Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
§ 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/4138 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/4781 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4822
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns an dieser Stelle der Tagesordnung mit einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Ziel des Gesetzes ist es, zu erreichen, dass die Umsetzung aller öffentlichen Maßnahmen zur Versorgung der Flüchtlinge nicht durch die Anwendung unseres Tariftreue- und Vergabegesetzes verzögert wird.
Nun gilt für Gesetzentwürfe einer Oppositionsfraktion ja leider zumeist die Regel, dass sie selten als Gesetz beschlossen werden. Vermutlich ist auch dem vorliegenden Entwurf dieses traurige Schicksal beschieden. Allerdings stimmt es uns froh, dass mit der Einbringung unseres Gesetzentwurfs zumindest eines erreicht worden ist: Die Landesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und die Vorschriften zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen tatsächlich entbürokratisiert.
Wir erinnern uns: Am 10. September hat die CDUFraktion ihren Gesetzentwurf zur ersten Beratung ins Plenum eingebracht. Um 15.59 Uhr desselben Tages erreichte uns aus dem fernen China die Nachricht, dass der Wirtschaftsminister den Wertgrenzenerlass für die Vergabe von Leistungen zur Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ändern würde, um so das zu erreichen, was auch Ziel des Gesetzentwurfs ist: dass die Versorgung von Flüchtlingen nicht durch unnötige bürokratische Hindernisse verzögert wird. Allerdings betrifft die Maßnahme der Landesregierung nur Dienst
Nun haben wir auf der einen Seite den Entwurf eines Gesetzes und auf der anderen Seite eine untergesetzliche Regelung, nämlich eine Verordnung, und streiten darüber, mit welcher Form der Rechtsetzung den Flüchtlingen mehr geholfen ist.
Die Debatte ist einigermaßen schwierig. Würde das Gesetz beschlossen, würden wohl tatsächlich allgemeine haushaltswirtschaftliche Vergabevorschriften an die Stelle unseres Tariftreuegesetzes treten. Das wären die Landeshaushaltsordnung und die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung. - Ein Punkt für Sie, Frau Westphely. Da haben Sie recht.
Andererseits hat das Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss auf Ihre Nachfrage dargelegt, dass dadurch keine Verzögerung öffentlicher Vorhaben eintreten würde, weil man Ausschreibungsfristen im Falle einer besonderen Dringlichkeit verkürzen könne. Das Ministerium hat weiter ausgeführt, dass dieses Kriterium der Dringlichkeit im Falle der Flüchtlingsunterbringung in der Regel erfüllt sei. - Ein Punkt für uns.
Wir befinden uns also in einer Art Pattsituation: hier die Verordnung der Landesregierung, deren Anwendung keine Probleme mit dann eintretenden haushaltswirtschaftlichen Vorschriften nach sich zieht, und dort unser Gesetzentwurf, der über das Anwendungsgebiet der Verordnung hinausgeht, weil keine Betragsgrenzen genannt werden.
Ich halte fest: Wir als CDU-Fraktion wollen alle Maßnahmen zur Versorgung von Flüchtlingen ausnehmen, also auch solche, die Kosten oberhalb von 100 000 Euro für Dienstleistungen oder von 1 Million Euro für Bauleistungen verursachen.
Gesetz oder Verordnung? - Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weiß leider auch keine Antwort. Ich zitiere die Einschätzung des GBD, festgehalten im Protokoll der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 9. Oktober dieses Jahres. Ich zitiere:
„Die Frage, ob die gesetzliche Änderung, die die Fraktion der CDU bevorzuge, oder die Änderung der Wertgrenzenverordnung zu mehr Verwaltungsvereinfachung führe, sei vor diesem Hintergrund nicht einfach zu beantworten.“
An dieser Haltung hat der GBD in seiner Vorlage 1 zu unserem Gesetzentwurf festgehalten. Zu der Frage, ob nach der Änderung des Wertgrenzenerlasses nun noch ein Anwendungsbereich für das von uns gewünschte Gesetz bestehen würde, wurde aber zusätzlich Folgendes ausgeführt - ich zitiere -:
„Nach Auskunft des Fachministeriums … ist das insbesondere für Aufträge in größeren Kommunen nicht auszuschließen.“
Meine Damen und Herren, angesichts der völlig klaren Ansage wird es Sie nicht überraschen, wenn wir trotz der Änderung des Wertgrenzenerlasses an unserem Gesetzentwurf festhalten. Die Verordnung der Landesregierung ist einfach nicht ausreichend. Wir müssen auch größeren Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Versorgung von Flüchtlingen zur Seite stehen.
Wenn Sie dieses Gesetz heute nicht beschließen, dann müssen Sie uns jetzt erklären, weshalb Sie der Meinung sind, dass die kleine Baumaßnahme im Bereich von 100 000 Euro beschleunigt werden muss, während es bei der Flüchtlingsunterkunft für 2 Millionen Euro ruhig etwas länger dauern darf.
Meine Damen und Herren, mit dieser eigenartigen Haltung werden Sie das Problem nicht in den Griff bekommen. Ihre Verordnung - schön und gut, Herr Lies. Ich verstehe ja, dass man sich nicht gern von uns treiben lässt. Aber die zweitbeste Lösung aus Gründen der Optik voranzustellen, ist bei einem Problem dieses Ausmaßes fahrlässig und unverantwortlich.
Eines noch zum Schluss, lieber Herr Kollege Schremmer, bei aller persönlichen Wertschätzung: Verschonen Sie uns vor weiteren Versuchen, an dieser Stelle eine Diskussion über den Mindestlohn zu beginnen.
Der Vorwurf, den Sie in der Sitzung des Sozialausschusses erhoben haben - unser Gesetzentwurf solle künftig wieder eine Bezahlung unterhalb auskömmlicher Löhne ermöglichen -, ist absurd und völlig neben der Sache. Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir wollen lediglich, dass in diesem Land auch künftig niemand erfrieren muss.
Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Für die SPDFraktion hat nun Herr Kollege Will das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Toepffer, so ist es eben, wenn man aus dem Ausschuss wieder herauskommt: Wir bewerten das etwas anders, als Sie es hier dargestellt haben.
Die Beratung im Ausschuss und die ausführliche Berichterstattung durch die Landesregierung haben gezeigt: Diese Landesregierung hat zügig und richtig gehandelt. Vor allen Dingen hat sie wirksam gehandelt, weil es schnell umgesetzt wurde.
- Eine Verordnung anzuschieben, dazu gehört etwas mehr, als eine Stunde früher zu sein. Das zeigt im Übrigen auch das Einvernehmen mit den Kommunen. Die wollten nämlich schnell Handlungssicherheit.
Die Verordnung wurde unmittelbar wirksam und ist verlässliche Handlungsgrundlage für die betroffenen Kommunen. Außerdem gibt sie Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Mit den Vergabegrenzen und mit der Pflicht zur Ausschreibung hätten wir eine zusätzliche Unsicherheit in die Abwicklung gebracht; denn damit wäre möglicherweise verbunden gewesen, dass Anlastungen und auch Vergaben vor der Vergabekammer landen. Also, die Risiken auch für die betroffenen Mitarbeiter in der Verwaltung wurden damit deutlich gemindert.
Ihr Gesetz, Herr Toepffer, wäre allein vom Zeitablauf her - wenn man es wirklich durchberaten hätte, mit Anhörung usw. - heute bei Weitem noch nicht wirksam.
Nun noch ein paar Hinweise zum Tariftreue- und Vergabegesetz. Es hat sich grundsätzlich bewährt und wird demnächst auch evaluiert. Dann ist auch der Zeitpunkt für eine Weiterentwicklung dieses Gesetzes gegeben.
Sie, Herr Toepffer, haben hier wiederholt versucht - ob mit oder ohne Anlass -, das Vergabegesetz zu zerschlagen, weil Sie es grundsätzlich außer Kraft setzen möchten. Das aber tragen wir
nicht mit. Das wäre im Übrigen auch ein völlig untaugliches Mittel, um Investitionen für die Flüchtlingsunterbringung zu erleichtern oder auch zu beschleunigen.
Die Verordnung war die richtige Maßnahme, um durch schnelles Handeln Erleichterungen zu erzielen, insbesondere bei den Vergabegrenzen. Im Bericht des Ministeriums ist deutlich geworden, dass die neuen Vergabegrenzen durchaus ausreichen. Wir schaffen mit dem Verzicht auf das neue Gesetz auch keine neuen Grauzonen, in die möglicherweise alle Baumaßnahmen einmünden würden, ohne mit dem Thema Migration am Ende überhaupt noch etwas zu tun zu haben.
Darüber hinaus begrüßen wir die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Beschaffung von Wohnraum und die inzwischen umgesetzten und auf die Anregungen unserer Landesregierung zurückgehenden baurechtlichen Erleichterungen beim Bund.
Vor diesem Hintergrund halten wir Ihren Gesetzentwurf für überflüssig. Wir lehnen ihn daher ab und werden heute dagegen stimmen.