Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich Herrn Onay nahtlos anschließen. In der Tat gilt der Grundsatz: Vertraue den Kommunen, und du tust gut daran. - Wir sollten sie in solchen zentralen Fragen nicht unterschätzen.
Ich freue mich wirklich sehr, dass wir mit der heutigen Wiedereinführung der Stichwahl unser Versprechen für mehr Demokratie aus der Koalitionsvereinbarung an einer ganz wichtigen Stelle einlösen, meine Damen und Herren. Wir stärken die direkten Wahlmöglichkeiten. Damit sorgen wir für mehr Aufmerksamkeit für die kommunale Ebene, und wir sorgen für mehr demokratischen Wettstreit. Das ist ein richtiges Signal in diesen Zeiten, meine Damen und Herren.
Die Abschaffung der Stichwahl, meine Damen und Herren, war damals falsch, und sie ist es bis heute geblieben. Auch dieser Fehler der alten Landesre
Frau Jahns, Sie haben recht: Es ist keine Frage der Legitimation. Selbstverständlich ist auch ein Hauptverwaltungsbeamter ohne Stichwahl demokratisch legitimiert, Herr Oetjen. Die spannende Frage ist aber doch: Gibt man einen Wahlgang auf, oder ist man - wie das hier gerade anklang - mit der Begründung zu geringer Wahlbeteiligung gegen die Wiedereinführung eines Wahlgangs? - Ich glaube, das wäre ein deutlich deprimierendes Zeichen für unsere Demokratie. Wir sollten eher darauf drängen, dass wir mehr inhaltlich-sachliche Auseinandersetzung auf die kommunale Ebene bekommen, um dort eine intensive Auseinandersetzung führen zu können und um mit einem zweiten Wahlgang mehr Motivation in die Wählerschaft hineinzutragen.
Die Ausschussberatungen haben übrigens gezeigt, dass die Rückkehr zur früheren Rechtslage - darauf möchte ich noch einmal deutlich hinweisen - erwartungsgemäß ohne Probleme möglich ist. Ich füge hinzu: Wir liefern - auch wenn das einige in diesem Hause bis zuletzt nicht für möglich gehalten haben - diesen Gesetzentwurf so pünktlich, dass auch schon die zur Bundestagswahl anstehenden Hauptamtswahlen unter neuen und gerechteren Bedingungen stattfinden können.
Meine Damen und Herren von der CDU, die rechtliche Prüfung hat hierbei ausdrücklich bestätigt, dass für die Terminbestimmung der Stichwahl keine festen Fristvorgaben notwendig sind. Das hat in den letzten Wochen zu einiger Aufregung geführt. Es wurden vonseiten der CDU Befürchtungen als Szenario an die Wand geworfen, dass wir Zeiträume von bis zu sechs Monaten zwischen Wahl und Stichwahl zu erwarten haben. Das spricht allerdings aus meiner Sicht höchstens für eine gewisse Ferne zur kommunalen Praxis, meine Damen und Herren.
Glauben Sie mir: Sie können sich die Festlegungen der Wahltermine bis zur Änderung der Stichwahl ansehen. Es hat seit Einführung der Eingleisigkeit mehrere Hundert Wahlen gegeben. In einem einzigen Fall - das haben unsere Recherchen ergeben - hat eine Stichwahl nach drei Wochen stattgefunden. Das war, wenn ich richtig unterrichtet bin, in Holzminden, weil dort der Tag der Niedersachsen stattgefunden hat. Die Kommunen haben das immer richtig und vernünftig gemacht.
Es ist geradezu abwegig, anzunehmen, dass die Fraktionen im Rat einer Kommune oder in einem Kreistag ein Interesse daran hätten, diesen Zeitraum wer weiß wie anwachsen zu lassen. Das will niemand, und das wird nicht passieren. Vertrauen wir an dieser Stelle den Kommunen, dann wird alles gut!
Es könnte allerdings auch sein, meine Damen und Herren, dass die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf insgesamt noch nicht in allen Verästelungen so ganz durchdrungen hat. Jedenfalls gibt der Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion Anlass, das anzunehmen. Sie schlägt einerseits vor, das Gesetz erst am 1. Januar 2014 in Kraft treten zu lassen, andererseits aber, die Übergangsregelung für Wahlen im Jahr 2013 beizubehalten. Das lässt diesen Schluss zu.
Lassen Sie uns also im Vertrauen auf die Funktionsfähigkeit und Tüchtigkeit der kommunalen Demokratie zur allseits bewährten Stichwahl zurückkehren! Es freut mich, dass dieses wichtige Gesetz innerhalb und außerhalb des Parlaments auf eine so breite Zustimmung stößt.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Hierzu liegt ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/269 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.
Ich komme zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die Änderungsempfehlung des Ausschusses hat die Mehrheit gefunden.
Artikel 3. - Dazu liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 17/269 vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?
- Wir führen jetzt erst einmal das Verfahren durch, das vorgesehen ist. Das Verfahren heißt: Wer dem Antrag - in diesem Fall der CDU-Fraktion - zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte jetzt, dass wir auszählen. Können Sie von hinten mithelfen?
(Thomas Schremmer [GRÜNE] begibt sich auf seinen Platz - Zuruf von der CDU: Er war gar nicht auf seinem Platz! - Gegenruf von den GRÜNEN: Er war die ganze Zeit über da! - Unru- he - Weitere Zurufe)
- Können wir jetzt mal zählen? - Zählen Sie jetzt? - Wir sind bei der Zählung. - Okay, meine Damen und Herren, wir können es nicht übersehen. Es ist schwierig, zu zählen. - Ich bitte Sie, sich wieder zu setzen. Wir führen jetzt den sogenannten Hammelsprung durch.
(Anja Piel [GRÜNE] betritt den Ple- narsaal - Zurufe von der CDU und von der FDP - Unruhe - Weitere Abgeord- nete betreten den Plenarsaal)
Meine Damen und Herren, auch trotz der Mithilfe der Verwaltung ist das Abstimmungsergebnis zweifelhaft. Wir konnten hier über das Abstimmungsergebnis keine Einigkeit erzielen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Hammelsprung. Ich bitte jetzt alle Mitglieder des Landtags, den Plenarsaal zu verlassen. Die Türen werden dann geschlossen.
Ich bitte folgende Schriftführer, sich zu den Türen zu begeben: Frau Rakow zur „Ja“-Tür, Frau Klopp zur „Nein“-Tür und Frau Eilers zur „Enthaltungs“Tür.
Wer dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte, der kommt durch die „Ja“-Tür herein, wer dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen möchte, der kommt durch die „Nein“-Tür herein.