Protocol of the Session on May 29, 2013

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Von Herrn Thümler ist für die einbringende Fraktion sofortige Abstimmung beantragt worden.

Nun ist das Verfahren etwas komplizierter, als ich gerade gedacht habe. Wir haben das jetzt aber hier so abgestimmt.

Am Ende der ersten Beratung eines Beratungsgegenstandes kann ein Beratungsgegenstand an einen Ausschuss überwiesen werden. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtages dafür stimmen.

Ich frage daher zunächst, ob ein Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages eine Ausschussüberweisung beantragt. - Das ist nicht der Fall. Eine Ausschussüberweisung wird nicht beantragt.

Wir kommen daher zur zweiten Frage, die hier entschieden werden muss, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass die zweite Beratung unmittelbar anschließend durchgeführt wird. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung über den Gesetzentwurf unmittelbar anzuschließen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Dann kommen wir zur zweiten Beratung. Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen zu diesem Gesetzentwurf? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Wer dem Artikel 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 2. - Wer dem Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Eine Enthaltung.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Eine. Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen. - Herzlichen Dank.

(Beifall)

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 6: Abschließende Beratung: Zustimmung des Landtages gemäß Artikel 70 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zur Ernennung der Staatssekretärin a. D. Dr. Sandra von Klaeden zum Mitglied des Landesrechnungshofs - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/183 - Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl und der Zustimmung des Landtages nach Artikel 70 Abs. 2 der Verfassung - Drs. 17/200

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, der Ernennung der Staatssekretärin a. D. Dr. Sandra von Klaeden zum Mitglied des Landesrechnungshofs zuzustimmen.

Nach § 56 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung findet eine Berichterstattung über die Ausschussberatung nicht statt.

Nach der Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tage nach der Verteilung der Beschlussfassung - § 39 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - und kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Hauses widersprechen.

Mir wurde mitgeteilt, dass sich alle Fraktionen damit einverstanden erklärt haben, über den Beratungsgegenstand jetzt zu entscheiden. Ich stelle also fest, dass es keinen Widerspruch gibt.

Nach § 56 Abs. 3 der Geschäftsordnung stimmt der Landtag ohne Aussprache ab. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drucksache 17/183 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Damit ist Frau Dr. Sandra von Klaeden zum Mitglied des Landesrechnungshofs bestellt worden. Herzlichen Dank.

Frau Dr. von Klaeden, ich gratuliere Ihnen herzlich zu dem ehrenvollen Amt.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, nun treten wir in die Mittagspause ein. Sie dauert bis 14.30 Uhr. Dann treffen wir uns hier wieder. Guten Appetit!

(Unterbrechung der Sitzung von 12.28 Uhr bis 14.30 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich begrüße Sie alle zur Nachmittagssitzung des heutigen Plenartages.

Ich darf mich - ich glaube, in unser aller Namen - sehr herzlich bei Herrn Landtagspräsident Busemann für seine Worte bedanken, die er eben im Namen des gesamten Hauses bei der eindrucksvollen Erinnerungs- und Gedenkkundgebung der Türkischen Gemeinde in Niedersachsen zwischen dem Alten Rathaus und der Marktkirche gesprochen hat.

Ich darf mich auch bei den vielen Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament bedanken, die in großer Zahl bei dieser Kundgebung anwesend waren. Das gilt auch für viele Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die ich nicht vergessen möchte, sowie für die Angehörigen der Landesregierung und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dabei waren.

Ich glaube, wir haben bei dieser Kundgebung aus gegebenem Anlass als Parlament in Gänze ein deutliches Zeichen gesetzt - auch als Warnung für die Zukunft an uns alle, aufmerksam zu sein und alles dafür zu tun, dass sich Vorkommnisse wie vor 20 Jahren in Solingen nicht wiederholen. Einen herzlichen Dank an Herrn Busemann für seine Rede!

(Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsi

schen Verfassungsschutzgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/169

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich dem Kollegen Karsten Becker von der SPDFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen eine Aussprache über die 100-Tage-Bilanz der Landesregierung geführt. Von den Oppositionsfraktionen haben wir dabei gehört, dass die Landesregierung - so will ich es einmal zusammenfassen - noch etwas eiliger arbeiten solle.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben Ihr eigenes, zurückliegendes Regierungshandeln als Vorbild angeboten.

Möglicherweise muss eine Opposition das auch so bewerten. Um in ihrer Argumentation aber halbwegs glaubwürdig zu bleiben, sollte auch eine Opposition darauf achten, dass ihre Kritik an der Landesregierung wenigstens halbwegs mit der Qualität des noch nicht allzu weit zurückliegenden eigenen Regierungshandelns in Einklang steht,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

das bekanntlich auch erst vor 100 Tagen geendet hat.

Insofern, meine Damen und Herren, ist die Neuregelung der Bestandsdatenauskünfte keine ganz so schlechte Gelegenheit, die heute Morgen von CDU und FDP vorgetragene Kritik im Lichte ihrer eigenen Regierungstätigkeit - oder vielleicht besser: Untätigkeit - zu bewerten.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor anderthalb Jahren - genauer gesagt: am 24. Januar 2012 - hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtsgrundlage, das Telekommunikationsgesetz, als unzureichend für die Übermittlung von Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden bewertet und eine spezialgesetzliche Regelung gefordert. Bestandsdaten in diesem Sinne sind die persönlichen Daten der Kunden von Telekommunikationsanbietern, im Wesentlichen also Telefonnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum.

Ferner hat das Gericht - unseres Erachtens völlig zu Recht - kritisiert, dass die bisherige Norm die explizite Zuordnung von dynamischen IP-Adressen

zu ihren Nutzern nicht regelt - ebenso wenig wie die Übermittlung von Passwörtern von E-MailDiensten oder von PIN- und PUK-Nummern bei Mobiltelefonen. Damit haben die niedersächsischen Gefahrenabwehr- und Verfassungsschutzbehörden eine wesentliche rechtliche Grundlage ihres Handelns verloren.

Das Bundesverfassungsgericht hat damals allerdings auch eine Frist gesetzt, um diesen gesetzestechnischen Mangel zu beheben, und zwar bis zum 30. Juni 2013. Ab diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, bestehen für niedersächsische Behörden in Fällen der polizeilichen Gefahrenabwehr oder Informationsgewinnung durch Verfassungsschutzbehörden keine Rechtsgrundlagen mehr für die Erhebung solcher Bestandsdaten.

Man sollte meinen, eine Frist von anderthalb Jahren ist genug Zeit, um die Problemstellung zu beraten und eine neue gesetzestechnische Ermächtigung zu schaffen, die sowohl den Erfordernissen der Sicherheitsbehörden als auch den schutzwürdigen Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Rechnung trägt. Das ist genug Zeit - vorausgesetzt, man fängt früh genug an.

Der Eindruck, dass Sie in Ihrer Regierungsverantwortung, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, früh genug angefangen hätten, drängt sich bei der Bewertung dieses Sachverhaltes allerdings nicht gerade auf.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sie sind ja neu im Haus!)

Wir haben jedenfalls Ende Februar dieses Jahres - also vor ungefähr 100 Tagen - nichts, aber auch gar nichts vorgefunden, was darauf hingedeutet hätte, dass Sie sich in den zurückliegenden zwölf Monaten Ihrer Regierungsverantwortung auch nur ansatzweise mit der Problematik befasst hätten.

Wenn wir uns, meine Damen und Herren, ebenfalls zwölf Monate lang Zeit lassen würden - das sind 365 Tage, also ungefähr das Vierfache des Zeitraums, den Sie heute Vormittag, bemüht kritisch, bei uns zu bilanzieren versucht haben -, um die erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen, dann stünden unsere Polizeibeamtinnen und -beamten über ein halbes Jahr lang ohne ein wichtiges Werkzeug zur Gefahrenabwehr da. Das wäre fatal, meine Damen und Herren.