Vielen Dank, Herr Kollege Götz. - Für die Landesregierung hat nun Herr Innenminister Pistorius das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Beschäftigten und damit auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Dienststellen weiter stärken.
Diese neuen Mitbestimmungsmöglichkeiten gelten u. a. - ich zähle jetzt nur wenige Beispiele auf; der Rest ist schon genannt worden - bei der Bestimmung des Inhalts von Beförderungsrichtlinien und Personalentwicklungskonzepten, bei Umsetzungen und bei der Befristung von Arbeitsverträgen.
Hierbei wird erstmals eine Befristungskontrolle des Personalrates eingeführt. Sie erfolgt mit Blick auf das Problem der so genannten Kettenbefristung bereits ab der zweiten Befristung und im Hochschulbereich wegen der dortigen Besonderheiten
Auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden gestärkt, indem wir ihre Mitgliederzahlen erhöhen. Gleiches gilt im Schulbereich für die Stufenvertretungen. Dort entfallen die kleinteiligen, nach Schulformen ausgerichteten Fachgruppen. Das hat nichts mit Einheitsschule oder anderem zu tun.
Im gesamten Personalvertretungsgesetz gibt es jetzt nur noch zwei statusbezogene Gruppen, nämlich Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Neu geschaffen wurde zudem die Möglichkeit, in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten einen Wirtschaftsausschuss einzurichten. Er dient der Information und der Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten, wie z. B. über bedeutende Investitionen oder dauerhafte Privatisierungen. Damit können wirtschaftliche Belange der Dienststelle, die später Folgen für die Beschäftigten haben können, frühzeitig aus deren Sicht bewertet werden, ohne dass es zur Mitbestimmung kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist natürlich keine Überraschung und allen bekannt, dass es bei all diesen Gesetzesänderungen sehr unterschiedliche Interessen bei den Beteiligten gegeben hat. Auf der einen Seite standen Forderungen nach deutlich weitergehenden Änderungen, auf der anderen Seite standen Forderungen nach Ablehnung jeglicher Veränderungen. Dabei galt es, die verschiedenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Ich sage einmal: Ein Gesetzentwurf, der von beiden Seiten gleichermaßen Kritik und Lob bekommt, kann nicht so ein schlechter Gesetzentwurf sein, meine Damen und Herren!
Wir sind vielmehr der Meinung, dass eine verantwortungsbewusste, konstruktiv mitarbeitende Personalvertretung eine Bereicherung für jede Dienststelle ist. Natürlich muss es aber Grenzen geben, damit Verwaltungen auch zukünftig dauerhaft funktionsfähig bleiben können. Aber seien wir doch ehrlich, meine Damen und Herren: Es gibt Dienststellen, die bräuchten kein Personalvertretungsgesetz, weil die Zusammenarbeit dort hervorragend funktioniert.
Es gibt demgegenüber aber andere, da ist schon ein gutes Personalvertretungsgesetz nicht wirklich ausreichend, um die Mitarbeit bzw. die Zusam
menarbeit entsprechend zu fördern. Auch das soll es bekanntermaßen geben. Also versuchen wir, ein Gesetz zu machen, das denjenigen hilft, die auch bislang schon nicht klargekommen sind. Gleichzeitig nehmen wir in Kauf, dass es andere Dienststellen und Vorstände gibt, die ein solches Gesetz nicht bräuchten, weil sie das leben, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich eine kooperationsorientierte, eine kommunikative Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Das wäre die Wunschvorstellung.
Deshalb rate ich allen Beteiligten - oder ich empfehle ihnen oder wünsche mir -, Maximalforderungen hinter sich zu lassen und einen unbefangenen Blick auf das überarbeitete Personalvertretungsgesetz als Ganzes zu werfen. Es lohnt sich, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir die allgemeine Aussprache schließen können.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 02140 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die deutliche Mehrheit. Vielen Dank.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Gemeinden Banteln, Betheln, Brüggen, Despetal, Rheden und der Stadt Gronau (Leine) sowie über die Neubildung des Fleckens Duingen und der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildesheim - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4488 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4742 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4812
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
§ 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
§ 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig.
§ 6. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Freden (Leine), Landkreis Hildesheim - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4662 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4743 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4811
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.