„Der Mietling aber, der nicht Hirte ist, des die Schafe nicht eigen sind, sieht den Wolf kommen und verlässt die Schafe und flieht; und der Wolf erhascht und zerstreut die Schafe.“
Im Klartext: In der Bibel steht, dass derjenige, dem die Schafe gehören, sich darum kümmert, sich hinter sein Eigentum stellt. Derjenige dagegen, dessen Eigentum die Schafe nicht sind, geht weg und überlässt sie ihrem Schicksal. Den Eindruck, Herr Minister, habe ich leider von Ihnen, was den Wolf angeht.
Ich habe von den aktuellen Ereignissen aus meinem Wahlkreis berichtet, beispielsweise davon, dass meine Nachbarn, die ein Kind erwarten, sich fragen, ob sie in Zukunft ihre Hofstelle einzäunen müssen oder ob sie darauf vertrauen können, dass ihre Kinder so aufwachsen können, wie es in der Vergangenheit möglich war.
Ich habe Ihnen, Herr Minister, am 4. Juni letzten Jahres einen Brief übergeben und Ihnen gesagt, dass es sich dabei um einen Hilferuf handelt. Ich habe Sie gebeten bzw. aufgefordert, mit mir meinen Wahlkreis zu besuchen, der von dem Wolfsproblem in extremer Weise betroffen ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Menschen in meinem Wahlkreis nicht warten können und wir nicht nur ein Wolfsmonitoring auf den Übungsplätzen brauchen, sondern vor allem auch praktische Hilfe für die Menschen in den Dörfern unseres nördlichen Heidekreises.
Meine Zielsetzung war, mit Ihnen in einen kreativen und sinnvollen Dialog zu kommen, damit wir gemeinsam Antworten auf die Frage entwickeln, wie schon heute eine praktikable Vergrämung des Wolfes zum Schutze von Menschen, Nutztieren und Wölfen organisiert werden kann.
Die Zielrichtung, die hinter dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion steht, ist doch folgende: Die Problematik der fortschreitenden Habituierung des Wolfes, der bei uns massiv zurückgekehrt ist, was mit immensen Problemen für die örtliche Bevölkerung verbunden ist - davon können sich Hannoveraner oder Braunschweiger gar keine Vorstellung machen -, soll sinnvoll und konstruktiv bearbeitet werden.
Das, worum ich Sie gebeten hatte, nämlich an einer Habituierung im Sinne einer bestmöglichen Koexistenz von Wolf, Mensch und domestizierten Tieren zu arbeiten, haben Sie nicht umgesetzt. Das verstehe ich nicht. Ich habe über Facebook erfahren, Herr Minister, dass Sie Herrn Christian Berge besucht haben. Für einen Besuch in meinem Wahlkreis hatten Sie keine Zeit, aber Christian Berge, der seine Berufstätigkeit als Anwalt aufgegeben hat, um sich nur noch für den Wolf einzusetzen, haben Sie im südlichen Heidekreis besucht, um seine Wolfshunde zu streicheln.
Sie sind kein guter Hirte; Sie sind ein Mietling. Bitte verändern Sie Ihre Position! Sie sind nach wie herzlich in meinen Wahlkreis eingeladen, um sich dort einen Tag lang umzuschauen und ergebnisorientierte Gespräche zu führen. Verändern Sie Ihre Haltung! Werden Sie vom Mietling zum Hirten!
Vielen Dank, Herr Winkelmann. - Herr Siebels, Sie haben gleich das Wort; Sie können schon nach vorne kommen.
Vorher möchte ich darauf hinweisen, dass ein Zuruf aus Ihren Reihen kam, für den ein Ordnungsruf erteilt werden könnte - das war an der Grenze. Ich glaube, er kam von Ihnen, Herr Schmidt. Wir lassen das jetzt prüfen. Danach werden wir darüber
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Die Debatte, die wir gerade im Plenum erlebt haben, zeigt, dass es nicht nur im Land, sondern auch im Landtag eine große emotionale Betroffenheit beim Thema Wolf gibt. Das wissen wir. Das gilt für die Menschen, die sich um ihre Sicherheit sorgen, und auch bzw. insbesondere für die Nutztierhalter in Niedersachsen - für diesen Bereich sind wir im Agrarausschuss zuständig -, die in der Tat große Sorgen haben; das will ich ausdrücklich betonen. Wir haben am 10. Februar eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt und die Landesjägerschaft, den NABU, Mutterkuhhalter, Schafhalter usw. angehört, die uns das deutlich gemacht haben. Auch in dieser Debatte hat sich gezeigt, dass dieses Thema emotional berührt.
Ein Kollege ist heute in der Debatte beim Gewissen gelandet. Das war vielleicht nicht völlig daneben, aber nur an das Gewissen der SPD zu appellieren, Herr Kollege Hocker, greift möglicherweise doch zu kurz. Ein anderer Kollege, Herr Winkelmann, ist gar in der Bibel gelandet. Da aber Jesus nach meiner Kenntnis gesagt haben soll: „Du sollst deinen Nächsten lieben“ - und das mache ich mir ausdrücklich zu eigen, Herr Kollege Winkelmann -, will ich darauf an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Ich will betonen, was ich auch im Agrarausschuss dazu gesagt habe: Mein Ziel und das Ziel meiner Fraktion ist es, gemeinsam mit Ihnen zu definieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um die Rückkehr des Wolfes - er ist nun einmal da - so zu regeln, dass die Sicherheit des Menschen gewährleistet ist und auch die Akzeptanz der Nutztierhalter erreicht wird. Ich strebe in dieser Frage - das will ich deutlich sagen - einen möglichst breiten Konsens auch hier im Landtag an. Es gibt dazu in der Tat - meine Vorredner haben am Rande darauf hingewiesen - Anträge aller Fraktionen, die einzelne Aspekte zum Thema Wolf aufgreifen. Ich habe angekündigt - dazu stehe ich auch weiterhin -, dass wir alle Anträge und alle einzelnen Aspekte, die darin aufgegriffen sind, schrittweise abarbeiten.
Dazu gehört aber auch, dass wir nach Möglichkeit das, was nicht einigungsfähig, nicht konsensfähig ist, weil es vielleicht erkennbar nicht richtig ist, abschichten und aus dem Weg räumen - wenn ich das so sagen darf. Das gilt aus meiner Sicht auch für diesen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.
In der Anhörung hat sich weder die Landesjägerschaft noch irgendjemand sonst für eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ausgesprochen. Das ist ganz deutlich geworden, und das will ich ausdrücklich betonen.
- „Zum jetzigen Zeitpunkt“ wollen Sie wahrscheinlich sagen, Herr Dammann-Tamke. Ich wäre noch darauf gekommen, aber Ihre Schützenhilfe an dieser Stelle ist berechtigt. Das bezieht sich auf den jetzigen Zeitpunkt. Denn es gibt zum einen rechtliche Hürden, und zum anderen ist die Frage der Populationsentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
- Ich lehne alle Zwischenfragen ab; melden Sie sich bitte zu einer Kurzintervention, Herr Kollege. Ich hatte einmal angekündigt, dass das bis zum Ende der Legislaturperiode gilt, aber das scheint Ihnen entfallen zu sein, Herr Kollege Hocker.
Zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt der Erhaltungszustand der Population noch keine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.
Ich will auch nicht weiter darauf eingehen, dass es durchaus - das ist im Fachausschuss diskutiert worden - schwerwiegende verfassungsrechtliche Probleme gibt, wenn es darum geht, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Ich glaube, das muss man hier nicht im Detail ausdiskutieren. Ich halte es auch für sinnvoller und angebrachter, hier politisch und in der Sache zu diskutieren, als lediglich diese rechtlich vorhandene Hürde zum Thema zu machen.
Ich möchte ein Zitat aus der Anhörung bringen: „Was nützt es uns, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, wenn nicht auf ihn geschossen werden darf.“ Denn - da habe ich Ihren Gesetzentwurf hoffentlich richtig verstanden - Sie sind gleichzeitig dafür, eine ganzjährige Schonzeit zu verhängen.
Für viel sinnvoller hielte ich es deshalb, dass wir über die anderen Aspekte reden, die bisher im Rahmen der Diskussion eine Rolle gespielt haben, beispielsweise - das kann keine abschließende Aufzählung sein - über schnelle und unbürokratische Hilfen für die Nutztierhalter, über eine Entnahme dort, wo es rechtlich möglich und auch geboten ist, über einen Schutz der Nutztiere usw. Die entsprechenden Anträge liegen ja vor, und wir werden uns als Fachausschuss damit befassen.
Bei der Jagd aber gibt es schwerwiegende Nachteile, und das scheint mir durchaus auch der Grund zu sein, Herr Dammann-Tamke, aus dem sich die Landesjägerschaft so positioniert hat, wie sie sich positioniert hat.
Ich will an dieser Stelle jemanden zitieren, den ich durchaus sehr schätze - spätestens seit seiner Anwesenheit in einem Untersuchungsausschuss -, nämlich Herrn Dietrich Meyer-Ravenstein, Ihnen allen wohlbekannt.
„Für die Jägerschaft ist die Überführung des Wolfes in das Jagdrecht aber auch mit erheblichen Nachteilen verbunden. In Verbindung mit der Hegepflicht und etwaigen weiteren konkreten Verpflichtungen übernehmen sie eine Fülle von Pflichten, ohne hiervon Vorteile zu haben. In Wolfsprojekte fließende Mittel der Jagdabgabe gehen anderen jagdlichen Projekten verloren.“
Ich könnte weiter zitieren, das muss ich aber gar nicht. Ich glaube, diese Haltung ist relativ eindeutig nachzuvollziehen.
Deshalb bleiben wir bei unserem Fazit - dazu darf ich wieder zitieren, und zwar die Niedersächsische Landesjägerschaft -: Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist zum jetzigen Zeitpunkt - „zum jetzigen Zeitpunkt“ ist bei mir dick unterstrichen, Herr Kollege - aufgrund der rechtlichen und politischen Gegebenheiten nicht sinnvoll.
Dem schließt sich meine Fraktion vollumfänglich an. Mein Appell an Sie als FDP-Fraktion wäre: Wenn man einen solchen Gesetzentwurf einbringt und dann feststellt, dass es niemanden gibt, der in dieser Frage neben einem steht, dann muss man erkennen, dass so etwas zum Rohrkrepierer werden kann - um im Bereich des Jagdrechtes zu bleiben.
Deshalb hielte ich es eigentlich für angebracht und der Sache dienlich, Herr Kollege Hocker, wenn Sie
Ihren Gesetzentwurf zurückziehen würden. Denn ich bin fast sicher, dass irgendwann in den nächsten Jahren der Zeitpunkt kommen wird, an dem wir tatsächlich über einen anderen Erhaltungszustand der Wolfspopulation reden und eine Diskussion darüber führen können, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ist das aus meiner Sicht völlig neben der Spur. Wir sollten uns lieber den anderen, tatsächlich relevanten, Fragen widmen, weil beim Thema Wolf in der Tat in der Bevölkerung, auch bei den Nutztierhaltern große Verunsicherung herrscht. Wir sind gemeinsam aufgerufen, dafür die entsprechenden Lösungen anzubieten. Den Wolf ins Jagdrecht zu überführen, ist ausdrücklich keine Lösung.
Herr Dr. Hocker hat wahrgemacht, was Sie angekündigt haben: Eine Kurzintervention zu dem Bereich. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr verehrter Herr Kollege Siebels, sehen Sie mir nach, dass ich mir nicht gemerkt habe, dass Sie keine Zwischenfragen von mir zulassen würden. Ich werde das künftig beherzigen und Sie nicht mehr während Ihrer Rede behelligen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es schon einigermaßen überdenkenswert, welche Einstellung Sie gegenüber dem Parlamentarismus haben, wenn Sie von diesem Pult aus sagen: Na ja, wir sollten erst einmal prüfen, ob andere Fraktionen unseren Anträgen folgen, und wenn das nicht der Fall ist, dann sollten wir die Anträge zurückziehen. - Das ist genau das Gegenteil davon, Herr Kollege Siebels, eine Haltung zu haben.