Ich gebe allerdings zu: Ich kenne keine Untersuchung, ob das auch bei Graugänsen, Nilgänsen und Kanadagänsen geht; aber ich gehe einmal davon aus.
Die Folgen für die Population kennen Sie schon. Dann wissen Sie aber sehr viel über die Populationsdynamik der drei betreffenden Gänsearten! Gerade die Fragen, welche Folgen eine Bejagung für die Population von Wildgänsen und welche Folgen eine Bejagung für die Raumnutzung von Wildgänsetrupps hat, untersucht das Land im Auftrag dieses Parlaments; denn wir haben dazu einen Entschließungsantrag verabschiedet.
Meines Wissens gibt es dazu noch keinen Endbericht. Es ist verblüffend, dass Sie die Ergebnisse im Detail schon alle kennen, sogar über die betreffenden Arten hinweg. Aber wir können uns ja einmal unterrichten lassen.
- Nein, ich brauche nicht dahinzufahren. Ich sitze mittendrin. Ich brauche nur aus dem Fenster zu gucken.
Besonders faszinierend sind die Folgerungen, die Sie aus den zumindest nicht gerade gut gesicherten Erkenntnissen ziehen. Die Landesregierung soll die unteren Jagdbehörden - eigentlich heißt es richtig: die Jagdbehörden -, die in Niedersachsen bei den Landkreisen angesiedelt sind, anweisen, entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Kriterien zu handeln. - Dafür sollen sie eine Weisung bekommen. Das brauchen sie aber nicht. Die Landkreise als zuständige Jagdbehörden können in eigener Zuständigkeit sehr wohl beurteilen, ob die Voraussetzungen vorliegen, um im Einzelfall die Schonzeit für bestimmte Arten und Gebiete aufzuheben.
Sie sind doch sonst so dafür, dass die Kommunen in eigener Zuständigkeit handeln. Jetzt plötzlich nicht mehr? - Das finde ich verblüffend!
Dabei sind sie im Übrigen auch an die engen naturschutzrechtlichen Regelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie gebunden, z. B. Artikel 5,
wonach eine Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit nur in sehr engen Grenzen möglich ist und die Voraussetzungen im Einzelfall von den zuständigen Landkreisen zu prüfen sind.
- Nein, dann brauchen wir ja keine Weisung. Dann können die Landkreise das auch selbst machen, Herr Ehlen.
Ihre Forderung in der Nr. 4 haben Sie leider nicht weiter erläutert. Was stellen Sie von der FDP sich denn darunter vor? Fallenfangen? Oder wie soll das sein? - Sie fordern ja über die Bejagung hinausgehende Maßnahmen. Dann müssen Sie auch Ross und Reiter nennen und zumindest sagen, was Sie sich darunter vorstellen.
Noch ein Punkt zu den Schäden, auf denen die Landwirte angeblich alleine sitzen bleiben. Das ist zumindest innerhalb der Vogelschutzgebiete nicht der Fall - Herr Ehlen, das wissen Sie -, weil es die Winterruheverträge gibt, wonach denjenigen, die mitmachen, unabhängig von Schäden pro Hektar ein ganz erklecklicher Beitrag geleistet wird, nämlich um die 200 Euro. Legen Sie mich jetzt bitte nicht fest. Ich habe das nicht nachgeguckt. Das ist ungefähr die Größenordnung.
Sie wissen auch, dass wir an einem Rastspitzenmodell arbeiten, das nicht nur für Ackerflächen gilt, sondern auch für Grünland. Auch das steht in dem von uns verabschiedeten Entschließungsantrag.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Wir müssen uns im Ausschuss damit beschäftigen. Aber die Skepsis ist erst einmal ziemlich groß, dass diese Art und Weise des Antrags zielführend ist.
Vielen Dank, Herr Janßen. - Als letzter Redner zu diesem Punkt hat sich jetzt Wiard Siebels, SPDFraktion, gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Irgendjemand hat hier seine Brille vergessen.
Ich darf mich zunächst beim Antragsteller für den Antrag bedanken. Sicherlich gibt es Kritik und positive Seiten.
Ich möchte mich nach dem Motto, das Herr Busemann heute Morgen ausgegeben hat, in diesem Zusammenhang kurzfassen. Die Ausschussberatungen stehen uns ja bevor.
Das Problem, Herr Grupe, das Sie mit diesem Antrag beschrieben haben, existiert. Das kann und will wohl niemand aus der Welt reden. Für die Landwirte in den betroffenen Regionen ist das schon eine ganz starke Beeinträchtigung. - Herr Ehlen, Sie nicken. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit.
Die Frage ist in der Tat, ob alle einzelnen Aspekte, die Kausalzusammenhänge, die in dem Antrag dargestellt sind, tatsächlich zutreffend sind. Ich verweise an dieser Stelle noch einmal - ich weiß, dass Sie das kritisch sehen - auf das Gänsemonitoring, das wir in die Wege geleitet haben, um dann, von allen anerkannt, gemeinsam zu definieren, wie die Kausalzusammenhänge sind.
Ich darf vorsichtig darauf hinweisen, dass auch die weiter gefasste Jagdzeit, die unter der schwarzgelben Vorgängerregierung gegolten hat, nun nicht gerade dazu geführt hat, dass das Problem vor Ort gelöst worden wäre - ich sage das mit aller Zurückhaltung -, sondern trotz einer weiteren Jagdzeit haben sich die Populationen ausgebreitet und sind die Beeinträchtigungen für die Landwirte weiter gewachsen, meine Damen und Herren. Das sage ich nur der Vollständigkeit halber.
Jetzt kommen wir zu den Punkten, die der Antragsteller als Forderungen an die Landesregierung richten möchte. Zunächst darf ich feststellen, dass die Jagdbehörden zu etwas angewiesen werden sollen, Herr Grupe. Das sind in diesem Fall die Kreise und die kreisfreien Städte bei uns im Land Niedersachsen. Aus § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes geht hervor - ich zitiere -:
Was die Rechtslage angeht, ist es nach meiner vorsichtigen und zurückhaltenden Einschätzung nicht so, dass es dazu keine rechtliche Handhabe gäbe. Wir können aber darüber diskutieren, wie sich das in der praktischen Handhabung auswirkt. Ob wir die deshalb anweisen können oder wollen, ich glaube, das alles ist im Ausschuss zu diskutieren.
Worauf ich noch kommen möchte - auch das haben Sie in der Begründung des Antrags aufgeführt -, ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das in dem Antrag zitiert ist und auch vorliegt. Auch darüber werden wir im Ausschuss noch zu sprechen haben. Ob das in diesem Fall 1 : 1 auf Niedersachsen übertragen werden kann, insbesondere was die Konstruktion Jagdbehörden, kreisfreie Städte, Landkreise und oberste Jagdbehörde, also das Fachministerium, angeht, kann ich im Detail gar nicht so schnell überprüfen. Es wird also zu prüfen sein, ob die Strukturen in NRW tatsächlich parallel zu denen in Niedersachsen sind.
Was mich etwas beunruhigt - das sage ich vorsichtig, aber so, dass man es verstehen kann -, ist die Nr. 4, die Sie aufgeführt haben, Herr Grupe. Ich will auch das einmal vorlesen: „… „langfristig die Maßnahmen zur Regulierung der zunehmenden Wildganspopulation über die jagdlichen Maßnahmen hinaus zu erweitern …“ Sie haben in Ihrem Redebeitrag erwähnt, wie es in den Niederlanden gemacht wird. Dort werden Gänsebestände vergast. Was die Verwertung angeht - dies finde ich immer wichtig -, wird dies, glaube ich, in den Niederlanden nicht vollständig oder gar nicht verwertet; das kann ich nicht genau beurteilen. Aber das ist eine Vorgehensweise, die wir in Niedersachsen und in der Bundesrepublik insgesamt jedenfalls nicht wollen können. Ich bin deshalb sehr zurückhaltend, was Ihre Nr. 4 angeht, und sehe das sehr kritisch.
Alles in allem kann ich sagen: Das Problem, das Sie aufgeworfen haben, ist vorhanden. Über die Lösungsansätze, die Sie vorschlagen, werden wir noch intensivst zu diskutieren haben. Deshalb glaube ich, dass wir uns im Ausschuss mit dieser Thematik ganz sachlich befassen und vielleicht mit
einer Unterrichtung durch die Landesregierung starten werden, um uns zunächst einmal speziell in rechtlicher Hinsicht beraten zu lassen. Dann werden wir weitersehen. Zu gegebener Zeit werden wir hier im Plenum wieder darüber sprechen.
Vielen Dank, Herr Siebels. Als Sie vorhin aus irgendeinem Gesetz zitierten, machten Sie Bemerkungen wie „nähnähnäh“. Sie sollten mit den Stenografen absprechen, was damit gemeint war. Alles klar. - Nein, nein, die werden das schon regeln.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Vorvorvorgänger Heiner Ehlen: Das war eine interessante Rede, aber nicht zum Antrag der FDP. Sie haben alles zur Jagdzeitenverordnung und dazu, was da alles an Klagen läuft, gesagt.
Ich stelle zunächst einmal fest, dass die FDP in ihrem Antrag kein Wort zur neuen Jagdzeitenverordnung gesagt oder sie in ihrem Forderungsteil zumindest nicht kritisiert hat. Sie ist nämlich genau wegen des Problems, das Herr Grupe angesprochen hat, dass nämlich die heimischen Gänse insbesondere außerhalb der Vogelschutzgebiete Fraßschäden verursachen, geändert worden. Außerdem haben wir die Jagdzeiten z. B. für Gänse außerhalb der Vogelschutzgebiete von viereinhalb auf fünfeinhalb Monate verlängert. Diese Verlängerung hat diese Landesregierung vorgenommen. Außerhalb der Vogelschutzgebiete gelten jetzt also längere Jagdzeiten als zuzeiten von Heiner Ehlen. Das ist nun einmal der größte Teil der Fläche. Es ist also nicht so, dass diese Landesregierung nicht reagiert hätte.
Was die Forderungen angeht, habe auch ich mich ein wenig gewundert. Der Herr Kollege Siebels hat es schon erwähnt: Für die Erteilung von Ausnahmen von der Jagdzeitenverordnung sind nach dem Jagdgesetz, das von Ihnen allen hier im Landtag immer gelobt wird, die Kommunen zuständig. Ich
habe nicht das Misstrauen in die Kommunen wie Sie. Über eingehende Anträge wird einzeln entschieden. Um größere Wildschäden zu vermeiden, können Jagdzeiten ausgeweitet werden. Von dieser Möglichkeit machen die Kommunen auch Gebrauch. Ein Fall in Hildesheim ist ja durch die Medien gegangen. Sie wissen: Der Landkreis Hildesheim hat die Jagdzeiten erheblich ausgeweitet. Daran habe ich überhaupt nichts zu kritisieren. Ich betone aber: Nach Recht und Gesetz ist das eine kommunale Aufgabe im Einzelfall. - Wir können nicht pauschal sagen: Alle Anträge, die eingehen, müssen genehmigt werden. - Das wäre in dieser Frage, glaube ich, rechtswidrig. Sie fordern aber, dass wir alle anweisen sollten, alle Anträge zu genehmigen, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind. Das machen die Kommunen. Deshalb bleibt es auch weiterhin bei Einzelfallentscheidungen. Ich habe großes Vertrauen, dass die Kommunen richtig handeln. Wenn es in einem Einzelfall einmal anders sein sollte, werden wir schauen.