Außerdem haben Sie die Kostenfrage völlig außer Acht gelassen. Sie haben mit Ihrer Mehrheit mögliche Beratungen im Haushaltsausschuss zum Thema Konnexität verhindert. Ich denke, Sie sollten sich Gedanken darüber machen, dass Sie im Rahmen der Konnexität verpflichtet sind, die Kommunen zu entschädigen, wenn eine Stichwahl nötig wird. Das wird auf Sie zukommen, und Sie werden dann entsprechende Haushaltsvorschläge machen müssen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich als Erstes der Kollegin Jahns eines entgegnen: Die Frage nach den finanziellen Auswirkungen für die Kommunen ist doch in der Anhörung im Ausschuss von den kommunalen Spitzenverbänden glasklar beantwortet worden. Sie haben uns klar gesagt: Das ist kein Fall von Konnexität.
Deswegen müssen wir uns damit eigentlich auch nicht beschäftigen. Und ganz ehrlich: Die Mehrkosten sind doch wirklich überschaubar.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Anhörung von den Anzuhörenden doch sehr eindrucksvoll erklärt bekommen - deswegen war die Anhörung sinnvoll -, dass die Frage, ob eine Stichwahl durchgeführt oder ein Bewerber in einem ersten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werden soll, keine Frage der demokratischen Legitimation ist. Insbesondere die Rechtsprofessoren haben uns sehr deutlich gemacht, dass die Frage der demokratischen Legitimation einzig dadurch zu beantworten ist, ob ein Bewerber nach dem gültigen, vom Gesetzgeber vorgesehenen Wahlvorgang gewählt worden ist oder nicht. Auf welche Art und Weise er gewählt wurde, betrifft nicht die Frage der demokratischen Legitimation.
Das ist - das möchte ich betonen - an dieser Stelle eher eine Glaubensfrage. Es geht also darum, ob man glaubt, dass ein Bewerber durch eine Stichwahl stärker demokratisch legitimiert ist oder nicht, aber es ist keine juristische Frage im eigentlichen Sinne. Wir meinen, dass es eine Glaubensfrage, aber keine Gewissensfrage ist. Also muss eine politische Entscheidung getroffen werden. Wir als FDP haben uns dafür entschieden, die Wiedereinführung der Stichwahl in Niedersachsen zu unterstützen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Krogmann hat zu Recht auf die Ausführungen von Herrn Oebbecke hingewiesen, der uns in der Anhörung sehr kurzweilig dargestellt hat, dass Wahlrecht Kontinuität braucht. - Ja, Herr Krogmann. - Das gilt aber nicht nur bei der Frage „Stichwahlen oder nicht?“, sondern das gilt auch bei der Frage der Amtszeiten. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle sehr deutlich sagen.
Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen: Sie proklamieren immer kommunalfreundliche Politik. Dann müssen Sie aber einmal mit Blick auf die klare Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die allesamt die Verkürzung der Amtszeit von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten auf fünf Jahre sowie die Vereinheitlichung des
Wahltermins eindeutig ablehnen, erklären, inwiefern Ihre Vorschläge eine kommunalfreundliche Politik sein sollen. Das, verehrter Herr Krogmann, passt nun wirklich nicht zusammen.
Aber heute geht es nicht um den Zeitraum von acht Jahren, sondern um die Wiedereinführung der Stichwahl. Deswegen wird die FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Kollegin Jahns, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, es ist ein bisschen merkwürdig, wenn Sie sagen, dass die kommunalen Spitzenverbände mit Blick auf die Kosten, die sich für die Kommunen eventuell ergeben, keine Nachfragen gehabt hätten. Zwar haben sie definitiv gesagt, dass diese Kosten keine große Rolle spielen. Aber es kommen natürlich Kosten auf die Kommunen zu. Wie die Kostenregelung nachher gehandhabt wird, liegt dann bei Rot-Grün.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass gerade vonseiten des Städte- und Gemeindebundes deutlich gesagt worden ist, dass die Kosten sehr wohl eine Rolle spielen. Auch der Präsident hat das angedeutet. Die Kosten werden also, glaube ich, durchaus eine Rolle spielen, auch wenn eine verfassungsrechtliche Prüfung vielleicht ergibt, dass das Konnexitätsprinzip nicht zur Anwendung kommt. Aber das werden wir sehen. Wir werden schauen, wie das heute beschlossen wird.
dass es zu höheren Kosten kommen kann, was insbesondere die kleinen Kommunen betreffen würde. Aber es ist ausdrücklich gesagt worden, dass es keine Frage der Konnexität ist. Das möchte ich noch einmal betonen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf ein zweites Argument eingehen, das Sie angeführt haben, nämlich die Frage, in welchen anderen Bundesländern es Stichwahlen gibt. Die Anzahl der Bundesländer, in denen es keine Stichwahlen gibt, ist eher gering.
Aber wie auch immer es ist: Das soll kein Argument für unsere Entscheidung in Niedersachsen sein. Hier entscheidet die Meinung der Fraktionen, die hier im Hause vertreten sind. Heute ist eine Mehrheit für die Wiedereinführung der Stichwahl. Sie wird bald wieder eingeführt, und ich finde das, ehrlich gesagt, einfach nur richtig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jahns, ich möchte auf einen Punkt eingehen, den Sie in Ihrer Rede etwas ausführlicher behandelt haben.
Sie haben sehr lange über den Termin der Stichwahl bzw. die „besonderen Umstände“ gesprochen, die die Festsetzung eines anderen Termins der Stichwahl erfordern. Ich glaube, in dem Punkt muss ich Sie enttäuschen: Es war der Mühe nicht wert, darüber so lange zu philosophieren. Denn auch diese Frage haben wir in der Beratung im Ausschuss klären können.
Die Stichwahl gab es ja schon früher, und wir führen sie nach einer kurzen Unterbrechung wieder ein. In den elf Jahren, in denen es die Stichwahl gab, kam der Fall der „besonderen Umstände“ ein einziges Mal zum Tragen. Wir reden hier also über einen sehr marginalen Fall, der auch in Zukunft wahrscheinlich nicht so häufig eintreten wird, weil der Termin der Hauptwahl schon so gelegt werden kann, dass die Stichwahl, wenn sie denn nötig wird, nicht mit anderen Terminen kollidiert.
Zur Abstimmung in den verschiedenen Ausschüssen: Natürlich macht es Sinn, wenn sich die Rechtspolitiker im Rechtsausschuss darüber Gedanken machen, dass möglichst klar definiert wird, was der Fall sein soll. Aber vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein solcher Fall in elf Jahren nur einmal vorgekommen ist, ist es aus Sicht der Kommunalpolitiker sinnvoll, den Kommunen Freiheit mit Blick auf den Termin zu ermöglichen, damit sie besondere regionale Termine berücksichtigen und auf regionaler Ebene entscheiden können, welchen Termin sie wählen wollen. Natürlich muss auch dabei der zeitliche Bezug gewahrt werden.
Die Argumente für die Wiedereinführung der Stichwahl brauche ich nicht noch einmal aufzuführen; sie wurden schon hinlänglich genannt. Die Stichwahl ist gut, und ich hoffe, dass sie uns im Sinne der Kontinuität möglichst lange erhalten bleibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Onay, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie diese Regelung mit den verschiedenen Möglichkeiten beim Termin der Stichwahl mit Blick auf die Wahlen am 22. September ganz bewusst so gewählt haben, weil sie sich erhoffen, dass Ihre Kandidaten - ob nun Rot oder Grün - dort auch gewählt werden. Aber gerade in diesem Jahr ist dieses Thema so wichtig, weil es diese besonderen Umstände gibt - das hätte man genau definieren können -, da die Stichwahlen in die Ferienzeiten fallen könnten. Es sei denn, eine Kommune will tatsächlich sechs oder sieben Wochen warten. Aber dann ist der zeitliche Zusammenhang tatsächlich nicht mehr gegeben. Ich glaube, dass man die Kommunen da im Regen stehen lässt. Sie hätten es anders regeln können. Das haben Sie leider versäumt. Schade!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jahns, ich möchte Ihnen an dieser Stelle doch einmal Mut zusprechen: Nur weil die Stichwahlen jetzt wieder eingeführt werden, heißt das nicht, dass Ihre Kandidatinnen und Kandidaten schon verloren haben.
Um noch einmal auf die Unbestimmtheit zurückzukommen: Wir vertrauen einfach den Kommunen. Wir glauben, dass sie vor Ort am besten regeln können, wann sie die Stichwahl abhalten möchten. Natürlich wird - da bin ich mir auch sicher - jede Kommune weiterhin den zeitlichen Zusammenhalt wahren.