Fischereinetze.
Meine Damen und Herren, es ist von daher zu begrüßen, dass die Finanzierung dieses wichtigen Projektes durch das Land Niedersachsen bis 2022 sichergestellt ist und so das vorbildliche Engagement der Fischer in Zusammenarbeit mit dem NABU weitergeführt werden kann.
Aber, meine Damen und Herren, wir dürfen uns auf dieser Anstrengung nicht ausruhen, und unsere Anstrengungen dürfen sich nicht ausschließlich auf die niedersächsischen Nordseegebiete beschränken. Deshalb begrüßen wir die von der Landesregierung angekündigte Fortsetzung des Runden Tisches gegen Meeresmüll; Herr Lies hat gerade dazu Stellung genommen. Ziel dieses Formates ist primär die Koordinierung nationaler Maßnahmen gegen Meeresmüll in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt. Die Stärke des Runden Tisches gegen Meeresmüll liegt in seiner Funktion als Netzwerk mit Verbindungen zu weiteren Interessenvertretungen. Diese Vernetzung von Expertenwissen und Kompetenzen im Rahmen des Runden Tisches soll u. a. zu Fortschritten in den Bereichen „Reduktion der Einträge von Kunststoffmüll“, „müllbezogene Maßnahmen zu Fischereigeräten“ sowie „Reduzierung des bereits im Meer vorhandenen Mülls“ führen.
Meine Damen und Herren, zusätzlich gilt es, die Bestrebungen der Europäischen Union, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle aus Kunststoffen zu reduzieren, zu unterstützen und besonders auf eine konsequente Umsetzung in
den Mitgliedstaaten hinzuwirken. Nur so kann es gelingen, einen europaweit einheitlichen Rahmen zu setzen, der dem Verursacherprinzip gerecht wird. Dieses Verursacherprinzip greift auch das zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tretende Verpackungsgesetz auf Bundesebene auf; auch dazu hat Herr Lies schon einiges gesagt. Hersteller, die gut recycelbare Verpackungen in den Umlauf bringen oder recyceltes Plastik verwenden, werden in Zukunft weniger Gebühren zahlen, Lizenzen für nicht recycelbare Verpackungen werden hingegen teurer. Nachhaltigkeit wird sich an diesem Punkt also auch wirtschaftlich auszahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir teilen die Auffassung der Landesregierung, dass besonders im Bereich des Mikroplastiks Handlungsbedarf besteht. Dieses gelangt u. a. durch das Waschen synthetischer Kleidungsstücke, Kosmetika - auch das ist von Frau Byl angesprochen worden - und durch den Abrieb von Autoreifen ins Abwasser und schließlich in unsere Meere. Bei den in Deutschland häufig konsumierten Nord- und Ostseefischarten Dorsch, Makrele und Flunder konnte bei Untersuchungen Mikroplastik gefunden werden. Am stärksten betroffen ist die Makrele. Hier wurde bei knapp 18 % der kontrollierten Tiere Mikroplastik nachgewiesen. Auch die Nordseegarnelen sind von der Belastung durch Mikroplastik betroffen, das überwiegend aus Kunststofffasern bestand. Solche Fasern befanden sich in 63 % aller untersuchten Garnelen.
Meine Damen und Herren, die Auswirkungen von Mikroplastik, aber auch des bisher wenig thematisierten Nanoplastiks auf die menschliche Gesundheit sind bisher wenig erforscht. Dies muss sich schnellstmöglich ändern. Ich möchte deshalb auch die Forderung nach festen Grenzwerten für Plastikmüll aufgreifen. Auch dafür gilt es allerdings - auch das hat Herr Lies bereits gesagt -, die nötige Grundlage zu schaffen. Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist nämlich die Standardisierung und Harmonisierung von Analyseverfahren, um die Vergleichbarkeit von erhobenen Daten zur Grenzwertsetzung zu gewährleisten. Darauf aufbauend, können anschließend Grenzwerte erarbeitet und Reduktionsziele überwacht werden.
Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen fördert bereits jetzt eine Vielzahl von Projekten im Bereich der Meeres- und Küstenforschung und baut diese gezielt aus. Mit der Ausschreibung
„Küsten- und Meeresforschung in Niedersachsen“ werden seit 2016 sechs große Forschungsverbünde mit insgesamt 8 Millionen Euro gefördert, die einrichtungsübergreifend und interdisziplinär unterschiedlichste Aspekte der Meeres- und Küstenforschung adressieren. Zudem hat sich das Land mit rund 7 Millionen Euro am Tiefseeforschungsschiff „Sonne“ beteiligt, das 2014 in Dienst gestellt wurde. Trotzdem gibt es Bereiche, in denen bestehende Forschungslücken dringend geschlossen werden müssen. Einer dieser Bereiche betrifft die Auswirkungen von Mikroplastik auf die Bodenfauna; das möchte ich nur kurz einwerfen.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt Folgendes festzuhalten: Wir wollen der stetigen Zunahme des Plastikmülls ein Ende setzen, für eine Trendwende im Umgang mit Plastikmüll sorgen und damit gegen die negativen Folgen für unsere Ökosysteme vorgehen. Dazu müssen bestehende Maßnahmen wie die Initiative „Fishing for Litter“ zur Reduzierung von Plastikmüll und dessen negativen Folgen weiterhin konsequent verfolgt werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen nach dem Verursacherprinzip vorgehen. Wir gehen davon aus, dass die Anreizsysteme für die Industrie - wie im Verpackungsgesetz geregelt - zu einer signifikanten Reduzierung des Plastikmülls führen werden. Ob die Einrichtung eines Meeresmüllfonds ein zusätzliches, sinnvolles Instrument auf Borkum oder anderswo sein kann, Frau Byl, sollten wir im Umweltausschuss diskutieren.
Schlussendlich gilt es aber besonders, Verbraucherinnen und Verbraucher für die ökologischen Folgen von Plastik und insbesondere Mikroplastik zu sensibilisieren und ein gesamtgesellschaftliches Umdenken zu erreichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bilder von Plastikmüll in unseren Meeren und an unseren Stränden erreichen uns täglich, und der dadurch entstehende Eindruck täuscht nicht: Der Anteil des Plastikmülls in den Meeren steigt weiterhin stark an und belastet weltweit die Küstenregionen.
Diese Entwicklung schadet und bedroht die Meerestiere. Fische und Seevögel verletzen sich an Plastikteilen oder verwechseln die Plastikfragmente mit Nahrung. Durch das Plastik in ihren Mägen verenden schließlich viele dieser Tiere.
Außerdem können sich toxische Schadstoffe in den Organismen der Meerestiere ablagern und in der Nahrungskette weiter angereichert werden, wodurch letztlich die Aufnahme durch den Menschen wahrscheinlich ist. Eine jüngst veröffentlich
te Studie zeigt, dass sich bei jeder der untersuchten Personen Mikroplastik in der Verdauung nachweisen ließ. Welche gesundheitlichen Auswirkungen dies hat, ist bisher noch unbekannt.
Meine Damen und Herren, in Deutschland fallen pro Kopf jährlich rund 220 kg Verpackungsmüll an. Ein Großteil davon ist Plastik. Damit war Deutschland im vergangenen Jahr Müll-Europameister. Auf diesen Titel können wir wahrlich nicht stolz sein. An einer Verbesserung müssen wir alle gemeinsam miteinander arbeiten, meine Damen und Herren.
Die Gründe für diese Entwicklung sind eindeutig: Verpackungswahn durch den Onlinehandel, die wachsende Zahl von To-go-Angeboten sowie immer kleinere und unnötige Verpackungen in unseren Supermärkten. Hier stehen die Industrie, die Verbraucherinnen und Verbraucher und nicht zuletzt der Gesetzgeber in der Pflicht.
Wir müssen gemeinsam einen Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft finden und den unachtsamen und nachlässigen Umgang mit Plastik bekämpfen; denn der mechanische Zerfall und letztlich die Zersetzung von Plastik können Hunderte Jahre dauern.
Meine Damen und Herren, Plastik belastet unsere Umwelt nachhaltig. Eines muss jedoch ganz klar sein: Es geht uns nicht darum, Kunststoffe grundsätzlich zu verteufeln. Diese Werkstoffe erfüllen in vielen Fällen wichtige Funktionen und sind bedeutsam für unsere Industrie. Es geht im Kern um den Umgang mit Plastik. Die Recyclingquote von Kunststoffen in Deutschland liegt bei knapp 50 %. Das ist deutlich zu wenig.
Aus diesem Grund tritt mit Beginn des kommenden Jahres auf Bundesebene ein neues Verpackungsgesetz in Kraft. Dieses soll Mehrwegsysteme fördern und schreibt höhere Recyclingquoten vor. Zudem wird es für uns als Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich einfacher, Mehrweg- und Einwegverpackungen voneinander zu unterscheiden.
Meine Damen und Herren, eine höhere Recyclingquote ist ein sinnvoller Weg, um die Umweltbelastung durch Plastik zu reduzieren. Dies kann allerdings nur wirksam werden, wenn wir den Verbrauch von Einwegplastik drastisch reduzieren. 4,8 Milliarden Strohhalme, 9,6 Milliarden Einwegflaschen und 106 Milliarden Zigarettenstummel: Diese Menge an Einwegartikeln wird laut Statista
in Deutschland jährlich verbraucht. Meine Damen und Herren, das sind erschreckende Zahlen! Ein Zigarettenstummel kann zwischen 500 und 1 000 l Wasser verunreinigen. Auf die Straße geworfen, kann es bis zu zwölf Jahre dauern, bis er zerfällt.
Auch deshalb ist das aktuelle Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission sehr zu befürworten und war für uns der konkrete Anlass, unseren Entschließungsantrag einzubringen. Die sich im Abstimmungsprozess befindliche Richtlinie adressiert genau die aufgezeigte Problematik der Einwegplastikprodukte.
Die Richtlinie sieht deshalb ein komplettes Verbot für die häufigsten Plastikeinwegprodukte vor, für die bereits Alternativen aus anderen Materialien zur Verfügung stehen. Zu den Produkten auf der Verbotsliste gehören beispielsweise Wattestäbchen, Plastikteller und -besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe. Für andere Plastikeinwegprodukte, für die heute noch keine Alternativen zur Verfügung stehen, sieht die Richtlinie Verbrauchsreduktionsziele von bis zu 50 % bis zum Jahr 2025 vor. Bei Trinkflaschen soll mittels Pfandrückerstattungssystem eine Sammelquote von 90 % erreicht werden. Diese Flaschen sollen so beschaffen sein, dass sich der Deckel während der Nutzungsphase nicht vom Behälter lösen kann.
Diese Gesetzesinitiative wird nicht nur zu einer Verringerung der Abfälle im Meer führen, sondern birgt auch wirtschaftliche Chancen, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen fördert, besonders im Hinblick auf innovative Lösungen für neue Geschäftsmodelle im Bereich der Mehrwegalternativen.
Zudem - auch das ist, finde ich, interessant zu hören - befürworten laut einer Erhebung des Meinungsforschungsinstituts YouGov mehr als 70 % der Deutschen die Initiative der EU-Kommission zum Verbot von Plastikeinwegprodukten.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat ihre Unterstützung für diese europäische Gesetzesinitiative bereits signalisiert und hofft, dass die Richtlinie noch in diesem Jahr auf europäischer Ebene beschlossen und mit der Umsetzung auf nationaler Ebene im kommenden Jahr begonnen werden kann.
Meine Damen und Herren, ein Verbot von Plastikeinwegprodukten auf europäischer Ebene ist vor dem Hintergrund eines gemeinsamen Binnenmarktes überfällig und folgerichtig.
Hier müssen auch wir als Landespolitiker auf eine schnelle und flächendeckende Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel drängen. Deshalb fordern wir die Landesregierung erstens auf, sich auf europäischer Ebene für eine breite Zustimmung der Mitgliedstaaten für die Richtlinie einzusetzen. Nur gemeinsam können wir hierbei wirklich etwas bewegen.
Zweitens fordern wir von ihr, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass Maßnahmen der Richtlinie in Deutschland stringent und schnellstmöglich umgesetzt werden. Es reicht allerdings nicht, sich hierbei auf die Unterstützung aus Brüssel und Berlin zu verlassen. Dort, wo wir selbst aktiv werden können, gilt es, konsequent zu handeln. Deswegen fordern wir die Landesregierung zusätzlich auf, Mehrwegsysteme bei Coffee-to-goBechern zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Nutzung von Plastikprodukten in den Landesbehörden und in der Landtagsverwaltung konsequent reduziert wird.
Meine Damen und Herren, die Bekämpfung der Konsequenzen des unachtsamen und nachlässigen Umgangs mit Kunststoffeinwegprodukten hat oberste Priorität. Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit Plastikeinwegprodukten, wie von der EU vorgeschlagen, können jedoch nur Erfolg haben, wenn auch wir als Volksvertreter und die Landtagsverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen. Wir können nicht glaubwürdig für eine Reduzierung des Plastikmülls eintreten, wenn wir diese nicht selbst vorleben. In diesem Zusammenhang sollte gemeinsam mit der Landtagsverwaltung auch nach Mehrweglösungen für die Getränkeautomaten und Wasserspendern in den Landtagsgebäuden gesucht werden.
Meine Damen und Herren, die Vermüllung durch Plastikabfälle ist eine globale und grenzübergreifende Bedrohung für unsere Meeresökosysteme. Hier müssen wir als Land Niedersachsen unserer gesellschaftlichen Verantwortung noch stärker nachkommen.
Der starke Rückgang von Einwegplastiktüten in den vergangenen Jahren - im Jahr 2017 wurden 1,3 Milliarden Plastiktüten weniger verbraucht als
im Vorjahr - macht mich dabei zuversichtlich. Das hat gezeigt, dass ein Umdenken bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch im Einzelhandel stattfindet.
Meine Damen und Herren, das alles, was ich gerade gesagt habe, macht mich zuversichtlich, dass trotz der erschreckend hohen Verbrauchszahlen eine Trendwende beim Umgang mit und beim Verbrauch von Einwegplastikprodukten zum Wohle unserer Umwelt und besonders unserer Meere möglich ist. Ich freue mich auf die folgenden Beratungen im Ausschuss.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 00166/11/18, in der ein Bürger unseres Nachbarbundeslandes Schleswig-Holstein den Niedersächsischen Landtag sowie die Niedersächsische Landesregierung auffordert, die Einrichtung von - wie er es nennt - Flüchtlingslagern nach Bamberger Modell zu verhindern. Gemeint sind hiermit die bereits heute Vormittag diskutierten und im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgehaltenen Zentralen Aufnahme-, Entschei
dungs- und Rückführungszentren, kurz „Ankerzentren“ genannt. Konkret wird hier u. a. auch eine Bundesratsinitiative mit angeregt.
In der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. April 2018 waren sich alle Fraktionen darin einig, diese Petition zuständigkeitshalber an den Deutschen Bundestag weiterzuleiten. Doch eine Sitzung später wurde dieser Konsens seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgekündigt und diese Petition plötzlich strittig gestellt. Meine Damen und Herren, das kann man so machen. Es dient aber nicht unbedingt der Sache. Ohne die Diskussion des heutigen Vormittags inhaltlich wiederholen zu wollen, darf ich darauf zu verweisen, dass Herr Innenminister Boris Pistorius für die Landesregierung sehr eindrucksvoll und unmissverständlich, wie ich finde, Position bezogen hat.
Solange der Bundesinnenminister nicht deutlich macht, was hinter dem völlig vagen Modell des Ankerzentrums überhaupt zu verstehen ist, und es nicht mit einem stringenten und rechtssicheren Konzept hinterlegt, werden wir uns in Niedersachsen an keinem Pilotprojekt beteiligen.
Gerade die Frage der Mischverwaltung durch mehrere Behörden ist nicht trivial, sondern wirft in meinen Augen die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf, etwa für die Tätigkeiten der Jugendämter, die Rechtsberatung oder die Arbeit der Bundespolizei. Selbst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird sich zeigen müssen, ob Asylverfahren durch zentrale Ankereinrichtungen tatsächlich beschleunigt werden können und welche Nachteile diese Form der Unterbringung eventuell mit sich bringt.
Ich weiß, dass unsere Kommunen gerade mit der dezentralen Unterbringung von Schutzsuchenden gute Erfahrungen gemacht haben. Ankerzentren dieser Größenordnung scheinen diese Erfahrung aus der Praxis auf den ersten Blick nicht zu berücksichtigen, da hier vorwiegend Erwachsene mit schlechter Bleibeperspektive aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern bis zu 18 Monate verbringen sollen.
Auf den Punkt gebracht, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir verweigern uns guten, menschenwürdigen und rechtssicheren Vorschlägen nicht. Aber hier ist nun der Bund gefordert, endlich zu liefern.
Meine Damen und Herren, sosehr es mich auch freut, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aus anderen Bundesländern an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages wenden, so klar ist für mich nach wie vor, dass die Zuständigkeit hier beim Deutschen Bundestag liegt und dass es deshalb auch im Interesse des Petenten sein muss, direkt den Deutschen Bundestag mit dieser Thematik zu befassen.
Die SPD-Landtagsfraktion bleibt daher bei der ursprünglich von allen Fraktionen einvernehmlich getragenen Beschlussempfehlung, die wie folgt lautet:
„Der Landtag sieht keinen Anlass, gegenüber der Landesregierung eine Bundesratsinitiative anzuregen. Bezüglich der angesprochenen Flüchtlingsunterkünfte wird die Zuschrift zuständigkeitshalber ohne weitergehende inhaltliche Befassung an den Bundestag abgegeben.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wieso ist es eigentlich so schwierig, die Wirkung von Multiresistenzen in der Umwelt zu ermitteln?