Protocol of the Session on April 15, 2016

Mit unserem Antrag fordern wir dazu auf, einer Reform der Pflegeberufe in der vorliegenden Form im Bundesrat nicht zuzustimmen - da ist ja auch etwas in Bewegung; in einer Bundesratssitzung ist das Ganze verschoben worden; man kann also guter Hoffnung sein, dass sich da noch etwas tut -, sondern sich für eine Neuordnung der Pflegeberufe einzusetzen - die wir, wenn sie die Ausbildungsqualität und Ausbildungskapazität sichert, ja durchaus für sachgemäß halten - und zusammen mit allen Beteiligten ein Konzept zu entwickeln.

Es gibt in Berlin durchaus spannende Ideen. Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf dazu eingebracht und sich Gedanken gemacht. Vielleicht hilft es, einmal mit allen an einem Tisch zu sitzen und darüber nachzudenken.

Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Jetzt hat sich Herr Dr. Max Matthiesen, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Herr Dr. Matthiesen, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag den Landtag beschließen lassen, dass die Landesregierung dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe nicht zustimmt. Dagegen ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass genau das Gegenteil richtig wäre und Bundestag und Bundesrat diesem Gesetz zustimmen sollten.

Die Diskussion um die Zusammenlegung der Ausbildungen in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege währt auch in diesem Landtag schon Jahre. Bereits vor sieben Jahren haben CDU und damals auch die FDP einen Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung vorgelegt.

Nun sieht die FDP durch den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur generalistischen Ausbildung die Qualität der Ausbildung und die Vermittlung spezifischer Kompetenzen gefährdet. Sie sieht damit spezifische Ausbildungsniveaus in einzelnen Bereichen in Gefahr. Diese Befürchtung ist aber bei näherem Hinsehen unbegründet. Die Trennung der bisherigen Pflegeausbildungen nach Altersgruppen der Patienten wird den Anforderungen der heutigen Pflege nicht mehr gerecht. Erforderlich ist vielmehr eine übergreifende Qualifikation.

Der gesellschaftliche Wandel führt zu veränderten pflegerischen Anforderungen. So müssen die Krankenhäuser immer stärker den Belangen pflegebedürftiger älterer Menschen mit Mehrfacherkrankungen und Demenz Rechnung tragen. Zurzeit klagen Altenpflegeheime immer wieder darüber, dass sie ihre Bewohner von den Krankenhäusern in einem schlechten Pflegezustand zurückbekommen. Umgekehrt ist die Pflege in Altenpflegeheimen oft schwere Pflege. Deshalb wird heute viel Behandlungspflege im Altenpflegeheim gemacht.

Das Pflegeberufegesetz schafft nun einen neuen Beruf und einen neuen Berufsstand mit eigenem Selbstbewusstsein gegenüber anderen Berufen des Gesundheitswesens. Die Auszubildenden lernen mehr als in den bisherigen getrennten Ausbildungen, aber nicht durch Addition bisheriger Ausbildungsinhalte, liebe Kollegin Bruns, sondern durch eine Neukonzeption. Zum Entwurf des Pflegeberufegesetzes haben die beiden zuständigen Ministerien, also das BMG und das Familienministerium, inzwischen die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Danach umfasst die dreijährige Ausbildung 2 100 Stunden für theoretischen und praktischen Unterricht und weitere 2 500 Stunden für die praktische Ausbildung. Das entspricht vom Stundenumfang her der bisherigen Ausbildung. Eine Überlastung der Auszubildenden ist also nicht zu erwarten.

Durch ein ausgeklügeltes System kann die gewünschte Spezialisierung, etwa in der Kinderkrankenpflege, erreicht werden. Das ist bis heute ein ganz starkes Thema. Auch im Sozialausschuss haben wir darüber in Bezug auf die Versorgung schwerstkranker Kinder gesprochen. Durch die Spezialisierung - besonders mit Orientierungspflicht und Vertiefungseinsätzen - kann in der praktischen Ausbildung ein Umfang von 1 100 Stunden in einem Kinderkrankenhaus oder einem Krankenhaus mit pädiatrischer Abteilung als Träger der

praktischen Ausbildung erreicht werden. Das entspricht weitestgehend dem bisher bestehenden Stundenumfang.

Verschiedene Modellvorhaben in der Pflegeausbildung haben die Generalistik mit ihrer Integration spezieller Kompetenzen in die einzelnen Themenbereiche der Ausbildung erfolgreich erprobt. Wissenschaftlich belegt ist im Übrigen, dass schon zurzeit etwa 80 % der Ausbildungsinhalte der drei Pflegeausbildungen gleich sind.

Von sehr großer Bedeutung für die Ausbildungsqualität ist die künftige verbindliche Praxisanleitung von mindestens 10 % der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit und ihre Finanzierung durch den Ausgleichsfonds auf Landesebene. Ich war vor Kurzem in der Evangelischen Akademie in Loccum. Da hat eine Tagung mit Azubis in der Pflege aus ganz unterschiedlichen Trägerbereichen stattgefunden, und alle haben die Praxisanleitungen gefordert. Das wird bisher zum Teil sehr unzureichend wahrgenommen. Das wäre ein Riesenfortschritt.

Für die neue generalistische Pflegeausbildung sprechen entscheidende Gründe:

Erstens. Die beruflichen Möglichkeiten werden vielfältiger. Ein universeller Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege wird möglich.

Zweitens. Es gibt bessere Verdienstmöglichkeiten, verbunden mit zusätzlichen Aufstiegsmöglichkeiten.

Drittens. Die bisherigen Altenpflege-Azubis können in Zukunft eine tarifliche Bezahlung erwarten.

Viertens. Durch die neue hochschulische Pflegeausbildung werden neue Zielgruppen für die Pflegeausbildung erschlossen.

Die im Entschließungsantrag der FDP geäußerte Befürchtung, die Neuordnung der Pflegeberufe könne zu einer Reduzierung der Ausbildungskapazität führen, wird schon durch ein einziges Argument widerlegt. Künftig wird ein bundesweites Umlageverfahren Wettbewerbsnachteile für ausbildende Betriebe im Vergleich zu nicht ausbildenden Betrieben vermeiden. Das wird die Ausbildungsbereitschaft stärken und Anreize für Krankenhäuser, Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste sein, Ausbildungsplätze zu schaffen.

Die angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Bundesrat jedenfalls insoweit nicht geteilt, als der Antrag Nordrhein-Westfalens zur

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat.

Aus alledem ergibt sich für die CDU-Landtagsfraktion nur eine Schlussfolgerung: Die Niedersächsische Landesregierung muss dem Pflegeberufegesetz am 8. Juli 2016 im Bundesrat zustimmen. Dazu fordern wir Sie auf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Jetzt hat sich Uwe Schwarz, SPD-Fraktion, gemeldet. Herr Schwarz, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Historie, auf die Herr Dr. Matthiesen eben schon eingegangen ist, kann ich den Antrag der FDP nur als Ding aus dem Tollhaus bezeichnen.

(Beifall bei der SPD)

In Deutschland ist die Pflegeausbildung, historisch gewachsen, in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege unterteilt. Das ist in Europa übrigens einmalig, führt zu sehr unterschiedlichen Entwicklungen und ist weder zeitgemäß noch zielführend. Seit fast 20 Jahren wird in Deutschland eine gemeinsame Grundausbildung zur Pflegefachkraft gefordert, die sich im letzten Ausbildungsabschnitt auf die Schwerpunktwahl Kinderkrankenpflege, Krankenpflege oder Altenpflege konzentriert.

Schon unter der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat es in den Jahren 2004 bis 2008 bundesweite Modellversuche gegeben, u. a. im Henriettenstift in Hannover. Nach meiner Kenntnis waren alle Modelle erfolgreich, und kein einziges Modell hat die Probleme aufgeworfen, die jetzt als Horrorszenarien an die Wand gemalt werden.

Problematisch ist nur, dass die Umsetzung bis heute gedauert hat, obwohl die Zusammenführung seither in mindestens drei Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene gestanden hat, und zwar völlig unabhängig von der Farbenlehre der jeweiligen Koalition. Auch hier im Landtag - darauf wurde gerade hingewiesen - haben wir die jeweiligen Landesregierungen völlig unabhängig von Koalitionszusammensetzungen immer wieder aufgefor

dert, für eine einheitliche Pflegeausbildung auf der Bundesebene zu kämpfen.

Bis zur heutigen Sitzung gab es bei diesem Thema im Landtag Konsens. Ich erinnere nur an den sogenannten Pflegepakt von CDU und FDP, an die Entschließung „Weiterentwicklung der Pflegeausbildung“ dieser Koalition, an die Entschließung „Herausforderung und Chancen in der Pflege“ vom Mai 2011. Darin stellten CDU und FDP gemeinsam fest:

„Der Landtag bittet die Landesregierung, gegenüber der Bundesregierung auf der Zusammenführung der unterschiedlichen Ausbildungsbereiche in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege zu bestehen und sich für eine Harmonisierung der Ausbildungsfinanzierung einzusetzen.“

Unser damaliger Kollege Riese von der FDP hielt für diese Position ein flammendes Plädoyer. Von daher, meine Damen und Herren, hätte ich heute einen Jubelantrag der FDP erwartet. Stattdessen haben Sie entweder beängstigende Gedächtnislücken, oder sie bewegen sich wieder in Richtung einer Klientelpartei.

Meine Damen und Herren, Fakt ist: Die Zusammenführung von Kranken- und Altenpflege ist mehr als überfällig. Die Grenzen sind in der Praxis schon lange fließend. In den Krankenhäusern werden mehr und mehr pflegebedürftige Menschen behandelt. Das gilt vor allem auch für an Demenz Erkrankte, wenn diese nicht primär wegen ihrer Demenz ins Krankenhaus kommen. Die Krankenhäuser sind darauf weder personell noch inhaltlich wirklich vorbereitet.

Umgekehrt gibt es in Pflegeheimen einen hohen Bedarf an Behandlungspflege. Schon beim gestern verabschiedeten Heimgesetz habe ich darauf hingewiesen, dass in den Heimen nicht nur Sterbebegleitung, sondern zunehmend auch palliativmedizinische Versorgung stattfindet. Durch Abbau von Pflegepersonal in den Krankenhäusern sind in den letzten Jahren ausgesprochen viele Krankenschwestern in Pflegeheime gewechselt. Sonst wäre der Fachkräftemangel in Altenpflegeheimen heute noch viel größer.

Ambulante Pflegedienste erbringen vor Ort ohnehin sowohl pflegerische Leistungen, Grundpflege, aber auch Behandlungs- bzw. Krankenpflege aus einer Hand. Der Unterschied besteht nur darin, dass die Leistungen das eine Mal von der Krankenkasse und das andere Mal von der Pflegekas

se bezahlt werden, was schon unverständlich bzw. schizophren genug ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, der Unterschied besteht allerdings auch darin, dass die Krankenpflegeausbildung kostenfrei ist, während in der Altenpflege noch Schulgeld bezahlt wird bzw. dieses durch die Länder subventioniert wird - so wie auch bei uns hier in Niedersachsen -, dass in der Altenpflege bis zu 20 % schlechter gezahlt wird als in der Krankenpflege, dass die Altenpflegerin deutlich häufiger untertariflich bezahlt wird als die Krankenpflegerin.

Fast 90 % der notwendigen pflegerischen Grundkenntnisse sind in allen Pflegeberufen identisch. Auch darauf hat Dr. Matthiesen hingewiesen.

Es ist doch kein Zufall, dass gegen die einheitliche Pflegeausbildung genau die gleichen Leistungsanbieter Sturm laufen, die schon den TV-Soziales bekämpft haben. Spätestens mit der Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes ist nämlich endgültig Schluss mit der teilweise systembedingten Ausbeutung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. Es ist Schluss mit der Gewinnmaximierung auf dem Rücken von Pflegekräften. Und das ist auch mehr als überfällig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Entscheidend für die neue Pflegeausbildung ab 1. August 2018 ist Folgendes: Zukünftig ist die Ausbildung in allen Pflegeberufen kostenfrei. Auszubildende erhalten überall eine Ausbildungsvergütung. Die neue Pflegeausbildung wird einheitlich aus einem Landesausbildungsfonds finanziert. Entsprechend der europäischen Norm wird ergänzend auch eine hochschulische Pflegeausbildung eingeführt. Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Sie erfordert die Mittlere Reife und bleibt auch für Hauptschüler offen. Damit bleibt es beim deutschen Sonderweg des Berufszuganges, was absolut zwingend ist. Für die Kinderpflege gibt es Sonderregelungen hinsichtlich des Umfangs der Fachqualifizierung.

Alle Bundesländer haben mehrfach durch Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenzen sowie der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen seit 2004 die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung gefordert - auch bei FDP-Regierungsbeteiligung.

Wie schon beim Thema Pflegekammer, Ablehnung des TV-Soziales oder wie jetzt bei einer einheitli

chen Pflegeausbildung wissen vor allem die Leistungsanbieter und die anderen Gesundheitsprofessionen, was für die Pflege gut und was für die Pflege schlecht ist. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass man ihnen eine Betätigung auf Augenhöhe möglichst nicht ermöglichen will. Meine Damen und Herren, ich möchte einmal sehen, wie die Hütte brennen würde, wenn das umgekehrt der Fall wäre, wenn also die Pflege der Ärzteschaft oder den Leistungserbringern erklären würde, was sie zu tun hätten.

Ich kann der FDP nur sagen, und das meine ich sehr deutlich: Es ist für mich okay, wenn ehemalige Spitzenfunktionäre der FDP nun den bpa führen. Bedenklich finde ich es allerdings, wenn die FDP sich hier im Landtag instrumentalisieren lässt und sich zunehmend zum verlängerten parlamentarischen Arm des bpa entwickelt.

(Christian Dürr [FDP]: Was? - Christi- an Grascha [FDP]: Das ist lächerlich! - Christian Dürr [FDP]: Sie haben eine Lobbyistin zur Ministerin gemacht! Das ist viel schlimmer! Herr Schwarz, Sie sind peinlich!)