Protocol of the Session on October 13, 2015

Wir haben am 5. Februar eine Unterrichtung durchgeführt. Wie Sie genau wissen, ist SuedLink keine Trasse, die alleine Niedersachsen betrifft, sondern durch mehrere Bundesländer geht. Deshalb muss das Bundesrecht geändert werden. Ich kann sagen - der Landtag hat uns aufgefordert -, dass das Bundeswirtschaftsministerium nun den Vorschlag Niedersachsens aufgegriffen und einem externen Gutachterkonsortium den Auftrag erteilt

hat, gutachterlich die bisherige Entschädigungspraxis zu untersuchen. Also auch diesem Wunsch, die Landeigentümer mitzunehmen und zu prüfen, ob die Entschädigungen angemessen, anders gestaltet werden müssen, sind wir nachgekommen. Wir haben uns, Herr Dammann-Tamke, erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Bund das tut, wie es dieser Landtag beschlossen hat.

Meine Damen und Herren, wir sind intensiv beim Thema Energiewende tätig gewesen. Wir sind sehr erfolgreich tätig gewesen, was Transparenz, was den Vorrang von Erdverkabelung angeht. In diesem Sinne freue ich mich, dass in dem Änderungsantrag auch diese Errungenschaften der Landesregierung gewürdigt werden. Und wir werden uns im Sinne des Änderungsantrags von SPD und Grünen, wenn er hier eine Mehrheit findet - ich hoffe, eine sehr breite -, auch weiterhin im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für mehr Akzeptanz beim notwendigen Stromnetzausbau einsetzen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die auf „Ablehnung“ lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab.

Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/3403.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde dem Änderungsantrag gefolgt und der Antrag in der Fassung des Änderungsantrages angenommen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Hilfe für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4187 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4337 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4400

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Der gemeinsame Änderungsantrag in der Drucksache 17/4400 zielt auf eine Annahme des Antrages in einer geänderten Fassung ab.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Frau Kollegin Pieper von der CDU-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Plenarsitzung am 18. September 2015 haben wir als CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass der von der rot-grünen Regierungsfraktion eingebrachte Antrag „Hilfe für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ in die richtige Richtung geht und vom Grundsatz her unsere Zustimmung erhalten soll.

Es gab aber unsererseits den Einwand, dass sich der Antrag in seiner ursprünglichen Form in drei Punkten bereits erledigt hatte, da die Entwicklung in der Thematik bereits weiter war. Nur kurz zur Erinnerung: So haben u. a. am 9. September 2015 Bund und Länder sowie die Kirchen ihren Vorschlag eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe misshandelt wurden, vorgestellt. Über die neue Stiftung „Anerkennung

und Hilfe“ sollen die Betroffenen ab dem Jahr 2016 Entschädigungszahlungen erhalten. Aber es gab und es gibt jedoch einen Punkt, der noch nicht geklärt ist. Der Vorschlag hinsichtlich der Höhe der pauschalen Entschädigung bzw. Anerkennungszahlungen, die es in drei Varianten gibt, ist nach wie vor für die Betroffenen inakzeptabel, da auf diese Weise keine Gleichbehandlung mit dem Hilfefonds für misshandelte Kinder und Jugendliche aus Heimen der Jugendhilfe hergestellt wird. Dies haben wir nun in unserem Änderungsantrag in der Drucksache 17/4400 eingearbeitet und im Fachausschuss auch konstruktiv beraten.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Frau Kollegin Pieper! Ich darf noch einmal um Ruhe bitten! - Vielen Dank. - Bitte!

Der jetzt daraus entwickelte gemeinsame Antrag, wobei ich mich für die sehr gute und sehr konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen bedanken möchte, ist das Ergebnis, das wir heute gemeinsam beschließen werden.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Ich denke, das ist ein starkes Signal, das wir gemeinsam den misshandelten Menschen hier aus dem Landtag senden. Wir hoffen, dass dann wirklich, wenn möglich, zum 1. Januar 2016 die Regelung auf Bundesebene mit Votum aller Beteiligten in Kraft treten kann.

(Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU])

Es ist jedoch noch eine Frage offen, die mir die Ministerin im Anschluss bitte beantworten muss; denn sie ist weder im Ausschuss noch in der schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums durch Staatssekretär Röhmann geklärt worden: Was bedeutet eigentlich für die Landesregierung im Hinblick auf die Entschädigungszahlung der Ausdruck „in angemessener Form“? In welchem Umfang wird sich die Landesregierung für die Hilfe der Betroffenen einsetzen?

Wie gesagt, wir begrüßen sehr den gemeinsamen Antrag. Aber diese Frage muss und sollte hier und heute noch beantwortet werden. Ich denke, das gehört zum normalen Parlamentarismus dazu.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Uwe Schwarz das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beim letzten Plenum haben wir uns schon über diesen Antrag unterhalten. Damals war schon klar, dass wir eigentlich die gleiche Zielrichtung vor Augen haben. Ich war auch der festen Überzeugung, wir hätten ihn schon vor drei Wochen hier gemeinsam verabschieden können. Wir haben dann allerdings noch eine Runde im Fachausschuss gedreht. Der Antrag ist dadurch sicherlich nicht schlechter geworden, sondern entsprechend aktualisiert worden. Das ist gar keine Frage.

Ich finde es gut, dass die Landesregierung im Sozialausschuss noch einmal ausdrücklich dargestellt und unterstrichen hat, dass sie sich auf der Bundesebene mehrfach für eine Entschädigung eingesetzt hat. Wir wissen, das haben andere Bundesländer auch getan. Wir wissen auch, dass das teilweise an den Trägern gescheitert ist. Das ist eine ähnliche Entwicklung, wie wir sie bei den Trägern vorgefunden haben, als es um die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe ging.

Nun geht es um Misshandlungen und wirklich schweres Leid, das Menschen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrieeinrichtungen erfahren mussten. Wir sind uns darin einig, dass eine Gleichbehandlung zwischen diesen Personenkreisen erfolgen muss, und wir sind uns einig, dass dies sehr, sehr schnell passieren muss, da es sich teilweise um sehr hochbetagte Menschen handelt. Bei dieser Not, die diese Menschen erfahren haben, kann man nicht versuchen, auch noch auf Zeit zu setzen. Das gehört sich schlichtweg nicht.

Insofern finde ich es gut, dass wir jetzt hier zu einer gemeinsamen Entschließung kommen. Andere Bundesländer haben das auch getan. Ich erinnere an Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Bayern. Es bleibt nach diesem Beschluss die gemeinsame Hoffnung, erstens dass man sich in der finanziellen Größenordnung dem anschließt, was hier hineingeschrieben wurde, Frau Pieper, nämlich eine Grundentschädigung von mindestens 10 000 Euro zu zahlen - dieser Betrag kann das, was die Menschen haben ertragen müssen, nicht wettmachen -, und es bleibt zweitens bei der Hoff

nung, dass auch die, die damals als Träger fungiert haben, ihrer Verantwortung gerecht werden und das Thema sehr zeitnah und schnell gelöst werden kann.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieses gemeinsame Signal, das heute von unserem Landtag ausgeht, dort ankommt, wo die Entscheidungen getroffen sind, und sich auch andere Bundesländer dem anschließen. Ich bedanke mich an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich hoffe, es nutzt den Betroffenen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Julia Willie Hamburg das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Kollegin und mein Kollege bereits ausgeführt haben, ist es jetzt an der Zeit, hier endlich zu einer Gleichbehandlung zu kommen, sie herzustellen und einen Fonds einzurichten und den Menschen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe, die dort die beschriebenen Erfahrungen machen mussten und dort misshandelt wurden, den Zugang hierzu zu ermöglichen.

Ich möchte mich auch bei Cornelia Rundt dafür bedanken, dass sie sich mit ihrem Ministerium bereits stark dafür eingesetzt hat, dass es hier zu einer Lösung kommt, der auch die Träger zustimmen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Rundt, ich hoffe sehr, dass wir heute mit diesem einstimmigen Beschluss Ihnen den Rücken dafür stärken, sodass wir schnell zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun noch die FDPFraktion. Herr Kollege Dürr, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich dem Dank der drei Vorredner ausdrücklich anschließen, weil es ein gutes Zeichen ist, wenn wir heute alle gemeinsam diesen Entschließungsantrag verabschieden. Die Gemeinsamkeit über alle vier Fraktionen im Hause besteht. Endlich bekommen künftig auch die Opfer von Unrecht und Misshandlung gerade in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie - das wurde vorhin gesagt - die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Diese Gleichbehandlung mit dem Opferfonds ist meines Erachtens an der Stelle ganz, ganz wichtig.

Das ist das Mindeste, was wir als Niedersächsischer Landtag auf den Weg bringen können - wohl wissend, dass wir das Leid, das die Opfer erfahren haben, damit natürlich nicht lindern können.

Auch ich will in Richtung der Sozialministerin unterstreichen, dass natürlich auch wir ihr für die weiteren Verhandlungen im Laufe des Jahres den Rücken stärken, sodass das dann zeitnah bis spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.