Protocol of the Session on April 15, 2016

(Christian Dürr [FDP]: Was? - Christi- an Grascha [FDP]: Das ist lächerlich! - Christian Dürr [FDP]: Sie haben eine Lobbyistin zur Ministerin gemacht! Das ist viel schlimmer! Herr Schwarz, Sie sind peinlich!)

- Das ist überhaupt nicht peinlich. Ich erinnere nur an Ihre Einlassungen zum TV-Soziales und zum Thema Pflegekammer. Und der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, ist ein Duplikat der Positionen des bpa. Das können Sie machen, aber ich darf doch wohl noch darauf hinweisen, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Ihnen sind die Menschen so egal, Herr Schwarz, und das als sozialdemokratischer Partei!)

Eine Sekunde, Herr Schwarz! - Meine Damen und Herren, Zwischenrufe ja, aber keine Redebeiträge von der Seite. Sie haben noch Redezeit. - Herr Schwarz, Sie haben das Wort.

Ich freue mich über Ihren qualifizierten Zwischenruf, Herr Dürr. Dafür sind Sie bekannt. Bringen Sie eigene Positionen ein, schreiben Sie nicht die Papiere des bpa ab. Dann muss ich Ihnen das auch nicht vorwerfen.

(Zustimmung bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Steigbügelhalter für die Lobbyisten sind Sie!)

Meine Damen und Herren, die neue Pflegeausbildung ist ein weiterer bedeutsamer Meilenstein bei der Verbesserung - - -

(Zurufe von der FDP)

- Ich kann doch nichts dafür, wenn Sie sich so verhalten.

Die neue Pflegeausbildung ist ein weiterer bedeutender Meilenstein bei der Verbesserung der Pflegesituation, und sie ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung des Pflegenotstandes. Deshalb wird sie von uns uneingeschränkt unterstützt.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich gehe auch davon aus, dass die Landesregierung das mit vollem Nachdruck in ihren Gremien fortführen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schwarz. - Es hat sich nun Herr Thomas Schremmer, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der FDP! Ich kann Ihre Aufregung ja verstehen. Aber der Kollege Schwarz hat recht, und er muss das in diesem Kontext auch sagen dürfen.

(Christian Grascha [FDP]: Es ist aber trotzdem falsch!)

Es ist ganz eindeutig so, dass auch Sie die Zusammenlegung der Ausbildungen in der Vergangenheit immer gefordert haben.

Ich möchte mit dem Punkt anfangen, der aus Sicht meiner Fraktion als einziger noch ungeklärt ist. Anders, als der Kollege Matthiesen gesagt hat, ist es noch nicht so, dass wir eine Ausbildungsverordnung haben. Wir haben zwar Eckpunkte, aber es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, im Zuge des gesetzlichen Verfahrens sehr schnell zu konkreteren Papieren zu kommen, was die Ausbildungsinhalte angeht. Denn diese Verordnung ist in der Tat entscheidend, um die Qualität der Ausbildung beurteilen zu können.

Im Grundsatz halte ich für meine Fraktion die Generalistik für das geeignete Ausbildungsmodell. Die Herausforderungen in der Pflege sind hoch. Wir

haben einen großen Fachkräftemangel, und wir haben den Unterschied in der Bezahlung bis zu 30 % zwischen Alten- und Krankenpflegern. Dieser Gesetzentwurf kann helfen, dies zu verändern.

Wir haben hier in Niedersachsen bereits die gesetzliche Schulgeldfreiheit in der Altenpflege. Wir haben die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht. In anderen Bundesländern ist das noch nicht der Fall. Da müssen Auszubildende vor allem in der Altenpflege noch immer Schulgeld zahlen und erhalten keine Ausbildungsvergütung. Allein diese beiden im Rahmen der Reform vorgesehenen Aspekte Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung halte ich für entscheidend, um die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen.

Die Zusammenführung der drei Ausbildungen ist jedoch aus unserer Sicht auch noch aus anderen Gründen sinnvoll. Es gibt bereits heute große inhaltliche Überschneidungen in den drei betroffenen Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Gleichzeitig stellen wir immer wieder fest, dass die Kompetenzen der Fachkräfte an den Sektorengrenzen - wie man das nennt - enden bzw. zu Versorgungsbrüchen führen und der Versorgungsrealität der Menschen nicht mehr gerecht werden. Hier brauchen wir übergreifende Kompetenzen, und die können nach meiner festen Überzeugung nur in einer gemeinsamen Ausbildung vermittelt werden.

Zum Schluss möchte ich noch einmal deutlich machen: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Akademisierung in der Pflege halten wir für sinnvoll und notwendig, um auch in Deutschland mit den internationalen Entwicklungen in der Pflege Schritt halten zu können und um insbesondere - wie das im Ausland häufig der Fall ist - im pädagogischen oder pflegerischen Bereich die Professionalisierung voranzutreiben.

Insofern begrüße ich, dass sich der Bundesrat in der ersten Lesung mit den wesentlichen Teilen beschäftigt und deutlich gemacht hat, dass er dieses Gesetz im Grunde für richtig hält. Ich denke auch, es ist richtig, dass unsere Landesregierung diesem Gesetzentwurf im Juli im Bundesrat zustimmt. Insofern ist zu dieser Frage fast alles gesagt. Ich freue mich nichtsdestotrotz auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schremmer. - Es hat sich noch einmal Frau Bruns für die FDP-Fraktion gemeldet. Frau Bruns, Sie haben noch ausreichend Redezeit. Bitte schön!

Vielen Dank. - Also, ich war jetzt weder sonderlich erstaunt darüber, dass der Antrag anscheinend nicht in der Tiefe gelesen wurde, noch darüber, dass er von den beiden großen Fraktionen zerrissen worden ist. Aber ich finde, man hätte sich auch einmal mit dem Inhalt auseinandersetzen können.

(Beifall bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Das wäre schön gewesen!)

Sie sagen, das sei ein bpa-Papier. - Das ist es aber nicht. Wenn Sie einmal in die Tiefe gegangen wären, hätten Sie das auch gesehen. Im Übrigen: Wenn das ein bpa-Papier wäre, dann wäre die grüne Bundestagsfraktion auch im bpa. Die vertreten nämlich ähnliche Positionen, und das ist durchaus richtig.

Eine zweite Ergänzung: Ich habe nicht gefordert, die Generalistik abzuschaffen. Ich habe gesagt, man kann die Inhalte noch nicht beurteilen, weil die Verordnungen ja noch nicht auf dem Weg sind. Das ist genau der Punkt, den Thomas Schremmer angesprochen hat. Das fehlt, um es einfach abfeiern und sagen zu können: Es ist alles in Ordnung, und wir machen das. Wie gesagt: Ich habe mit der Generalistik kein Problem. In unserem Antrag steht - wer ihn gelesen hat, weiß das -, dass wir eine Neuausrichtung der Pflegeausbildung brauchen. Das unterstützen wir.

Noch eine Anmerkung am Rande: Hier wurde gesagt, die Qualität wird sich erhöhen, weil wir die Ausbildungsplatzumlage bekommen. - Das müsste man vielleicht noch einmal im Ausschuss klären. Ich habe mit der Ausbildungsplatzumlage, die bei der Generalistik bundesweit erhoben wird, erst einmal kein Problem. Spannend ist allerdings die Frage, warum man hier im Land Niedersachsen darüber redet, jetzt noch eine Ausbildungsplatzabgabe für den Beruf der Altenpflege einzuführen, wenn dieser ein halbes Jahr später in die Generalistik mündet. Vielleicht sollte man warten und das dann gemeinsam abwickeln. Aber das wird im Ausschuss zu beraten sein.

Vielen Dank, Frau Bruns. - Jetzt hat sich die Ministerin gemeldet. Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren in der Bundesrepublik über die Frage der Zusammenlegung von Alten- und Krankenpflegeausbildung zu einer neuen generalistisch ausgerichteten Pflege seit mehr als zehn Jahren. Seit mehr als zehn Jahren warten Pflegebedürftige, Angehörige, Betriebe und Pflegende auf eine moderne und praxisnahe Lösung, die sich in erster Linie an den zu pflegenden Menschen orientieren sollte.

Dieser Zeitablauf ist auch kaum nachvollziehbar, weil es hier nicht darum geht, ein Rad neu zu erfinden, sondern eine Ausbildungspraxis aufgegriffen werden soll, die in vielen anderen europäischen Ländern schon längst Standard ist und die auf einer Expertise der Pflegewissenschaft basiert.

Bereits im Jahr 2009 haben sich alle Bundesländer, also auch Niedersachsen, für eine Zusammenführung der bisher bestehenden drei Pflegeberufe ausgesprochen. Die FDP war zu diesem Zeitpunkt ein Koalitionspartner und damit maßgeblich an dieser Entscheidung beteiligt. Der im Entschließungsantrag erhobene Vorwurf der „kurzfristigen“ Vorlage des Gesetzentwurfs ist vor diesem langfristigen Hintergrund mindestens bemerkenswert.

Die Vorteile des neuen Modells sind offensichtlich. Generalistisch ausgebildete Pflegekräfte werden für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen umfassend qualifiziert. Sie sind vielseitiger ausgebildet und in allen Arbeitsfeldern und Versorgungsformen der Pflege flexibler einsetzbar. Damit wird der neue Pflegeberuf für Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Zukunft deutlich an Attraktivität gewinnen.

Diese Attraktivitätssteigerung ist auch dringend erforderlich, weil gerade in der Pflege die Fachkräfte aufgrund des demografischen Wandels schon heute knapp sind und in Zukunft noch dringender benötigt werden. Die Unternehmen profitieren in besonderer Weise vom Pflegeberufereformgesetz, weil attraktivere Berufe auf dem Arbeitsmarkt eine deutlich höhere Nachfrage bei den Beschäftigten und damit eine Sogwirkung erzeugen.

Durch das geplante Umlageverfahren wird die Ausbildung auch in finanzieller Hinsicht gerechter; denn die Ausbildungskosten werden auf alle beteiligten Unternehmen umgelegt. Das bedeutet auch ein Ende der Trittbrettfahrerei, wie wir sie im Moment erleben.

Gelegentlich wird der Neuordnung entgegengehalten, dass vermeintliches Spezialwissen verloren ginge. Berufliche Bildung ist aber eben mehr als die Qualifizierung für einen ganz bestimmten Arbeitsplatz. Es kann nicht Ziel einer beruflichen Erstausbildung sein, hochspezialisierte Expertinnen und Experten hervorzubringen. Vielmehr müssen Grundlagen vermittelt werden, die eine berufliche Handlungsfähigkeit begründen, an die sich dann natürlich eine Spezialisierung anschließen kann. Das wird mit der neuen Pflegeausbildung gelingen.

Und ganz wichtig: Bei der generalistischen Ausbildung wird es keinen einzigen Grund mehr für eine unterschiedliche Bezahlung der ausgebildeten Kräfte geben. Die Fachkräfte der Altenpflege in Niedersachsen verdienen heute im Vergleich zu den Fachkräften in der Krankenpflege fast 27 % weniger. Mit der generalisierten Ausbildung kann es keinen Grund mehr geben, Alten- und Krankenpflege unterschiedlich zu bezahlen. Das wird zu Anpassungsprozessen, und zwar auf das Niveau der Krankenpflege, führen. Das tut der Altenpflege und dem dort längst bestehenden Fachkräftemangel gut, ist aber möglicherweise der Grund für eine Ablehnung dieser Neuregelung durch einzelne Arbeitgeberverbände; Herr Schwarz und Herr Schremmer haben sich dazu schon geäußert.

Der Gesetzentwurf stellt also im Ergebnis alle Bereiche der Pflege auf eine zukunftssichere Grundlage. Genau das ist unser Ziel.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Vorgesehen ist eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Deutlicher Anstieg der Einbruchskriminalität - Niedersachsen muss bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität besser werden - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5484

Die Einbringung übernimmt der Kollege Adasch, CDU-Fraktion. Bitte schön!