Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorher mitnichten gesagt, dass diese Fahrten der Wahlkreismitarbeiterin von mir bestätigt werden. Nur dass es diese Fahrten gegeben haben soll, ist mir bekannt. Wir wissen über die Einzelheiten der Ermittlungen zu dieser Sache nichts. Das ist nicht Gegenstand der Berichte an die Landesjustizministerin gewesen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des eben bereits genannten Berichts im Kölner Express, wonach eine Wahlkreismitarbeiterin des Herrn Sebastian Edathy in der Zeugenvernehmung angegeben hat, Edathy habe sie erst fünf Tage vor seinem Rücktritt über seine Pläne informiert und in diesem Zusammenhang lediglich persönliche Gründe angegeben, während Edathy vor dem Untersuchungsaus
schuss gesagt hat bzw. gesagt haben soll, dass er seine Wahlkreismitarbeiterin bereits am 7. Dezember darüber informiert habe, dass er möglicherweise sein Mandat niederlegen werde, weil er einen Fehler gemacht habe, der strafrechtliche Konsequenzen habe, frage ich die Landesregierung, wie sie sich diesen Widerspruch in diesen beiden Aussagen erklärt und was die niedersächsischen Ermittlungsbehörden unternommen haben, um aufzuklären, ob die Wahlkreismitarbeiterin des Herrn Sebastian Edathy die Wahrheit gesagt hat oder nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Justizministerin kann die Widersprüche zwischen den Aussagen einer Wahlkreismitarbeiterin und Herrn Edathy, wie auch andere Widersprüche in Aussagen von ihm, nicht aufklären und auch nicht erklären.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Limburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund der vielen Widersprüche in den Fragen der Opposition würde mir dazu auch eine Frage auf der Zunge liegen. Aber die Ministerin hat ja gesagt, sie kann solche Widersprüche leider nicht immer erklären.
Sie wissen, Herr Limburg, dass wir hier nicht kommentieren. Jetzt stellen Sie bestimmt gleich Ihre Frage!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund des Verfahrens gegen den korrupten Richter und der dargestellten Arbeit der Sonderprüfteams. Die Ministerin hat dargestellt, dass sie nicht monetär honoriert werden konnten. Aber, Frau Ministerin, in welcher anderen Weise haben Sie denn die Arbeit dieser Sonderprüfteams im Fall Jörg L. honoriert oder gewürdigt?
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Die Ministerin hat „Danke schön“ gesagt! - Christian Dürr [FDP]: Ist das jetzt eine ganz neue Information? Ich denke, das hat sie schon öffentlich gesagt!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Limburg, die Landesregierung hat in Person der Ministerin selbst und ihres Staatssekretärs alle Sonderprüferinnen und Sonderprüfer zu einzelnen Veranstaltungen eingeladen und dort ihre Leistung besonders gewürdigt. Sie haben dafür eine Urkunde bekommen. Das waren jeweils öffentliche Veranstaltungen, bei denen auch die Presse da war, sodass auch in der Öffentlichkeit deutlich wurde, welch besondere Leistung die Sonderprüfer erbracht haben.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: War die Ur- kunde wenigstens in A4 oder nur A5?)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Pressestatement vom 13. Februar 2014 erklärte die Justizministerin zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy - ich zitiere -:
„Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Auf welche konkreten Sachverhalte und Hinweise stützt die Justizministerin ihre damalige Einschätzung, wonach Herr Edathy schon vor Beginn der Durchsuchung Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren hatte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aussage beruht auf den Mitteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu den Durchsuchungen und auf der entsprechenden Auffindesituation, auf die sie dort gestoßen sind.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Auf der Auffindesituation! Das ist interes- sant!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wann die Frau Kultusministerin das erste Mal von den Ermittlungen gegen den Leiter der Landesschulbehörde erfahren hat und von wem.
(Ministerin Frauke Heiligenstadt kehrt zu Ihrem Platz auf der Regierungs- bank zurück - Christian Dürr [FDP]: Aber da sitzt jemand, der es wissen könnte!)
Auch die Mitarbeiter der zuständigen Abteilung sind nicht hier. Wir können Ihnen die Antwort nur nachliefern.
(Christian Grascha [FDP]: Ich kann meine Frage auch gerne wiederholen, wenn die Ministerin sie nicht gehört hat! Jetzt sitzt sie doch da!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Ministerin hat für die Landesregierung erklärt, dass diese Frage im Moment nicht beantwortet werden kann. Jetzt wird Frau Ministerin Heiligenstadt antworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha, wir haben diese Frage, die schon einmal aus diesem Gremium gestellt worden ist, bereits schriftlich beantwortet. In der Antwort sind die entsprechenden Daten genannt worden. Ich habe auch den zuständigen Ausschuss darüber informiert. Ich kann Ihnen das Datum aus dem Kopf nicht nennen; ich liefere das aber gerne nach.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das kann ja nicht länger als einen Tag dauern! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Einfach einmal die Unterlagen lesen; das geht auch!)
Vielen Dank, Frau Ministerin Heiligenstadt. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Prange, SPD-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass zuletzt immer wieder über die Sicherheit im Justizvollzug gesprochen worden ist, frage ich die Ministerin: Welche Anstrengungen hat die Landesregierung seit dem Regierungswechsel insoweit unternommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den neuen Regularien, die wir für die Ausgänge im geschlossenen Vollzug und in der Sicherungsverwahrung getroffen haben, bzw. zu der neuen All
Wir haben aber auch massiv Geld in die Hand genommen, um die sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Justizvollzugsanstalten insgesamt zu verbessern. In den Jahren 2014 bis 2017 sind insgesamt 6 Millionen Euro vorgesehen. Damit werden die zwingend notwendigen Ersatzbeschaffungen von Personennotsignalanlagen bzw. überhaupt die erstmalige Ausstattung damit und die Haftraumkommunikationsanlagen in mehreren Anstalten sowie die Gefangenenschließung im Jugend- und Jungtätervollzug finanziert. Das bedeutet, dass sich die Strafgegangen selbst in ihren Zellen einschließen können. Dass die Mitarbeiter die Zellen von außen „überschließen“ können, ist selbstverständlich. Die Gefangenen können sich so vor Drangsalierungen durch Mitgefangene in Sicherheit bringen.
Vielen Dank. - Ich darf Ihnen mitteilen: Es ist 17.26 Uhr. Weitere Mündliche Anfragen werden also nicht mehr aufgerufen - das für die Mitarbeiter der betroffenen Häuser zur Kenntnis.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen der Ministerin in ihrer Antwort zur Gewaltenteilung frage ich die Landesregierung, warum die Ministerin die im Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde ermittelte angebliche Schadenssumme in Höhe von 50 000 Euro hier öffentlich kundgetan hat, anstatt dies im noch am gleichen Nachmittag nicht öffentlich tagenden Rechtsausschuss zu tun, um die Rechte des Betroffenen zu wahren.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Warum wurde das überhaupt rausgepustet?)