Das Plenum ist bereits wieder gut besetzt, sodass wir schon jetzt die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen können.
Herr Kortlang, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche: Gesundheit, Wohlergehen und alles, was Sie sich so wünschen, für das neue Lebensjahr!
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 18, Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Im Rahmen des „Projektes Landtagsfernsehen“ werden Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten der Multi-Media Berufsbildende Schule heute von 9 Uhr bis 12 Uhr Sendungen produzieren. Sie werden sich dafür auch im Vorraum zum Raum der Landespressekonferenz sowie im Raum der Landespressekonferenz aufhalten und dort auch Interviews führen. Die Sendungen stehen wie üblich im Internet auf der Homepage der Multi-Media Berufsbildende Schule bereit und werden über den Regionalsender Leinehertz 106.5 sowie über den Fernsehsender h1 ausgestrahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich entschuldigt von der Fraktion der CDU Frau Mechthild Ross-Luttmann.
Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich wie immer als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich auch darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Explosion in Ritterhude: Klärt die Landesregierung umfassend auf? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/3148
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Explosion in Ritterhude: Klärt die Landesregierung umfassend auf?
Am 9. September 2014 kam es auf dem Gelände der Organo-Fluid GmbH zu einer Explosion, wobei ein Mensch tödlich verletzt wurde und erhebliche Sachbeschädigungen eintraten.
Während die Landesregierung bereits im Januar 2015 umfassend berichtete, welche Versäumnisse bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung festzustellen sind, besteht im Hinblick auf die tatsächliche Situation auf dem Betriebsgelände und mögliche Versäumnisse des Landkreises Osterholz und der Gemeinde Ritterhude zum Zeitpunkt der Explosion noch Klärungsbedarf.
So führte Frau Ministerin Rundt in ihrer Antwort auf eine Nachfrage zur Dringlichen Anfrage der FDPFraktion im Landtag am 19. Februar 2015 beispielsweise aus:
„Die Frage der gelagerten Flüssigkeiten ist genau die Frage, der wir im Moment intensiv nachgehen. Das heißt, wir können im Mo
ment nicht sagen, was dort tatsächlich gelagert wurde. Wir sind dabei, genau zu eruieren und zu prüfen, was genehmigt war und was möglicherweise genehmigungsfrei war und was nicht genehmigt und möglicherweise dennoch gelagert worden ist. Das ist genau eine der Fragen, um die wir uns gerade kümmern.“
Im Hinblick auf die Überprüfung des Handelns des Landkreises verweist die Landesregierung darauf, dass wesentliche Akten von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden seien und unvollständige Retenten zur Verfügung stünden.
Trotz dieser unvollständigen Informationslage erklärte Frau Ministerin Rundt zu den Vorwürfen, dass der heutige Chef der Staatskanzlei als früherer Landrat bzw. Baudezernent in dieser Angelegenheit seine Amtspflichten verletzt habe, am 18. Februar 2015: „Diese Behauptung entbehrt nach den Erkenntnissen meines Ministeriums jeder Grundlage.“
Auf die Nachfrage im Rahmen der Behandlung der Dringlichen Anfrage am 19. Februar 2015, „auf welcher konkreten Erkenntnislage bzw. mit welchen konkreten Fakten“ diese Feststellung getroffen wurde, hat Frau Ministerin Rundt nicht auf die unvollständige Informationslage hingewiesen, sondern erklärt:
„Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass der Landkreis für diesen Bereich für minimale Bereiche zuständig war. Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, im Moment das Ganze auf den Landkreis zu schieben.“
Ebenfalls ist derzeit vollkommen unklar, woher Regierungssprecherin Anke Pörksen ihre Kenntnisse über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der „Geschenke-Affäre Organo-Fluid und Landrat Mielke“ hat. Als in den Medien die Vermutung berichtet wurde, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit auch gegen den damaligen Landrat und heutigen Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, ermittelt habe, erklärte sie, dass sich das Ermittlungsverfahren nur gegen den Firmenchef und nicht gegen Staatsbedienstete gerichtet habe.
Allerdings erklärt der heutige Chef der Staatskanzlei zu der „Geschenke-Affäre“ laut Weser-Kurier: „Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.“
Auch Informationen aus den Akten der Staatsanwaltschaft können der Regierungssprecherin für ihre Erklärung nicht zu Verfügung gestanden ha
ben; denn Oberstaatsanwalt Marcus Röske stellte fest: „Aus Datenschutzgründen wurden alle Unterlagen vernichtet.“
1. Welche Erkenntnisse hat sie zu den vor der Explosion am 9. September 2014 auf dem Gelände der Organo-Fluid GmbH lagernden brennbaren Flüssigkeiten?
2. Welche Erkenntnisse hat sie zum Brandschutz bezüglich der Anlagen der Organo-Fluid GmbH vor der Explosion am 9. September 2014?
3. Welche Erkenntnisse hat sie über Verstöße gegen Regelungen des Brandschutzes und der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten vor dem 9. September 2014?
Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Zur Beantwortung der Anfrage seitens der Landesregierung hat sich Herr Minister Wenzel gemeldet. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat von Anbeginn der parlamentarischen Aufarbeitung des Explosionsunglücks in Ritterhude nachdrücklich und unmissverständlich hervorgehoben, dass sie zum jeweiligen Zeitpunkt der Unterrichtung und Information des Landtages über einen nur begrenzten und in vielen Details ungesicherten Kenntnisstand verfügt, dass aber gleichwohl mit diesem Vorbehalt alle verfügbaren Informationen an den Landtag und seine Ausschüsse uneingeschränkt weitergegeben werden. Damit ist die Landesregierung schon bisher ihrer Verpflichtung aus Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung ohne jede Einschränkung nachgekommen. Die Landesregierung wird auch weiterhin entsprechend ihrem Informationsstand alle verfügbaren Informationen über Verfahrensweisen und Entscheidungen der beteiligten Behörden offenlegen.
Das insoweit vollständig transparente Informationsverhalten der Landesregierung unterliegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt und leider auch in naher Zukunft der Einschränkung, dass die umfassende Aufarbeitung aller behördlichen Maßnahmen in
dem über 25 Jahre währenden Zeitraum noch nicht abgeschlossen sein kann, mit der Folge, dass nicht auszuschließen ist, dass einzelne Informationen zu einem späteren Zeitpunkt der Ergänzung oder sogar der Korrektur bedürfen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die eigentliche Ursache des Geschehens auf dem Betriebsgelände der OrganoFluid bis heute nicht annähernd geklärt ist und die Untersuchungen und Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft abgewartet werden müssen.
Die Landesregierung hat zu jeder Zeit die ihr tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen gegenüber dem Parlament offengelegt. Die folgenden bereits durchgeführten Unterrichtungen und Informationen können dazu angeführt werden - vorausgegangen ist eine monatelange Analyse der Akten, die uns zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben -:
Am 22. Januar erfolgte eine Unterrichtung des Landtages durch das Umweltministerium über vorläufige Ergebnisse der Prüfung der Genehmigungslage und Historie bezüglich der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen auf dem Gelände.
Eine Dokumentation des Wortlauts der Unterrichtung des Landtages über die vorläufigen Prüfungsergebnisse bezüglich Organo-Fluid in Ritterhude finden Sie auf der Homepage des Umweltministeriums. In der Folge wurden an gleicher Stelle fortlaufend die Texte weiterer Unterrichtungen und die Antworten auf parlamentarische Anfragen dokumentiert.
Am 2. Februar erfolgte eine detaillierte Ergänzung durch die Unterrichtung des Umweltausschusses durch das Umweltministerium in öffentlicher Sitzung, die Erläuterung zahlreicher Detailfragen und die Vorlage eines 28-seitigen Zwischenberichts.
Am 12. Februar erfolgte eine Unterrichtung des Sozialausschusses durch das Sozialministerium über bauplanungsrechtliche Aspekte, Baugenehmigungen für angrenzende Wohnbebauung und baurechtliche Genehmigungen der sogenannten Tanklager in öffentlicher und zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten in nicht öffentlicher Sitzung.
Am 13. Februar habe ich mich bei einem Ortstermin in Ritterhude zu Gesprächen mit der Bürgermeisterin, dem Landrat sowie Anwohnerinnen und Anwohnern des Firmengeländes der Organo-Fluid getroffen.
Am 20. Februar hat Frau Cornelia Rundt im Landtag eine Erklärung zum Explosionsunglück abgegeben. Am selben Tag erfolgte die Beantwortung der Kleinen Anfragen Nrn. 47 und 48.