Protocol of the Session on April 18, 2018

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf von SPD und CDU verschafft den Kommunen den dringend benötigten finanziellen Handlungsspielraum. Er sichert eine ausreichende Finanzausstattung über das Jahr 2019 hinaus ab und ordnet die Verteilung der Mittel zwischen kommunalem Straßenbau und ÖPNV neu. Es würde mich daher freuen, wenn wir den Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit verabschieden würden.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Heineking. - Wir kommen jetzt zu einer weiteren Wortmeldung, und zwar von Herrn Stefan Henze für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dies ist wieder einmal eine solche Debatte, die dem Wähler zeigen wird, dass der Regierungskoalition sinnvolle Vorschläge gleichgültig sind. Sie nützt lieber ihre erdrückende Mehrheit, um die Opposition zu überstimmen.

(Vizepräsident Frank Oesterhelweg übernimmt den Vorsitz)

Worum geht es? - Das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll abgeändert werden, damit der Straßenbau gestärkt wird. So weit, so gut. In Niedersachsen haben wir im kommunalen Straßenbau einen Investitionsstau, den es zu beheben gilt - „beheben“ wohlgemerkt. Gleichzeitig muss man die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radfahrer berücksichtigen. Aber hier gilt es, das richtige Maß zu finden, und das können wir leider in keinem der beiden Anträge finden - dieses Maß, was wir alle brauchen.

Beide Anträge haben gute Ansätze. Würde man sie kombinieren, könnte man ein gutes Resultat erreichen. Würde man eine Dynamisierung ab dem Jahr 2019 mit einbeziehen, könnte man sogar den Gesetzentwurf der Regierungskoalition in Betracht ziehen, wenn er, so umgestaltet, im Interesse aller Bürger des Landes wäre. Aber Sie scheinen ja nicht einmal an einem Kompromiss interessiert zu sein. Würden die Grünen den Radwegebau nicht mit solch einem starren, von ideologischen Scheu

klappen begrenzten Rahmen sehen, wäre auch ihr Antrag zu überdenken. Allerdings haben Sie von den Grünen zusammen mit der SPD in der letzten Legislaturperiode maßgeblich durch die massive Verschiebung von Geldern, weg von der Unterhaltung unserer Straßen und hin zu Radwegen und Öffis, dazu beigetragen, dass unsere Straßen in einem so erbärmlichen Zustand sind.

(Beifall bei der AfD)

Erst aufgrund des Unmuts der Wähler und aufgrund der Fakten - schauen Sie sich doch unsere Straßen einmal an! - wollen Sie nun endlich wieder Geld in die Unterhaltung der Straßen stecken, aber leider nicht in dem Maße, dass die in der letzten Legislaturperiode unterbliebenen Maßnahmen nachgeholt werden können. Das bleibt dann eben so. Aber richtig, dann müssten Sie sich ja auch öffentlich zu Ihrer Fehlplanung bekennen, und das kann natürlich niemand von Ihnen verlangen. Das verstehe ich.

Daher ist es uns unmöglich, einem der beidem Gesetzentwürfe zuzustimmen. Wir sind dem Bürger gegenüber verpflichtet. Wir wollen weder den Individualverkehr abschaffen, liebe Grüne, noch den Bürger bevormunden, sondern wir wollen etwas unterstützen, was ihm nachhaltig einen Mehrwert verschafft.

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. - Ich rufe nun auf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Kollegen Schulz-Hendel. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem vor acht Monaten bereits ein ähnlich lautender Gesetzentwurf vorlag - damals, liebe SPD, übrigens ein gemeinsamer Entwurf von RotGrün -, sind wir davon ausgegangen, heute nun endlich gemeinsam die Sicherung der Entflechtungsmittel auf den Weg zu bringen. Wir hatten dazu rechtzeitig einen Gesetzentwurf eingebracht und waren im Übrigen hocherfreut, dass Ihr Minister uns in weiten Teilen folgen wollte. Aber, Herr Minister Althusmann, der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Sicherlich können die Kommunen zunächst erleichtert sein, dass der Landtag die Mittel für kommunale Verkehrsprojekte nun erhöht und sichert.

Somit ist zumindest die Baustelle der Finanzierungssicherheit abgearbeitet. Aber „Ende gut, alles gut“? - Nein, das kann man leider nicht sagen. Die Anhörung zu den Gesetzentwürfen ergab, dass der überwiegende Teil der Anzuhörenden eine Dynamisierung der Entflechtungsmittel als notwendig erachtet. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gutem Grund: Denn bei ständig gleichbleibender Höhe der Mittel würden regelmäßige Kostensteigerungen dazu führen, dass mit dem Geld weniger in kommunale Verkehrsprojekte investiert werden könnte. Das bestätigte auch Verkehrsminister Bernd Althusmann, der u. a. im Januar bei seiner Antrittsrede im Wirtschaftsausschuss vollmundig versprach: Die Dynamisierung von 2 % ab 2019 wird kommen.

Weder SPD noch CDU scheinen sich aber dafür zu interessieren, was der Verkehrsminister damals sagte

(Christian Meyer [GRÜNE]: Er hat wohl nichts zu sagen!)

oder was die Anhörung an Erkenntnissen lieferte. Auch unseren Kompromiss, die Dynamisierung sanft bis 2021 schrittweise einzuführen und damit für die Verhandlungen mit Finanzminister Hilbers bestens ausgestattet zu sein,

(Christian Meyer [GRÜNE]: Der rückt kein Geld raus!)

haben Sie bis heute nicht einmal im Ansatz ernsthaft überdacht,

(Beifall bei der FDP)

sondern sofort mit einem lapidaren „Das ist ja politisch nicht machbar“ abgebügelt. - So sieht demokratische Willensbildung für mich nicht aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in einem zweiten Punkt sind ein großer Teil der angehörten Verbände und wir Grünen näher zusammen als die Regierungsfraktionen und ihre Landesregierung: bei der Sicherung eines Teils der Mittel, zweckgebunden in Höhe von 10 %, für den Radverkehr. Rot-Grün hatte sich in der Vergangenheit motiviert für den Ausbau der Radwegestruktur eingesetzt und stark gemacht. Wir finden, dass Niedersachsen diesen vernünftigen Weg moderner Mobilität fortsetzen sollte, und wir haben diese Forderung in unserem Änderungsantrag sehr deutlich gemacht.

Auch Verkehrsminister Althusmann will den Radverkehr eigentlich stärken und Niedersachsen sogar zum Fahrradland Nummer eins machen, weil er im Radverkehr einen wichtigen Baustein für die

Mobilität in Niedersachsen sieht. Doch nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, folgen auf diese Worte keinerlei Taten. - Das ist aber auch nicht das erste Mal. Entweder meint der Verkehrsminister das, was er sagt, nicht ernst, oder aber die Regierungsfraktionen nehmen ihn nicht ernst. Beides, Herr Minister Althusmann, wäre wenig schmeichelhaft für Sie.

Mit unserem Änderungsantrag können die Schwachstellen des Gesetzentwurfs hier und heute geheilt werden. Insofern haben Sie jetzt noch einmal die Chance, liebe GroKo, nicht so lapidar über notwendige Maßnahmen hinwegzugehen und unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Dann können wir gemeinsam ein Gesetz auf den Weg bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort hat nun für die Fraktion der FDP der Kollege Jörg Bode. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Opposition kann man, wenn etwas gut gemacht worden ist, ja tatsächlich auch einmal die Regierung und den Wirtschaftsminister - Herrn Althusmann - loben, und das wollen wir auch gerne tun.

Die FDP hatte bereits im letzten Jahr aus Sorge, dass die Große Koalition bei diesem wichtigen Thema, den Sanierungsstau bei kommunalen Straßen zu beheben, nicht schnell zum Zuge kommen würde, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht und vorgeschlagen, als Notfallmaßnahme ab dem Jahr 2018 die Mittelverteilung zu ändern, sodass 60 % für den Straßenbau zur Verfügung stehen - also dort, wo das Geld dringendst gebraucht wird.

Dieser Weckruf wurde von Ihnen aufgegriffen, Herr Minister Althusmann, und Sie haben es tatsächlich geschafft, unsere Forderung, dann lieber eine grundsätzliche Änderung im Frühjahr zur Abstimmung zu bringen, aufzugreifen, und die Mittelausstattung ist auch entsprechend im Haushalt berücksichtigt worden. Dafür herzlichen Dank! Das war ein wichtiger Schritt für die Kommunen.

Es gibt allerdings zwei Detailpunkte, die weiterhin strittig sind und auch strittig bleiben:

Das eine ist die Frage: Wie dürfen die Kommunen die Mittel verwenden? - Aus unserer Sicht ist klar zu sagen, dass der schienengebundene und auch der straßengebundene Personennahverkehr mit 40 % berücksichtigt werden sollten. Das ist weniger, als Sie sagen. Sie sagen, es soll fifty-fifty aufgeteilt werden. Diese Verteilung ist aber nicht fair. Denn auch Busse fahren auf Straßen, und auch sie sind darauf angewiesen, dass Straßen in einem guten Zustand gehalten und auch saniert werden.

Deshalb gibt es die Notwendigkeit, einen anderen Ansatz zu wählen, und deswegen sagen wir - anders als Sie -, es sollen 40 % für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden. 60 % sollen dann flexibel für Straßen und Radwege genutzt werden - nicht aus unterschiedlichen Töpfen -, weil es aus unserer Sicht für die Abarbeitung auf kommunaler Ebene durchaus sinnvoll ist, Maßnahmen gleichzeitig zu planen - also eine Straße gemeinsam mit einem Radweg -, und weil diese Flexibilität vor Ort erhalten bleiben sollte. Daher unserer Änderungsantrag, damit hier die richtige, faire Verteilung zwischen Straße und Straßenverkehrsmitteln, also Bussen, erfolgt.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch einen zweiten Punkt - und das ist nahezu schon eine Posse -: Minister Althusmann hat sowohl vor der Wahl, als er kandidiert hat, als auch nach der Wahl im Ausschuss erklärt, dass aus seiner Sicht dringend und zwingend eine Dynamisierung der Mittel ins Gesetz gehört, auch damit der Inflationsausgleich auf kommunaler Ebene berücksichtigt wird. Und zwei Wochen danach, nachdem er uns das im Ausschuss erklärt hat, wird ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen vorgelegt, in dem die Dynamisierung exakt 0 Cent beträgt. Kein einziger Euro! - Da haben wir gedacht, das sei ein Irrtum.

Wir haben mit den Regierungsfraktionen im Ausschuss gesprochen, wir haben ihnen vorgeschlagen, das zu ändern, wir haben sogar eigene Vorschläge gemacht, wie man es ändern sollte, und beide Fraktionen haben dann erklärt, dass sie ihren Minister im Regen stehen lassen werden und es keine Dynamisierung gibt.

Liebe Kollegen von der CDU, wenn im Gesetz „mindestens“ steht, ist das keine Dynamisierung. Inflationsausgleich bedeutet, dass man hinein

schreiben muss, wie viel Mehr es jedes Jahr geben soll. Deshalb sieht unser Änderungsantrag vor, jedes Jahr 3 Millionen Euro aufzusatteln. Das sind 2 % - ein sehr maßvoller Inflationsausgleich.

Und man muss darüber auch nicht großartig mit dem Finanzminister verhandeln; denn es ist ja Geld des Bundes, das hier weitergeleitet wird. Das Land bekommt das Geld ab dem Jahr 2020 durch Umsatzsteuerpunkte. Das Land bzw. der Finanzminister bekommt ab dem Jahr 2020 vom Bund jedes Jahr mehr, weil die Inflation in der Umsatzsteuer mit enthalten ist. Jedes Jahr wird es mehr, aber Sie wollen es den Kommunen nicht weiterleiten. Es ist nicht Minister Althusmann, es sind die Fraktionen der CDU und der SPD, die in dieser Frage klebrige Finger haben und den Kommunen das Geld, das ihnen zusteht, nicht geben wollen. Das finden wir schlecht. Deshalb unser Änderungsantrag.

Den anderen Bereichen würden wir gerne zustimmen, insgesamt werden wir uns aber enthalten müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Bode. - Das Wort hat nun der Kollege Stefan Klein für die SPD-Fraktion. Bitte schön!

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss sich auch einmal freuen können, und dieser Punkt bietet dazu einigen Anlass. Denn wir beschließen heute ein neues Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das den Kommunen, vor allem aber den Nutzerinnen und Nutzern der kommunalen Verkehrsinfrastruktur und auch dem Land insgesamt nutzt. Wir werden in diesem Rahmen die Mittel deutlich anheben, nämlich auf 150 Millionen Euro pro Jahr - und das ist auch gut so, dass kann man ganz deutlich sagen. Es ist eine gute Entscheidung, die wir gemeinsam getroffen haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Der Hintergrund ist bekannt - das ist ja auch bereits gesagt worden -: Die Entflechtungsmittel laufen Ende 2019 aus. Aktuell fließen dem Land jedes Jahr etwa 123,5 Millionen Euro zu. Das Auslaufen der Mittel bedeutet aber nicht, dass das Geld nicht mehr kommt. Das Geld kommt - wie Sie eben sag

ten, Herr Bode - dann über Umsatzsteuerpunkte des Bundes, die auf die Länder übertragen werden, d. h. die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz werden damit sozusagen kompensiert.