Was ist denn tatsächlich passiert? - Rot-Grün hat hier ein Landesvergabegesetz eingereicht, das nicht gegen die Verfassung verstoßen hat, Herr Ministerpräsident - damals noch nicht -, sondern nur gegen das Europarecht. Da haben Sie eine Klatsche gekriegt.
Dann haben Sie auf unsere Anfragen danach nicht das Europarecht gebrochen, sondern die Verfassung. Sie wollten sich schlicht und ergreifend hinausmogeln und nicht richtig antworten. Sie mussten zugeben, dass Sie eine falsche Rechtsauffassung über die Niedersächsische Verfassung hatten, als wir konkret nachgefragt hatten, was bei der Anwendung Ihres Gesetzes passiert ist, wenn Sie selber zuständig waren. Am Ende haben wir herausbekommen: Sie, Herr Ministerpräsident, haben sich bei Ihren Reisen gar nicht an Ihr eigenes Gesetz gehalten. Und Herr Schminke zieht hier solch eine Show ab! Das ist nicht ehrlich. Das ist unehrlich und gehört nicht hierher.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Gerd Ludwig Will [SPD]: Können Sie zur Sache zurückkommen? Inhaltlich haben Sie bisher noch gar nichts ge- sagt!)
und was es von Ihrem Gesetz hält. Das Handwerk sagt: Tariftreue - wie sie auch in unserem Gesetzentwurf steht - ist wichtig. Aber mit den bürokratischen Hürden, die Sie aufgebaut haben, die den Handwerksmeister von der Arbeit abhalten und die deshalb bei ihm nicht die Bereitschaft auslösen, bei der Kommune ein Angebot abzugeben, ist es Handwerksverhinderungsgesetz und kein Landesvergabegesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lesen Sie doch einmal, was in der Anhörung zu Ihrem ersten Gesetz gesagt worden ist: Der Mittelstand wird aus öffentlichen Vergaben verdrängt. Das Gesetz führt zu mehr Korruptionsanfälligkeit und Missbrauch. Auf kommunaler Ebene weiß keiner mehr, wie man eine rechtskonforme Vergabe durchführen kann.
Es gibt jetzt einen Entwurf der Landesregierung, der nur das Gröbste - das Europarechtswidrige - verändern soll, der also nur eine kleine Anpassung an die tatsächliche Rechtssituation bedeutet.
Sie sagen jetzt, dass unser Entwurf - der die Bedenken des Handwerks, des Mittelstandes, der Wirtschaft und auch der Kommunen aufnimmt - erledigt sei.
Sehr geehrter Herr Schminke, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn unser Gesetzentwurf, der einen komplett anderen Ansatz hat, erledigt sein soll, warum haben Sie dann im Ausschuss selber einen weiteren Gesetzentwurf angekündigt, der zu größeren Veränderungen führt?
Herr Schminke, Sie wissen genau, welchen Widerstand gegen Ihren Gesetzentwurf und welche Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf es bei den Kommunen, beim Handwerk, beim Mittelstand gibt. Sie haben einfach nicht den Mumm, hier klar Position zu beziehen und mit Nein zu stimmen. Sie wollen hier nicht das ablehnen, was die Wirtschaft, was das Handwerk will. Stattdessen sagen Sie, es sei schlicht und ergreifend erledigt. Das gehört sich einfach nicht in dem demokratischen Verfahren, das wir über Jahre und Jahrzehnte in diesem Parlament gepflegt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie dem Handwerk mit Ihrem Abstimmungsverhalten quasi ins Gesicht schlagen wollen,
(Zuruf von der SPD: Na! - Maximilian Schmidt [SPD]: Was ist das denn für eine Sprache! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Das ist ja unglaublich!)
dann sollten Sie den Mumm haben, das auch tatsächlich zu tun. Verstecken Sie sich aber nicht feige hinter einer Erledigung eines Vorganges, wenn Sie selber sagen, dass noch Änderungsbedarf besteht!
dagegen sind! Drücken Sie sich hier nicht in die Büsche! Das Handwerk wird schon merken und wird schon hören, was es von Ihnen und diesem Minister zu halten hat, nämlich nichts.
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. Vielleicht denken Sie noch einmal über Ihren Sprachgebrauch in der letzten Minute nach.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, wenn Sie etwas gegen das Verfahren gehabt hätten - - - Wir haben das vorgestellt und sind dann so verfahren. Von Ihrer Seite ist kein Einwand gekommen.
Eines steht mit dem Gesetzentwurf hier fest: Die rot-grüne Koalition bleibt bei ihrem Anspruch, mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz bessere Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von sozialen und ökologischen Vergabekriterien voranzubringen.
Es ist zwar richtig, Anpassungen an aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen vorzunehmen. Unsere landesgesetzlichen Möglichkeiten, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken, faktisch auszuhebeln, wie es die FDP hier vorschlägt, kommt für uns aber nicht infrage.
Bei den Ausschussberatungen wurde deutlich, dass die drei wesentlichen Änderungen, die durch die Novellierung des Gesetzes vorgenommen werden, auch von Teilen der Opposition gutgeheißen werden: erstens der Bezug auf das zum Glück von der Bundesregierung eingeführte Mindestentgelt, das den landesspezifischen Mindestlohn nun ent
behrlich macht; zweitens - leider - die Herausnahme des freigestellten Schülerverkehrs, der nicht von der EU-rechtlichen Möglichkeit der Festsetzung von Tarifen im ÖPNV erfasst wird; drittens - auch leider - die Nichtanwendung bei öffentlichen Aufträgen, die von Unternehmen erfüllt werden, die ausschließlich im Ausland tätig sind. Mit dieser Änderung, die aufgrund eines europäischen Gerichtsurteils notwendig wurde, entbehrt der vorliegende Antrag der FDP, über den heute abgestimmt werden soll, jeder Grundlage.
Zwei Punkte waren uns bei der Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung noch wichtig. Erstens haben wir klargestellt, dass es nicht nur um den gesetzlichen Mindestlohn, sondern auch um branchenweite Mindestentgelte für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, für die Regelungen im jeweiligen Tarif- oder Mindestentgeltvertrag gelten. Zweitens wollen wir die Kontrollpflicht der Auftraggeber mit dieser Gesetzesnovelle nicht abschwächen; darüber gab es Einigkeit mit weiten Teilen der Opposition.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt, dann immer unter Verwendung von Steuermitteln. Es ist unsere Verantwortung, mit dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Lohn für ihre Arbeit bekommen. Deswegen ist es richtig, dass die Zahlung von Mindestentgelten bei der Auftragsvergabe nachgewiesen werden muss, dass die öffentlichen Auftraggeber ihren Ermessensspielraum ausschöpfen, um soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen, und dass dies auch kontrolliert wird.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Änderungen schnellstmöglich - zum 1. Juli - in Kraft treten können.
Herzlichen Dank allen, die mit Rat und Tat an der Novellierung beteiligt waren, und Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Auf Ihre Rede gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Bode, FDPFraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Westphely, im Ausschuss haben die FDP-Fraktion - Frau König - und auch die CDU-Fraktion Ihrem komischen Vorschlag, unseren Gesetzentwurf einfach für erledigt zu erklären und gar nicht darüber abzustimmen, nicht zugestimmt. Wir haben dagegen gesprochen und dagegen gestimmt.
Erzählen Sie hier nicht solche komischen Sachen über das Verfahren! Sie gehen hier einen komplett unüblichen Weg, weil Sie nicht den Mumm haben, sich zu Ihrer Ablehnung des von uns vorgeschlagenen Weges zu bekennen.
Sie können ja dagegen sein. Aber dann stimmen Sie bitte auch dagegen, statt zu sagen: Wir beschäftigen uns gar nicht mit anderen Möglichkeiten. - So etwas ist des Parlamentes tatsächlich nicht würdig.
Frau Westphely, natürlich gibt es Punkte in dem Gesetzentwurf der Landesregierung, die auch wir begrüßen und unterstützen. Das ist vollkommen richtig. Den gesamten Entwurf und den gesamten Grundansatz unterstützen wir allerdings nicht.
Spielen Sie es nicht herunter! Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der EU-rechtswidrig war, und Sie haben ihn hier trotz Ansage der EURechtswidrigkeit beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der GBD hat Ihnen eindeutig gesagt: wahrscheinlich auch verfassungswidrig, aber mit Sicherheit EU-rechtswidrig. Im Rechtsausschuss hat es damals eine nach meiner Erinnerung noch nie dagewesene Stellungnahme des GBD gegeben. Auf die Frage, ob sich Kommunen bei Ausschreibungen rechtskonform verhalten könnten, hat der GBD geantwortet - ich zitiere jetzt einmal sinngemäß -: Ja, das können sie, wenn sie das Gesetz nicht anwenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie hier machen, ist nicht lächerlich, es ist ein Armutszeugnis im Blick auf europarechtskonformes Verhalten.