Protocol of the Session on December 16, 2015

Wir wollen ein Präventions- und Aussteigerprogramm für salafistische Straftäter. Ich glaube, ich muss die Bedrohung nicht näher beschreiben. Wir lehnen uns an die bewährte Aussteigerhilfe Rechts an, die es im Justizvollzug gibt. Das wollen wir nun auch für diese Personengruppe.

Wir wollen - insofern ist es nicht richtig, Herr Dr. Genthe, dass Rot-Grün in diesem Bereich nichts tut - ein Modellprojekt zur Gewinnung von mehr Ärzten im Justizvollzug starten. Dabei geht es in der Tat darum, kreative Lösungen zu finden, wie wir diese seit Jahren, auch schon in Ihrer Regierungszeit bekannte schwierige Situation lösen können.

(Zustimmung bei der SPD und von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, wir werden nach den Veränderungen auf Bundesebene steigende Abschiebehaftzahlen bekommen. Darum ist es angemessen, dass auch hier reagiert wird und dass wir nach dem Vorbild anderer Länder eine unabhängige Abschiebehaftberatung finanzieren wollen.

Schließlich ist sowohl aus dem Bereich der Justizvollzugsbediensteten als auch der Justizwachtmeister an uns der Wunsch herangetragen worden, angesichts der umfangreichen Einwanderung von Menschen aus anderen Kulturkreisen im Bereich interkulturelle Kompetenz verstärkt fortgebildet zu werden. Diesem Wunsch kommen wir mit diesem Haushalt gern nach, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun noch kurz zu den Forderungen der Opposition. Herr Dr. Genthe, ich finde es gut, dass wir die Opferhilfe gemeinsam unterstützen. Soweit Sie aber behaupten, dass dort gekürzt worden sei, ist das nicht wahr. Im letzten Jahr sind über die politische Liste zwar einmalig Mittel eingestellt worden, die aber nie verstetigt werden sollten. Insofern ist Ihre Behauptung, dass hier gekürzt worden sei, einfach nicht richtig.

Jetzt aber zur CDU. Meine Damen und Herren - Sie haben es bereits gesagt, Frau Ross-Luttmann -, Sie gleichen die Ansätze für 2016 pauschal an die Istzahlen aus 2014 und 2015 an. Das ist in der Tat in allen Einzelplänen Unsinn; Herr Kollege Siebels ist vorhin schon darauf eingegangen. Beim Haushalt für die dritte Staatsgewalt ist das aber sogar gefährlich.

Was würde es denn konkret bedeuten, wenn das, was Sie hier beantragen, Realität werden würde? - Die Entschädigung für beigeordnete Anwälte wollen Sie kürzen, obwohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sogar Steigerungen zu erwarten sind. Sie wollen deckeln. Sollen die Leute auf den Anwalt vor Gericht verzichten müssen? - Das

Recht auf einen Anwalt ist in einem Rechtsstaat doch elementar. So, Frau Ross-Luttmann, kann man doch keine Justizpolitik machen.

(Zustimmung bei der SPD - Wider- spruch bei der CDU)

Sie wollen auch bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kürzen. In der Vergangenheit mag es durchaus einen geringeren Bedarf gegeben haben. Aber Sie wären doch die ersten, die „Skandal“ schreien würden, wenn ein Gericht künftig eine Aufenthaltsüberwachung nicht anordnen könnte, weil das Geld dafür schlicht nicht da ist. Wir brauchen die Puffer, die hier eingeplant sind.

Sie wollen darüber hinaus bei der Zeugenentschädigung und auch bei den Gerichtsvollziehern kürzen. Sie reden davon, sie zu unterstützen, in Wahrheit aber wollen Sie dort kürzen.

Schließlich kürzen Sie unsere gesamte politische Liste und damit auch die Fortbildung für die Justizbediensteten, die von diesen ausdrücklich gewollt ist. Ich appelliere an die CDU: Hören Sie doch auf die Bediensteten in der Justiz, wenn Sie die doch so wertschätzen, wie Sie es hier immer sagen, und kommen Sie diesen Wünschen nach.

Schließlich ist es Herr Nacke, der hier immer wieder unterstellt und behauptet, die Landesregierung würde nicht genug gegen die salafistische Bedrohung tun. Auch hier stellen wir Mittel für ein Aussteigerprogramm ein. Aber auch das kürzt die CDU weg. In Ihrem CDU-Haushaltsantrag liegt die Wahrheit, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zur Ehrenrettung meiner Ausschusskolleginnen und -kollegen will ich annehmen, dass nicht sie selbst es waren, die das fabriziert haben, sondern dass sie Opfer des eisernen Besens des Herrn Hilbers und der CDU-Ideologie geworden sind. Aber gleichwohl ist das besorgniserregend. Sie konnten sich innerhalb Ihrer Fraktion nicht durchsetzen. Die Justiz hat bei der Mehrheit der CDUFraktion offenbar keinen guten Stand.

Meine Damen und Herren, die Haushaltsrede der Kollegin Ross-Luttmann war eine einzige Gegenrede gegen den eigenen Änderungsantrag zum Haushalt.

Abschließend möchte ich mich ausdrücklich dem Dank an alle in der niedersächsischen Justiz Tätigen anschließen, der hier zu Recht mehrfach geäußert worden ist. Wir werden diesem Justizhaus

halt morgen mit Freude und voller Überzeugung zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Jetzt liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Jörg Bode zur Geschäftsordnung vor. Bitte, Herr Kollege Bode!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorhin ist der Ministerpräsident zweimal in die Debatte eingestiegen. Nach seinem ersten Wortbeitrag hat er den Abgeordneten Genthe aufgefordert, Manns genug zu sein und sich hier zu entschuldigen.

(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Sehr richtig!)

Der Kollege Genthe ist mit der restlichen Redezeit für die FDP-Fraktion hierher ans Pult gekommen und hat sich zur Wehr setzen können.

In seinem zweiten Redebeitrag hat der Ministerpräsident Herrn Genthe ebenfalls aufgefordert, seine Aussagen zurückzunehmen. Daraufhin hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion um das Wort gebeten, um auf die Ausführungen des Ministerpräsidenten zu erwidern. Der amtierende Präsident hat dies aber verweigert mit dem Hinweis darauf, der FDP-Fraktion stehe nicht ausreichend Redezeit zu.

Daraufhin habe ich dem amtierenden Präsidenten zugerufen, nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung möge er zusätzliche Redezeit gewähren. Diesem Antrag ist das Landtagspräsidium nicht nachgekommen.

Nachdem der nächste Redner aufgerufen worden war, ist weiter erläutert worden, man könne am Ende noch mehr Redezeit bekommen.

Herr Präsident, § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung enthält folgende Regelung:

„Spricht ein Mitglied, eine Beauftragte oder ein Beauftragter der Landesregierung, wenn einer Fraktion nicht mehr ausreichende Redezeit für eine Erwiderung zur Verfügung steht, so gewährt die Präsidentin oder der Präsident der Fraktion auf Verlangen ange

messene zusätzliche Redezeit für die Erwiderung.“

Nicht mehr. Hier steht nichts von „später“. Dieser Paragraf ist dafür gedacht, dass auf solche Anschuldigungen, die einen Abgeordneten durchaus in seiner Ehre verletzen können, erwidert werden kann, auch wenn keine Redezeit dafür mehr zur Verfügung steht.

(Ulrich Watermann [SPD]: Das ist un- verschämt! Wirklich unverschämt! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Das ist ha- nebüchen! - Weitere Zurufe von der SPD)

Deshalb beantrage ich, dass der Vizepräsident dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion jetzt, wie es in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, Redezeit gewährt, damit er die unsäglichen Beleidigungen des Ministerpräsidenten zurückweisen kann.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Unver- schämt! - Petra Tiemann [SPD]: Sie haben wirklich Wahrnehmungsstörun- gen! - Weitere Zurufe)

Meine Damen und Herren! Wir werden das sicherlich noch im Ältestenrat klären, weil ich gern erst noch dem Sitzungsprotokoll den chronologischen Ablauf entnehmen möchte. Herr Dürr hatte sich nicht mit Hinweis auf § 71 Abs. 3 gemeldet.

(Christian Dürr [FDP]: Natürlich hab ich das gemacht!)

- Nein, Sie haben nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.

(Zuruf von Christian Dürr [FDP])

- Wir klären das, Herr Kollege. Wir klären das. Bleiben Sie ganz ruhig. Wenn ich einen Fehler gemacht habe - - -

(Christian Dürr [FDP]: Sie wollen es abwürgen, Herr Präsident! Darum geht es!)

- Herr Kollege, ganz ruhig! - Wenn ich einen Fehler gemacht haben sollte, dann werde ich mich dazu bekennen. Ich möchte den Ablauf jedoch erst nachlesen. Ich habe gesagt: Sie haben keine Redezeit mehr. - Ich war bereits dabei, dem Kollegen Limburg das Wort zu erteilen. Insofern habe ich gesagt: Wir ziehen das jetzt so durch. Sie haben die Möglichkeit, darauf zurückzukommen.

Wir werden es klären. Keine Frage. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, wird er korrigiert. Sie haben heute trotzdem noch die Möglichkeit, nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung das Wort zu ergreifen, weil noch eine Wortmeldung der Landesregierung vorliegt.

Jetzt hat zur Geschäftsordnung das Wort zunächst der Kollege Limburg. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bode, zum einen: Auch Sie zeichnen sich immer wieder durch eine kreative Auslegung der Geschäftsordnung aus. Wir werden es klären. Ich bin auf die Klärung gespannt.

(Zurufe von der CDU und von der FDP)

Ich lese in § 71 Abs. 3 nichts davon, dass das Wort sofort zu erteilen ist und dass der normale Ablauf der Debatte dadurch gestört wird.

(Christian Dürr [FDP]: Doch! „Zur Er- widerung“ steht hier! - Weitere Zurufe)

- Wir werden es klären, Herr Kollege Dürr. Bleiben Sie doch ganz ruhig. Wir werden es ja klären, und dann werden wir ein für alle Mal Klarheit in dieser Frage haben.

Ich habe mich aber noch aus einem anderen Grund gemeldet. Herr Kollege Bode, Sie haben dem Dialog zwischen Herrn Dr. Genthe und dem Herrn Ministerpräsidenten offensichtlich nicht zugehört. Es war nämlich genau umgekehrt. Herr Dr. Genthe hat unverschämte an Beleidigung grenzende Vorwürfe in den Raum gestellt, und der Ministerpräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir so etwas nicht hinnehmen.