Sechs, setzen! Die Antwort kann eigentlich nur sein, das Ganze noch einmal zu machen. Aber die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Deshalb haben Sie sich ja auch für dieses Verfahren im Schweinsgalopp entschieden.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hat 111 Kritikpunkte geäußert. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns in der Beratung gesagt, dass er keine Zeit hatte, den Gesetzentwurf zu prüfen und einen ordentlichen Formulierungsvorschlag vorzulegen. Er hat im Prinzip nur die Probleme beschreiben, aber keine Lösungen vorgelegt - und Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben das einfach so hingenommen!
Der Weg kann jetzt nur sein: Sie müssen schnellstmöglich einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, um die Probleme abzustellen. Das Ziel muss sein, dass wir ein Gesetz bekommen, das anwenderfreundlich ist, das europarechtskonform ist und das hohe Datenschutzstandards auf den Weg bringt. Das ist jetzt Ihre Aufgabe, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und deswegen unser Entschließungsantrag.
Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Meine Damen und Herren, es folgt jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Wiebke Osigus. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Stichwort: Datenschutz. Privatsphäre, Intimität, Überwachungsstaat? - Komisches Gefühl! Aber bevor man ein Problem bewertet, sollte man zunächst einmal schauen, ob man auch wirklich ein Problem hat. Wenn man in den letzten Wochen die Augen und die Ohren offen hielt hat, wurde mein heutiges Thema Datenschutz bzw. die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts immer wieder befeuert. So auch gerade eben.
Komplex, unübersichtlich, nicht ausgegoren, ein Schnellschuss? - Schauen wir uns den Stand der Dinge an! Dann können wir diese Frage sicherlich alle zusammen beantworten.
Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Diese wirkt unmittelbar, diese wirkt vor Ort. Das heißt, sämtliche Vorgaben sind nächste Woche quasi geltend. Im Übrigen kann es mit Bußgeldern von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden, wenn sie nicht entsprechend umgesetzt werden.
Wir mussten daher zuerst schauen, ob wir Recht haben, das der Datenschutz-Grundverordnung widerspricht, und solches aufheben. Gleichlautendes Recht musste ebenfalls aufgehoben werden. Zudem mussten zwingende Regelungsaufträge ausgeführt werden. Und wir mussten dort, wo Spielräume bestehen, entscheiden, ob wir sie nutzen wollen. Um es ganz einfach zu sagen: Es musste ein Gesetz geschrieben werden, das die Datenschutz-Grundverordnung dort ergänzt, wo es das darf, und es mussten die bestehenden Gesetze überarbeitet werden.
Meine Damen und Herren, natürlich ist das eine Herausforderung. Natürlich ist das komplex. Nur: Wir sind alle politische Entscheidungsträger, und kein Sozialdemokrat wird einen Rückzieher machen, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht.
Wir sehen uns an Fristen gebunden, an geltendes Recht. Wir sehen uns auch an das in uns gesetzte Vertrauen gebunden. Wir werden handeln, wenn wir damit vor Ort Folgen abmildern können.
Meine Damen und Herren, die Datenschutz-Grundverordnung wurde hier im Parlament bereits seit 2014 thematisiert.
Damalige Abgeordnete werden sich sicherlich erinnern. Sowohl unser Innenminister als auch unser Ministerpräsident waren damals zugegen. Insofern hat jeder, der auf seinem Redezettel etwas von zweimonatiger Bearbeitungsdauer bzw. von fehlender Auseinandersetzung mit diesem Thema stehen hat, jetzt noch exakt drei Minuten Zeit, um ihn zu überarbeiten.
Meine Damen und Herren, ja, es gibt Kritik. Manches wurde ausgeräumt, und manches wurde mit guten Argumenten nicht ausgeräumt. Jeder, der schon einmal mit einem Juristen diskutiert hat, weiß: Wir haben eine herrschende Meinung, wir haben Mindermeinungen, wir haben Einzelfallentscheidungen, wir haben höchstrichterliche Rechtsprechung - aber vor allen Dingen haben wir in den meisten Bereichen eine zweite Meinung. Da es bisher weder Rechtsprechung gibt noch viele Bundesländer in vergleichbaren Situationen, werden wir zunächst Ungewissheit haben und eine gewisse Rechtsunsicherheit auf uns nehmen. Nur: Diese überwiegt nicht, und sie wird sich auch nicht durch noch mehr zeitlichen Vorlauf beseitigen lassen. Das ist nun mal so, wenn man vorangeht, das ist nun mal so, wenn man streckenweise zunächst Entscheidungen alleine treffen muss.
Denjenigen allerdings, die mit Verfassungswidrigkeit, Europarechtswidrigkeit oder ähnlich schweren Geschützen aufwarten, sei gesagt: Es ist doch kein rechtsleerer Raum, wir haben nach wie vor Gerichte, wir sind an Recht und Gesetz gebunden, und es gibt auch nach wie vor Überprüfungsmöglichkeiten, auch im Folgenden.
Lassen Sie uns zudem nicht vergessen, dass sich, weil es ein Artikelgesetz ist, jede Passage für sich genommen auch jederzeit verändern lässt.
Meine Damen und Herren, vorrangiges Ziel muss es doch zunächst sein, die Geltung der Datenschutz-Grundverordnung dort abzuschwächen, wo wir es bis nächste Woche können, und gestaltend tätig zu sein. Dies haben wir mit der Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und einer Reihe von Fachgesetzen getan.
Abschließend bleibt mir zu sagen, dass wir Sozialdemokraten nicht über jedes Stöckchen springen werden, das uns hingehalten wird, sondern mit Weitsicht, fachlichen und empathischen Fähigkeiten die in uns gesetzten Erwartungen erfüllen - dankbar für jeden Hinweis, im Ergebnis politisch verantwortlich und daher erfreut, dass wir heute den Gesetzentwurf zur Erneuerung des niedersächsischen Datenschutzrechts einbringen können.
Vielen Dank, Frau Kollegin Osigus. - Der Kollege Oetjen hat sich für eine Kurzintervention gemeldet. Sie haben 90 Sekunden. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Kollegin Osigus, jetzt den Abgeordneten der Oppositionsparteien vorzuhalten, dass wir uns darüber beschweren, dass die Gesetzesberatungen zu kurz gewesen sind? - Das fällt doch auf Sie zurück!
Sehr geehrte Frau Kollegin, seit 2016 ist das Ding beschlossen. Sie hatten zwei Jahre Übergangsfrist, in der das Haus von Herrn Minister Pistorius längst ein Gesetz hätte vorlegen können, über das wir in angemessener Zeit hätten beraten können. Aber das ist eben nicht der Fall gewesen, sodass wir jetzt im Schweinsgalopp die vielen Änderungen haben durcharbeiten müssen.
Es ist gar nicht das Problem, verehrter Herr Kollege Lynack, dass ich nicht bereit bin, viele Akten zu lesen oder solche Dinge kurzfristig umzusetzen. Aber wir Abgeordneten sind doch darauf angewiesen, eine ordentliche Beratung, auch mit Hilfestellung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, durchführen zu können. Wenn der dann aber sagt, es sind so viele Fehler drin, dass es sich
nicht einmal lohnt, Änderungsvorschläge zu machen, dann muss Ihnen das doch zu denken geben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Und dann zu sagen: „Das ist halt so, wir müssen jetzt mal gucken, die Menschen, die damit umgehen müssen, haben doch die Möglichkeit, sich an Gerichte zu wenden“? - Ganz ehrlich: Man muss als Gesetzgeber doch den Anspruch haben, dass die Gesetze, die man verabschiedet, auch europarechtskonform sind. - Also, so geht es nicht, verehrte Frau Kollegin Osigus.
Herzlichen Dank. - Ich habe gesagt, dass die Beratungen seit 2014 gelaufen sind. Es gab eine zweijährige Übergangsfrist. In dieser Zeit ist sich wiederholt damit auseinandergesetzt worden, wie die Datenschutz-Grundverordnung in Zukunft umgesetzt werden wird.
Ich war in den Ausschussberatungen ja auch mit dabei. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hat letztendlich gesagt, dass es in der Kürze der Zeit nicht abschließend bewertet werden kann.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie sind Parlamentarierin! - Christian Grascha [FDP]: Sie beschließen heute ein Landesgesetz, von dem Sie heute schon wissen, dass es noch einmal angefasst werden muss? - Anja Piel [GRÜNE]: Das hätten wir längst vor- legen können!)
Frau Kollegin, einen Moment! - Man kann die Rednerin nicht hören, wenn die Geräuschkulisse so ist, wie sie ist. - Jetzt kehrt Ruhe ein. Die Zeit ist angehalten worden.
Es gab eine Übergangsfrist. Über den Gesetzentwurf wird nach den abschließenden Beratungen in den Ausschüssen heute abgestimmt werden. Wir sind uns bewusst, dass es Änderungsvorschläge geben wird und dass wir künftig weiter daran arbeiten müssen.
Aber es ist seit 2014 im Bereich dessen, worum wir uns gekümmert haben. Wenn Rechtsprechung dazu kommt und wenn die anderen Länder weiter auf uns zugehen - - -