Landeszentrale für politische Bildung, die alle vier Fraktionen hier gemeinsam beschlossen haben. Man hätte also die Möglichkeit, im Rahmen der Schule den ersten Wahlgang argumentativ zu begleiten und die jungen Menschen noch stärker zur Demokratie hinzuführen. Wir meinen, das ist ein wichtiger Punkt.
Meine Damen und Herren, es gibt einen Briefwechsel zwischen dem Bündnis Wahlalter 16 und dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Thümler.
Herr Thümler hat einen Brief von dem Bündnis erhalten und hat ihn mit einem offenen Brief beantwortet. Zunächst einmal begrüße ich es ausdrücklich, Herr Thümler, dass in Ihrem Brief wie auch im Beitrag des Kollegen Meyer deutlich geworden ist, dass die Diskussion zum Thema Wahlaltersenkung in der CDU nicht abgeschlossen ist und offensichtlich auch in Ihren Reihen mit großer Ernsthaftigkeit argumentativ geführt wird.
In Ihrem Briefwechsel gehen Sie u. a. auf das Argument der Parteimitgliedschaft ein. Innerhalb der CDU ist die Parteimitgliedschaft schon ab 16 möglich, in anderen Parteien noch früher. In der Tat ist es ein gewisser Widerspruch, wenn wir einerseits davon ausgehen, dass Jugendliche ab 16 oder sogar früher in der Lage sind, einer Partei beizutreten und sich zu engagieren. Sie dürfen Parteiämter annehmen, sie dürfen an parteiinternen Wahlen teilnehmen und können damit die Politik und die Demokratie in diesem Lande deutlich beeinflussen. Dazu, sagen Sie, sind sie reif, aber um andererseits am eigentlichen Wahlakt teilzunehmen, sind sie noch nicht reif. Das ist ein Widerspruch. Auch insofern bitte ich die CDU, ihre Haltung zum Wahlalter auch unter diesem Aspekt noch einmal zu überprüfen.
Es sind verschiedene Studien angesprochen worden. In der Tat neigt - soweit ich das überblicken kann - die Mehrzahl der veröffentlichten Jugendstudien dazu zu sagen: Ja, Jugendliche sind ab 16 Jahren reif für die Wahlmündigkeit.
es drängendere Fragen wie Krieg, Flüchtlingssituation, Umweltzerstörung, Klimawandel oder soziale Verwerfungen. All das sind zunächst einmal wichtigere Fragen. Aber das heißt ja nicht, wenn man von der Wahlmündigkeit ausgeht, dass man deshalb zur Beteiligung an demokratischen Wahlen vorenthalten sollte. Wir meinen, es ist Zeit für die Senkung auf 16 Jahre.
Ein letzter Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im September dieses Jahres sind Kommunalwahlen. Wir alle in diesem Hause wissen, dass das aktive Kommunalwahlalter bei 16 Jahren liegt. Ich kenne keine Partei und keine Kollegin und keinen Kollegen, von der oder dem das infrage gestellt wird und es wieder auf 18 anheben möchte.
Aber wenn wir alle uns hier immer wieder einig sind und die Bedeutung der Kommunalpolitik und die große Bedeutung der Arbeit der Politikerinnen und Politiker in den Kommunen betonen, ist es dann nicht widersinnig zu sagen: „Na ja, bei dieser so bedeutsamen, in der Tat ersten und am nächsten an den Bürgern liegenden demokratischen Instanz dürfen Leute ab 16 mitwählen, aber auf der Landes- und Bundesebene ist das nicht der Fall.“? Das ist in Wahrheit doch nicht in sich logisch zu erklären.
Kommunalwahlen sind ja nicht etwa ein Anhängsel der Demokratie, gleichsam etwas unwichtigere Wahlen, in deren Fall es nicht schadet, wenn auch schon 16- und 17-Jährige wahlberechtigt sind. Nein! Kommunen sind doch die Keimzelle der Demokratie! Wenn wir uns dort im Hinblick auf das Wahlalter 16 einig sind, dann kann ich nicht nachvollziehen, warum wir uns bei Landtagswahlen nicht auf 16 Jahre einigen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Beratungen im Rechtsausschuss genauso konstruktiv weitergeführt werden wie hier in dieser Aktuellen Stunde; so ist das im Rechtsausschuss zu erwarten. Vielleicht gelingt es uns nach der Anhörung noch, zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen.
Vielen Dank, Herr Limburg. - Aus den Fraktionen liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich jetzt der Landesregierung das Wort erteile. Herr Minister Pistorius, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Absenkung des Wahlalters von 18 Jahren auf 16 Jahre führen wir hier keine neue Diskussion. Dementsprechend gibt es auch einen Gesetzentwurf der die Regierung tragenden Fraktionen von SPD und Grünen, der aktuell beraten wird. Wir alle - das ist in der Debatte schon deutlich geworden - kennen die Vorteile, die sich aus einer solchen Reform ergeben und ergeben können. Niemand bestreitet sie wirklich.
Junge Menschen bekommen eine stärkere Stimme. Sie bekommen eine Stimme. Sie bekommen mehr direkten Einfluss auf politische Verhältnisse. Das ist ein wichtiger Beitrag. Auch ich stimme Herrn Dr. Birkner ausdrücklich zu: Es geht nicht darum, das Wahlalter abzusenken, um politische Bildung und politisches Interesse zu fördern, sondern es geht darum, das als Ausdruck einer sich deutlich abzeichnenden Entwicklung zu kennzeichnen, nämlich der, dass sich die Menschen in den zurückliegenden 50 Jahren verändert haben.
Ich habe es mal nachgeschlagen: Die Frage der Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 hat seinerzeit nicht mindere, sondern noch heftigere Diskussionen ausgelöst. Es waren schlimmste Befürchtungen für den Bestand der Demokratie formuliert worden, wenn sich so junge und unreife Menschen an Wahlen beteiligen könnten. Ich glaube, über diesen Punkt sind wir hinaus.
Dass 16-Jährige heute einen anderen Bildungs- und Reifestand haben als vielleicht vor 40 oder 50 Jahren, auch darüber, glaube ich, muss man nicht lange diskutieren.
- Auch das Volljährigkeitsalter ist ja irgendwann herabgesetzt worden, wenn Sie das bitte einmal zur Kenntnis nehmen wollen.
Eine Regelung, wie sie auch der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, hat also erhebliche Vorteile. Wir wissen, dass wir damit den Beteiligungswunsch und das Beteiligungsbedürfnis der jungen Menschen aufgreifen. Deswegen ist es auch ein Spiegelbild der Entwicklung, die wir seit vielen Jahren auf der kommunalen Ebene haben. Wir wissen seit
über 20 Jahren - so lange gibt es das kommunale Wahlrecht für junge Menschen ab 16 -, dass sich diese Regelung bewährt hat, und zwar ohne Abstriche. Niemand würde auf die Idee kommen, das Rad an dieser Stelle zurückzudrehen.
Deswegen ist es richtig, diesen Weg weiterhin zu verfolgen. Es ist ein Schritt zu mehr Beteiligung, zu mehr direkter politischer Beteiligung und damit auch zu mehr Verantwortung für 16-Jährige, wenn wir diesen Schritt gehen.
Sie haben eben die Absenkung des Wahlalters von 21 Jahren auf 18 Jahre erwähnt. Das war 1974. Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern; denn es betraf mich damals vom Alter her. Sie haben dabei eines vergessen zu erwähnen: Es wurde nicht nur das Wahlalter abgesenkt, sondern auch das Alter für die Erlangung der Volljährigkeit wurde abgesenkt.
Ohne dass ich eine Zuständigkeit für die Frage der Volljährigkeit hätte, sage ich Ihnen: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine solche Debatte einsetzen wird, gerade weil sich die Generation verändert hat.
Ob man das am Ende befürwortet oder nicht - ich würde so etwas ungern für mich ad hoc auf eine Zwischenfrage im Parlament abschließend beurteilen. Ich neige dazu, mir erst eine Faktengrundlage zu verschaffen, bevor ich mir eine Meinung bilde.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Volle Rechtsfähigkeit mit 16: Vertreten Sie das wirklich?)
- Das habe ich doch gar nicht gemacht, Herr Nacke. Ich habe es Ihnen in diesem Hause schon mehrmals gesagt: Manchmal hilft Zuhören bei der Erkenntnisgewinnung. Aber wenn Sie daran kein Interesse haben, kann ich Ihnen leider auch nicht helfen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Sie haben gerade in Aussicht gestellt, dass das denkbar wäre!)
- Nein, ich habe gesagt - - - Herr Nacke, lassen Sie diese hilflosen Versuche der Legendenbildung einfach sein!
Ich habe erklärt, dass eine solche Diskussion irgendwann einsetzen wird. Das kann ich mir vorstellen. Und wie wir - - -
Zurück zur Sache! Lassen Sie mich als zuständiger Minister für Wahlen noch einen Hinweis geben. Wenn wir die Absenkung des Wahlalters auf 16 gemeinsam wollen - worauf ich hoffe -, dann sollten wir uns damit etwas beeilen, jedenfalls dann, wenn sie für die nächste Landtagswahl noch Wirkung erzielen soll. Wir müssen uns dann unter Umständen mit Auswirkungen auf die Wahlkreiseinteilung beschäftigen, und wir müssen berücksichtigen, dass die Delegiertenversammlungen anstehen.