Protocol of the Session on March 10, 2016

Ich stelle ausdrücklich fest: Im Antrag der FDP geht es, soweit ich ihn jedenfalls verstanden habe, in keiner Weise um eine Art Generalverdacht oder Generalkritik an der Justiz. Damit wir uns vielleicht auch im Hinblick auf den Kollegen Nacke ein bisschen darauf konzentrieren, worum es geht, möchte ich die Justizministerin zitieren, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit - Zuruf: Was hat Herr Nacke ver- brochen?)

- Nein! Ich sage Ihnen, warum ich Herrn Nacke anspreche. Herr Nacke ist nämlich ein Fachmann

(Beifall bei der CDU)

und hat in der aus meiner Sicht entscheidenden Plenarsitzung am 4. Juni 2015 entscheidende Wortbeiträge geliefert.

(Zurufe)

- Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ist dieses Thema, um das es jetzt am Schluss dieses Plenartages geht, so etwas von witzig oder lächerlich, dass Sie nicht in der Lage sind, diesem Thema Ihre Aufmerksamkeit zu widmen?

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, ich zitiere die Ministerin aus der Plenarsitzung vom

4. Juni 2015, nachzulesen auf Seite 6 302 des Stenografischen Berichts. Ich zitiere:

„Das eigentliche Problem ist, dass wiederholt vertrauliche Details aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit politischem Bezug in die Öffentlichkeit gelangt sind, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Preisgabe dieser Information die Ermittlungen gefährden konnte, von der Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Beschuldigten und Zeugen einmal ganz abgesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das, was der Justiz schadet!“

Frau Ministerin, Sie haben in der damaligen Plenarsitzung völlig zu Recht in keiner Weise davon gesprochen, dass die Pressefreiheit im Zusammenhang mit der sogenannten Durchstecherei eine Rolle spiele. Sie haben damals auch in keiner Weise das Verhalten der Oppositionsfraktionen kritisiert, weil das, worum es hier ging, eine Spezialität aus dem Bereich der Ermittlungsverfahren mit einer politischen Dimension war.

Ich möchte das, worum es hier geht, weiter darstellen und den Hintergrund des FDP-Antrags für jeden anhand einer Frage der Kollegin RossLuttmann erläutern. Sie hat in der gleichen Sitzung am 4. Juni zunächst auf die Fälle Wulff, Edathy und Lüttig Bezug genommen und hat dann die HAZ zitiert, die damals von einer Maulwurfsaffäre gesprochen hat. Dann hat sie, an die Ministerin gerichtet, gefragt - ich zitiere wörtlich - - - Ich nehme zur Kenntnis, dass sich die Ministerin für diesen Punkt der Debatte anscheinend nicht so interessiert, wie ich das von ihr erwartet hätte.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von SPD und GRÜNEN: Was soll das denn?)

Die Frage an die Ministerin lautete:

„Welche Bemühungen haben Sie seit Ihrem Amtsantritt selbst überhaupt unternommen, damit es zu diesen Durchstechereien nicht mehr kommt?“

Die Antwort der Ministerin war, sie habe nach ihrer Wahrnehmung dieses Maulwurfsproblem geerbt.

Herr Limburg, die Frage, ob schon unter dem früheren Justizminister so etwas im Falle Wulff vorgekommen ist, spielt hier doch überhaupt keine Rolle! Es geht doch um die Handlungen bzw. um die Unterlassungen der Justizministerin

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie spre- chen nicht über Wulff! Das ist ja al- bern!)

in der jetzigen Legislaturperiode.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich zitiere weiter, Herr Limburg, auch wenn es für Sie peinlich wird, was Ihre Ministerin gesagt hat. Das können Sie auf Seite 6295 des Stenografischen Berichts nachlesen. Sie nimmt Bezug auf das eingestellte Strafverfahren Lüttig und sagt:

„Ich hoffe sehr, dass - wenn es überhaupt eine positive Wirkung dieses Strafverfahrens gibt - im Kopf eines jeden Mitarbeiters der Justiz klar wird, dass es nicht folgenlos bleibt, wenn Informationen weitergegeben werden.“

In der damaligen Plenardebatte, die ausgiebig war, ist in keiner Weise von der Ministerin klargestellt worden, was sie denn zu tun gedenke, um diesem Problem der Durchstechereien - eine strafbare Handlung in den jeweiligen Fällen, nämlich der Verrat von Dienstgeheimnissen - entgegenzuwirken.

Das, meine Damen und Herren, war nach meinem Verständnis der Grund, warum sich die FDP wenige Tage später, am 7. Juli, genötigt sah, diesen Antrag zu stellen, der klar ist: Wenn eine Justiz, geführt von einer Ministerin, es nicht selbst schafft, ein Problem auszuräumen, dann ist es notwendig, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Jetzt greifen Sie die Justiz ja doch wieder an!)

Jetzt kommt der Punkt: Bis zum Montag dieser Woche gab es von Ihrer Seite keinen Änderungsantrag. Sie haben sage und schreibe acht volle Monate gebraucht, um einen Änderungsantrag vorzulegen. Daraus möchte ich aus Zeitgründen nur einen Satz zitieren.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Nicht nur einen!)

- Ach, wissen Sie, Gott sei Dank räumen Sie ein, dass das, worum es geht, strafbar ist. Aber Sie erwähnen die Compliance und sagen dann:

„Es ist daher begrüßenswert, dass auch die niedersächsische Justiz sich intensiv mit diesem Thema befasst“

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

„und dabei die Einrichtung einer Stabstelle im Justizministerium und eines Compliancebeauftragten aus den Reihen der Justiz“

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- wenn Sie mit dem Applaus fertig sind, kommt der Höhepunkt, Herr Limburg! -

„diskutiert werden.“

Sie waren nach acht Monaten noch nicht einmal in der Lage, irgendein konkretes Arbeitsergebnis vorzulegen! Nach acht Monaten wollen Sie einen Diskussionsprozess anschieben! Das ist eine Nicht-Politik!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das ist des niedersächsischen Rechtsstaats nicht würdig. Frau Ministerin, damit haben Sie Ihrer Aufgabe nicht entsprochen. Der Antrag der FDP ist zu 100 % begründet.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Winkelmann. Das war exakt in der vorgesehenen Redezeit.

Jetzt hat sich die Landesregierung zu Wort gemeldet. Es spricht die Ministerin für Justiz, Frau Antje Niewisch-Lennartz. Bitte sehr, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich eines klarstellen: Der Entschließungsantrag der FDPFraktion offenbart ein Misstrauen in die niedersächsische Strafjustiz, das nicht berechtigt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Anders, als der Antrag der FDP suggeriert, haben die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor hohes Vertrauen in die Justiz. Das gilt es zu erhalten. Das ist zuvörderst Aufgabe der Justiz selbst und nicht eines externen Gutachters, den die FDP-Fraktion für die Justiz bestellen möchte.

(Jörg Hillmer [CDU] und Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist Ihre Aufgabe, Frau Ministerin!)

Die niedersächsische Justiz nimmt ihre Verantwortung für die eigene Integrität sehr ernst. Sie tut es zum einen, indem sie jedem Verdacht der Verlet

zung von Dienstgeheimnissen konsequent nachgeht. Der Verrat von Dienstgeheimnissen ist eine schwere Straftat, die dem Ansehen der Justiz erheblich schadet. Sie haben mich dazu zu Recht zitiert. Entsprechend gründlich, nachdrücklich und ohne Ansehen der Person werden die Ermittlungen geführt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Andererseits müssen wir uns aber davor hüten, die Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden und der Strafjustiz unter einen Generalverdacht zu stellen. Neben diesen konsequenten Ermittlungen gegen jeden Geheimnisverrat hat die niedersächsische Justiz ein breit angelegtes ComplianceProjekt aufgelegt. Die darin enthaltenen Maßnahmen betreffen zu einem wichtigen, aber nur zu einem geringen Teil den Verrat von Dienstgeheimnissen und die Sicherheit von Informationswegen.

Der Ansatz dieses Programms ist wesentlich breiter. Mein Ressort hat hierüber im Rechtsausschuss umfassend unterrichtet. Am Ende stand der Dank der Fraktionen. Wir sind gerne bereit, auch über den Fortgang des Projekts im Rechtsausschuss zu berichten. Die antragstellende FDP-Fraktion hat das in der letzten Sitzung leider abgelehnt.