Protocol of the Session on June 7, 2016

Darum geht es uns, und ich bitte darum, dies sachlich und so zu sehen, wie das Deutsche Jagdlexikon die Intervalljagd erklärt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Dammann-Tamke hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Dammann-Tamke, Sie haben noch eine Restredezeit von 35 Sekunden. Da der Minister die Redezeit etwas überzogen hat, erhalten Sie eine Minute. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister, zum Deutschen Jagdlexikon und zu den Ausführungen zur Intervalljagd: Es gibt nur Erfahrungen zur Intervalljagd, was das Schalenwild angeht. Insofern würde ich Sie bitten, dies im Zusammenhang mit der Bejagung von Flugwild nicht länger als Beispiel anzuführen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Herr Minister, ich habe Ihre Ausführungen eben so verstanden, dass Sie ausdrücklich dafür plädiert haben, aufgrund der enorm anwachsenden Gänsevogelpopulation außerhalb von Vogelschutzgebieten die Jagd auf Gänse zu intensivieren. Wir wären Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie das hier noch einmal bestätigten.

Können Sie ausschließen, dass mit dem Instrumentarium der Intervalljagd in Zukunft untere Jagdbehörden angewiesen werden, Intervalljagd einzusetzen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dammann-Tamke. - Für die Landesregierung hat sich Herr Landwirtschaftsminister Meyer noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Nur noch kurz zur Klarstellung: In dem Gesetz zum Biosphärenreservat Elbtalaue, das Sie beschlossen haben - Sie sagen, das gibt es nicht, aber Sie können es gerne einmal nachschauen - ist eine 14-tägige Intervalljagd auf Wasserfederwild in Ihrer Regierungszeit angeordnet worden.

(Zurufe von den GRÜNEN: Aha!)

Es gibt also Erfahrungen. Ihre Aussage, dass sich das nur auf Schalenwild bezieht, ist falsch. - Das ist der erste Punkt.

Dann habe ich gesagt: Ja, wir haben Vertrauen in die unteren Jagdbehörden. Deshalb haben sie diese Möglichkeit. Wir schaffen hier eine kommunale Möglichkeit, Differenzierungen dort vorzunehmen, wo sie vielleicht auch nötig sind.

Auch sollte Ihnen bekannt sein, dass wir die Jagdzeit für heimische Gänse bei einigen Gänsearten vom 1. September sogar auf den 1. August vorgezogen haben, aber außerhalb der Vogelschutzgebiete.

(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU])

- Wir haben sie ausgeweitet. Das ist so. Darüber können Sie sich beschweren. In den Vogelschutzgebieten besteht eine Verantwortung des Landes für den Vogelschutz, und es geht auch um die Minimierung landwirtschaftlicher Schäden. Weil man nur in Vogelschutzgebieten am Programm „Nordische Gastvögel“ der Landesregierung teilnehmen kann, außerhalb nicht, haben wir gesagt: außerhalb mehr Jagd, innerhalb etwas weniger.

Vielleicht sollten Sie diese Fakten einmal zur Kenntnis nehmen und nicht behaupten, es gebe diese Intervalljagd auf Wasserfederwild in Niedersachsen nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Außerhalb mehr?)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die allgemeine Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Einzelberatung des Gesetzes. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5421 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/5785

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Michael Höntsch übernommen. Bitte, Herr Höntsch! - Ich darf Sie alle um etwas Ruhe im Plenarsaal bitten. Wenn Sie der Debatte nicht folgen möchten, dann bitte ich Sie, den Plenarsaal zu verlassen. - Wir warten noch etwas, bis Ruhe eingekehrt ist. - Bitte, Herr Kollege!

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam einstimmig zustande.

Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes haben sich dieser Empfehlung einstimmig angeschlossen, allerdings jeweils bei Enthaltung des Ausschussmitglieds der FDPFraktion.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen. Eine Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport stellte im Innenausschuss die Grundzüge des Gesetzentwurfs vor. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes, bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten Auskünfte über die Bestandsdaten ihrer Kunden einzuholen.

Die gesetzliche Regelung dieser Befugnisse wurde vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Im Jahre 2013 wurden die Befugnisse in das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz aufgenommen. Allerdings wur

den sie befristet bis zum 1. Juli 2015. Im Jahr 2015 wurde die Befristung der Befugnisse bis zum 1. Juli 2016 verlängert. Durch den Gesetzentwurf sollen die Befugnisse, die sich in der Praxis bewährt haben, der Polizei und dem Verfassungsschutz nunmehr dauerhaft zur Verfügung stehen.

Die Vertreterin des Innenministeriums wies im Innenausschuss darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 zum BKA-Gesetz auf die in diesem Gesetzentwurf entfristeten Regelungen keine Auswirkung habe. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst schloss sich dieser Bewertung an.

Der Gesetzentwurf fand daraufhin im federführenden Ausschuss für Inneres und Sport einhellige Zustimmung, und auch in den mitberatenden Ausschüssen gab es keine Gegenstimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Höntsch. - Ich eröffne die allgemeine Aussprache und erteile für die FDPFraktion Herrn Kollegen Oetjen das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt, der heute hier zur Beratung steht, hat den Niedersächsischen Landtag schon einmal im Juni 2013 beschäftigt. Im Juni 2013, kurz nach der Regierungsübernahme durch SPD und Grüne, wurden die Befugnisse für Verfassungsschutz und Polizei, um die es hier geht, bis zum 1. Juli 2016 befristet verlängert. Diese Befristung ist damals von SPD und Grünen so begründet worden: So kurzfristig konnten wir das Gesetz nicht evaluieren, und wir können uns nicht entscheiden, ob wir diese Regelung weiterhin brauchen oder nicht. Wir wollen jetzt die Zeit bis zum 1. Juli 2016 nutzen, um diese Instrumente zu evaluieren und um dann sorgsam abzuwägen, ob diese Instrumente weiterhin notwendig sind oder nicht.

Was passierte dann im Jahr 2016? Das ist das jetzige Jahr. - Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, wurde mit Datum vom 22. März an den Niedersächsischen Landtag geleitet und direkt an den Innenausschuss überwiesen. Dort hieß es dann: Der 1. Juli naht! Wir müssen uns jetzt beei

len, dieses Gesetz zu beschließen; denn ansonsten stehen die Befugnisse, die Polizei und Verfassungsschutz jetzt haben, nicht mehr zur Verfügung. Deswegen ist jetzt Eile geboten. Es muss im Juni beschlossen werden. - Sie alle erinnern sich, dass wir im Mai keine reguläre Plenarsitzung hatten.

Der Kollege Grascha, der mich in jener Ausschusssitzung aufgrund der Beerdigung meiner Großmutter vertreten hat, hat den Argumenten des Innenministeriums gelauscht. So, wie es sich dort anhörte, schien das alles recht plausibel zu sein.

Wenn man die Vorgeschichte nicht kennt, verehrte Damen und Herren, erscheint das ja auch plausibel. Aber was ist in der Zeit zwischen 2013 und 2016 passiert? Hat die Evaluierung tatsächlich stattgefunden? Wenn ja, wo ist der Evaluationsbericht? Wäre es nicht sinnvoll, ihn dem Hohen Hause, das über ein solches Gesetz zu beraten hat, zur Verfügung zu stellen? Warum werden hier Befugnisse für den Verfassungsschutz, die von verschiedenen Seiten sehr kritisch beleuchtet werden, fortgeschrieben, womit heute eine Entscheidung zum Verfassungsschutzgesetz sozusagen im Schweinsgalopp präjudiziert wird? Warum werden Befugnisse des Verfassungsschutzes, die im Berichtszeitraum von 2013 bis 2016 nicht einmal genutzt wurden, weiterhin festgeschrieben?

(Christian Dürr [FDP]: Sehr gute Frage!)

Ist es auf der anderen Seite sinnvoll, mit Befugnissen, die fast 1 000-mal genutzt wurden, so lax umzugehen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, dass das Innenministerium und Rot-Grün das, was sie 2013 vollmundig versprochen haben - nämlich zu evaluieren, abzuwägen und dann in den Gesetzesberatungen unter Beteiligung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes ganz sachlich zu prüfen, ob wir diese Instrumente weiterhin brauchen -, überhaupt nicht stattgefunden hat.

(Christian Dürr [FDP]: So ist es!)

Vielmehr wird jetzt mal wieder kurz vor knapp ein Gesetz nach diesem Motto hochgezogen und beschlossen: Es herrscht Zeitdruck; denn ansonsten haben Polizei und Verfassungsschutz diese Instrumente nicht mehr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird sich einem solchen Verfahren nicht beugen und deswegen diesem Gesetz nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP)