So, wie ich das Gerichtsurteil zur Unterscheidung zwischen Neu- und Altwaren lese, hebt es auf das wirtschaftliche Interesse von jemandem ab, der ganz viele alte Waren zu kommerziellen Zwecken verkauft. Dann wäre das Verkaufsverbot an Feiertagen besonders gegeben.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Meyer! Sie haben zwar eine sehr durchsetzungsstarke Stimme, aber es ist wirklich schwierig, der Debatte zu folgen. - Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen im Plenarsaal um etwas mehr Ruhe. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Plenarsaal zu verlassen. - Das gilt auch für die Beratungen an der Regierungsbank, Herr Kollege Becker. - Vielen Dank.
Wir sind ja schon gespannt, was der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Althusmann sagt, wie das jetzt geregelt werden soll. Eine Aktuelle Stunde zu machen, statt ein Gesetz zu verändern oder einen Erlass zu präzisieren, ist nicht nur schlechte Politik, sondern gar keine Politik.
Die FDP hat wenigstens einen konkreten Vorschlag vorgelegt, den wir im Ausschuss beraten haben. Klar ist aber auch, dass es so nicht geht. Das alleinige Abstellen auf Gewerblichkeit ist nicht möglich. Sonst könnte IKEA am Sonntag die Möbel vor die Tür stellen und sagen „Das ist ein Flohmarkt“ und seine Sachen verkaufen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass so etwas nicht möglich ist. Wir können großen kommerziellen Anbietern nicht über den Umweg des Flohmarkts ermöglichen, das Sonntagsverkaufsverbot zu umgehen.
Deshalb wird es spannend sein, wie das ausgelegt wird. Die Kommunen sind natürlich jetzt hilflos. Sie haben viele Flohmärkte an Sonntagen abgesagt. Deshalb ist es nicht so einfach, jetzt das Urteil des Oberlandesgerichts auszulegen und dadurch der Rechtsunsicherheit zu begegnen. Deshalb bin ich ganz gespannt, was die Landesregierung jetzt
vorträgt, wann wir einen Erlass oder eine Gesetzesänderung im Ausschuss behandeln und wie das konkret aussieht. Man muss feststellen: Die CDU hat hier jetzt viel heiße Luft verbreitet „Die Flohmärkte sind gerettet“, aber in der Realität ist das noch nicht so.
Wir werden auch über den Unterschied reden müssen: Wann ist eine Neuware eigentlich eine Neuware? Wie alt darf sie denn sein? Was ist denn ein „kleiner Teil“ gewerblicher Anbieter gegenüber einem großen Teil? - Dabei geht es um sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Deshalb wird es sicher einer gründlichen Beratung in den Ausschüssen bedürfen, um das zu regeln, was wir alle wollen - da haben wir hier im Parlament eine große Gemeinsamkeit -, nämlich dass Sonntagsflohmärkte als Familienereignis erhalten werden.
Aber ich hoffe, dass das, was die CDU hier versprochen hat, kein Schnellschuss ist, sondern am Ende auch einer rechtlichen Auseinandersetzung standhält. Es wird noch einer weiteren Debatte bedürfen, wenn die Kommunen interpretieren müssen: Was ist Neuware? Was ist Altware? Was ist überwiegend? Was ist nicht mehr überwiegend?
Wir Grüne wollen uns sehr stark dafür einsetzen, möglichst schnell im Sinne der Kommunen, aber auch der vielen Niedersächsinnen und Niedersachsen einen Floh- und Trödelmarkt als Kulturgut mit überwiegend gebrauchter Ware, mit Wertschätzen und Schnuppern zu regeln, der eben kein Einkaufserlebnis großer Unternehmen ist, die das Sonn- und Feiertagsverkaufsverbot nur umgehen wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Flohmärkte sind schon seit vielen, vielen Jahren Teil des Wochenendunterhaltungsprogramms für Familien und für viele Menschen in unserem Land. Dort werden gebrauchte Spielwaren, Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Antiquitäten ver- und gekauft. Ein Beispiel für ein solches Familienerlebnis findet man, wie Sie wissen, auch in unmittelbarer Nähe des Landtags
Gegenstand dieser Aktuellen Stunde sind allerdings die Flohmärkte, die am Sonntag veranstaltet werden. Der Landtag hat sich bereits am 8. Dezember 2017 anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der FDP mit dieser Frage beschäftigt. Dabei bestand nach meinem Empfinden weitgehend Einigkeit darüber, dass die dort vorgeschlagene Freigabe für alle gewerblichen und nicht gewerblichen Flohmärkte zu weitgehend sei.
Hintergrund der aktuellen Diskussion ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom April letzten Jahres, in dem inhaltlich lediglich - darauf will ich noch einmal hinweisen - auf die Grundsätze des Urteils aus dem Jahre 1992 Bezug genommen wurde. Trotz dieses Urteils können nach wie vor unter den gleichen Kriterien auch gewerbliche Flohmärkte stattfinden.
Bei der Prüfung, ob ein besonderer Anlass im Einzelfall die Zulassung einer Ausnahme rechtfertigt, haben die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Ein solcher Anlass kann sich daraus ergeben, dass ein nicht alltägliches Ereignis stattfindet. Bei einem städtischen Fest kann beispielsweise ein Flohmarkt genehmigt werden, der dieses Fest bereichern soll. Zum anderen kann die Veranstaltung selbst den besonderen Anlass bilden, sei es wegen ihres überregionalen Zuschnitts, ihrer Tradition oder der Bedeutung der angebotenen Sachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Jahrzehnten hat sich der Landtag mit der Frage der feiertagsrechtlichen Zulassung von Flohmärkten auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt. Meist geschah dies im Rahmen von Landtagseingaben. Die bei der Behandlung im Landtag verfolgte Linie entsprach der eben dargestellten Praxis. Deren Weiterführung würde eine gesetzliche Änderung nicht erfordern.
Ich bleibe daher dabei: Nach meinem Dafürhalten ist eine gesetzliche Änderung nicht nötig. Wenn jedoch mehrheitlich der politische Wille besteht, gewerblich organisierte Flohmärkte mit einem weit überwiegenden Anteil von privaten Anbieterinnen und Anbietern leichter, also über eine Einzelfallprüfung hinaus, zuzulassen, ist das verfassungsrechtlich zulässig. Eine Erweiterung der Zulassungsmöglichkeiten wäre durch eine Ergänzung des Feiertagsgesetzes möglich. Voraussetzung sollten - ich hoffe, darüber sind wir uns einig - aber
auch der weitgehende Ausschluss des Verkaufs von Neuwagen und, wie bisher, ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Monat zwischen den einzelnen Veranstaltungen sein. Eine solche Klarstellung würde einerseits den gelegentlichen privaten Verkäuferinnen und Verkäufern, andererseits aber auch den privaten Flohmarktbesucherinnen und -besuchern Raum für ihr Freizeiterlebnis geben.
Mein Haus wird das weitere parlamentarische Verfahren zum Thema Sonntagsflohmärkte gerne fachlich und konstruktiv begleiten.
Vielen Dank, Herr Minister Pistorius. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit ist der erste Teil der Aktuellen Stunde beendet.
Wir fahren fort in der Beratung der Tagesordnungspunkte 3 und 4, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/656
Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Kita-Fachkräftemangel bekämpfen - Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung für angehende Sozialpädagogische Assistenten und Erzieher - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/638
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Wulf. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Jahr 2007 hat eine CDU-geführte Landesregierung das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt. Nicht ohne Stolz können wir rückblickend sagen: Das war ein
Mit dieser Gesetzesnovelle zum beitragsfreien Kindergarten geht eines der bedeutendsten familien- und bildungspolitischen Projekte der letzten zehn Jahre auf die Zielgerade. Damit ist klar: Bildung und Familie stehen nicht nur im Mittelpunkt dieser Landesregierung - Bildung und Familien stehen ganz klar im Mittelpunkt der Christlich Demokratischen Union!
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir zwei Dinge. Zum einen verankern wir - als Konsequenz aus der Schulgesetznovelle - die Sprachförderung im Kindergarten und stellen auch die Mittel dafür zur Verfügung. Zum anderen leiten wir den notwendigen Gesetzgebungsprozess ein, damit der Kindergartenbesuch zum 1. August 2018 beitragsfrei wird.
Das zeigt: Wir meinen es ernst. Wir meinen es ernst mit der frühkindlichen Bildung; denn sie fängt im Kindergarten an und muss für alle zugänglich sein. Wir meinen es ernst mit der Förderung von Familien; denn sie profitieren am meisten von dieser Maßnahme. Und vor allen Dingen meinen wir es ernst mit der Entlastung der Mittelschicht; denn sie ist von den Gebühren im Kindergarten besonders betroffen.
Die Beitragsfreiheit im Kindergarten ist kein einfaches Unterfangen. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst. Die CDU-Fraktion hat daher von Anfang an deutlich gemacht, dass wir einen fairen Ausgleich mit den Kommunen suchen. Die Regierung ist in ihren Verhandlungen bereits weit über die ursprünglich geplante Kompensation der ausfallenden Beiträge hinausgegangen und auf den ausdrücklichen Wunsch der Verhandlungspartner eingegangen, die Finanzhilfe für die Kindergärten anzupassen. Sie hat damit in kürzester Zeit eine gute und solide Basis geschaffen, um nicht nur die ausfallenden Beiträge zu kompensieren, sondern um die Beitragsfreiheit auch dauerhaft abzusichern. Damit ist sie auf dem Weg zu einem fairen Ausgleich für die Kommunen, und der ist in dieser Sache besonders wichtig.
Was ist im Gesetz geplant? - Ab dem kommenden Kindergartenjahr übernimmt das Land Personalkosten in Höhe von 55 % - statt bisher 20 %. In
den drei Folgejahren wächst dieser Zuschuss auf 58 % an. Darüber hinaus erhalten die Kommunen Bundesmittel für Investitionen und Qualitätssteigerung; das hat der Herr Kultusminister bereits zugesagt. Das zeigt: Die Qualitätsverbesserung spielt natürlich auch weiterhin eine zentrale Rolle. Aber das ist doch auch klar! Das können wir doch jetzt nicht aussetzen.
Nun gibt es einerseits Kommunen, die mit diesem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden sind. Sie sagen, sie haben dadurch deutlich höhere Einnahmen. Das zeigt, dass dieser Weg an sich richtig ist. Andererseits gibt es Kommunen, die uns versichern, dass ihre Elternbeiträge bisher so hoch waren, dass die derzeitig geplante Regelung Löcher in ihre Haushalte reißt.
Sie können mir glauben: Das nehmen wir sehr ernst! Wir haben das Gesetzgebungsverfahren in dem Wissen eröffnet, dass genau diese Fragen in den kommenden Wochen geklärt werden. Wir machen uns jetzt auf den Weg, um den Anhörungszeitraum zu bekommen, den ein so gewichtiges und großes Projekt braucht und auch verdient.
Für uns ist wichtig: Familie findet vor Ort statt - in den eigenen vier Wänden, in der Kita, in der Schule, im lokalen Sportverein, in der Gemeinde; kurzum: in der Gemeinschaft, kurzum: in der Kommune. Und damit ist doch klar, dass wir die Kommunen nicht allein lassen. Die CDU-Fraktion besteht genau deshalb auf einer Lösung für die Kommunen, und zwar auf einen Härtefallfonds. Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar, dass sein Haus bereits einen Vorschlag skizziert hat, wie ein solcher Härtefallfonds aussehen kann.
Aber bei allen Herausforderungen - und ich bin mir sicher, dass wir diese Herausforderungen zu guten Lösungen führen werden - müssen wir uns klarmachen: Für wen machen wir denn diese Politik? Warum werden denn die Kitas beitragsfrei? Wer ist der Adressat unserer Politik? - Für die CDU kann ich das ganz deutlich sagen: Wir wollen die gesellschaftliche Mitte in diesem Land stärken. Und das sind die Familien, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Kindergartengebühren treffen in der Regel nicht die ganz Reichen; denn denen machen die Gebühren doch nichts aus. Sie treffen in der Regel auch nicht die ganz Armen; denn dort liegt meistens eine vollständige Befreiung vor. Nein, sie
treffen die Familien mit mittleren Einkommen, diejenigen, die hart arbeiten, aber den Familienurlaub in Spanien in Raten abbezahlen, sie treffen junge Menschen Anfang bis Mitte 30, deren Einkommen noch wesentlich geringer ist, als es im Verlauf des weiteren Lebens sein wird.
Betroffen sind diejenigen, die Rentenbescheide bekommen, die alles andere als Sicherheit vermitteln. Es sind diejenigen, die sich fragen, ob sie sich für ihr Leben mit Kindern das Eigenheim oder auch nur die ausreichend große Wohnung leisten können. Es sind diejenigen, die sich fragen, ob ihr Einkommen für das zweite oder das dritte Wunschkind überhaupt ausreicht. - Der beitragsfreie Kindergarten entlastet die Mitte der Gesellschaft, und das ist immer ein Anliegen der Christlich Demokratischen Union gewesen.