Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Arbeit bedeutet zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leistungsfähige Betriebe, die auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen können. Von daher ist es gut, dass die SPD darauf aufmerksam macht, dass gerade in Betrieben mit Betriebsräten und einer Tarifbindung Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz besser eingehalten werden.
Aber leider wissen wir, dass sich nicht alle tatsächlich an diese Regelungen halten. Uns stellt sich auch die Frage, was denn der Koalitionspartner von guter Arbeit hält. Wenn gute Arbeit in Niedersachsen wirklich flächendeckend umgesetzt und durchgesetzt werden soll, dann braucht es neben Tarifverträgen richtige, flächendeckende und nicht nur zeitlich begrenzte Kontrollen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Dazu brauchen wir Ressourcen in den Gewerbeaufsichtsämtern, die es möglich machen, dass flächendeckend anlasslose Kontrollen durchgeführt werden können. Denn in vielen Fällen wird zwar der Mindestlohn gezahlt, aber das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten, und dadurch reduziert sich die Lohnzahlung erheblich. Wenn die Gewerbeaufsichtsämter nicht ausreichend ausgestattet
Neben der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist es aber natürlich auch wichtig, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird. Aber um dies zu kontrollieren - Frau Modder, das haben Sie richtig gesagt -, braucht der Zoll mehr Stellen. Herr Schäuble hat dafür schon einmal 1 600 Stellen - 3 600 Stellen wären notwendig! - im Bund zugesagt. Passiert ist aber nichts! Deshalb mein Appell an Sie: Setzen Sie sich in Berlin dafür ein, dass bei der Großen Koalition endlich Taten folgen und der Zoll so ausgestattet wird, dass er nicht nur - das sagt die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft - bedingt einsatzfähig ist! Hier muss dringend etwas passieren.
Frau Modder hat die Zahlen schon vorgestellt, die das DIW und die Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht haben. Es gibt nun eine neue Studie, die besagt, dass Niedersachsen beim Missbrauch an der Spitze liegt. Hier muss endlich etwas getan werden!
Die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes sind keine Kavaliersdelikte, meine Damen und Herren, das ist ein Skandal! Hier muss etwas geändert werden.
Meine Damen und Herren gerade von der SPD, setzen Sie sich auch mit Ihrem Koalitionspartner wirklich dafür ein, dass die Gewerbeaufsichtsämter ausreichende Ressourcen bekommen, um flächendeckend anlasslose Kontrollen durchführen zu können! Setzen Sie sich dafür ein, dass beim Zoll entsprechend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden! Schaffen Sie endlich die sachgrundlose Befristung ab!
Zu guter Letzt hätte ich noch einen Tipp für den Koalitionspartner: Sie könnten zumindest so tun, als würden Arbeitnehmerrechte Sie interessieren. Wir jedenfalls haben uns gewundert, dass der Wirtschaftsminister Herr Althusmann nicht in der Lage war, an der zentralen DGB-Veranstaltung am 1. Mai in Lüneburg - quasi in seiner Nachbarschaft, in seinem Vorgarten - teilzunehmen.
Zur Erinnerung, Herr Althusmann: Ihr Ministerium heißt Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Digitalisierung und Tourismus.
Gute Arbeit ist Wirtschaftsförderung. Deshalb werden wir nicht locker lassen und nachfragen, wie die Landesregierung im Bereich Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz in Niedersachsen vorgehen und sich darum kümmern wird, diese tatsächlich für alle Betriebe umzusetzen.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im April 2018 lag die Arbeitslosenquote in Niedersachsen bei nur noch 5,4 %. In mehreren Landkreisen herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Daher gilt zunächst der Dank den Unternehmen in Niedersachsen, dem Mittelstand und dem Handwerk. Danke für die zusätzlichen Arbeitsplätze! Danke für die zusätzlichen Ausbildungsplätze!
Um diese positive Entwicklung zu unterstützen und damit auch die Wirtschaftskraft in Niedersachsen auf Dauer zu sichern, gilt mit Blick auf Steuern und Abgaben, auf Bürokratie und Berichts- und Dokumentationspflichten vor allem eines: So wenig wie möglich, so viel wie nötig!
Richtig ist aber auch, dass zu oft geltendes Recht gebrochen und unfaire Wettbewerbsbedingungen auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschaffen werden. Dies ist unvereinbar mit den Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Dies ist unvereinbar mit dem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln.
Wenn Studien nun überzeugend darlegen, dass in siebenstelligem Umfang gegen den Mindestlohn verstoßen wird, muss zumindest geprüft werden, wie wir dafür sorgen können, dass geltendes Recht eingehalten wird und ein fairer Wettbewerb in Niedersachsen gewährleistet ist.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ist es wirklich das richtige Signal, gleich nach mehr Kontrollen, mehr Dokumentation, also noch höherem bürokratischen Aufwand zu rufen? - Da habe ich meine Zweifel. Denn gerade im inhabergeführten Mittelstand und Handwerk sind die unternehmerische Verantwortung für den dauerhaften Bestand des Unternehmens sowie die Fürsorgerolle gegenüber den meist langjährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stark ausgeprägt.
Ich plädiere für ein umsichtiges Vorgehen. Viele kleinere Unternehmen sahen sich in den vergangenen Jahren gezwungen, allein zur Bewältigung des zusätzlichen Bürokratieaufwandes zusätzliches Verwaltungspersonal einzustellen. Viele Handwerksmeister sitzen stundenlang an Berichts- und Dokumentationspflichten, anstatt sich beispielsweise intensiver um ihre Auszubildenden zu kümmern.
Liebe Freunde, wir sind uns in der Koalition einig, dass wir die betriebliche Mitbestimmung ausbauen und die Betriebsräte stärken wollen.
Aber nicht nur die Koalition behandelt das Thema. Ich habe den Flyer von den UVN mit dem Titel „Digitalisierung und Arbeitsrecht“ mitgebracht. Dort beschreibt man die Arbeitszeitgestaltung und auch die Verkürzung der Ruhezeit von elf auf neun Stunden, die Umstellung auf eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit, die Flexibilität, die örtliche Angelegenheit in den Betrieben zu regeln.
Nicht nur die UVN beschäftigen sich damit, sondern auch der Bund der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußert sich zu „Mitbestimmung auf Unternehmensebene“ auf seiner Homepage. Dort heißt es aber: „Mitbestimmung in Europa vielfach nicht bekannt“, Mitbestimmung in Deutschland ein Sonderweg. Der BDA beschäftigt sich auch intensiv mit betrieblicher Mitbestimmung. Auf seiner Homepage ist - fast gleichlautend zum Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) - zu lesen:
„Das Betriebsverfassungsgesetz enthält allerdings unnötiges Verzögerungspotenzial und überbürokratische Verfahren. Betriebliche Mitbestimmung muss aber schnell, flexibel und passgenau sein. Das Betriebsverfassungsgesetz muss deshalb modernisiert und entbürokratisiert werden. Vor allem müssen Mitbestimmungsverfahren beschleunigt und das Miteinander von Betriebsrat und Arbeitgeber gestärkt werden.“
Meine Damen und Herren, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen auf beiden Seiten berücksichtigt werden. Das ist unsere Aufgabe. Nicht zuletzt hat die Wirtschafts- und Finanzkrise gezeigt, wie wertvoll das enge Miteinander der Sozialpartner in Deutschland ist. Viele europäische und internationale Partner blicken neidisch auf unsere wirtschaftlichen Erfolge, die zu einem gehörigen Anteil auch durch die Kooperation der Sozialpartner ermöglicht wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein vernünftiger Mindestlohn kann das Armutsrisiko senken, insbesondere wegen der späteren Altersarmut.
Für die CDU war es immer wichtig, dass die Lebensleistung angemessen gewürdigt wird. Besser, als sich an der Lohnuntergrenze zu orientieren, ist es allerdings, höhere Lohnniveaus durch Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung zu erreichen.
Am Ende ist es nicht das Ziel von Arbeitnehmern, einen anständigen Mindestlohn zu verdienen, sondern deutlich mehr als den Mindestanspruch überwiesen zu bekommen. Deshalb wiederhole ich mich: So wenig Bürokratie wie möglich und so viel wie nötig! Ich bin zuversichtlich, dass SPD und CDU in den nächsten Monaten und Jahren die entsprechenden Beschlüsse fassen werden, -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist unstreitig, dass jeder hier in diesem Hause der festen Überzeugung ist, dass man von seiner Arbeit leben können muss, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an geltendes Recht und an Gesetze halten müssen und dies gar nicht außer Frage stehen darf.