Man muss nur in die Öffentlichkeit schauen, um wahrzunehmen, dass es eine massive Verunsicherung bei unseren Lehrkräften gibt. Unsere Lehrkräfte wissen nicht, wie die Unterrichtsversorgung gewährleistet werden soll, wie sie das G 9 erfolgreich umsetzen sollen und wie es mit einer Stundentafel aussieht.
In der heutigen Braunschweiger Zeitung steht ein Interview mit einem Schulleiter eines Gymnasiums. Darin sagt er: „An Stundentafel ist gar nicht zu denken.“ Meine Damen und Herren, in der nächsten Woche beginnen die Ferien, und der Schulleiter sagt: „An Stundentafel ist gar nicht zu denken.“! Und das sagt er, weil er noch gar nicht weiß, wie er die Unterrichtsversorgung an seiner Schule überhaupt gewährleisten soll. - Sie müssen sich vorhalten lassen, dass Sie dafür die Verantwortung tragen!
Ich kann wirklich gut verstehen, dass es Ihnen wahnsinnig weh tut, wohin Ihre Kultusministerin Sie getrieben hat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine halbe Woche vor Ende dieses Schuljahres bleibt festzustellen: Die Lehrkräfte in Niedersachsen haben kein Vertrauen mehr in die Kultusministerin, Sie haben kein Vertrauen mehr in den Ministerpräsidenten, und Sie haben kein Vertrauen mehr in die Fraktionen von SPD und Grünen.
Das liegt daran, dass es Ihnen in der gesamten Diskussion der letzten zwei Jahre nie gelungen ist, auch nur den geringsten Funken von Empathie und von Verständnis für die Arbeitsbelastung zu entwickeln, die die Lehrkräfte jeden Tag in der
Schule erleben müssen. Das ist Ihr Problem. Und nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist es so weitergegangen. Keine Woche später hat der Ministerpräsident in einem Interview gesagt: Damit liegt die Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrkräfte wieder im unteren Bereich aller Bundesländer.
Sie haben nicht verstanden, worum es geht - sowohl im Urteil als auch in der Auseinandersetzung dieser Landesregierung mit den Gymnasiallehrern. Es geht nämlich um die Arbeitsbelastung, und da wiederum nicht nur um die Anzahl der Unterrichtsstunden, sondern auch um die Belastung durch außerunterrichtliche Tätigkeiten. Und genau dafür - das sagt auch das Oberverwaltungsgericht - brauchen wir endlich eine unabhängige, wissenschaftlich Arbeitszeiterhebung.
Meine Damen und Herren, gehen Sie diesen Weg! Geben Sie heute das Signal an die Lehrkräfte aller Schulformen in Niedersachsen, dass Sie sich ernsthaft mit der Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen auseinandersetzen wollen! Lassen Sie uns diese Arbeitszeiterhebung auf den Weg bringen!
Wir brauchen im nächsten Schuljahr das Vertrauen der Lehrkräfte. Schließlich kommen große Aufgaben auf die Schulen zu, beispielsweise die Inklusion. Die Arbeitsbelastung im außerunterrichtlichen Bereich nimmt zu. Sie steigt natürlich auch dadurch an, dass immer mehr soziale Probleme in die Schule gelangen, die von den Lehrkräften mit gelöst werden müssen.
Und die ganz große Frage ist, wie Sie im nächsten Schuljahr eigentlich die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien sicherstellen wollen. Da reicht es nicht aus, einfach nur 740 Stellen im Nachtragshaushalt zu schaffen. Hinter diesen Stellen müssen auch Menschen stehen. Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen. Aber die werden Sie mit diesen Stellen nicht finden, nicht bei dem verloren gegangenen Vertrauen.
Deswegen ist doch klar: Um die Unterrichtsversorgung an den Gymnasien im nächsten Schuljahr sicherstellen zu können, brauchen Sie Gymnasiallehrkräfte, die bereit sind, auch im nächsten Jahr freiwillig eine Stunde mehr Unterricht zu geben. Dafür brauchen Sie das Vertrauen dieser Lehrkräfte.
Deswegen kann ich an die Kultusministerin heute nur appellieren: Stellen Sie sich hier hin, entschuldigen Sie sich persönlich und im Namen der Landesregierung bei den 17 000 Gymnasiallehrkräften für Ihre Fehlentscheidung vor zwei Jahren,
und gewinnen Sie das Vertrauen der Gymnasiallehrkräfte zurück! Bitten Sie sie inständig, die Unterrichtsversorgung im nächsten Schuljahr sicherzustellen! Machen Sie endlich einen Schritt auf die Gymnasiallehrkräfte in Niedersachsen zu! Es geht nicht um Sie, Frau Ministerin. Es geht auch nicht um die Lehrkräfte. Es geht um die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen, die ein Anrecht darauf haben, dass diese Landesregierung sicherstellt, dass sie im nächsten Schuljahr Unterricht erhalten.
Vielen Dank, Herr Försterling. - Jetzt hat sich Christoph Bratmann, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Seefried, viele der Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün haben bei Ihren Ausführungen eben verständnislos den Kopf geschüttelt. Ich habe nicht dazu gehört. Ich hatte durchaus Verständnis für Ihre Position - nicht für die Inhalte, aber für Ihre Position -; denn die Generaldebatte zum OVG-Urteil und seinen Folgen hat ja vor zwei Tagen ohne Sie stattgefunden. Sie als kultuspolitischer Sprecher haben da durchaus Nachholbedarf. Dem haben Sie heute versucht nachzukommen. Dafür habe ich Verständnis.
Jetzt will ich aber zur Sache kommen, und hier vor allem zum Antrag der FDP-Fraktion. In der Zielrichtung, sich stärker mit den Arbeitsbelastungen der
Lehrkräfte in Niedersachsen auseinanderzusetzen, sind wir, glaube ich, nicht weit auseinander. Das haben wir auch schon in der Debatte vor einem Dreivierteljahr geklärt; denn im Oktober letzten Jahres hatte die FDP-Fraktion diesen Antrag schon in ähnlicher Form eingebracht.
Was ist seitdem, was ist seit der Forderung nach einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Niedersachsen, was ist seit dem Oktober 2014 passiert?
Zum einen ist die Schulgesetznovelle der rotgrünen Landesregierung in Kraft getreten - die insbesondere vom größten Verband der Lehrkräfte, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, außerordentlich begrüßt wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum anderen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 9. Juni dieses Jahres den Klagen von neun Lehrkräften stattgegeben und die Erhöhung der Regelstundenzahl für Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Stunden für rechtswidrig erklärt. Der Kollege Scholing hat es schon eingeräumt: Das war natürlich eine Niederlage; da wollen wir auch gar nicht drum herumreden.
Es war gut und richtig, dass die Kultusministerin, der Ministerpräsident und die Kultuspolitikerinnen und -politiker von Rot-Grün umgehend gleich eines klargemacht haben, nämlich: Wir nehmen das Urteil an, verzichten auf weitere Rechtsmittel, setzen die Konsequenzen aus dem Urteil um und treten dazu umgehend in Gespräche mit den Verbänden ein. - Hierzu ist der Nachtragshaushalt beschlossen worden. Für zusätzliche Lehrerstellen sind 40 Millionen Euro eingestellt worden, und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das Ziel, die Unterrichtsversorgung insbesondere an den Gymnasien weiter auf gutem Niveau zu halten, wird erreicht. Deswegen muss man sich dem Antrag der CDU-Fraktion mit seinem reißerischen Titel - der mir jetzt schon wieder entfallen ist, aber ich glaube, den muss man sich nicht merken - auch gar nicht weiter inhaltlich widmen.
Nur so viel: Als sich die CDU-Fraktion - erst in der letzten Woche, am 7. Juli - entschieden hat, dann doch noch mit einem eigenen Antrag zu diesem Thema stattfinden zu wollen, waren die wichtigen Weichen bereits gestellt. Die Planungen für ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung des OVGUrteils waren längst fertig und am 26. Juni mit
„Wenn die Opposition die Information gelesen hätte, die GEW und Philologenverband an die Gymnasien, kooperativen Gesamtschulen, Oberschulen, beruflichen Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien geschickt haben, wüsste sie, dass dort nicht von einem drohenden Unterrichtsausfall die Rede ist. Stattdessen werden die von der Kultusministerin initiierten Maßnahmen in ruhiger Weise als zielführend und befriedigend gewürdigt.“
Der Vorsitzende der GEW, Eberhard Brandt, geht sogar noch weiter und sagt sinngemäß, dass dieser Antrag der CDU-Fraktion die Kultuspolitiker der CDU blamieren würde. - Dem ist nichts hinzuzufügen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Nun aber zum Ansinnen der FDP-Fraktion, der Forderung nach einer unabhängigen Arbeitszeiterhebung von Lehrkräften in Niedersachsen.
Die FDP-Fraktion hat diese Forderung, wie gesagt, bereits im letzten Herbst bekräftigt und jetzt leicht verändert wieder eingebracht. Und tatsächlich wird in der Begründung des OVG-Urteils unter Punkt 64 erwähnt, dass die Ermittlung der tatsächlichen Arbeitszeitbelastung niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte im Vorfeld einer Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung hätte stattfinden müssen. Ferner wird festgestellt, dass eine Vielzahl der Veränderungen im gesamten Schulbereich in den vergangenen Jahren eine Hebung der tatsächlichen Arbeitszeit von Lehrkräften insgesamt rechtfertigt. Kurzum: Das OVG hat gesagt, am Arbeitsplatz Schule hat sich vieles verändert, und das schon in den letzten 10, 20 Jahren, und man hätte das schon längst tun müssen. - Wir haben damals darüber gesprochen, wie schwierig es ist, so etwas wissenschaftlich und valide durchzuführen, weil es in der Regel auf Selbstaufschrieb basiert.
Wir wissen alle: Zur Lehrerarbeit gehören Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Korrekturen, Team- und Dienstbesprechungen, Beratungsgespräche und einiges mehr, natürlich die Vorbereitung von Klassenfahrten, von Schulveranstaltungen usw. Es ist völlig klar - das sollte auch allen hier im Haus klar sein -, dass es eben nicht nur um die Unter
Ich habe bereits bei der Debatte im letzten Herbst darauf hingewiesen, wie in anderen Bundesländern mit diesem Thema umgegangen wurde. Hier lohnt ein Blick nach Nordrhein-Westfalen und nach Hamburg.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren 1997/1998 die deutschlandweit bislang größte Studie in diesem Zusammenhang auf den Weg gebracht. 6 500 Lehrkräfte an 185 Schulen haben daran teilgenommen, landesweit. Diese Studie ist von der Agentur Mummert + Partner begleitet worden.
Die Erhebung basierte auf einer Selbstdokumentation der Lehrkräfte und ergab, dass die Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen schulformübergreifend unter Einberechnung der Ferien rund 50 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist völlig klar: Wenn man die Fürsorgeplicht des Dienstherrn, des Landes Nordrhein-Westfalen, betrachtet, liegen sie zehn Stunden über den 40 Stunden, die die Obergrenze für die Arbeitszeit von Beamten sind.
Eine Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung gab es als Folge aber nicht. Es gab lediglich in einigen Bereichen mehr Anrechnungsstunden. Das zeigt, dass der Hebel der Unterrichtsverpflichtung ein sehr problematischer und natürlich vor allem teurer Hebel ist. Denn wie hätte das Land Nordrhein-Westfalen reagieren sollen, wenn man die Unterrichtsverpflichtung zum Maßstab nimmt? - Man hätte sie um mehrere Stunden herabsetzen sollen. Das wären Beträge im dreistelligen oberen Millionenbereich per anno gewesen.