Protocol of the Session on October 13, 2015

Wenn man sich das Ergebnis dieser Verhandlungen anschaut, stellt man schon fest, dass die Macht der Staatskanzleien grob erhalten blieb und dass auch die beiden großen Parteien weiterhin Vertreter in dieses Gremium entsenden können.

Bei genauerer Betrachtung stellt man dann schon fest, dass die im Bundestag vertretenen kleineren Parteien massiv an Einfluss in diesem Gremium verlieren werden.

Vielleicht noch ein weiterer Aspekt, der durch dieses Urteil mit auf den Weg gebracht wurde, und zwar wie die geschlechtliche Zusammensetzung dieser Gremien zukünftig sein wird. Im Gesetz wird festgelegt, dass, wenn zwei Vertreter entsendet werden, einer männlich und der andere weiblich sein muss. Wenn es sich bei einer Entsendung um einen männlichen Vertreter handelt, muss bei der nächsten Benennung eine weibliche Person ernannt werden. Das sind wesentliche Dinge, die in diesem Vertragswerk geregelt sind. Wir als CDUFraktion werden diesem Werk insgesamt zustimmen.

Am Ende der Hinweis: Ich möchte noch kurz auf die Gruppen, die insgesamt fehlen, eingehen. Die Gruppe des Publikums hat auch keinen Vertreter in diesem Gremium zukünftig etablieren können. Am Ende dient ja alles dem Ergebnis, und das Ergebnis des ZDF ist das Programm. Ob diese Regelung, die wir jetzt mehrheitlich auf den Weg bringen, dazu führt, dass das Programm noch besser und vielfältiger wird, mag dann am Ende der Betrachter, das Publikum entscheiden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Lammerskitten. - Als nächster Redner hat sich Christian Dürr für die FDPFraktion gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Haase, Sie haben gefragt, was der zentrale Kritikpunkt unserer Fraktion ist. Ich will es kurz verdeutlichen. Am 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht in der Frage der Rundfunkstaatsverträge schon eine Zeitenwende eingeleitet. Es hat ziemlich deutlich gesagt, dass die Staatsnähe, die zurzeit in den Aufsichtsgremien, besteht, insbesondere beim Zweiten Deutschen Fernsehen im Fernsehrat, so nicht bestehen kann. Ich teile die Kritik des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Die zentrale Frage ist aber: Ist die Staatsferne, die richtigerweise gefordert worden ist, durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt worden?

Das zentrale Ziel, die zentrale Aufgabe der Ministerpräsidentenkonferenz als derjenigen, die in Deutschland für Rundfunk zuständig ist, war ein Änderungsstaatsvertrag, der die Staatsferne unterstreicht und die Zusammensetzung insbesondere der ZDF-Gremien - des Verwaltungsrats auf der einen Seite und des Fernsehrates auf der anderen Seite - entsprechend umsetzt. Generell ist das gut. Die zentrale Frage ist, ob das umgesetzt worden ist. Ich darf Ihnen für meine Fraktion sagen: Das ist aus unserer Sicht nur halbherzig umgesetzt worden.

Entscheidend ist in dem Änderungsstaatsvertrag der § 19 a, der mit „Allgemeine Bestimmungen“ überschrieben ist. Darin stehen im Prinzip ganz gute Sachen. Ich will gerne aus Absatz 3 zitieren. Dort steht:

„Dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat dürfen nicht angehören“

- mit dem Ziel der Staatsferne -

„… 2. Mitglieder der Europäischen Kommission, der Bundesregierung oder der Regierung eines deutschen Landes,“.

Das halte ich ausdrücklich für richtig. Solange das so weit gehen würde, hätten wir dem Staatsvertrag auch sofort zustimmen können.

Dann geht es aber weiter. Dort steht nach Nr. 6:

„Ausgenommen von Satz 1 sind die Mitglieder des Fernsehrates nach § 21 Abs. 1“.

Man fragt sich, was in § 21 Abs. 1 steht. Nachdem vorher ausgeschlossen ist, dass Bundesregierung, Landesregierung, Europäische Kommission - also alles Exekutivorgane - im ZDF-Fernsehrat vertreten sein sollen, steht in § 21 zur Zusammensetzung dieses Fernsehrates:

„Der Fernsehrat besteht aus sechzig Mitgliedern“

- nicht mehr, wie in der Vergangenheit, aus 70 -,

„nämlich a) je einem Vertreter der vertragsschließenden Länder, der von der zuständigen Landesregierung entsandt wird,

b) zwei Vertretern des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden …“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man auf der einen Seite die Staatsferne hochhält, wie das Verfassungsgericht es fordert, dann aber ausdrücklich hineinschreibt, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen vertreten sind,

dann passt das - um es an dieser Stelle klar zu sagen - aus der Sicht unserer Fraktion schlicht und einfach nicht zusammen.

(Beifall bei der FDP)

Was passiert also mit diesem Staatsvertrag? - Die Landesparlamente werden komplett ausgeschlossen. Bundesregierung und Landesregierungen sind über die Ausnahmeregelungen des § 19 a im Fernsehrat vertreten - aber die Landesparlamente, also die Legislativorgane, ausdrücklich nicht. Man schließt die Legislative aus, während man die Exekutive sozusagen in den Fernsehrat einlädt. Ich halte das jedenfalls für alles andere als Staatsferne.

Hier könnten wir uns ausdrücklich andere Regelungen vorstellen. Beispielsweise könnten die 16 Regierungen der vertragsschließenden Bundesländer im Wechsel drei Vertreter entsenden, und darüber hinaus könnte man sich vorstellen, dass ausdrücklich die Legislativorgane, nämlich die Landesparlamente und die in den Landesparlamenten vertretenen Parteien, Mitglieder in den Fernsehrat entsenden. Darüber hinaus könnte man, ähnlich wie es in Nordrhein-Westfalen in Gesetzen geregelt ist, unterschiedliche zivilgesellschaftliche Gruppen zusätzlich berücksichtigen, die dann auch vom Fernsehrat gewählt werden.

Ich komme zum Schluss; denn meine Redezeit ist begrenzt. Da ich weiß, dass die Sozialdemokraten durchaus eine gewisse Nähe zu den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes, beispielsweise zur Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft, haben, will ich hier nur sagen, was die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft zu diesem Staatsvertrag sagt.

(Glocke des Präsidenten)

Frank Werneke, der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende, sagt:

„‚Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierungen in den Gremien vertreten bleiben sollen, obwohl sie es sind, die die Rundfunkpolitik in Deutschland maßgeblich bestimmen. Ebenso unverständlich ist, warum die Bundesregierung in einer Anstalt der Länder weiter Sitze innehaben soll‘, sagte Werneke. Vielmehr hätten aus Sicht der ver.di Parteienvertreterinnen und -vertreter ohne Regierungsfunktion in den Gremien verbleiben sollen, um die Parteienvielfalt in Deutschland ausreichend widerzuspiegeln.“

Das gelingt mit diesem Staatsvertrag leider nicht. Deswegen schließen wir uns der Kritik der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ausdrücklich an.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dürr. - Es hat sich Gerald Heere, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erinnern uns alle an die Causa Nikolaus Brender. Der vom konservativen Freundeskreis dominierte ZDF-Verwaltungsrat hatte dem damaligen ZDF-Chefredakteur wegen vermeintlich missliebiger Berichterstattung die Vertragsverlängerung im Jahr 2009 verweigert und ihn somit vor die Tür gesetzt.

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Einfluss der staatsnahen Vertreterinnen und Vertreter nach einer Klage des Landes Rheinland-Pfalz, die u. a. von uns Grünen unterstützt wurde, im März 2014 für verfassungswidrig erklärt, und dies völlig zu Recht. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen muss unabhängig sein! Eine solche skandalöse Einflussnahme durch politische Strömungen darf künftig nicht wieder möglich sein!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nun die Antwort auf diese Verfassungswidrigkeit. Es ist jedoch aus grüner Sicht kein rundum gelungener Staatsvertrag, sondern er enthält Licht und Schatten. Positiv ist: Es gibt eine Verkleinerung von Fernsehrat und Verwaltungsrat. Es gibt eine Reduzierung des Einflusses der Parteienvertreterinnen und -vertreter auf höchstens ein Drittel in allen Gremien inklusive staatsnaher Gruppierungen wie den kommunalen Spitzenverbänden. Es gibt mehr Transparenz - sie wird zum Teil auch schon gelebt, ist aber erst durch den Druck des Urteils entstanden. Und insbesondere gibt es die Einbeziehung neuer Gruppen, die längst gesellschaftliche Realität sind, bislang aber ausgeschlossen waren, z. B. ein Vertreter von Lesben- und Schwulenverbänden, die aus Thüringen entsandt werden, auch wenn dieser Punkt unangemessen lange Diskussionen und Nachverhandlungen erforderte, was wirklich nicht angemessen war, ein Vertreter eines Migrantenverbandes - das

gab es im Fernsehrat bisher nicht -, entsandt aus Hessen, ein Vertreter von Muslimverbänden, den wir aus Niedersachsen entsenden. An dieser Stelle vielen Dank an Staatssekretär Mielke und Ministerpräsident Weil für den Einsatz für diese Gruppierung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Veränderungen beim ZDF sind ausdrücklich zu begrüßen. Dies werden wir uns für ähnlich gelagerte Fälle im Medienbereich, wie z. B. dem Landesmediengesetz, merken.

Negativ an dieser Stelle und kritikwürdig - um nur die aus meiner Sicht zwei wichtigsten Kritikpunkte als Beispiele zu nennen - ist z. B. die massiv unterschiedliche Behandlung von Religionsgemeinschaften im Fernsehrat. Wir haben die christlichen Kirchen, die inklusive ihrer Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie über sechs Sitze, institutionell abgesichert, verfügen, den Zentralrat der Juden, mit einem Sitz institutionell abgesichert, und die Muslime - neu - mit einem Sitz, allerdings nicht institutionell abgesichert, sondern nur über die niedersächsische Länderquote. Auch wenn es ausdrücklich zu begrüßen ist, dass wir uns hier engagiert haben, so ist diese starke Ungleichbehandlung der Religionsgemeinschaften aus meiner Sicht stark aus der Zeit gefallen und deshalb kritikwürdig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine sehr wichtige Kritik gilt der mangelnden Einbeziehung von kleinen Parteien im Fernsehrat - das wurde eben schon angedeutet -, und zwar im Gegensatz zur Anforderung des Bundesverfassungsgerichts. Ich zitiere an dieser Stelle aus Randziffer 62 des Bundesverfassungsgerichtsurteils:

„Die aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Anforderungen an die Sicherung von Vielfalt gelten auch für die Auswahl der als staatlich und staatsnah zu bestellenden Mitglieder... Es reicht danach nicht, die Zahl dieser Personen auf einen bestimmten Anteil zu beschränken. Vielmehr müssen die auf diesen Anteil entfallenden Mitglieder zugleich den Anforderungen der Vielfaltsicherung entsprechend bestimmt werden. Hierzu gehört insbesondere, dass die verschiedenen politischen Strömungen auch im Sinne parteipolitischer Brechungen möglichst vielfältig Abbildung finden. Dabei kann der un

terschiedlichen Bedeutung der verschiedenen Strömungen Rechnung getragen werden. Dem Grundsatz der Vielfaltsicherung entspricht es jedoch, dass gerade auch kleinere politische Strömungen einbezogen werden.“

Vor dem Hintergrund, dass die hier vorliegende Neuregelung vorsieht, zwei Vertreter der Bundesregierung, zwei der kommunalen Spitzenverbände und 16 aus den Ländern zu bestimmen und die Staatskanzleien bzw. Vorstände dieser Gremien in übergroßer Mehrheit von CDU und SPD besetzt sind, ist eine Entsendung kleinerer politischer Strömungen in den Fernsehrat somit abhängig vom Goodwill der größeren Parteien. Ich persönlich halte die Erfüllung der zitierten Auflage des Bundesverfassungsgerichts durch diese Regelung nicht gegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Aus diesem Grund bewegt sich diese Neuregelung, wenn sie nicht erneut verfassungswidrig ist, dann doch mindestens an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit. Dieser bedauerliche Mangel wird von uns Grünen stark kritisiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Insgesamt ist deshalb ein Abwägungsprozess nötig. Aus grüner Sicht überwiegt jedoch die Notwendigkeit, den Zwischenzustand zu beenden und endlich mehr Transparenz, breitere Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen und weniger Einfluss staatlicher Vertreter zeitnah, ohne erneute Verzögerungen zu erreichen. Deshalb habe ich trotz gravierender Bedenken meiner Fraktion empfohlen, dem Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute zuzustimmen.