Protocol of the Session on May 13, 2015

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Miesner, das ist ganz einfach: Es sind die Landkreise, die sich von SchleswigHolstein bis Bayern zusammengetan und gesagt haben: Wenn es einen solchen Vorschlag der Niedersächsischen Landesregierung gibt, dann ist die Zusammenarbeit, weil es über die Grenzen der Länder hin keinen vernünftigen Vorschlag gibt, unmöglich.

Die Menschen, die fordern, dass Niedersachsen einen Trassenvorschlag macht, wollen den Widerstand dieser Landkreise brechen. Sie sind diejenigen, die den SuedLink-Gegnern schaden, die nämlich wollen, dass es die Erdverkabelung gibt. Ich bin dankbar, dass die Niedersächsische Landesregierung im Bundesrat genau diese Erdverkabelung beantragt hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Petra Tiemann [SPD]: So ist es!)

Vielen Dank, Herr Watermann. - Herr Miesner, wollen Sie antworten? Ich sehe Sie gar nicht. - Nein. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Besprechung ist damit zu Ende.

Ich rufe jetzt noch am Vormittag den Tagesordnungspunkt 23 und dann die Tagesordnungspunkte 24 und 25 gemeinsam auf. So ist es vereinbart worden. Ich denke, die Fraktionen und auch die Redner wissen Bescheid.

Jetzt rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Niedersachsen muss die Speicherpflicht für Verkehrsdaten unterstützen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3432

Die Abgeordnete Mechthild Ross-Luttmann hat sich zu Wort gemeldet. Die Abgeordnete hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren wird gesellschaftlich, rechtspolitisch und auch schon mehrfach hier im Niedersächsischen Landtag die Debatte über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung intensiv, zumeist kontrovers und oftmals auch höchst emotional geführt. Dabei scheinen sich die Positionen bei Befürwortern und Gegnern zwischen den Erfordernissen von Strafverfolgungsbehörden, also den Sicherheitsaspekten, einerseits und der Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, also dem Schutz der Privatsphäre, andererseits unversöhnlich gegenüberzustehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, worum geht es? - Im Kern geht es darum, Ermittlungsbe

hörden zu ermöglichen, innerhalb bestimmter, genau definierter Grenzen und Voraussetzungen bei schweren Straftaten in jedem Einzelfall erst nach Genehmigung durch einen Richter auf Telekommunikationsverbindungsdaten zurückgreifen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich ist es - - -

(Unruhe)

Frau Kollegin, eine Sekunde! - Ich möchte die kommunikative Ecke in der SPD-Fraktion bitten, die Kommunikation vielleicht an einen anderen Ort zu verlagern bzw. die Aufmerksamkeit der Rednerin zu widmen. - Vielen Dank.

Sie haben das Wort.

Selbstverständlich ist es zunächst einmal grundsätzlich privat und geht niemanden etwas an, wer mit wem wann wie lange telefoniert, eine SMS verschickt oder eine E-Mail versandt hat. Das ist, denke ich, völlig unstrittig. Der Staat sollte nicht grundlos in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Das darf er auch gar nicht.

Wenn aber beispielsweise über das Internet schwerste Verbrechen geplant und diese sogar ausgeführt werden, wenn über das Internet Botschaften islamistischer Terroristen verbreitet werden, wenn pädophile Seiten mit kinderpornografischen Inhalten ins Netz gestellt werden oder andere sich solche Seiten ansehen, dann ist dieses Vorhaben nicht mehr nur privat, dann muss der Staat Kriminelle aufhalten.

(Zustimmung von Lutz Winkelmann [CDU])

Die Strafverfolgungsbehörden müssen dann die rechtlich und verfassungsrechtlich zulässigen Mittel haben, um diese Straftaten aufklären zu können und auch weitere zu verhindern. Dazu gehört auch, dass Polizei und Staatsanwaltschaften sowohl personell als auch sächlich gut und hervorragend ausgestattet sind. Aber es gehört auch dazu, dass sie die zur Aufklärung dringend benötigten Daten in sehr engen Grenzen nutzen dürfen.

(Zustimmung von Lutz Winkelmann [CDU])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen eine verfassungskonforme Lösung für die

Speicherung von Verbindungsdaten als ein weiteres, aber nicht als einziges unverzichtbares Element zur Verbrechensbekämpfung und als ein weiteres, unverzichtbares Mittel für die Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Natürlich ist die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen ein hohes Gut, das unbedingt zu schützen ist. Genauso sind aber auch Sicherheitsaspekte hohe Güter, die den gleichen Schutz verdienen.

Bei einer Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung muss also ein Weg gefunden werden, der zwischen der Wahrung der Privatsphäre auf der einen Seite und den Sicherheitsaspekten auf der anderen Seite sorgfältig abwägt. Das ist sicherlich für den Gesetzgeber nicht einfach, aber grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich.

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen für verfassungsrechtlich zulässig erklärt und konkret Wege für mögliche Regelungen aufgezeigt. Bundesminister Maas von der SPD und Bundesminister de Maizière von der CDU haben nun Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Innenminister Pistorius hat im Plenum vor Monaten erklärt, in dem Zeitraum von Juli 2010 bis Oktober 2013 hätten 185 schwere Straftaten und zahlreiche Fälle von Computerbetrug u. a. auch wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden können. Meine Damen und Herren, 185 Straftaten, vor allem Fälle von Kinderpornografie! Hinter jedem dieser Fälle stehen Opfer, wehrlose Kinder, schlimme Einzelschicksale. Hier hat der Staat den Opfern gegenüber eine Schutzpflicht. Er muss handeln und Kriminelle aufhalten.

(Beifall bei der CDU)

Da kann eine Regierung nicht untätig bleiben. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Strafverfolgungsbehörden aufgrund fehlender Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten in vielen Fällen die Arbeit nicht nur erschwert, sondern in Teilen unmöglich gemacht wird.

Nun liegen die Leitlinien von Bundesminister Maas seit April dieses Jahres vor. Danach soll der Abruf dieser Daten mit einer Höchstspeicherfrist von zehn Wochen, einem engen Straftatenkatalog, einem strengen Richtervorbehalt und weiteren eng definierten Voraussetzungen geregelt werden. Nicht gespeichert werden sollen Inhalte, aufgeru

fene Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post. Um, wie das Bundesverfassungsgericht es erfordert, keine Bewegungsprofile erstellen zu können, sollen Standortdaten nur maximal vier Wochen gespeichert werden.

Ich denke, das ist ein ausgewogener und maßvoller Kompromiss. Er berücksichtigt, wie Bundesminister Maas ausgeführt hat, die Vorgaben höchster Gerichte, greift nicht grundlos in Schutzrechte Einzelner ein, wahrt aber Schutzpflichten gegenüber den Opfern.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgerichtig hat Innenminister Pistorius am 15. April 2015 den auf Bundesebene gefundenen Kompromiss als vernünftig und sinnvoll gelobt.

(Björn Thümler [CDU]: Sehr gut!)

Justizministerin Niewisch-Lennartz dagegen hat am selben Tag ausrichten lassen, der Bundesminister der Justiz zeige wenig Rückgrat, die Bedingungen seien nebulös,

(Björn Thümler [CDU]: Schlecht!)

sie sehe keine Perspektive für die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist das denn? - Zwei sich widersprechende offizielle Aussagen der Landesregierung am gleichen Tag zum gleichen Thema! Das ist doch ein Stück aus dem Tollhaus! Das schafft auch nur die Regierung Weil!

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer koordiniert eigentlich die Arbeit dieser Landesregierung?

(Björn Thümler [CDU]: Keiner!)

Ist hier niemand in der Lage, vor öffentlichen und offiziellen Verlautbarungen Einigkeit herzustellen?

Diese Uneinigkeit der Landesregierung zeigt wieder einmal die ganze Handlungsunfähigkeit der Regierung Weil auf.

(Beifall bei der CDU)

Sie zeigt vor allen Dingen auch, wie unschlüssig die Regierung Weil ist, wenn es um wichtige Fragen der Sicherheit in Niedersachsen geht.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen in Niedersachsen erwarten zu Recht von der Landesregierung ein einheitliches, klares Vorgehen in diesen Fragestellungen. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, vertun Ihre Chance, ein klares Signal nach Berlin zu senden.

Meine Damen und Herren, mit unserem Antrag fordern wir Sie auf: Legen Sie Ihren koalitionsinternen Streit bei! Unterstützen Sie den Berliner Vorschlag und sorgen Sie so für eine Verbesserung in der Verbrechensbekämpfung!

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ross-Luttmann. - Jetzt hat sich Andrea Schröder-Ehlers, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ehlers! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann, Ihre Aufregung an dieser Stelle ist völlig fehl am Platze.