Karsten Heineking

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei unseren politischen Entscheidungen ist es besonders wichtig, dass wir darauf achten, was von uns gefordert wird, was notwendig ist und womit wir einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft leisten können. Die Fragen der Mobilität und Infrastruktur sind dabei enorm wichtig.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes erfüllen wir in vier Bereichen die Forderungen der Kommunen und passen unser Landesrecht zudem den Möglichkeiten des Bundesrechts an.
Wir schaffen Rechtssicherheit, wenn es um die Ausweisung von Parkflächen für Carsharing geht. Unsere vorderste Prämisse ist hierbei ganz klar der Klimaschutz. Carsharing stellt gerade in Innenstädten und stadtnahen Wohnbereichen eine sinnvolle Alternative zum eigenen Auto dar. Wir verstehen stationsgebundene Carsharing-Angebote daher als eine neue Form der Mobilität, die die Ansprüche an die Flexibilität mit einem umweltschonenden Aspekt vereint. Die Nutzer sollten dabei für die gelegentliche Nutzung der Fahrzeuge die Möglichkeit der zuverlässigen Standorte haben. Daher ist es wichtig, dass die Kommunen das Recht erhalten, entsprechende Parkflächen auszuweisen.
Bei der Ausweisung von Carsharing-Parkplätzen handelt es sich einerseits um eine Dienstleistung und andererseits um eine Sondernutzung. Beide Aspekte machen es dringend erforderlich, dass wir die EU-Dienstleistungsrichtlinie berücksichtigen. Zudem soll der umweltbezogene Aspekt hinreichend erfüllt werden. Deswegen ist es unerlässlich, dass die Carsharing-Anbieter entsprechende Eignungskriterien erfüllen. Die Eignungskriterien sind unter Berücksichtigung des § 18 a und somit unter Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien von den Gemeinden festzulegen. Diese Kriterien müssen vor Beginn des Auswahlverfahrens gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingend festgelegt werden. Deshalb müssen wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen.
Man tau!
Herr Kollege, nach unseren Informationen insbesondere vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst müssen wir diesen Weg gehen. Uns ist der Klimaschutz in diesem Falle eben auch besonders wichtig. Deshalb müssen die Kriterien im Vorfeld bekannt gemacht werden. Möglicherweise kann man auf anderen Wegen Bürokratie abbauen. Aber diese Dinge sind uns eben wichtig. Deshalb müssen wir diesen Weg gehen.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes zeigen wir einmal mehr, dass Niedersachsen nicht nur neue Formen der Mobilität im Blick hat, sondern auch die altetablierten Formen - und damit meine ich den Radverkehr - nie aus den Augen verloren hat.
Die Bestrebung, das Fahrradland Nummer eins zu werden, verfolgen wir weiterhin. Zukünftig können Radwege auch außerhalb der Straßenlinien geplant und gebaut werden. Das Gesetz definiert diese Radwege als öffentliche Straßen, die planfestgestellt werden. Notfalls können die erforderlichen Flächen auch enteignet werden.
Mit diesen Änderungen schaffen wir Rechtssicherheit für Planungsbehörden insbesondere für Radschnellwege.
Es ist gelungen, einen positiven Kompromiss zu schließen, da die Forderungen des ADFC und die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt wurden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf einer Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen und der weiteren Förderung des Radverkehrs.
Wir investieren in den Bau und die Unterhaltung von Radwegen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass es sich um stetige Bemühungen und ein ständiges Voranbringen der Radinfrastruktur handeln muss.
Im zweiten Nachtragshaushalt wurden 20 Millionen Euro zusätzlich bis 2022 für ein Rad- und Radwegesonderprogramm eingestellt, wodurch die Infrastruktur für das Radfahren in den nächsten Jahren weiter verbessert wird.
15 Millionen Euro werden für den Radwegeneubau und die Radwegeerhaltung an den Landesstraßen bereitgestellt.
Ein Sonderprogramm für Lastenräder beinhaltet 5 Millionen Euro.
10 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen in Niedersachsen stellt auch der Bund bereit.
Mit 10 Millionen Euro wird der kommunale Radwegebau nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.
Dieses Jahr stehen damit insgesamt 45 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für die Radinfrastruktur bereit. Wir wollen diesen Höchstbetrag auch im nächsten Jahr zur Verfügung stellen.
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann hat deutlich gemacht, dass wir so viel wie nie zuvor in gute und sichere Infrastruktur für Fahrräder investieren. Ich zitiere:
„In den 1970er-Jahren haben Stadtplaner die autofreundliche Stadt realisiert, jetzt steht das Fahrrad im Fokus. Daran zeigt sich ein neues Umweltbewusstsein und ein anderes Lebensgefühl vor allem der jüngeren Generationen. Auch das Angebot neuartiger Fahrräder treibt den Wandel voran. Mit Lastenrädern lassen sich sogar Wocheneinkäufe erledigen und mit E-Bikes kann man etwas längere Strecken zum Arbeitsplatz bewältigen. Es ist unser Ziel, überall sichere und bedarfsgerechte Radwege zu schaffen.“
Ende des Jahres soll das Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen veröffentlicht werden: mit dem Ziel der Erhöhung der Anteile der zurückgelegten Wege per Fahrrad auf 20 % und einer Reduzierung getöteter oder verletzter Radfahrer um 20 %.
Auch wenn uns die momentane Situation in vielerlei Hinsicht dazu zwingt, im Stillstand zu verharren, so müssen wir doch mit Weitblick planen. Die Kommunen benötigen eine rechtliche Regelung für
die Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie, um die Planungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Wir haben diese Notwendigkeit erkannt und deswegen die Anpassung in unseren gemeinsamen Änderungsantrag aufgenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen positive Signale senden und zeigen, dass wir unsere Ziele nicht aus den Augen verloren haben. Deshalb haben wir Anpassungen zum Anbauverbot vorgeschlagen. Hier haben wir Erleichterungen bei den Ausnahmeregelungen für bauliche Anlagen mit Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten vorgesehen.
Mit der Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes gelingt es uns, neue Wege anzubieten, beschleunigt und rechtssicher zu planen, Beziehungen zu verbessern, mobil und umweltfreundlicher in die Zukunft zu blicken. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung für den Änderungsantrag von CDU und SPD.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben keine Zeit zu verlieren und werden das Gesetz jetzt beschließen. Sollte es in Zukunft noch ein Problem geben, kann man sicherlich auch noch einmal nachbessern. Aber das kann ich jetzt noch nicht vorhersagen.
Noch einmal: Es geht jetzt darum, das Gesetz so zu beschließen, damit die Kommunen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, auch in die Pötte kommen. Wir haben unsere Recherche so geführt, und wir haben den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf unserer Seite.
Dass es hier und da vielleicht noch ein Problem geben könnte, kann ich nicht ausschließen. Aber wichtig ist, dass wir das Gesetz so verabschieden und die wesentlichen Elemente auf den Weg bringen. Das ist unser Ziel, und deshalb bitte ich um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle wünschen uns ein gut aufeinander abgestimmtes Schienennetz, das den Herausforderungen der stetig zunehmenden Pendlerzahlen gerecht wird und dabei die Bahn zu einem zuverlässigen Verkehrsmittel werden lässt, das nicht nur dabei hilft, die Straßen zu entlasten, sondern vor allen Dingen als Alternative zum Individualverkehr mit dem Auto wahrgenommen wird.
Die individuelle zeitliche und streckenbezogene Flexibilität ist bei der Nutzung der Bahn nicht in dem gleichen Maße gegeben wie bei der Nutzung des eigenen Autos. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die bestehenden Verkehrsanbindungen zuverlässig sind und etwaige Änderungen frühzeitig kommuniziert werden.
Die Zuverlässigkeit des gewählten Verkehrsmittels ist hierbei besonders wichtig. Modernisierungen und Sanierungen der Strecken sind dringend erforderlich. Davon sind natürlich auch viel befahrene Strecken betroffen. Wir möchten nicht, dass die Fahrgäste dabei auf der Strecke bleiben oder wieder auf ihr Auto umsteigen müssen, weil sie keine wirkliche Alternative haben.
Hamburg-Harburg ist ein wichtiger Halt und Umstiegspunkt des Fernverkehrs. Dortige Änderungen oder Ausfälle betreffen auch viele Pendler und Reisende aus Niedersachsen ganz direkt. Deshalb ist es ein gutes Signal, dass wir die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag dazu auffordern, sich gegenüber der Deutschen Bahn dafür einzusetzen, dass sich die Anzahl der Halte in Hamburg-Harburg möglichst nicht verringert.
Zudem möchten wir erreichen, dass sich während der geplanten Baumaßnahmen die Halteausfälle insgesamt auf ein absolut notwendiges Minimum beschränken.
Wir beziehen uns hierbei nicht ausschließlich auf Hamburg-Harburg - ein Dank geht in diesem Zusammenhang an unseren Fachmann vor Ort; Heiner Schönecke, wir sind dir zu Dank verpflichtet, du unterstützt uns da immer deutlich -,
sondern dies wollen wir auch für die Halte an den Haltestellen Lüneburg, Celle, Uelzen und Bad Bevensen erreichen. Zudem sollen nicht nur alle direkt involvierten Behörden und betroffenen Verkehrsunternehmen, sondern vor allen Dingen die Fahrgäste frühzeitig von Änderungen und Beeinträchtigungen erfahren. Eine Optimierung der Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel zur Akzeptanz bei den Fahrgästen.
Ich bin zuversichtlich, dass es der Landesregierung gelingen wird, die einzelnen Punkte dieses Antrags mit Gesprächen umzusetzen und damit als gutes Beispiel für optimierte Kommunikation voranzugehen.
Wir beschließen heute einen Änderungsvorschlag von CDU und SPD. Die FDP und die Grünen haben sich dem angeschlossen; das können wir nur begrüßen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten Wochen haben uns herausgefordert, und die Herausforderungen sind noch lange nicht vorbei. Abläufe, die sonst außerhalb der Wahrnehmung des Endverbrauchers stattfinden - dazu gehört der Gütertransport auf jeden Fall -, haben neue Aufmerksamkeit erhalten.
Die Zeit der leeren Regale hat verdeutlicht, dass der Lkw in unserem Lande unverzichtbar ist. Auch wenn wir uns eine Verlagerung auf Schiene und Wasser wünschen, haben die letzten Wochen sehr deutlich gezeigt, dass der Status quo diesem Wunsch nicht entspricht.
Der Lkw-Verkehr ist dabei keine Krankheit, deren Symptome wir behandeln wollen. Vielmehr stellt er für den Großteil unserer Wirtschaft eine Lebensader dar. Die Bedeutung des Lkw-Verkehrs wird weiterhin zunehmen.
Ich freue mich, dass uns heute eine Beschlussempfehlung vorliegt, die sich in 21 Punkten den Aspekten „Sicherheit der Straßenverkehrsteilnehmer“, „Belange der Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer“ und „zukunftsorientierte Antriebsarten“ widmet.
Ein Blick in die Beschlussempfehlung zeigt, dass wir uns nicht nur dafür einsetzen, durch den Einsatz von Technik die Unfallprävention zu verstärken. Vielmehr liegt auch hier ein sehr komplexes Geflecht vor. Notbremssysteme, Abbiegeassistenzsysteme und Wegfahrsperren sind in dieser Hinsicht absolut zu begrüßen. Jedoch kommen auch die besten Systeme nicht alleine gegen menschliche Fehler an, die durch mangelnde Pau
sen, Übermüdung und schlechte Gesamtbedingungen entstehen.
Daher ist es eine absolute Notwendigkeit, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass genügend Parkraum zur Verfügung steht und die Fahrerinnen und Fahrer durch den Einsatz moderner Verkehrstelematik und Parksysteme, z. B. des Kompaktparkens, die Möglichkeit erhalten, ihre Pausen und Standzeiten stressfreier zu planen. Dass falsch abgestellte Lkw an Rasthöfen wiederum ein enormes Unfallrisiko darstellen, darin sind wir uns sicherlich einig.
Da ich einleitend von der Komplexität der einzelnen Aspekte sprach, kann auch der letzte Punkt nicht isoliert betrachtet werden: Wir benötigen mehr Kontrollen, nicht nur um präventiv etwa gegen Planenschlitzer vorzugehen und dadurch wirtschaftlichen Schaden abzuwenden und das Sicherheitsgefühl der Fahrerinnen und Fahrer zu stärken, sondern auch um die Verstöße zu ahnden, die von den Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern begangen werden. Ohne die entsprechende personelle Stärke sind Kontrollen schlichtweg nicht möglich. Das Wissen um strikte Kontrollen sorgt wiederum bei den Fahrern dafür, dass sie insgesamt aufmerksam agieren und somit die Unfallzahlen sinken. Daher ist es unerlässlich, dass die notwendige Personalstärke bei den kontrollierenden Instanzen vorhanden ist und diese miteinander zusammenarbeiten.
Ich werde Ihnen nicht alle 21 Punkte in einem komplexen Gesamtzusammenhang präsentieren, sondern halte abschließend fest, dass wir uns mit der Thematik intensiv und vor allen Dingen konstruktiv auseinandergesetzt haben und dass wir so diese Beschlussempfehlung erarbeitet haben, die eine vielschichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen des Lkw-Verkehrs ermöglicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von uns wird erwartet, dass wir bei den heutigen Entscheidungen die zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen. Das gilt für alle unsere Entscheidungen - besonders für die Planung von Verkehrsprojekten.
Wir sind uns bewusst, dass es sich dabei um eine Vorhersage handelt, die auf Statistiken und Erfahrungswerten basiert und zudem die unterschiedlichsten Faktoren berücksichtigt. Es handelt sich um einen positiven Kompromiss, um ein Abwägen der verschiedenen Punkte, ohne dabei etwas außer Acht zu lassen. Dazu zählen die Belange der
involvierten Kommunen und Landkreise ebenso wie wirtschaftliche Faktoren. Bei der Planung von Verkehrsprojekten werden jedoch noch viele weitere Aspekte berücksichtigt. Neubauten und Streckenverläufe werden nicht willkürlich geplant, sondern unterliegen strikten Überprüfungen. Dazu zählt die Prüfung von Alternativen genauso wie eine Nutzen-Kosten-Analyse.
Bevor wir also eine Autobahn planen, wird selbstverständlich überprüft, ob nicht eine Alternativplanung, z. B. der Ausbau einer bestehenden Strecke, bevorzugt werden sollte. Damit dies bewertet werden kann, werden selbstverständlich noch weitere Faktoren betrachtet. Dazu gehört die Raumwirksamkeitsanalyse, und auch Klima-, Umwelt- und Lärmschutz werden berücksichtigt. All dies ist im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Denn bereits bei der Vorbereitung der Bundesverkehrswegeplanung wurden Bewertungen der benannten Faktoren auf Bundes- und Landesebene durchgeführt.
Für die einzelnen Projekte liegen Umweltberichte vor. Wir alle wissen, dass nicht nur die Behörden, sondern auch die Öffentlichkeit bei den Projekten beteiligt wird. Das ist besonders wichtig, damit wir die Akzeptanz für die Projekte steigern können und einen positiven Kompromiss erhalten.
Wir sollten zudem verdeutlichen, dass Fortschritt mit Veränderung einhergeht und wir uns dafür einsetzen, dass wir mit den Verkehrsprojekten positive Wege erzeugen, die zukunftsorientiert sind und sich der Vernetzung und Entlastung widmen. Dabei stimmen wir sicherlich darin überein, dass kein Projekt ohne Veränderungen und Eingriffe in bestehende Strukturen erfolgen kann.
Sie fordern in Ihrem Antrag eine „vernetzte Planung von Schienen, Wasserwegen und Straße“. Ein solches Netz muss jedoch erst einmal entstehen und ausgebaut werden. Wir setzen uns bereits seit Jahren genau hierfür ein. Ohne Neubauten wird dies schlichtweg nicht erfolgen können.
Die Verkehrssektoren sind dabei nicht nur für den Individualverkehr entscheidend, sondern vor allen Dingen - und damit gehe ich auf den Lkw-Verkehr und die Straße ein - für den Gütertransport von größter Wichtigkeit. Die Gütertransporte über Schiene und Wasser können dabei nicht isoliert betrachtet werden. Wir sind uns sicherlich alle darüber im Klaren, dass die Entscheidungen von gewerblichen Investoren von der Verkehrsanbin
dung abhängen. Regionen und Landkreise mit schlechter Verkehrsanbindung sind strukturell benachteiligt. Dabei wird dem Verkehrssektor Straße aus Sicht der Investoren Priorität eingeräumt.
Bei allen möglichen Planungen muss uns klar sein, dass weder der Verkehrssektor Wasser noch die Sektoren Straße und Schiene zukünftig ohne Inanspruchnahme von Raumressourcen wachsen können. Dass dabei kein einziges der Projekte, die sich im Bundesverkehrswegeplan befinden, leichtfertig Natur und Landschaft in Anspruch nimmt, ist durch die Planung und Überprüfung durch alle Instanzen sichergestellt.
Die strategische Umweltplanung ist dabei ein gesetzliches Instrument, aus dessen Anwendung der Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
resultiert. Im Bereich des Klima-, Umwelt- und Lärmschutzes werden hierbei die Reduktion der Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen, die Begrenzung der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft und die Verbesserung der Lebensqualität bewertet und berücksichtigt.
Ihr Antrag impliziert, dass der Klimaschutz im Bundesverkehrswegeplan nicht berücksichtigt werde. Diese Auffassung kann ich nicht teilen. Er ist enthalten und wird berücksichtigt, und das ist sehr gut, weil wir damit bereits einen wichtigen Schritt in die Zukunft gegangen sind. Wir zeigen, dass unsere Pläne genau dies sind: zukunftsorientiert.
Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Uns liegt ein weiterer Antrag von Ihnen vor, mit dem Sie die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Niedersachsen sichern wollen.
Wie bereits erwähnt, befinden wir uns aktuell in einer Lage, die uns vor enorme Herausforderungen stellt. Wir müssen in unseren Entscheidungen mehr denn je auf unbekannte Faktoren eingehen. Es handelt sich um Phänomene, die die gesamte Gesellschaft betreffen und den Alltag mit seinen gewohnten Routinen und Abläufen ziemlich durcheinandergebracht haben. Diese Veränderungen sind in allen Bereichen zu spüren. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt kaum abschätzen, wie sich das Verhalten der Menschen durch diese Erfahrung zukünftig ändern wird.
Wir benötigen also Gesamtkonzepte, die den akuten Krisenstand berücksichtigen und zeitgleich vorhersagen, ob wir eine Rückkehr zum gewohnten Alltag erreichen werden oder ob wir dauerhafte
Änderungen im Verhalten des Einzelnen und in unserer gesamten Gesellschaft im Umgang miteinander und unserem Verständnis von sozialer Distanz oder Nähe und Mobilität erhalten werden. Auch der Personennahverkehr mit allen beteiligten Unternehmen in Niedersachsen wird von diesen möglichen Änderungen direkt betroffen sein.
Ihr Antrag fordert nicht nur, dass sich der Landtag für ein Sonderfinanzierungsprogramm einsetzt, sondern darüber hinaus einen Zukunftsplan initiiert und eine Mobilitätskampagne erstellt, und dass es gelingt, eine landesweite einheitliche Tarif- und Vertriebsstruktur zu erarbeiten, Letzteres unter der Zielvorgabe, ein möglichst landesweites Tarifsystem zu erhalten.
Seit Jahren arbeiten wir daran, die Tarifstrukturen zu vereinfachen und dabei den Personennahverkehr für alle attraktiver zu gestalten. Wir setzen uns also bereits seit vielen Jahren intensiv dafür ein, diesen Zukunftsplan zu erstellen. Sie können also erfreut sein, dass Ihre Zukunftsplanung bereits Realität ist. Wir haben schon viel erreicht und werden auch nicht aufhören, uns für die Stärkung des Personennahverkehrs einzusetzen.
Deswegen freue ich mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. Dabei möchte ich nichts versprechen und das auch halten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte heute Vormittag hat schon gezeigt, dass wir alle um die diversen Herausforderungen in der Verkehrspolitik wissen, mit der wir uns zukünftig auseinandersetzen müssen. Es wird von uns erwartet, zukunftsorientierte Lösungen zu finden und die Zukunft jetzt schon aktiv zu gestalten.
Die Frage der Mobilität beschäftigt uns dabei in vielerlei Hinsicht. In kaum einem Sektor ist eine Phase des Umbruchs so präsent wie in dem Bereich der Mobilität. Wir können noch nicht sagen, welche Antriebstechnologien sich durchsetzen werden, inwiefern synthetische Kraftstoffe den Weg auf den Markt finden werden und wie die zunehmende Digitalisierung unseren Alltag verändern wird.
Eine Sache können wir jedoch sehr klar feststellen: Die Planungen und die Verbesserungen von Infrastruktur und Verkehrswegen ist besonders im Hinblick auf die Zukunft sehr wichtig. Mobilität bedeutet Fortschritt und ist für den Wirtschaftssektor und unseren Wohlstand unerlässlich. Wir müssen den Fortschritt komplex denken und stehen dabei vor der Herausforderung, dass wir unterschiedlichste Ansprüche, Wünsche und Faktoren berücksichtigen und miteinander vernetzen müssen.
Der Wunsch nach Klima- und Umweltschutz und der Bedarf an zusätzlichen Verkehrsnetzwerken, um die Wirtschaft zu unterstützen und Warenströme zu befördern, haben dabei zunehmende Priorität. Es muss uns gelingen, diese Aspekte in Einklang zu bringen. Mit klugen Verkehrskonzepten und einer weitsichtigen Bauplanung wird uns dies gelingen. Wir können die Verkehrsströme positiv beeinflussen und somit trotz der Zunahme des Güterverkehrs eine Optimierung erreichen. Dieses Ziel verfolgen wir bereits seit Jahren. Die Vernetzung von Schiene und Wasserwegen, die von Ihnen gefordert wird, muss komplex mit der zielführenden Planung der Straßen erfolgen.
Wir haben in den letzten 30 Jahren erlebt, dass der Güterverkehr deutlich zugenommen hat. Viele Bauprojekte sind gefühlt seit derselben Zeitspanne in der Planung, und es ist umso erfreulicher, dass sie es endlich in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans geschafft haben. Zukünftig müssen wir schneller agieren können. Dafür haben wir auf Bundesebene ja den Grundstein gelegt. Durch die Bauvorhaben wird es uns gelingen, Ballungsräume zu entlasten, einen verbesser
ten Verkehrsfluss zu erreichen und die Vernetzung zu optimieren.
Die Projekte, die sich auf das Land Niedersachsen beziehen, wurden bereits vor der Projekteinbringung in den Bundesverkehrswegeplan ausführlich geprüft. Dabei wurden auch immer schon alternative Planungen berücksichtigt. Zudem würde kein Bauvorhaben realisiert werden können, das den Umweltaspekt nicht berücksichtigt.
Die Umweltverträglichkeit und mögliche Beeinträchtigungen sind kein neuer Aspekt. Ich hoffe auf einen konstruktiven Austausch im Ausschuss - allein mir fehlt der Glaube.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Nutzung des Handys, während die Hand am Steuer sein und die Konzentration dem Straßenverkehr gelten sollte, ist kein Kavaliersdelikt. Die Aufmerksamkeit wird von der aktiven Wahrnehmung und Einschätzung des Straßenverkehrs weggenommen und auf andere Dinge verlagert. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Vermeidung von Unfällen ein gemeinsam angestrebtes Ziel ist. Umso erfreulicher ist es, dass sich das Land Niedersachsen seit Längerem intensiv mit der Thematik befasst.
Die scheinbare ständige Erreichbarkeit und die unaufhaltsame Informationsflut, mit der sich die Menschen konfrontiert sehen, machen auch während der Autofahrt nicht halt. Da Stillstand nicht angestrebt wird, verzichten eben auch die Ver
kehrsteilnehmer nicht auf den Medienkonsum. Die Nutzung des Handys stellt jedoch eine stark unterschätzte Ablenkung dar. Das daraus resultierende Risiko wird von vielen nicht erkannt.
Wenn es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommt, dann können wir diesen ab Januar 2021 in einer gemeinsamen Statistik erheben. Die daraus resultierenden Daten werden uns zukünftig zeigen können, wie viele Unfälle aufgrund einer Handynutzung stattgefunden haben. Dabei ist es jedoch wichtig zu erwähnen, dass es sehr schwierig ist, die Handynutzung als eindeutige Unfallursache auszumachen, und es zudem auch andere Faktoren gibt, die zur massiven Ablenkung mit Unfallfolge führen können. Essen und Trinken und auch andere Dinge, die man während der Autofahrt nicht machen sollte, gehören dazu. Andererseits müssen wir uns auch darüber klarwerden, dass die Statistik bereits erfolgte Unfälle erfasst und deswegen eigentlich an einer Situation ansetzt, die wir gerade verhindern wollen.
Es ist in unserem Interesse, dass wir präventive Maßnahmen unterstützen und befürworten. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass es bereits verschiedene Kampagnen gibt, die sich genau dieses Aspekts widmen. Die großen Banner der Verkehrswacht und deren Kampagne „Tippen tötet“ sind beispielhaft. Diese Kampagne wird in diesem Jahr nicht nur fortgeführt, sondern auch modernisiert. Somit ist also auch der zweite Punkt Ihres Antrags nicht innovativ, sondern bereits erfolgreich durch das Wirtschaftsministerium bearbeitet. Die entsprechenden Banner können Sie an den Autobahnen sehen - wenn Sie nicht abgelenkt sind.
Die Polizei Niedersachsens ist stets bemüht, die Verkehrsteilnehmer auch vor den Ablenkungen durch elektronische Geräte zu schützen. Um die Verkehrsteilnehmer an ihre Pflichten beim Führen von Fahrzeugen zu erinnern und Fehlverhalten zu ahnden, wurden in den letzten zwei Jahren vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt. Dabei wurde der Schwerpunkt auf den Aspekt der Ablenkung im Verkehr gelegt.
Sie können also erkennen, dass auch die dritte Forderung Ihres Antrags bereits seit zwei Jahren erfolgreich umgesetzt ist. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei Niedersachsen, dem Zoll und dem Bundesamt für Güterverkehr. Es ist erfreulich, dass sich diese Zusammenarbeit der Prävention widmet, womit man für mehr Sicherheit sorgen möchte.
Wir sollten an dieser Stelle den zuständigen Stellen unseren Dank zukommen lassen. Sie setzen sich seit Jahren für mehr Sicherheit ein. In diesem speziellen Fall basiert der Verkehrssicherheitsaspekt darauf, die Verkehrsteilnehmer vor ihrer eigenen Unaufmerksamkeit und Selbstüberschätzung zu schützen.
Von den Vorrednerinnen und Vorrednern ist schon deutlich angesprochen worden, dass der Antrag vom Inhalt her uns alle auch in Zukunft interessiert, dass aber auch viele Dinge gemacht worden sind. Wir von der CDU-Fraktion lehnen diesen Antrag ebenfalls ab, weil wir ihn nicht brauchen. Auch dies dient im Prinzip der Entbürokratisierung, die wir ja auch unterstützen.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle bleibt mir noch eine kurze Zusammenfassung.
Außerplanmäßige Zugausfälle stellen für alle Beteiligten ein Ärgernis dar. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Hauptgrund für diese Ausfälle vermehrt in dem Personalmangel zu finden ist. Gerade in Zeiten mit hohem Krankenstand macht sich dieser Mangel verstärkt bemerkbar.
Wir haben uns im Ausschuss mit dieser Problematik befasst und konnten feststellen, dass es viele Aspekte gibt, bei denen wir uns fraktionsübergreifend einig sind.
Das Wirtschaftsministerium hat sich bereits vor Ihrem Antrag auf den Weg gemacht und sich intensiv mit möglichen Lösungen beschäftigt.
Die Personalknappheit in der Logistik- und Verkehrsbranche birgt große Herausforderungen, vor denen wir die Augen nicht verschließen dürfen. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass wir in der engen Zusammenarbeit mit den Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit neue gesetzliche Möglichkeiten für Förderungen und Weiterbildungen aufzeigen können. Der Kollege Henning hat vorhin schon das Qualifizierungschancengesetz angesprochen.
Gemeinsam mit den involvierten Verkehrsunternehmen, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und unserem Ministerium wurden zudem Maßnahmen und Fördermöglichkeiten diskutiert. Die enge Zusammenarbeit der einzelnen Akteure ist hierbei besonders wichtig und wurde durch die Arbeitsgruppe angeregt.
Zukünftig werden weitere Gespräche geführt. Auch die Industrie- und Handelskammern und das Kultusministerium werden involviert. Denn eines ist deutlich geworden: Es ist besonders wichtig, dass die entsprechenden Berufsfelder stärker in den Fokus der potenziellen Bewerber gerückt werden.
Um den bevorstehenden Herausforderungen begegnen zu können, benötigen wir einen ganzheitlichen Ansatz und dürfen nicht die regulären Azubis vernachlässigen. Zudem müssen wir auch die Arbeitslosen als mögliche Quereinsteiger wahrnehmen.
Wir sind uns sicherlich einig, dass wir die Ausbildungsberufe insgesamt wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit bringen müssen. Denn nur so können wir langfristig den Herausforderungen der Zukunft und vor allen Dingen den Herausforderungen der Transport- und Logistikbranche begegnen.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, den Herausforderungen aktiv zu begegnen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt haben. In den Gesprächen, die wir in den letzten Wochen und Monaten u. a. mit Vertretern der Deutschen Bahn - das hat der Kollege Henning auch schon angesprochen - geführt haben, sind wir ja seit einiger Zeit auf einem guten Weg. Es gibt auch schon rund 200 Bewerberinnen und Bewerber, die aktiv ausgebildet werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Auch wir als CDUFraktion glauben, dass wir als Land Niedersachsen und als Ministerium sehr gut aufgestellt sind. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist schlau, allerdings unserer Meinung nach nicht klug. Auch im Rahmen der Entbürokratisierung ist es ratsam, diese Anträge heute abzulehnen, damit wir so weitermachen können, wie wir es begonnen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Allgemeinen und seit mehr als einem Jahrzehnt herrscht hier im Niedersächsischen Landtag große Einigkeit, wenn es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr geht. Dieses Antrages zur Aktuellen Stunde hätte es aus diesem Grund eigentlich nicht bedurft. Aber erwartet hatten wir schon, dass jetzt im Dezember, kurz vor Weihnachten, auch dazu von den Grünen noch etwas kommt.
Zur Sache! Wesentliches Instrument der integrierten Verkehrspolitik des Bundes ist der Nationale Radverkehrsplan 2020. Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund hat mit dem NRVP eine aktive Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber für eine bundesweite Radverkehrsförderung übernommen.
Außerdem finanzieren das Land Niedersachsen - wir hörten eben davon - und der Bund den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen und von Bundesstraßen. Außerdem hat sich das Land Niedersachsen vor etwas über einem Jahr auf den
Weg gemacht, bei der kommunalen Infrastruktur - dazu gehören die Gemeindestraßen, aber natürlich auch die Radwege - den Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, um in Zukunft Radwege fördern zu können. Wir unterstützen das mit 60 %.
Dass Niedersachsen ein aufstrebendes Fahrradland ist, ist absolut positiv. Das haben wir mit entsprechenden Förderungen unterstützt, und zwar nicht nur in der Vergangenheit, sondern wir tun das auch mit unseren aktuellen Vorschlägen im Einzelplan 08 des Haushalts 2020.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es notwendig ist, die Radwege weiterhin auszubauen und die bestehenden Lücken zu schließen. Dies gilt insbesondere für unsere ländlichen Räume in Niedersachsen. Schulwegsicherheit, Lücken
schlüsse und Tourismus haben einen hohen Stellenwert bei der Planung neuer Radwege.
Damit wird Radfahren attraktiver gestaltet und gerade auf kurzen Strecken als Alternative zum Auto wahrgenommen. Drei Viertel der Haushalte haben ein Rad. Damit ist das Potenzial für das Radfahren sehr hoch.
Wenn Statistiken jedoch zeigen, dass vor allen Dingen das subjektive Sicherheitsgefühl der Radfahrer mangelhaft ist, dann ist es erfreulich, wenn Bundesverkehrsminister Scheuer einen Sicherheitsabstand bis zu 2 m in das Gesetz schreibt. Somit ist die alte Formulierung eines „ausreichenden Abstandes“ messbar geworden.
Das subjektive Empfinden ist jedoch durchaus differenziert zu betrachten. Autofahrer empfinden einen Abstand unter Umständen als ausreichend, während Radfahrer die gleiche Situation als nicht ausreichend und möglicherweise sogar als belästigend empfinden. Von daher sollten wir uns auch hier darin einig sein, dass es ein wichtiger und richtiger Schritt ist, einen Abstand in die Straßenverkehrsordnung zu schreiben, um brenzlige Situationen beim Überholvorgang zu vermeiden.
Zudem ist die Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw sehr zu begrüßen.
In der heutigen Aktuellen Stunde fordert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Entscheidungsfreiheit für Kommunen. Vielleicht wollen Sie die Kommunen dahin gehend stärken, dass sie zukünftig Lkw ohne Abbiegeassistent die Einfahrt
in die Städte und Gemeinden verbieten dürfen. Der radpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag soll sich dahin gehend geäußert haben.
Allerdings scheint diese Forderung angesichts der europäischen Rechtsprechung, die ja bereits im März dieses Jahres geurteilt hat, dass der Abbiegeassistent verpflichtend kommen muss, überflüssig zu sein.
Die Kombination aus Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen mit dem Abbiegeassistenten ist ein richtiger Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit.
Europäisches Recht und Bundesrecht bestimmen, was auf den Straßen passiert. Ein Blick in die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zeigt dies ja sehr deutlich: Es konkurrieren die Gesetze, und somit ist Landesrecht über dem Straßenverkehr nicht zulässig. Inwieweit die Kommunen jetzt wiederum Instrumente und Befugnisse an die Hand bekommen sollen, erklärt sich mir nicht.
Auf Bundesebene hat die angestrebte Novelle Zustimmung gefunden. Die Änderungen wurden insbesondere auch vom ADFC begrüßt und als wichtige Schritte bewertet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Haben sich in der Vergangenheit weitere Mitglieder der Landesregierung zu den Anbahnungsgesprächen mit Tesla eingelassen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich einig, dass die Verkündung eines Zugausfalls keine Freudenstürme bei den Bahnreisenden auslöst. Jeder Zug, der ausfällt, ist ein Zug zu viel. Bei den Reisenden weckt es kein Vertrauen in die Zuverlässigkeit eines Verkehrsmittels, wenn dieses nicht fährt. Wir wünschen uns ein zuverlässiges Verkehrsmittel, das eine Alternative zur individuellen Reise mit dem Auto darstellt.
Die von dem Kollegen Schulz-Hendel vorhin schon angesprochenen rund 7 900 ungeplanten Zugausfälle allein bis Mai dieses Jahres sprechen eine andere Sprache. Selbst wenn Sie einwenden würden, dass es sich ja nur um eine Ausfallquote von 1,3 % handelt, steht jeder der ausgefallenen Züge für Personen, die im wahrsten Sinne des Wortes stehen gelassen wurden. Über 42 % der Züge konnten nicht fahren, weil schlichtweg kein Personal zur Verfügung stand.
Darin müssen wir einen dringenden Handlungsbedarf erkennen und uns insgesamt und intensiv mit dem Thema der Ausbildung und Fachkräftegewinnung auseinandersetzen. Denn es handelt sich dabei um ein Schwerpunktthema, mit dem wir in den Wahlkreisen konfrontiert werden. Dann hilft es auch nicht, dass der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, der an sich kein schlechter Kerl gewesen ist, mal salopp gesagt hat: Wenn Fachkräfte fehlen, dann soll die Wirtschaft ausbilden! - In diesem Falle können wir deutlich merken, dass es da doch ein bisschen klemmt. Das mag auch mit der Situation, die der Kollege Schulz-Hendel vorhin beschrieben hat, zu tun haben. Ein einfaches „Weiter so!“ darf es an dieser Stelle nicht geben.
Wer erinnert sich nicht gern an seine Zeit als Jugendlicher zurück? Gerade wir Jungs, hätte man
uns eine Ausbildung zum Lokführer angeboten, hätten ja sofort zugesagt. Ich wäre heute gar nicht im Niedersächsischen Landtag, hätte ich damals nach der Konfirmation eine Ausbildung als Lokführer bekommen.
Damals war es einfach so: Der Opa war bei der Bahn, der Vater war bei der Bahn, und dann ging der Junior auch zur Bahn. Aber wenn die Verwandtschaft nicht bei der Bahn war, war das nicht so einfach. Also musste man sehen, dass man etwas anderes macht. So stehe ich heute hier und rede über den Zugführer.
Umso schwieriger wird es, wenn es für Arbeitnehmer nicht möglich ist, ohne Auto zuverlässig zur Arbeit zu kommen. Der Infrastrukturausbau muss hierbei große Priorität haben.
Doch bei allen Diskussionen um Bahnverbindungen und Tarife kommen wir nicht weiter, wenn wir keine Lokführer oder Lokführerinnen haben.
Der Antrag verweist auf eine Initiative aus BadenWürttemberg, die einen guten Ansatz verfolgt, jedoch auch zu Kontroversen geführt hat. Dass die Anforderungen an Lokführer sehr komplex sind und von den jeweiligen Eisenbahnunternehmen vorgegeben werden, steht außer Frage. Auch, dass es zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den Eisenbahnunternehmen kommen muss, weil die Auswahlverfahren und hoffentlich die spätere Einstellung der zukünftigen Lokführerinnen und Lokführer durch sie erfolgen wird, ist nicht fraglich. Jedoch geht der Antrag über das Modell in BadenWürttemberg hinaus. Wir müssen uns dementsprechend im Ausschuss mit verschiedenen Aspekten auseinandersetzen, die nicht nur die Kollegen in Baden-Württemberg aktuell thematisieren.
Das vorgeschlagene Projekt zielt auf eine spezifische Zielgruppe ab und verengt dadurch den Blickwinkel. Es steht außer Frage, dass der Schienenverkehr wichtig ist. Es muss unser Ziel sein, dass der Beruf des Lokführers insgesamt an Attraktivität gewinnt oder überhaupt wieder wahrgenommen wird.
Vor uns liegt eine große Herausforderung, die sich auf alle Ausbildungsberufe bezieht. Es muss uns gelingen, Ausbildung wieder in den richtigen Fokus zu rücken. Zudem dürfen wir nicht zu einer Verwechslung zwischen dualer Ausbildung und einer
von der Agentur für Arbeit mitfinanzierten Maßnahme zur Spezialisierung oder Umschulung beitragen. Dadurch würden sich reguläre Auszubildende benachteiligt fühlen und diesen Weg, den wir für sie beleuchten wollen, infrage stellen.
Ich würde sagen: Machen wir uns auf den Weg in den Ausschuss und versuchen wir, das Thema ordentlich zu beleuchten! Dann werden wir sehen, ob wir insgesamt einen gemeinsamen Antrag hinbekommen oder ob wir einen Änderungsantrag machen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen den Bahnverkehr in Niedersachsen, in Deutschland und insbesondere in Norddeutschland voranbringen. Dabei wollen wir die Bürgerbeteiligung gewährleisten und den Lärmschutz nicht vergessen. Deshalb haben wir diesen Antrag vor einiger Zeit eingebracht. Wir haben, wie ich finde, eine ordentliche Beratung im Ausschuss gehabt, wir haben eine wegweisende Unterrichtung durch die Landesregierung erfahren, und am Ende haben wir ein einstimmiges Votum für das Plenum erreicht.
Ein modernes Schienennetz ist unerlässlich für Niedersachsens zahlreiche Pendlerinnen und Pendler, für unseren Hinterlandverkehr bei den Häfen sowie für den Güter- und Personenverkehr insbesondere auf den stark frequentierten Strecken zwischen Ost und West, aber auch zwischen Nord und Süd und vor allem auch bei unseren Verkehrsknotenpunkten in Bremen, Hamburg und Hannover und auch mit Blick nach NordrheinWestfalen.
Darüber, dass sich das vorhandene Netz nicht in einem optimalen Zustand befindet, könnten wir uns sicherlich schnell einig werden. Dies ist insbesondere Ausdruck der über Jahre verpassten Investitionen, der Planungs- und Bauverfahren, deren kontinuierliche Verzögerungen nicht länger hinnehmbar sind. Der Bundesverkehrswegeplan hat bereits diverse Lösungen zur Entlastung der angespannten Situation finden können. Für andere drängende Problemlagen - wie beispielsweise die angesprochenen Verkehrsknoten Hamburg-Harburg und Hamburg-Hauptbahnhof - haben wir heute ebenfalls schon einen Beschluss gefasst. Ich habe dies in meiner Rede zur Einbringung des Antrages in der letzten Plenarsitzung schon näher ausgeführt.
Es gibt jedoch auch kleine Fortschritte, die im Bahnverkehr erreicht werden können und derer sich unser Antrag auch annimmt. Einen Beitrag zur effizienteren Nutzung des vorhandenen und des neu zu bauenden Schienenverkehrs kann die Digitalisierung liefern, beispielsweise durch digitale Leuchtbänder, Auslastungsanzeigen, synchronisierte Bremssysteme, verlässlichere Echtzeitinformationen zu Zugverbindungen, Verspätungen und Ersatzverkehren.
All das optimiert Abläufe, ohne dass viel Geld aufgewendet werden muss.
Generell ist festzustellen, dass große Bauprojekte im Bereich des Schienenverkehrs wesentlich komplexer geworden sind. Das liegt vor allem an den gestiegenen Anforderungen an den Lärmschutz sowie an der Qualität und der Quantität der Öffentlichkeitsbeteiligung. Deshalb will dieser Antrag die Kommunikation mit den Bürgern vor Ort verbessern. Dies gilt auch für die ab 2021 beginnenden und auf 15 Jahre ausgelegten umfangreichen Bau- und Sanierungsarbeiten am Hauptbahnhof Hannover. Damit hier unnötige Zugausfälle und Behinderungen vermieden werden können, ist eine genaue Abstimmung mit dem zweiten großen Infrastrukturprojekt, dem Bau zweier zusätzlicher Gleise zwischen Seelze und Porta Westfalica auf der Bahnverbindung Bielefeld–Minden–Hannover, erforderlich. Orientiert werden kann sich dabei an den positiven Erfahrungen des Dialogforums Schiene Nord. Die hier gewonnenen Erkenntnisse sollen besonders bei dem länderübergreifenden Bauprojekt Anwendung finden, indem gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und dem Bund ein Konzept für das Dialogforum erstellt wird.
Meine Damen und Herren, ich bitte alle, diesem Antrag heute zuzustimmen, damit wir die Infrastruktur in Niedersachsen und in Norddeutschland weiter optimieren können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Piel, Sie haben recht,
zumindest mit der Einleitung Ihrer Rede: Die statistischen Zahlen, die wir Anfang dieser Woche bekommen haben, sind eine Katastrophe.
Ihre Ausführungen über die Arbeit des Wirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtages sowie Ihre Einlassungen zu unserem Verkehrsminister Dr. Althusmann und zu Herrn Scheuer kann ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen. Ich weiß auch gar nicht, wo Ihr Experte, Herr Schulz-Hen
del, heute Morgen ist. Der wüsste ja über diese Dinge sehr viel besser Bescheid.
- Ah ja, wunderbar.
- Hätten Sie mit ihm im Vorfeld ein wenig diskutiert und sich informiert, -
- dann wäre Ihre Rede vielleicht anders gelaufen.
Wir sind uns alle einig - da zitiere ich unseren Innenminister sehr gerne -: Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Wo auf der Welt und wie jemand verunglückt, spielt dabei gar keine Rolle.
Umso betroffener machen uns die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik 2018, die Grundlage der heutigen Aktuellen Stunde sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir überlegen immer wieder, wie wir die Straßen in unserem Land sicherer machen können. Ich möchte die Zahlen, die wir am Wochenanfang gehört haben, überhaupt nicht schönreden.
Was mich gerade stört, ist der mitschwingende Vorwurf, die Politik und insbesondere unser Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann verschließe die Augen und tue nichts, um die Situation auf unseren Straßen zu verbessern. Das stimmt schlichtweg nicht.
Herr Althusmann setzt sich seit Beginn seiner Amtszeit für ein besseres Baustellenmanagement und mehr Sicherheit auf den Autobahnen ein. Jeder, der in den letzten Monaten auf der A 2 unterwegs war, wird feststellen, dass sich vieles getan hat. Viele Baustellen wurden fertiggestellt. Bei hohem Verkehrsaufkommen gelten niedrigere Tempolimits. Und es werden verstärkt Kontrollen gegen Verkehrsverstöße durchgeführt.
Das Kabinett hat erst in dieser Woche beschlossen, dass ein interministerieller Arbeitskreis - kurz: IMAK - zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich eingesetzt werden soll. Mit weniger lang dauernden Abstimmungsprozessen können für stark belastete Verkehrswege schnell neue Lösungen gefunden werden.
In Kombination mit einer hoffentlich bald flächendeckend in Niedersachsen anwendbaren modernen Verkehrstelematik, die z. B. an Baustellen oder zu Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen den Verkehr individuell und in Echtzeit regeln kann, können große Fortschritte erzielt werden.
Meine Damen und Herren, auch wir haben im vergangenen Jahr in den Plenarberatungen einen großen Schwerpunkt auf die Sicherheit im Verkehr gelegt.
Wir haben einen Antrag zur vermehrten Anwendung von Abbiegeassistenzsystemen im Lkw beschlossen und uns für die stärkere Förderung von LED-Lichteinrichtungen gerade im Fußverkehr ausgesprochen.
Um insbesondere die Sicherheit auf den Autobahnen zu verbessern, haben wir den Antrag „Rahmenbedingungen des Lkw-Verkehrs verbessern, Kontrollen verstärken und technische Möglichkeiten besser nutzen“ in den Landtag eingebracht - zu Recht, wie die Statistik zeigt: In viele Unfälle sind Lastwagen verwickelt. Unser Antrag befindet sich zurzeit noch in der Beratung. In einer breiten und sehr aufschlussreichen Ausschussanhörung am 18. Januar haben wir uns dem Thema gewidmet.
Der Antrag zielt zum einen auf bessere Rahmenbedingungen - wie z. B. mehr Autobahnparkplätze - für Lkw-Fahrer ab. Zum anderen müssen Ver
kehrsverstöße in- und ausländischer Fahrer stärker kontrolliert und geahndet werden. Denn - so ehrlich müssen wir an dieser Stelle sein - ein Großteil der Unfälle passiert aufgrund menschlichen Versagens oder missachteter Regelungen, aufgrund von Verstößen gegen Tempolimits, gegen die einzuhaltenden Ruhe- und Lenkzeiten oder gegen das Verbot von Alkohol am Steuer - Ursachen, die Politik allein auch mit noch so guten Ideen nicht beseitigen kann. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Verkehrsteilnehmer, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die ich heute hier appellieren möchte: Halten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit Dritter an die geltenden Verkehrsregeln! Bewegen Sie sich im Straßenverkehr stets achtsam! So kann jeder jeden Tag zumindest ein klein bisschen dazu beitragen, dass unsere Straßen für alle Beteiligten sicherer werden.
Noch ein abschließendes Wort zum Thema Abbiegeassistent: Liebe Grünen, Sie attackieren gerne und ausführlich den Bundesverkehrsminister. Wir werden sicher alle einig sein: Seine „Aktion Abbiegeassistent“ ist ein richtungsweisender Vorstoß.
Umso mehr freue ich mich darüber, dass in dieser Woche auf europäischer Ebene die Entscheidung gefallen ist, dass Abbiegeassistenten zukünftig verpflichtend in Lkw einzubauen sein werden - eine Entscheidung, die Leben retten wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niedersachsen braucht moderne Schienenwege für die Pendler, für die Hafenhinterlandverkehre, für den Personen- und natürlich auch den Güterverkehr über die wichtigen Ost-West- und Nord-Süd-Verbindungen. Bereits heute stößt das verfügbare Netz an seine Belastungsgrenzen. Nadelöhre, überlastete Knoten und in die Jahre gekommene Gleise stehen für verpasste Investitionen in den vergangenen Jahrzehnten. Sie stehen gleichzeitig für Planungs- und Bauverfahren, deren Länge das erträgliche Maß weit überschritten hat.
Aktuellen Prognosen zufolge wird der Bahnverkehr sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr in den kommenden Jahren weiter spürbar zunehmen. Der Bundesverkehrswegeplan identifiziert zahlreiche Schienenprojekte, die in den kommenden Jahren für eine Entlastung der Verkehrswege sorgen und Kapazitätsengpässe überwinden sollen. Der Wirtschaftsausschuss beschäftigt sich gegenwärtig mit dem Handlungsbedarf im Tarifgebiet des HVV in der Nähe von Hamburg, in Harburg. Die mündliche Anhörung am 15. Februar machte deutlich, dass für die Verkehrsknoten Hamburg-Harburg und Hamburg-Hauptbahnhof naheliegende Lösungen nicht verfügbar sind. Westliche oder östliche Umgehungen sind nur an vereinzelten Stellen vorskizziert worden. Wann für sie eine Prüfung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans überhaupt erst einmal anlaufen kann, ist völlig unabsehbar. Nur eines ist sicher: Es wird teuer.
Teuer werden auch Infrastrukturprojekte auf der Schiene, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden. Neben den unvermeidbaren Kostensteigerungen, die geradezu selbstverständlich Großprojekte begleiten, wirkt sich die
starke Baukonjunktur belastend auf die Vorhaben aus. Angesichts voller Auftragsbücher ist der Markt insbesondere im Tiefbau nahezu vollständig leergefegt. Architekten und Ingenieurbüros berichten ebenso von einer hohen Auslastung.
Auf der einen Seite ist dies erfreulich. Nach dem von den Grünen verordneten Tiefschlag hat die Bauwirtschaft die Impulse der neuen Landesregierung sicherlich mit Dankbarkeit zur Kenntnis genommen. Die zusätzlichen Mittel für das GVFG, für den Landesstraßenbauplafond und für die DILAUAnsätze waren überfällig. Wir müssen jedoch darauf achten, dass die Bautätigkeiten nicht durch Überhitzung zum Erliegen kommen.
Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass Großprojekte im Schienenverkehr komplexer geworden sind. Die Anforderungen an den Lärmschutz steigen. Gleiches gilt für Qualität und Quantität der Öffentlichkeitsbeteiligungen. Die Anwohner wollen frühzeitig in die Planungen eingebunden werden. Sie wollen Mitsprache bei der Entwicklung von Trassenalternativen. Sie wollen belastbare Informationen zu Kosten, Lärmschutz, Umweltverträglichkeit und Auswirkungen auf die regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur. Es ist die Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Verwaltung, diesen Anforderungen gebührend Rechnung zu tragen.
Mit dem Dialogforum Schiene Nord wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein Modell entwickelt, das Schule machen kann und Schule machen sollte. Die konstruktiven Beratungen des Forums, die im Ergebnis zur Alpha-E-Trasse geführt haben, verdienen es, nachgeahmt zu werden. Entlang der geplanten Trasse Bielefeld–Hannover ist bereits heute große Unruhe festzustellen. Es ist unsere Überzeugung, dass ein länderübergreifendes Dialogforum dazu beitragen kann, Konfliktlinien früh zu identifizieren und langwierige Kämpfe zu vermeiden. Unser Ziel ist es daher, in enger Abstimmung mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen einen Fahrplan für ein Dialogverfahren zu entwickeln.
In diesem Zusammenhang begrüßt die CDU ausdrücklich die Impulse der Münsteraner Erklärung vom 13. Februar. Sie schafft die optimale Grundlage dafür, dass wir grenzüberschreitende Verkehrsprojekte künftig noch besser koordinieren und in Berlin gemeinsam für eine zügige Umsetzung werben können.
Die wichtige Ost-West-Trasse zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet wird jedoch nicht nur durch das Bahnprojekt Bielefeld–Hannover belastet. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Hauptbahnhof Hannover werden in den kommenden Jahren ebenfalls zu gravierenden Belastungen für den Personen- und Güterverkehr quer durch Niedersachsen führen. Es ist daher sinnvoll, stärker als bislang verschiedene Verkehrsprojekte aufeinander abzustimmen. So können Umgehungsverkehre besser koordiniert und unnötige lange Streckensperrungen vermieden werden.
Es ist meine Hoffnung, dass im Zuge der Streckensperrung zwischen Hannover und Göttingen zwischen Juni und Dezember dieses Jahres übertragbare Erkenntnisse gesammelt werden können. Es ist meine Erwartung, dass die im vergangenen Jahr vom Landtag auf den Weg gebrachte verbesserte Verkehrskoordination und das Baustellenmanagement begleitend zur Entlastung beitragen können.
Im Zuge der Digitalisierung können unsere Bahnhöfe kundenfreundlicher und übersichtlicher werden. Dies gilt für Wagenstandanzeiger, die nicht nur den genauen Platz der Türen abbilden, sondern auch den aktuellen Auslastungsstand. Und dies gilt für ein besseres Anschlussmanagement, damit bei einer größeren Verspätung nicht erst umständlich nach neuen Verbindungen gesucht werden muss. Wer schon einmal auf der Langstrecke wild zwischen Zügen hin- und hergewechselt ist, um auf Schnellfahrstrecken wenige kostbare Minuten zu gewinnen, wird den Mehrwert schnell erkennen.
Jenseits des vorliegenden Antrags müssen wir beim Planen und Bauen schneller werden. Ich danke unserem Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann für seinen Einsatz auf Bundesebene,
damit die Planungsbeschleunigung bald nicht mehr Baustein von Sonntagsreden ist, sondern gefühlte Praxis überall in Niedersachsen.
Eine stärkere Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ist unser gemeinsames Ziel, Herr Kollege.
Dies gilt sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr. Damit dies gelingt, müssen Bahnverkehr und Infrastruktur verlässlicher werden. Im Ergebnis hätten wir nicht nur geringere Verkehrsemissionen gerade in städtischen Ballungszentren, sondern auch ausgeruhtere Arbeitnehmer.
Mein Vorschlag ist, dass wir im Verkehrsausschuss diesen Antrag intensiver beraten. Dabei werden wir auch auf Vorschläge eingehen. Ich hoffe, dass wir am Ende zu einer guten Lösung kommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kann die Landesregierung noch einmal deutlich machen, wie viele bzw. welche Maßnahmen bereits ergriffen oder angestoßen worden sind, um diese Unfälle beim Abbiegen zu vermeiden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass dieser Antrag nun endlich den Weg zur abschließenden Beratung hier im Plenum gefunden hat, begrüße ich sehr. Ob die Ehrenrunde im Ausschuss tatsächlich nötig war, Herr Schulz-Hendel - er hört gar nicht zu! -, muss jeder selbst beurteilen. An der weitestgehend fraktionsübergreifenden Meinung zu diesem Antrag hat sich jedenfalls nichts geändert.
Ich muss auch sagen: Die Einlassung zu Beginn, dass die GroKo arrogant ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die Ausschussvorsitzende hat vorhin ja richtiggestellt, wie sich der Sachverhalt tatsächlich dargestellt hat.
Im Übrigen ist hier im Niedersächsischen Landtag seit 2010 gerade beim Thema Radwege immer fraktionsübergreifend gehandelt worden. Ich bedauere ein bisschen, dass das bei dieser Beratung verloren gegangen ist.
Wir alle wollen dazu beitragen, dass Fahrradfahren attraktiver wird, dass mehr Menschen häufiger zum Fahrrad- statt zum Autoschlüssel greifen. Darin sollten wir uns alle einig sein.
Über das Wie hingegen lässt sich bekanntlich streiten. Das hat auch die Plenardebatte im Oktober gezeigt, in der wir ausgiebig über den Fahrradverkehr in Niedersachsen debattiert haben.
Herr Schulz-Hendel, unserem gemeinsamen Ziel, den Fahrradverkehr in Niedersachsen zu stärken, kommen wir meiner Meinung nach mit dem vorliegenden Antrag nicht näher. Die Beratungen im Ausschuss haben das bestätigt. Die vorhandenen finanziellen Mittel für den Ausbau von Radschnellwegen sind ausreichend: 12,35 Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt 2017/18 wurden komplett in den Haushalt 2019 übertragen - noch jeder Euro ist da! - und decken die bisher angemeldeten Projekte umfassend ab. Es macht doch wirklich keinen Sinn, zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen,
bevor die vorhandenen Mittel abgerufen sind. Neue Bedarfe sind auch erst einmal aufzuzeigen - zumal wir in den vergangenen zwei Jahren gesehen haben, wie lange es von der Idee eines Radschnellweges bis zur Anmeldung eines solchen Projektes beim Land braucht. Die kommunalen Abstimmungsprozesse haben deutlich länger gedauert als erwartet.
Der Kollege Heiner Schönecke hat vorhin ja so schön deutlich gemacht, welche Problematiken sich noch ergeben können, auch wenn man sich vor Ort einig ist, etwas gemeinsam zu machen. In der Kurzintervention wurde es auf den Punkt gebracht: Sechs Jahre sind wieder ins Land gegangen. Längst hätte man in Harburg und Umgebung schon Fahrrad fahren können; da hätten sich alle gefreut. Ich kann mich deshalb nur wiederholen: Eine Verstetigung der Ausbauziele, wie von Ihnen gefordert, Herr Schulz-Hendel, ist zwar schön und gut, aber ohne entsprechende Nachfrage wenig sinnvoll.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir können das Geld zielführender investieren. Eine gute ausgebaute Infrastruktur im Radverkehr macht mehr Sinn als nur der Bau von Radschnellwegen. Sorgen wir doch erst einmal dafür, dass die bestehenden und zum Teil maroden Radwege, z. B. an den Landesstraßen, saniert werden!
- Das haben wir gemacht! Der Haushalt ist doch verabschiedet! Ich freue mich, dass wir die dafür vorgesehenen Finanzmittel 2019 verdoppelt haben. Ganze 10 Millionen Euro sind in diesem Jahr dafür im Landesstraßenbauplafond vorgesehen. Zusätzlich kommen weitere 5 Millionen Euro für den Neubau von Radwegen hinzu. Damit holen wir das nach, was in der Vergangenheit ausgeblieben ist - wofür, Herr Schulz-Hendel, auch Ihre Fraktion verantwortlich war; das muss man hier einmal deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mehr und qualitativ bessere Radwege wünschen, zeigen auch die zunehmenden Bürgerinitiativen zum Bau von Bürgerradwegen. Dieses Engagement sollten wir stärker unterstützen. Es ist für mich ein Punkt, bei dem wir als Land einmal genau hinschauen sollten, wie und wo wir uns einbringen können.
Ein zweiter Punkt, den man im Zusammenhang mit dem Radwegebau näher beleuchten sollte, ist für
mich die Frage der Umweltverträglichkeit der eingesetzten Baustoffe. Es gibt immer mehr neue Ideen und Konzepte beim Bau von Radwegen. Nutzt man z. B. alternative Beläge, die wasserdurchlässig sind, könnten kostenintensive, flächenfressende Ausgleichmaßnahmen teilweise entfallen. Solche Potenziale sollten wir nicht einfach ignorieren. Diese gilt es, bei der Planung der Radinfrastruktur zukünftig stärker zu bedenken und einzubeziehen.
Bedeutsam ist auch das Thema Lückenschlüsse. Gerade im ländlichen Raum fehlen häufig durchgehende Radwege, die z. B. die Verkehrssicherheit auf dem Weg in die Schule oder beim Verkehr zwischen zwei voneinander entfernten Ortsteilen deutlich verbessern würden. Diese Lücken - zumeist weniger als 2 km lang - lassen sich deutlich günstiger schließen, und Sie haben einen sofort spürbaren Effekt.
Dem vorliegenden Antrag hingegen - das habe ich versucht, deutlich zu machen - können wir nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in Niedersachsen voran - auch auf Straßen, Schienen und Wasserwegen. Nach jahrzehntelangen Planungen rücken Hannover und der Westen Niedersachsens durch den Lückenschluss der A 30 enger zusammen. Die ewigen Staus in Bad Oeynhausen haben ein Ende. Der Verkehr auf der wichtigen Ost-WestVerbindung quer durch Europa kann ungestörter fließen.
Bereits im Nachtragshaushalt 2018 haben die Koalitionsfraktionen das klare Signal gesetzt, dass der Stillstand im Straßenbau ein Ende hat.
Diesen Kurs setzen wir im Haushalt 2019 fort. Mit der Erhöhung der Mittel im Landesstraßenbauplafond um 30 Millionen Euro auf insgesamt 115 Millionen Euro erreicht die Förderung des Straßenbaus in Niedersachsen einen historischen Höchstwert. Ein wichtiger Bestandteil ist das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten, mit dem wir den langjährigen Wünschen der kommunalen Ebene Rechnung tragen.
Ergänzt werden diese Mittel durch die bereits im Nachtragshaushalt erhöhten Mittel für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Ich begrüße ausdrücklich, dass die für die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen vorgesehenen Finanzmittel 2019 noch einmal verdoppelt werden. Ganze 10 Millionen Euro sind dafür im Landesstraßenbauplafond vorgesehen. Weitere 5 Millionen Euro kommen für den Neubau von Radwegen hinzu.
Ein zentraler Hemmschuh für einen zügigen Infrastrukturausbau sind bislang die Länge von Planfeststellungsverfahren sowie fehlende Planungs
kapazitäten, beispielsweise in Planungs- und Ingenieurbüros. Diesen beiden Herausforderungen widmen sich die Koalitionsfraktionen mit Nachdruck. Wir erhöhen erneut die sogenannten DilauMittel um 12,4 Millionen Euro und tragen dazu bei, dass vermeidbare Verzögerungen in der Bauplanung der Vergangenheit angehören können.
Im kommenden Jahr wollen wir durch einen Impuls für das digitale Bauen dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen und die Chancen der Digitalisierung in der Bauplanung nutzen zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass Planungsverfahren deutlich beschleunigt werden können. Es ist den Menschen in der Fläche kaum vermittelbar, dass ein sieben- bis zehnjähriges Planungsverfahren bei vielen Projekten schon als Erfolg bezeichnet werden muss oder dass sich bei der Friesenbrücke Planungszeiten massiv verlängern, weil das ein technisch veränderter Neubau und keine Wiederherstellung des Originalbauwerks sein soll. Wenn dann noch etwas kreucht und fleucht, das engagierte Umweltschützer und Infrastrukturverhinderer bewegt, sind unnötige Verzögerungen praktisch vorprogrammiert.
Auch auf Landesebene müssen wir schauen, wie wir Planungsverfahren kürzer gestalten können, ohne die notwendige Bürgerbeteiligung auszuhebeln. Bei aktuellen Verkehrsprojekten regt sich der öffentliche Protest ohnehin erst in den letzten Planungsphasen - wenn eigentlich alles schon zu spät ist.
Wichtige Impulse für eine moderne Verkehrspolitik sind auch bei der Umsetzung des Masterplans Digitalisierung zu erwarten. Wir wollen die Beschlüsse zur Verkehrskoordination und zum Baustellenmanagement umsetzen. Wir wollen die Verkehrstelematik stärker nutzen und mit einer intelligenten Verkehrssteuerung innerorts für geringere Verkehrsemissionen sorgen. Mit dem Start des Testfelds Autonomes Fahren im Großraum Braunschweig starten wir die automobile Zukunft Niedersachsen. Es kommt darauf an, dass wir als weltweit führender Automobilstandort innovativ bleiben.
Neben dem autonomen Fahren schreiten wir in der Wasserstoffnutzung und beim Ausbau der Elektromobilität voran. Wir machen deutlich, dass Niedersachsen für eine Batteriezellproduktion über ideale Standorte verfügt. Das Pendlerland Niedersachsen braucht moderne Verkehrswege; dafür
setzen wir uns ein - auch und insbesondere im Landeshaushalt 2019.