Jetzt frage ich mich, warum - das frage ich mich; das frage ich noch nicht die Landesregierung - der Minister keine Bedenken bei Störeiern hat, die mit Hormonen behandelt worden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, inwiefern sie es ethisch-moralisch für vertretbar hält, dass nur vier Wochen später der Zuwen
dungsbescheid für die Förderung einer Störhaltung mit problematischen Tierschutzbedingungen und Hormoneinsatz erging.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine einfache Antwort: Es geht nicht nach den Geschmacksfragen des Ministers, sondern bei einer Genehmigung von Versuchen und lebensmittelrechtlicher Zulässigkeit geht es hier in Deutschland nach Recht und Gesetz.
Ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir als Land uns dafür einsetzen - ich habe Ihnen das vorhin detailliert vorgelesen -, dass die in solchen klinischen Versuchen gewonnenen Lebensmittel nicht in den Verzehr gelangen. Aber ich habe dann auch darauf hingewiesen: Das ist geltendes Recht. - Ich kann nicht sagen, ob ich oder Sie jetzt irgendwie Fleisch von hormonbehandelten Tieren essen wollen. Das ist, bitte, noch Ihre Entscheidung. Es geht nach Recht und Gesetz und nicht nach Geschmacksfragen des Ministers und auch nicht nach Geschmacksfragen von Ihnen.
Von daher ist mein Interview auch richtig. Jeder soll selber entscheiden, ob er hormonbehandeltes Fleisch essen will. - Ich glaube, ich habe mich dabei auch für eine Kennzeichnung ausgesprochen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der FDP-Fraktion. Herr Kollege Hermann Grupe, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, gab es kritische Stimmen aus der Fachebene Ihres eigenen Ministeriums, aus dem LAVES oder aus der Landwirtschaftskammer, die sich gegen die Genehmigung des Tierversuchs oder gegen die
finanzielle Förderung des Unternehmens ausgesprochen haben, und, wenn ja, welche sind das, und welche Bedenken wurden da erhoben?
Da gibt es Sachverständigenkommissionen im LAVES, die sozusagen diese Beratungen führen, und dann wird es nach Recht und Gesetz geprüft.
Es ist keine politische Entscheidung, ob man einen Tierversuch zulässt, sondern es ist eine Entscheidung nach Recht und Gesetz.
Die Genehmigung ist erteilt worden, nachdem alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geprüft. Sowohl für die Förderung - die haben Sie angesprochen - als auch für den Tierversuch ist das nach Recht und Gesetz erteilt worden.
- Es gab - - - Na, es wurde immer darauf hingewiesen, dass, wenn man das fördert, das veterinärrechtlich nach Gesetz und Recht gemacht wird. Darauf hat auch mein Staatssekretär hingewiesen und gesagt: Wenn ihr einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt, dann muss es nach Recht und Gesetz gehen.
Die Voraussetzungen erörtert man dann auch. Da wird über die Verfahren diskutiert, die die da machen. Und wenn die nach Recht und Gesetz sind, dann werden sie zugelassen und bewilligt.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Hermann Grupe [FDP]: Aber die müs- sen auch fachlich sinnvoll sein, Herr Minister!)
Vielen Dank. - Herr Grupe, Sie sind ja gleich noch einmal an der Reihe. - Herr Grupe, Sie dürfen die nächste Zusatzfrage stellen. Bitte!
Herr Minister, ich habe bewusst nach fachlichen Bedenken gefragt. Ich stelle Ihnen die Frage noch einmal; denn Sie haben wieder mal total daran vorbei geantwortet. Rechtlich und gesetzlich muss es sowieso in Ordnung sein, das ist keine Frage. Die Frage ist: Ist es sinnvoll? Entspricht es den Anforderungen des Tierschutzes? Möchte man Hormone einsetzen? - Das alles sind fachliche Fragen. Ich frage Sie noch einmal: Gab es Bedenken aus den von mir genannten Behörden oder nicht? - Ich bitte um eine umfassende Antwort dazu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie tun so, also ob das hier ein Sonderfall wäre. Ich habe eben gesagt, wir werden nach Recht und Gesetz agieren. Dann haben Sie gesagt: fachlich.
Also, bei der Genehmigung von Tierställen geht es auch nicht darum, ob mir der Stall sozusagen inhaltlich passt oder ob ich meine, dass die Größe gut, sondern es muss nach Recht und Gesetz gehen.
Deshalb wird bei jedem Verfahren - das hat in diesem Fall bei der Vorgängerregierung und den zuständigen Behörden angefangen: LAVES, Landwirtschaftskammer, Sachverständige, Landkreis Cuxhaven -
(Reinhold Hilbers [CDU]: Die haben das doch nicht genehmigt! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Hatten die Be- denken?)
der Fall erörtert. Dort werden die Fragen gestellt, und dann wird am Ende eine Genehmigung erteilt. Solche Erörterungen finden bei vielen Anträgen auf Genehmigung statt. Wenn man Nachfragen hat, wird das natürlich diskutiert. Und am Ende waren alle der Meinung, dass es ein förderfähiges Vorhaben ist und eine Tierversuchsgenehmigung nach dem Gesetz erteilt werden kann.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Hermann Grupe [FDP]: Die Frage ist nicht beantwortet! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP - Ge- genruf von Anja Piel [GRÜNE]: Was wollt ihr denn eigentlich? Soll er jetzt Geschmacksproben machen oder was?)
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der SPD-Fraktion. Herr Kollege Uwe Strümpel!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welche weiteren Projekte wurden bisher in welcher Höhe im Bereich der Fischzucht oder der Fischerei gefördert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht klärt das ja auch die normale Förderung aus dem Europäischen Fischereifonds. Denn viele Projekte, die den Kommunen und den Fischern dienen, wurden darüber erfolgreich abgewickelt.
Wir haben die Erzeugergemeinschaft der Deutschen Krabbenfischer in Cuxhaven - ebenfalls in dem Landkreis - mit 732 000 Euro gefördert. Dabei ging es auch um Einrichtungen, und es wurde bei dem Antrag diskutiert, wie das sinnvoll und nach Recht und Gesetz gemacht werden kann.