Meine Damen und Herren, in Artikel 1 Nr. 2 d des Gesetzentwurfs - § 12 Abs. 6 - wird nun ausführlicher etwas über die Verschwiegenheitspflicht von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr ausgeführt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht nur für die Führungskräfte, die Ehrenbeamte sind, sie gilt für alle Mitglieder der Einsatzabteilungen. Dies ist ganz klar und deutlich herausgearbeitet worden.
diese nicht an Werktagen erfolgen können, Ausnahmen von den Beschränkungen des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zulassen.“
Im § 32 wird die Einrichtung eines Unfallfonds erläutert. Hier geht es darum: Wenn ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr einen Gesundheitsschaden beim Feuerwehrdienst erleidet, der allein aus medizinischer Sicht kein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, können trotzdem Mehrleistungen bezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2019 wird dafür bei der Feuerwehrunfallkasse ein Fonds eingerichtet.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig mit der Verabschiedung der Änderung des Brandschutzgesetzes wird unter dem Motto „Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes“ eine Strukturkommission eingesetzt. Unter dem Vorsitz des Ministers für Inneres und Sport sollen bis Ende 2018 die vorhandenen Strukturen und Potenziale geprüft, Herausforderungen beschrieben und ein Zukunftskonzept für den Brandschutz entwickelt werden.
Niedersachsen ist ein Flächenland. Daher stützen sich der Brandschutz und die Hilfeleistung traditionell im Wesentlichen auf die freiwilligen Feuerwehren. Die Feuerwehrfrauen und -männer stehen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr parat, um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern helfen zu können. Die Strukturkommission soll nun für die nächsten 10 bis 20 Jahre den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest machen. Dafür sollen von der Kommission im Wesentlichen folgende Handlungsfelder, die ich Ihnen hier kurz nennen möchte, behandelt werden: Da geht es um die Nachwuchsgewinnung, den demografischen Wandel, Integration und Gleichstellung, die Stärkung des Ehrenamtes, die Arbeitgeberakzeptanz, Feuerwehr und Schule, eine Imagekampagne, Anforderungen an zukunftsfähige Aus- und Fortbildung, die Absicherung einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung, die Digitalisierung und die Zukunftstechnologien sowie um die Rolle und die Funktion innerhalb des Katastrophenschutzes. All diese Themen sollen in der Strukturkommission besprochen werden.
Spätestens im Frühjahr 2019 soll in Abstimmung mit den Beteiligten und den Verbänden dem Landtag über die Ergebnisse berichtet werden, damit diese Ergebnisse unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und der weiteren relevanten Verbände - das sind der Landesfeuerwehrverband, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, die Jugendfeuerwehren, die Gewerkschaften, die Unternehmerverbände - spätestens zum Frühjahr 2020 in eine weitere Novellierung des Brandschutzgesetzes einfließen können. Damit wollen wir dazu beitragen, dass Niedersachsen auch zukünftig in der Zusammenarbeit der Polizei, der Hilfsorganisationen und der niedersächsischen Feuerwehren sicher bleibt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und der Einsetzung der Strukturkommission zustimmen.
Herzlichen Dank, Herr Kauroff. - Wir kommen jetzt zum Beitrag der AfD. Für sie spricht Herr Jens Ahrends.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Brandschutzgesetz ist und bleibt ein wesentliches Thema für die Zukunft der Brandbekämpfung in Niedersachsen. Für Niedersachsen als Flächenstaat ist der Erhalt der Flächenorganisation der Feuerwehren unabdingbar. Dies erfordert eine erfolgreiche Nachwuchswerbung sowie nicht zuletzt auch eine finanzielle Absicherung, die dafür sorgt, dass es auch in Zukunft genügend Bewerber für diesen anspruchsvollen Beruf gibt.
Somit stellt die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes die Weichen für den Brandschutz der nächsten 20 Jahre und ist zukunftsweisend für die Entwicklung der Feuerwehren Niedersachsens. Die Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes schafft nach Meinung der AfD-Fraktion die notwendigen Rahmenbedingungen. So ist die Aufwertung des Ehrenamtes dabei ein richtiger Schritt, die Attraktivität auch bei den freiwilligen Feuerwehren zu erhöhen. Ebenso erhöht auch die Sicherung der Lohnfortzahlung die Bereitschaft, sich in freiwilligen Feuerwehren einzubringen.
Insbesondere der § 32 a, der Leistungen bei einer Gesundheitsschädigung vorsieht, ist ein sehr wichtiger Punkt, um die Kräfte der freiwilligen Feuerwehren im Falle einer Verletzung über eine Vorsorge bei den Feuerwehrunfallkassen abzusichern.
Wie die Beratung im Ausschuss gezeigt hat, wird auch die Einführung der Altersgrenze von 67 Jahren von allen Seiten begrüßt, insbesondere - wie bereits angesprochen -, dass Mitglieder ab dem 55. Lebensjahr ohne Nennung von Gründen in die Alters- und Ehrenabteilung wechseln können. Aber auch die Nachwuchsgewinnung für die Kinder- und Jugendfeuerwehren, zu deren Unterstützung die Städte und Gemeinden aufgefordert sind, sichert langfristig die Personalgewinnung unserer Brandbekämpfung.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und durch die Neuregelung die Attraktivität der freiwilligen Feuerwehren erhöht wird. Die personelle Versorgung der freiwilligen Feuerwehren wird aktiv gefördert.
Auch Ihnen vielen Dank. - Nun hat sich Herr Rainer Fredermann für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte auch ich mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion bei allen Einsatzkräften im Ehren- wie auch im Hauptamt ganz herzlich für ihr Engagement beim Dienst am Nächsten und ihre Bereitschaft dazu bedanken. Wir wissen: Sie sind da, wenn wir Sie brauchen.
Lieber Präsident Banse, bitte richten Sie den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in Niedersachsen unseren Dank aus.
Ja, meine Damen und Herren, es ist vollbracht! In wenigen Minuten verabschieden wir die Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Das ist gut und richtig so. Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden in Niedersachsen haben gefühlt lange darauf warten müssen. Ich werde heute nicht auf alle Änderungen dieses Gesetzes eingehen können, sondern werde mich auf drei Punkte beschränken. Das sind wichtige Punkte, und deswegen kann es passieren, dass auch der eine oder andere Vorredner diese Punkte angesprochen hat.
Der erste Punkt betrifft § 12. Hier werden die Altersgrenzen für das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst geregelt. Wir werden jetzt die Altersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöhen. Hiermit tragen wir dem Wunsch der meisten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden Rechnung. Diese Änderung wurde in den Feuerwehren teilweise sehr heftig diskutiert. Hierzu gab es auch unterschiedliche Abstimmungsergebnisse; denn der Landesfeuerwehrverband hat seine Mitglieder, die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, im letzten Jahr hierzu befragt. Aber das Abstimmungsergebnis ist aus meiner Sicht mit 60 % Zustimmung zur Erhöhung der Altersgrenze eindeutig. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses klare Votum in diesem Gesetz umsetzen.
Der Kollege Kauroff hat den zusätzlichen Punkt, der hierbei wichtig ist, bereits genannt: Gleichzeitig schaffen wir die Möglichkeit, dass die Kameraden ab dem 55. Lebensjahr ohne Nennung von Gründen in die Alters- und Ehrenabteilung wechseln können. Sie bleiben somit Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Ich glaube, dass es richtig war, auch diesem Wunsch zu folgen.
Somit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Kameradinnen und Kameraden, bezogen auf ihre persönliche Situation, entscheiden können, wie lange sie ihren Dienst in der Wehr leisten bzw. unter Umständen leisten können.
Der zweite Punkt, der mir wichtig erscheint: Im Rahmen der Anhörung wurden wir auf das Problem von Übungsdiensten außerhalb von Werktagen sehr deutlich hingewiesen. Wir haben uns im Ausschuss dazu entschieden, auch hierzu Klarheit zu schaffen. Gemeinden können für die Ausbildungs- und Übungsdienste der Feuerwehren, soweit diese nicht an Werktagen erfolgen können, Ausnahmen von den Beschränkungen des § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die
Dieser Punkt ist gerade vor dem Hintergrund der Mitgliedergewinnung bzw. dem Halten der Einsatzkräfte in der Wehr genauso wichtig; denn aufgrund der veränderten Arbeitswelt können nicht mehr alle Kameradinnen und Kameraden in der Woche Dienst und Übungsdienste leisten.
Der dritte Punkt - er ist genauso wichtig, ganz besonders für die Betroffenen von Gesundheitsschäden im Einsatzfall -: Jetzt wird ein Fonds geschaffen, der eine bisher vorhandene Lücke schließt. Erleidet ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr einen Gesundheitsschaden, der durch ein äußeres Ereignis ausgelöst wurde, das im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst steht, und der allein aus medizinischen Gründen keinen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung begründet, so hat es in entsprechender Anwendung der Richtlinie für die Gewährung von Mehrleistungen Anspruch auf Leistungen der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen. Hierfür wird ein neuer Fonds bei der Feuerwehr-Unfallkasse gegründet.
Einen solchen Leistungsanspruch gab es bislang nicht. Dadurch erlitten die betroffenen Kameradinnen und Kameraden finanzielle Nachteile.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Feuerwehrunfallkasse, dass sie sich bereiterklärt hat, ihre Ideen hierzu einzubringen.
Dazu können Sie jetzt leider nicht mehr kommen. Die Redezeit, die Sie angemeldet hatten, ist zu Ende.
Ich möchte noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag eingehen, den CDU und SPD eingebracht haben. Wir freuen uns, dass die Strukturkommission ihre Arbeit aufgenommen hat, und bedanken uns schon jetzt bei allen Mitgliedern für