Protocol of the Session on June 7, 2016

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Eine Stärke dieses Begleitprojekts „Jugendberufsagenturen“, das, wie gesagt, für den Zeitraum von zwei Jahren angelegt ist, seit Sommer 2015 läuft und im Sommer 2017 auslaufen wird, liegt - da spreche ich auch als Berufsschullehrer - in der

engen Anbindung der BBS-Lehrkräfte an dieses Projekt. Sie werden mit fünf Wochenstunden dafür freigestellt, um die Jugendberufsagenturen mit aufzubauen, um ihre Erfahrungen mit einzubringen. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe mit Freude, dass wir alle uns in diesem Hause über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von koordiniertem und kooperativem Vorgehen mit dem Ziel einig sind, insbesondere leistungsschwächere Jugendliche in Arbeit und in Ausbildung zu bringen und deshalb überhaupt nicht über die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von Jugendberufsagenturen streiten. Darin sind wir alle uns einig. Dass wir den Antrag der CDU ablehnen, liegt, wie ich schon ausgeführt habe, daran, dass er schon bei seiner Einbringung im vergangenen Jahr überholt war und wir längst weiter sind.

Das soll aber nicht heißen, dass wir jetzt die berufliche Bildung zur Kampflinie der Kultuspolitik machen. Das sollten wir vermeiden. Ich hoffe, dass wir uns im Kultusausschuss hinsichtlich der Beratung unserer Anträge zur Stärkung der beruflichen Bildung einig werden. Denn eines ist in der Anhörung zur beruflichen Bildung deutlich geworden, die wir vor wenigen Wochen durchgeführt haben: Die Akteure in der beruflichen Bildung freuen sich, dass wir dieses Thema hier endlich mit solchem Nachdruck aufgegriffen haben, und zwar parteiübergreifend. Deswegen sollten wir etwas für die Stärkung der beruflichen Bildung tun. Den Jugendlichen wird es zugutekommen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das war auf die Sekunde genau, Herr Kollege Bratmann. Vielen Dank. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Kollege Björn Försterling das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus einig, dass die beste Hilfe, die wir jungen Menschen anbieten können, darin besteht, ihnen eine Perspektive zu zeigen, ihnen eine Anschlussmöglichkeit nach der Schule zu zeigen, ihnen eine Perspektive auf einen Ausbildungsplatz, auf eine Ausbildung und auf einen Arbeitsplatz zu geben,

meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube, das eint uns.

Ich sehe es relativ positiv, dass man es im Kultusausschuss erreichen kann, einen einheitlichen Antrag zum Themenkomplex Berufsausbildung, duale Berufsausbildung, Berufsschule etc. auf den Weg zu bringen.

Aber ich muss doch noch einmal kritisieren, wie hier mit dem CDU-Antrag umgegangen worden ist. Das Bündnis „Duale Berufsausbildung“ ist im März 2015 zu der Handlungsempfehlung gekommen, Jugendberufsagenturen flächendeckend im gesamten Land Niedersachsen auszubauen - und das aus guten Gründen! Was der CDU-Antrag zum damaligen Zeitpunkt der Ersteinbringung im Mai 2015 wollte, war doch genau, hier eine Stellungnahme und Positionierung der Landesregierung zu diesem Thema zu bekommen und zu erfahren, wie sich die Landesregierung diesen flächendeckenden Ausbau vorstellt.

(Karl-Heinz Bley [CDU]: So ist es!)

Aber dann mussten wir zusehen, dass dieser Antrag im parlamentarischen Verfahren ein Jahr lang liegen gelassen wird, während die Landesregierung parallel Jugendberufsagenturen in manchen Kommunen auf den Weg bringt. Wir haben uns eigentlich nur gewünscht, dass der Landtag in genau diese Entwicklung einbezogen wird.

Da ist, glaube ich, der Kern der Problems, dass über dem Antrag „CDU“ und eben nicht „SPD und Grüne“ steht. Deswegen finde ich das Angebot des Kollegen Schünemann an Sie sehr vernünftig: Lassen Sie uns diesen Antrag, der inhaltlich mit dem entsprechenden Absatz in dem rot-grünen Antrag zum Thema Berufsbildung identisch ist, heute gemeinsam beschließen, um deutlich zu machen, dass der Niedersächsische Landtag hinter der Idee der Jugendberufsagenturen steht, dass er die Landesregierung bei der Umsetzung unterstützen will, aber dass er auch eingebunden werden will, wie die Landesregierung es umsetzt. Dieses einheitliche Signal sollten wir heute aussenden.

Von daher noch einmal die Bitte: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie ausnahmsweise auch einmal einem CDU-Antrag zu!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sehr richtig! Sehr versöhnlich!)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Maaret Westphely das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, auch aus unserer Sicht sind wir alle uns in dem Ziel ziemlich einig, was die Koordination und die Einführung der Jugendberufsagenturen angeht.

Aber unser Problem mit dem Entschließungsantrag war schon damals, als er eingebracht worden ist, wie auch jetzt, dass darin immer noch vom Diskutieren und vom Prüfen die Rede ist. Damit ist dieser Antrag aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt ebenso wie schon damals überholt. Denn schon Mitte 2015, als der CDU-Antrag eingebracht worden ist, war die Landesregierung über dieses Stadium des Diskutierens hinaus. Bereits damals gab es einige Kommunen wie Garbsen, die sich schon Mitte 2015 auf den Weg gemacht und eine Jugendberufsagentur gegründet hatten.

Mittlerweile liegt das Konzept für die koordinierte Berufsberatung mit den zwölf Modellregionen vor, die eingerichtet werden sollen. Das heißt, die Jugendberufsagenturen sind längst in Niedersachsen angekommen. Jetzt geht es darum, den erfolgreichen Ansatz auszuweiten und weiterzuentwickeln. Im März - auch darauf ist schon eingegangen worden - haben wir zusammen mit der SPD einen Antrag zur Stärkung der beruflichen Bildung eingebracht, der u. a. auch diesen integrierten Baustein der Jugendberufsagenturen enthält.

Verbesserungswürdig im Vergleich mit Hamburg ist sicherlich noch, dass die zuständigen Behörden die Daten von Schülerinnen und Schülern, die weder ein Studium noch eine Berufsausbildung begonnen haben, noch bis zum 21. Lebensjahr für die berufliche Beratung verwenden dürfen. Ein gemeinsamer Datenpool würde bei der praktischen Unterstützung der jungen Männer und Frauen vieles erleichtern. Hierbei ist uns Hamburg mit seiner Regelung im Schulgesetz einen Schritt voraus.

Genauso sinnvoll ist es aus unserer Sicht, dass zusätzlich zu Jobcenter, Agentur für Arbeit und Kommune auch die Schule als Partner immer mit dabei ist. Denn gerade zwischen der Schule und dem weiteren beruflichen Weg gehen viele Jugendliche verloren. Aber auch das ist in Arbeit und muss nicht mehr geprüft werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Unsere Fraktion wird daher den Antrag ablehnen, weil er abgearbeitet ist, obwohl wir in der Sache an einem Strang ziehen.

Zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in Niedersachsen kann ich ansonsten noch sagen: Es gibt den Antrag im Kultusausschuss. Sicherlich sind die Kolleginnen und Kollegen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Tschüs!

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Hat sie Tschüs gesagt? Die Sitzung ist doch noch nicht zu Ende!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Westphely. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Frau Kultusministerin Heiligenstadt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Niedersachsen war ein Themenschwerpunkt im Bündnis „Duale Berufsausbildung“. Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung, der Agentur für Arbeit, der kommunalen Spitzenverbände, von Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften hat Handlungsempfehlungen zur Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte Beratungsstruktur bzw. Jugendberufsagenturen entwickelt. Die sind, wie schon ausgeführt worden ist, im März 2015 verabschiedet worden.

Im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts von August 2015 bis Juli 2017 sollen diese Handlungsempfehlungen erprobt und umgesetzt werden. Wir befinden uns also mitten in der Erprobungs- und Umsetzungsphase. Gemäß den Handlungsempfehlungen kooperieren in den Jugendberufsagenturen die Jobcenter, die Jugendhilfe, die Schule und die Agentur für Arbeit mit dem Ziel, dass niemand genau an der wichtigen Stelle beim Übergang von der Schule in den Beruf verlorengeht.

Ziel ist es, dass alle Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, einen dualen Berufsabschluss zu erlangen, mit der Priorität duales System. Zur Zielerreichung ist der Aufbau eines regionalen Netzwerks erforderlich, das Wirtschaft, Sozialpartner und Kammern dann auch tatsächlich einbezieht. Bereits bestehende Programme wie die Bildungsregi

onen sollen auch mit den Jugendberufsagenturen enger zusammenarbeiten. Kommunen, in denen die Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe bereits kooperieren bzw. eine solche Kooperation anstreben, konnten bis Ende September 2015 ihr Interesse bekunden und an dem Projekt teilnehmen.

Zwölf Modellregionen in Niedersachsen haben sich auf den Weg gemacht. Dazu gehören die Grafschaft Bentheim, Stadt und Landkreis Osnabrück, der Landkreis Cuxhaven, der Landkreis Osterholz, der Heidekreis, der Landkreis Uelzen, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Region Hannover, der Landkreis Peine, die Stadt Salzgitter und der Landkreis Osterode am Harz mit dem Landkreis und der Stadt Göttingen als Region.

In den Modellregionen sind die Stadt Salzgitter und auch Garbsen, wie schon ausgeführt wurde, unter den Einrichtungen, die mit Jugendberufsagenturen unter einem Dach kooperieren. Weitere Standorte werden folgen.

Nicht alle Modellregionen werden Jugendberufsagenturen als One-stop-Government eröffnen, wie es geplant ist. Auch andere Kooperationsformen, z. B. eine virtuelle Jugendberufsagentur, sind geplant.

Wir haben in den zwölf Modellregionen während des Projekts Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen mit entsprechenden Anrechnungsstunden pro Woche freigestellt, um bei dem Aufbau zu unterstützen. Die Lehrkräfte sollen in den regionalen Gremien der Jugendberufsagentur mit den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern zusammenarbeiten.

Das Kultusministerium erarbeitet gemeinsam mit den beteiligten Modellregionen ein Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendberufsagentur. Das Ministerium klärt auch im Rahmen des Projekts, wie wir die Schülerdaten, die auch gerade angesprochen worden sind, datenschutzrechtlich abgesichert von den Schulen an die Jugendberufsagenturen vermitteln können. Diesbezüglich prüfen wir auch eine Änderung des Schulgesetzes.

Das Kultusministerium lädt Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner zu regelmäßigen Arbeitstreffen ein, um ein Forum für den Erfahrungsaustausch in den Modellregionen zu schaffen. Dabei werden Gemeinsamkeiten herausgearbeitet, die dann auch für die Jugendberufsagenturen im ganzen Land gelten sollen. Ziel des Projekts

ist der Abschluss einer landesweiten Kooperationsvereinbarung über Jugendberufsagenturen in ganz Niedersachsen. Das streben wir für das Jahr 2017 an.

Sie sehen: Wir haben eine ganze Menge auf den Weg gebracht. Deshalb ist der Antrag in der Tat weit hinter dem, was jetzt schon in der Umsetzung und Erprobung ist.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.

Nach unserer Geschäftsordnung ist die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Nur falls diese Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3539 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen. Ihr wurde gefolgt.

Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/5643 nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, dass bereits heute Morgen Einvernehmen im Hause bestand und Sie entsprechend beschlossen haben, den Beratungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 17 in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zurückzuüberweisen.

Damit sind wir am Ende der Tagesordnung für den heutigen Sitzungstag angekommen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr hier wieder.

Schluss der Sitzung: 18.27 Uhr.