Insgesamt ist deshalb ein Abwägungsprozess nötig. Aus grüner Sicht überwiegt jedoch die Notwendigkeit, den Zwischenzustand zu beenden und endlich mehr Transparenz, breitere Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen und weniger Einfluss staatlicher Vertreter zeitnah, ohne erneute Verzögerungen zu erreichen. Deshalb habe ich trotz gravierender Bedenken meiner Fraktion empfohlen, dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Heere. - Jetzt hat sich der Ministerpräsident zu Wort gemeldet. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige wenige Bemerkungen machen. Dass ein Reformbedarf bestand, wird ernsthaft niemand bestreiten können. Es ist
schade, dass wir darauf erst durch das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht werden mussten. Insbesondere die Vorgänge um Nikolaus Brender - das ist bereits gesagt worden - haben klargemacht, dass die Strukturen an dieser Stelle im Bereich des Zweiten Deutschen Fernsehens in der Tat problematisch gewesen sind.
Der jetzt vorliegende Vertrag ist nach nicht ganz einfachen Verhandlungen unter den Bundesländern zustande gekommen. Das ist, für sich genommen, schon einmal ein hoher Wert - ein Erfolgserlebnis, das man sich gelegentlich auch in anderen Bereichen, z. B. beim Länderfinanzausgleich, wünschen möchte. Wir sind uns aber in einem Punkt eigentlich einig gewesen: dass das Bundesverfassungsgericht aus guten Gründen die Staatsferne betont hat, aber keinen Staatsausschluss. Der Staat soll dafür Gewähr tragen, dass die Kontrollgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens auf einer sehr pluralen Grundlage zusammengesetzt sind, dass sehr unterschiedliche Einstellungen und Sichtweisen zu Worte kommen sollen. Das ist mit dem jetzt gemachten Vorschlag gewährleistet. Es ist allerdings nicht die Rede davon, dass sich der Staat auf null zu reduzieren hat. Das macht, meine ich, insbesondere dann einen Sinn, wenn man sich vor Augen führt, dass es sich um eine Anstalt der Länder handelt.
Insofern ist der deutliche Rückzug des Staates, vertreten durch die Länder, in dieser Hinsicht meines Erachtens konsequent. Aber nicht weniger konsequent ist es, dass es immer noch insbesondere die Repräsentanz aller Länder in diesem Gremium gibt. Daran, meine ich, sollten wir auch miteinander festhalten. Ich wäre dem Landtag dankbar, wenn er dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmte.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Aber teilen Sie die Kritik von Herrn Heere, Herr Weil?)
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Wir sind am Ende der Beratung dieses Punktes und kommen zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs.
fehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtrags- haushaltsgesetz 2015) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4290 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4372 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4389 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4404 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4405 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4406
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2015 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4291 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4373 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4389
ßend beraten, nimmt die Herausforderungen auf, die wir aufgrund des seit der Sommerpause zu verzeichnenden hohen Anstiegs der Flüchtlingszahlen zu bewältigen haben.
Wir befinden uns dabei in der gleichen Situation wie andere Bundesländer und wie auch der Bund, auf deren Ebenen im Laufe dieses Jahres ebenfalls haushaltsmäßig kurzfristig nachgesteuert werden musste.
Auch die weitere Entwicklung lässt sich nur bedingt prognostizieren. Das wird sich auch bei den Beratungen zum Haushalt 2016 zeigen. Wer jetzt behauptet - wie das heute Morgen passiert ist -, die Ausgangslage für den Winter 2016 schon konkret vorhersagen zu können, ist ein verantwortungsloser Populist.
Die außergewöhnlichen aktuellen Rahmenbedingungen sind auch im Ablauf dieser Beratungen deutlich geworden. Daher möchte ich mich zu Beginn bei allen Fraktionen des Landtags bedanken, dass sie trotz des politischen Wettbewerbs dieses schnelle Verfahren ermöglicht haben. Das gilt nicht nur für den Verfahrensablauf, sondern auch für einzelne Vorwegfreigaben, die Sie mitgetragen haben, und auch für die Unterstützung bei der Einbringung des gemeinsamen Änderungsantrages, den wir heute dem Plenum vorlegen.
Ich halte es für ein gutes und wichtiges Signal, dass wir über das Ob der finanziellen Hilfe für die Flüchtlingsbetreuung keine Auseinandersetzung haben.
Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Daher begrüßen wir es, dass wir inzwischen eine Einigung mit dem Bund über eine dauerhafte finanzielle Beteiligung erreichen konnten. Nichtsdestotrotz bleibt es dabei als Tatsache bestehen, dass das Land weiterhin den wesentlichen Teil der finanziellen Aufwendungen für die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden trägt. Die dem Gesetzentwurf beigefügte Grafik des Finanzministeriums macht das mehr als deutlich.
Frau Geuter, einen Moment, bitte! - Ich darf insbesondere die rechte Seite um Wiederherstellung der notwendigen Ruhe und Aufmerksamkeit bitten.
Schwerpunkte des vorliegenden zweiten Nachtragshaushalts sind die weitere Unterstützung der Kommunen und die dringend erforderliche Schaffung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten. Wir konnten auch den Zufluss von Bundesmitteln, soweit sie voraussichtlich 2015 haushaltsmäßig fließen, verteilungstechnisch wirksam werden lassen und zum größten Teil an die Kommunen weiterleiten.
Die gesamten Zahlungen entlasten die Kommunen im Vorgriff auf die miteinander vereinbarten Änderungen des Aufnahmegesetzes gerade auch im Hinblick auf das derzeit geltende und um zwei Jahre versetzte Kostenabgeltungssystem.
Mit diesen Vorauszahlungen nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber den Kommunen in dieser besonderen Situation wahr. Es besteht Einigkeit mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber, dass es neben dieser kurzfristigen Liquiditätshilfe erforderlich ist, eine Änderung der derzeit gültigen Kostenabgeltungsstrukturen gesetzgeberisch umzusetzen.
Wir sind zuversichtlich, dass die bereits terminierten Gespräche zu diesem Thema zu einem guten Ergebnis führen werden.
Wenn die Opposition - die FDP in diesem Fall - jetzt fordert, dass wir mit einem „Schnellschuss“ das Aufnahmegesetz und die Kostenpauschalen ändern, erinnere ich daran, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Haushaltsausschuss des Landtags vor einem solchen Aktionismus deutlich gewarnt hat.
(Zustimmung von Johanne Modder [SPD] und Petra Tiemann [SPD] - Christian Grascha [FDP]: Aktionis- mus? Unfassbar! Zitieren Sie doch einmal das, was die Kommunen im Haushaltsausschuss gesagt haben!)
Es kann auch nicht angehen, dass wir das tun, was die CDU vorschlägt, nämlich 90 Millionen Euro einfach an die Kommunen, ohne Rechtsgrundlage, weiterzugeben. Ich glaube, das wäre auch kein
verantwortliches Handeln dieser Landesregierung. Ich denke, dass wir gut daran tun, das gesetzlich vernünftig abzusichern und das mit in die folgenden Gespräche einzubeziehen.
Der zweite Nachtragshaushalt berücksichtigt auch den hohen Nachsteuerungsbedarf im Aufgabenbereich der Landesaufnahmebehörde mit dem Ziel der deutlichen Steigerung der Anzahl der Notaufnahmeplätze. Auch diese Maßnahme trägt wesentlich zu einer Entlastung der Kommunen bei.
Es ist auch erforderlich, die bisherigen und künftigen Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen dem gestiegenen Bedarf durch investive Baumaßnahmen anzupassen. Als Folge einer Anregung des Landesrechnungshofs werden wir diese Mittel über das bestehende Sondervermögen bewirtschaften und mit einer konkreten Zweckbestimmung und einer Befristung versehen. Auf diese Weise können wir die mehrjährige Bewirtschaftung dieser Haushaltsmittel je nach Baufortschritt sicherstellen.
Flankiert werden diese Ausgabensteigerungen im Haushalt durch ein weiteres Maßnahmenbündel, das von der Sprachförderung bis zur Flüchtlingssozialarbeit reicht. Dabei haben wir uns von dem Grundsatz leiten lassen, dass wir nur die Dinge etatisieren, die sich realistisch auch bis zum Jahresende umsetzen lassen.