Protocol of the Session on April 18, 2018

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Vielen Dank, Herr Kollege Lechner. - Zum gleichen Thema von der Fraktion der FDP Herr Kollege JanChristoph Oetjen. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der CDU! Lieber Sebastian Lechner, ganz herzlichen Dank für diese Aktuelle Stunde! Die hätte ja an dieser Stelle von uns kommen können. Insofern bietet das die Gelegenheit, noch einmal das Thema Sonntagsflohmärkte hier aufzugreifen.

Ich erinnere erstens daran, dass wir als Freie Demokraten schon nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg einen Gesetzentwurf in dieses Haus eingebracht haben, mit dem wir auch die Zulassung gewerblich organisierte Flohmärkte regeln wollten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass es dem Flohmarktbesucher piepegal ist, ob der Flohmarkt von einer Privatperson oder von einem Gewerbebetrieb organisiert wurde.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir uns angucken, was alles notwendig ist, um solch einen Flohmarkt genehmigt zu bekommen, und was an organisatorischer Vorbereitung dazugehört, dann kann ich verstehen, dass Privatpersonen sogar davor zurückschrecken, so etwas zu machen, weil das nämlich eine Heidenarbeit ist. Insofern brauchen wir auch, damit es mit den Flohmärkten gut klappt, die gewerblichen Veranstalter, die mit ihrer Organisation diese Flohmärkte tatsächlich auf den Weg bringen. Insofern freue ich mich, dass hier bei den Kollegen von der CDU und von der SPD ein Umdenken stattgefunden hat.

(Präsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Denn in der ersten Beratung zu unserem Gesetzentwurf hat sich das noch ein bisschen anders angehört. Aber ich glaube, dass diese Botschaft „Wir wollen auch gewerbliche Veranstalter zulassen“ erst einmal sehr wichtig ist.

Zweitens: Wie ist das eigentlich mit den wirtschaftlichen Interessen, die im Vordergrund stehen? - Das ist ja das, was das Oberverwaltungsgericht kritisiert hat. Ich glaube, dass es ein richtiger Weg sein kann, Neuware auszuschließen, aber trotzdem gewerbliche Anbieter auf dem Flohmarkt auch zuzulassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was sind eigentlich gewerbliche Anbieter auf Flohmärkten? - Das sind in der Regel Einzelunternehmer, die Schallplatten, Bücher oder Trödel und Tand verkaufen, der bei Wohnungsauflösungen angefallen ist. Sie verkaufen zum Teil auch alte Möbel. Stellen Sie sich jetzt einmal einen Flohmarkt vor, auf dem all das nicht mehr ist, auf dem man keine Schallplatten oder nur noch ganz wenige kaufen kann, auf dem man keine Bücher kaufen kann, auf dem man sich nicht alte Möbel angucken kann und ein bisschen gucken kann, was da vielleicht Spannendes zu finden ist! - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört zum Flair eines Flohmarkts dazu! Deswegen brauchen wir auch einen Anteil gewerbliche Anbieter auf dem Flohmarkt.

(Beifall bei der FDP)

Aber der Flohmarkt hat ja auch noch andere Funktionen: eine soziale Funktion und eine ökologische Funktion - ökologisch deswegen - an dieser Stelle müssten sich die Kollegen von den Grünen eigentlich freuen -, dass wir von der Wegwerfgesellschaft wegkommen und Dinge wiederbenutzen. Ich selber habe zwei kleine Kinder. Wenn man sieht, wie schnell die aus den Sachen herauswachsen, wie schnell Spielzeuge auf einmal nicht mehr aktuell, aber noch voll gebrauchsfähig sind, dann ist es richtig gut, sie auf dem Flohmarkt zu verkaufen, weil so nicht alles zweimal oder dreimal produziert werden muss und die Dinge nicht in der Mülltonne landen müssen. Insofern ist das sehr, sehr wichtig.

Die Kinder, die auf dem Flohmarkt sitzen und ihre eigenen Spielsachen verkaufen, lernen dabei auch den Umgang mit Geld. Wenn sie hinterher das Geld, das sie einnehmen, wieder dafür einsetzen, um neue Dinge von den Einnahmen zu erwerben, die sie durch den Verkauf ihrer Spielsachen erzielt haben, dann ist das einfach toll, meine Damen und Herren! Ich glaube, wenn wir das nicht hätten, dann müsste man es erfinden. Insofern ist es gut, dass es weiter Sonntagsflohmärkte in Niedersachsen geben soll, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Abschließend noch einen sehr herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen Flohmarktbetreiberinnen und -betreibern. Wir haben ja in der Vorbereitung der Anhörung, die wir in der letzten Woche im Innenausschuss durchgeführt haben, mit verschiedenen Organisationen gesprochen. Die haben mit den Gewerkschaften darüber geredet, wie ist es eigentlich mit dem Arbeitnehmerschutz am Wochenende ist. Die haben mit dem Einzelhandel

darüber geredet, wie man es organisieren kann, dass der Flohmarkt nicht in Konkurrenz mit dem stationären Einzelhandel tritt. Die haben mit den Kirchen darüber geredet, wie trotzdem der Sonntagsschutz gewährleistet bleiben kann. Die haben auch darüber gesprochen, welche Frequenz man organisieren kann. Das hat der Kollege Lechner schon angesprochen. Insofern ist es auch ein Stück weit ein Erfolg der Flohmarktbetreiber, dass sie deutlich machen konnten, dass der sonntägliche Flohmarkt nicht nur eine Verkaufsveranstaltung, sondern ein Kulturgut ist, das es zu erhalten lohnt.

In diesem Sinne lassen Sie uns alle nächsten Sonntag auf den Flohmarkt gehen!

(Beifall bei der FDP und Zustimmung von Dirk Toepffer [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Für die SPDFraktion hat nun Herr Kollege Lynack das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Auch wir wollen daran festhalten, dass künftig Flohmärkte mit überwiegend nicht gewerblichen Anbieterinnen und Anbietern an Sonntagen stattfinden können. Das, was wir allerdings nicht wollen, sind unter dem Deckmantel des Flohmarktes getarnte gewerbliche Verkaufsschauen.

Eigentlich, lieber Kollege Jan-Christoph Oetjen, hat Ihr Gesetzentwurf, den Sie im Dezember des letztes Jahres dazu vorgelegt haben - Sie haben das erwähnt -, noch vorgesehen, dass Verkaufsschauen auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden können. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, dass Sie hier heute zum Ausdruck gebracht haben, dass es auch Ihnen insbesondere darum geht, das Flair des Flohmarktes zu erhalten, dass er von gewerblichen Anbieterinnen und Anbietern organisiert werden kann, aber dort nicht überwiegend Neuware verkauft werden darf. Wie auch schon im Innenausschuss sind wir uns darüber einig, dass es zum Flair dazugehört, dass es Trödel gibt, dass Leute mit antiquarischen Schallplatten, Büchern, antiken Möbeln auf den Flohmärkten anwesend sind und so zum Flair beitragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Sonn- und Feiertage gilt, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden müssen. Eine Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen darf es nicht geben. Da sind wir uns mit den Gewerkschaften und Kirchen weitgehend einig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Die Veranstaltung von Floh- und Trödelmärkten an Sonntagen ist ein völlig anderes Paar Schuhe. Hier geht es nämlich nicht nur um den reinen Konsum bzw. den kommerziellen Ertrag. Nicht nur, aber gerade auch in Dorf- und Stadtteilkulturen, in kirchlichen Gemeinden, Kitas, Schulen und Soziokulturellen Zentren sind solche Märkte an Sonntagen Teil unseres gesellschaftlichen und auch unseres kulturellen Lebens, eine wahre Tauschbörse für allerlei gut erhaltene Dinge des täglichen Lebens, die längst noch nicht ausgedient haben. Für viele Familien - meine Vorredner haben darauf hingewiesen - ist das ein reines Event. Ich bin JanChristoph Oetjen sehr dankbar dafür, dass er auch noch einmal die Zahlen dazu geliefert hat, wie oft wir Niedersachsen und wir Deutschen uns auf Flohmärkten aufhalten.

Der Grund, weshalb wir uns erneut mit diesem Thema befassen, ist natürlich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, wonach eben genau der kommerzielle Zweck ausgeschlossen werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich klar sagen: Die bestehenden Regelungen, die wir bisher haben, sind im Grunde genommen eigentlich richtig und sollten auch beibehalten werden. Geregelt werden muss allerdings, dass auf Flohmärkten an Sonn- und Feiertagen nur überwiegend nicht gewerbetreibende Menschen ihre Waren anbieten.

Niemand möchte Flohmärkte verbieten, bei denen es beispielsweise um wohltätige Zwecke, ehrenamtliches Engagement oder den Verkauf von privaten Dingen geht. Was dagegen nicht angeht, ist die Öffnung des Sonntags für Märkte, die einen kommerziellen Charakter haben.

(Beifall bei der SPD)

Eine solche Aushöhlung des verkaufsoffenen Sonntages wird es mit uns nicht geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für die Trennlinie zwischen den verschiedenen Veranstaltungsformen werden wir einen klaren Vorschlag unterbreiten. Der Kollege Lechner hat das ja vorhin schon fast wie in

einer Regierungserklärung ausgeführt. Das hat sich ja richtig gut angehört.

Fest steht aber, dass wir die Trennlinie so festlegen werden, dass die Sonntagsflohmärkte ganz klar von kommerziellen Verkaufsveranstaltungen abgegrenzt sind.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Der nächste Redner ist Herr Henze von der AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Traditionell ist der Sonntag der Tag der Familie. Manche gehen in die Kirche, manche unternehmen eine Radtour, andere wiederum besuchen einen Flohmarkt. Der Sonntag oder ein Feiertag ist oft der einzige Tag, an dem so etwas möglich ist.

Für viele Rentner und sozial Schwache ist ein solcher Flohmarkt oft die einzige Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen. Das hilft diesen Menschen, über die Runden zu kommen, und sorgt zudem dafür, dass Angebot und Nachfrage zusammenfinden.

Minister Hilbers fiel in der Vergangenheit als Reaktion auf die Petition nur ein, kommerzielle Flohmärkte restriktiv zu behandeln, die Zulassung oder Nichtzulassung dann aber den Kommunen zu überlassen, selbstverständlich ohne eine notwendige gesetzliche Klarstellung im Niedersächsischen Feiertagsgesetz voranzutreiben. Das ist ein Wegducken vor der Verantwortung und erzeugt Verwirrung in den Kommunen. Das haben wir ja gesehen.

Darüber, was als gewerblicher Floh- oder Trödelmarkt anzusehen ist und was nicht, lässt sich trefflich streiten, zumal die Gewerbeordnung den Begriff „Flohmarkt“ gar nicht kennt und alle bisherigen Genehmigungen für einen Jahrmarkt erfolgt sind. Wendet man die Gewerbeordnung strikt an, müsste der Anteil der gewerblichen Händler sogar überwiegen.

Momentan ist der Rahmen so weit eingeschränkt, dass am Ende gar keine Flohmärkte mehr stattfinden können. Dies ist kontraproduktiv und volkswirtschaftlich schädlich. Wir sollten als Politiker nicht noch mehr in das Leben der Bürger eingreifen. Der Bürger selbst hat sich in seiner OnlinePetition eindeutig für diese Sonntagsflohmärkte

positioniert. Wir sollten diesem Wunsch Rechnung tragen und eine neue gesetzliche Grundlage schaffen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Herr Kollege Christian Meyer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemütlich mit Freunden oder mit der Familie über den Flohmarkt zu schlendern, alte Schätze neu zu entdecken und mit den Anbietern zu feilschen, ist für viele Hunderttausende Niedersächsinnen und Niedersachsen Tradition am Sonntag. 22 500 von ihnen haben jetzt diese Online-Petition zum Erhalt der Floh- und Trödelmärkte unterschrieben.

Lieber Kollege Oetjen, Sie haben natürlich recht. Gerade wir Grünen schätzen dieses Kulturgut Floh- und Trödelmarkt nicht nur zur Freizeitgestaltung, weil es eine Wertschätzung von Produkten gibt, die andere nicht mehr brauchen, weil es Ressourcen schont, dem Recycling-Gedanken nutzt und weil es aus Umweltsicht gut ist, wenn alte Gegenstände wiederverwertet und von anderen genutzt werden. Gerade wenn ich an Kinderspielzeug denke, ist es ein ganz wichtiges Kulturgut, dass wir solche Floh- und Trödelmärkte haben. Als Kind verkauft man das alte Spielzeug und kann sich dann mit dem selbst erworbenen Geld etwas Neues kaufen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es nutzt auch der Wertschätzung für alte Waren, alte Bücher und die alten Langspielplatten, die es sonst kaum noch in modernen Geschäften gibt.

Aber das Oberverwaltungsgericht hat ja nun festgestellt, dass gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig sind. Es hat also die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund gestellt und damit abgegrenzt, was ein zulässiger und ein nicht zulässiger Flohmarkt ist.

Ich bin sehr gespannt. Ich finde es sehr interessant, dass die CDU, statt einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorzulegen oder einen Erlass der Landesregierung zu fordern, diese Aktuelle Stunde beantragt hat nach dem Motto „Jetzt ist alles gerettet“.

(Unruhe)

So, wie ich das Gerichtsurteil zur Unterscheidung zwischen Neu- und Altwaren lese, hebt es auf das wirtschaftliche Interesse von jemandem ab, der ganz viele alte Waren zu kommerziellen Zwecken verkauft. Dann wäre das Verkaufsverbot an Feiertagen besonders gegeben.