Ulf Prange
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Arp Schnitger ist wohl einer der bekanntesten Orgelbauer seiner Zeit. Er baute über 170 Barockorgeln - das wurde schon genannt -, von denen etwa ein Viertel noch erhalten ist. Beeindruckend sind nicht nur das Klangbild, die Klangvielfalt und die herausragende Gestaltung, sondern auch die Tatsache, dass sich viele dieser Orgeln nicht in den großen Kathedralen in den großen Städten, sondern im ländlichen Raum befinden.
Im Jahr 2019 begehen wir den 300. Todestag Arp Schnitgers. Nicht nur ein Großteil seiner Orgeln
befindet sich in Niedersachsen, sondern Arp Schnitger wurde im heutigen Niedersachsen - genauer gesagt: im Oldenburger Land - geboren. Darauf können wir stolz sein. Zugleich stehen wir als Niedersachsen aber auch in besonderem Maße in der Verantwortung, wenn es darum geht, das Werk Schnitgers zu bewahren und zu würdigen. Dieser besonderen Verantwortung wollen wir auch mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen nachkommen.
In der Anhörung, die wir im Ausschuss durchgeführt haben, ist das sehr breite und vor allem in großen Teilen ehrenamtliche Engagement für das Werk Arp Schnitgers deutlich geworden. Neben der Arp-Schnitger-Gesellschaft und dem Kulturerbeverein engagieren sich die Landschaften, die Landschaftsverbände, die örtlichen Kirchengemeinden sowie viele Vereine oder Akteure vor Ort. Das ist eindrucksvoll. Allen, die sich engagieren, möchte ich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich danken. Ihre Arbeit ist wichtig und hat unser aller Anerkennung und Unterstützung.
In der Anhörung sind viele gute Ideen angesprochen worden, wie Arp Schnitger und sein Werk noch besser sichtbar gemacht werden können: durch Kooperationen, Festivals, Veranstaltungen, Kulturtourismus usw.
Ein besonderes Anliegen ist aber die Aufnahme der noch erhaltenen Orgeln als Welterbestätte in die Liste der UNESCO. Dieses Ziel wollen wir mit dem vorliegenden Antrag unterstützen und weiter voranbringen. Dass das nicht leicht ist und dass noch viele dicke Bretter zu bohren sind, war uns bereits im Vorfeld klar. Aber wenn es einfach wäre, bedürfte es dieses Antrags nicht. Frau Ringbeck von der UNESCO hat in der Anhörung deutlich gemacht, welche Hürden zu nehmen sind, hat uns aber auch wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen gegeben.
Erfreulich ist zunächst, dass Deutschland einen Antrag auf Anerkennung von Orgelbau und Orgelmusik als immaterielles Kulturerbe gestellt hat. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wird Ende des Jahres beschieden. Davon profitiert auch das Werk Arp Schnitgers, weil die Orgelkultur insgesamt eine Anerkennung erfährt.
Was die Aufnahme in die Liste der UNESCO-Welterbestätten anbelangt, ist es schwieriger, wie Herr Bajus schon ausgeführt hat. Da geht es um das Kriterium der beweglichen Gegenstände, die, je
denfalls zurzeit, nicht aufgenommen werden können. Problematisch ist auch, dass sowohl Deutschland als auch Sakralbauten auf der Welterbeliste bereits sehr stark vertreten sind.
Frau Ringbeck hat aber darauf hingewiesen, dass die Welterbekonvention kein statisches, sondern ein dynamisches Instrument ist, das auch auf die Veränderungen unserer Vorstellungen von Kulturerbe reagiert.
Hoffnung macht hier die Anerkennung eines Teils des Werkes des Architekten Le Corbusier. Eine Serie von Bauten und Ensembles wurde als Welterbe anerkannt. Eine Möglichkeit bestünde darin, hier auf die heimat- und landschaftsbezogene Architektur, auf die norddeutsche Kirchen- und Orgellandschaft mit dem Alleinstellungsmerkmal „herausragende Orgelkunst“ abzustellen.
Nach dem, was wir in der Anhörung erfahren haben, wird die Vorschlagsliste frühestens in den 2020er-Jahren wieder geöffnet. Die Zeit sollten wir nutzen, um einen Antrag vorzubereiten.
Mit dem Entschließungsantrag, den wir heute beschließen, wollen wir auch in Richtung UNESCO signalisierten, dass der Landtag einmütig hinter dem Ansinnen steht, die Schnitger-Orgeln in die Welterbeliste aufzunehmen. Ich hoffe, dass die Entschließung dieses Hauses Rückenwind für dieses Vorhaben gibt.
Wie Herr Thümler eben schon angesprochen hat, haben wir in den Antrag unter Nr. 3 noch das Jubiläum, den 300. Todestag von Arp Schnitger, aufgenommen. Wir haben in den Antrag hineingeschrieben, dass das Land hier eine Unterstützung gewähren will. Ich denke, wir werden im Anschluss mit den Akteuren zusammenkommen, die sich für die Arp-Schnitger-Orgelkultur einsetzen und mit denen ja auch alle Parteien in einem Dialog stehen.
Ich freue mich auf einen abgestimmten Vorschlag aus diesem Kreis. Dann werden wir sicherlich auch die finanzielle Unterstützung auf den Weg bringen. Wir sollten dieses Jubiläumsjahr nutzen, um Arp Schnitger und sein Werk noch besser bekannt zu machen.
Vielen Dank. Und auch ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, den Gesetzentwurf hätten Sie zurücknehmen oder für erledigt erklären sollen. Dann hätten Sie sich die heutige Abstimmungsniederlage ersparen können. Ihr Gesetzentwurf ist nämlich überflüssig.
Bereits bei der Einbringung war klar, dass es eine zwischen den Fachschaften und Rot-Grün abgestimmte Regelung zur befristeten Wiedereinführung des „Diplom-Juristen“ gibt. Ihr Gesetzentwurf kam schlichtweg zu spät.
Schon bei der Einbringung habe ich nicht verstanden, warum Sie mit einem zusätzlichen eigenen Vorschlag ins Verfahren gehen. In der ersten Beratung haben Sie dann versucht, den Eindruck zu erwecken, dass wir im Gegensatz zu Ihnen keine gesetzliche Regelung anstreben.
Das waren Nebelkerzen, die Sie da gezündet haben. Dieser mehr als abenteuerlichen Argumentation war ich ja schon im Rahmen der ersten Beratung entgegengetreten.
Ich will das hier nicht noch einmal wiederholen; denn Sie scheinen daran ja auch nicht mehr festzuhalten. Nur so viel: Eine Wiedereinführung ohne gesetzliche Regelung ist gar nicht möglich. Das ist doch offenkundig.
Wenn Sie sich ein bisschen mit dem Thema beschäftigt hätten, hätte sich das aufdrängen müssen.
Um einer Legendenbildung vorzugreifen, woran eben auch Herr Hillmer mitgestrickt hat, möchte ich hier noch einmal betonen, dass im Zusammenhang mit der Beratung der NHG-Novelle 2015, mit der die hier streitige Regelung in § 8 NHG abgeschafft wurde, von keiner Seite die Abschaffung
des „Diplom-Juristen“ angesprochen wurde - weder im Rahmen der Anhörung noch im Rahmen der politischen Beratung im Ausschuss noch im Landtag.
Rot-Grün hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die befristete Wiedereinführung des „DiplomJuristen“ vorsieht. Die Regelung werden wir gleich im Anschluss - als Annex - gemeinsam mit dem Justizvollzugsgesetz beschließen.
Ich wollte im Zusammenhang ausführen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem GBD für den Änderungsvorschlag zu unserem Gesetzentwurf danken, den wir gerne übernommen haben. Die Formulierung des GBD ist aus rechtssystematischen Gründen besser, sie macht die Regelung besser. Bislang gab es eine Analogie. Durch die Klarstellung des GBD ist dies künftig obsolet.
Jetzt zur FDP: Herr Kollege Dürr, Ihr Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht gemacht.
Sie nehmen Bezug auf nicht mehr vorhandene Vorschriften. Von daher ist dieser Gesetzentwurf untauglich. Die von Ihnen vorgelegte Form funktioniert nicht, sie ist nicht umsetzbar.
Warum führen wir den „Diplom-Juristen“ wieder ein?
- Nein, weil wir eine Benachteiligung unserer Studierenden auf dem Arbeitsmarkt und eine Benachteiligung unserer juristischen Fakultäten im Wettstreit um „gute Köpfe“ nicht wollen. Der Wunsch
der Studierenden, neben dem Staatsexamen einen weiteren Abschluss zu erhalten bzw. einen akademischen Grad führen zu dürfen, ist in den Gesprächen deutlich geworden. Die mit der Abschaffung verbundenen Sorgen nehmen wir ernst. Das hat nichts mit taktischen Spielchen zu tun. Wir haben uns das angehört und regeln das.
Jetzt sage ich Ihnen, was natürlich auch zu berücksichtigen ist: Der „Diplom-Jurist“ ist in Zeiten von Bologna - das können Sie nicht wegdiskutieren - ein Anachronismus. Den Bologna-Prozess werden wir nicht aufhalten, sondern wir werden ihn weiter umsetzen. Dazu gehört es auch, eine Bologna-konforme Bezeichnung für Juristen zu finden - die wir noch nicht haben. Auf die fragwürdige Herkunft der Bezeichnung - der Abschluss „Diplom-Jurist“ galt nämlich auch für Juristen in der DDR - möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen.
Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anspruch auf die Verleihung des „Diplom-Juristen“. Dies ist seitens der Landesregierung in der Unterrichtung noch einmal deutlich gemacht worden. Dazu gibt es im Übrigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die eine Grundrechtsverletzung ausdrücklich verneint. Danach erschwert das Unterbleiben einer Graduierung weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs. Entscheidend bei der Einstellung als Jurist sei das Zeugnis über die juristische Staatsprüfung, aus dem sich auch die erzielten Noten ergeben würden.
Schließlich ist eine Vereinheitlichung von juristischen Abschlüssen sinnvoll - darum geht es uns an dieser Stelle -, um die Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Das haben wir auch schon im Ausschuss etwas länger thematisiert. Das hilft nämlich Arbeitgebern und Absolventen gleichermaßen.
Zurzeit gibt es bei den Abschlüssen einen Flickenteppich. Herr Hillmer, das, was Sie hier eben vorgetragen haben, ist ja nur ein Ausschnitt.
- Ja, ganz Deutschland! Aber das ist nur ein Ausschnitt der unterschiedlichen juristischen Abschlüsse. Sie haben den „Magister-Juristen“ und den „Diplom-Juristen“ genannt; es gibt aber auch noch den Wirtschaftsjuristen und den LL.M. Es gibt also einen Flickenteppich. Das ist sowohl für Ab
solventen als auch für Arbeitgeber irreführend. Eine Harmonisierung ist überfällig. Diese Harmonisierung wollen wir. Darauf wollen wir hinwirken. Wir wollen einen einheitlichen Hochschulgrad bzw. eine einheitliche Bezeichnung finden, die neben dem juristischen Staatsexamen verliehen werden kann,
damit die Absolventen etwas in der Hand haben, womit sie sich auch außerhalb der klassischen juristischen Berufe vorstellen können. Das könnte z. B. ein Masterabschluss oder etwas Ähnliches sein.
Nun noch einmal kurz zur Frage der Befristung: Eine jetzt schon nicht mehr zeitgemäße Regelung dauerhaft aufzunehmen, hat wenig Sinn. Deshalb wollen wir die Regelung befristen. Wir halten es für realistisch, innerhalb eines Übergangszeitraums von acht Jahren eine Vereinheitlichung der Abschlüsse auf Bundesebene zu erreichen.
Wenn dies nicht gelingt, muss geprüft werden, ob der Grad „Diplom-Jurist“ weiterhin benötigt wird. Dazu sollte eine erneute parlamentarische Entscheidung erfolgen; das sollte nicht automatisch durch eine unbefristete Regelung geschehen. Befristungen verstärken den Handlungsdruck - auch deshalb ist eine Befristung sinnvoll.
Letztlich gehört die Befristung aber auch zu dem Verhandlungsergebnis, das Rot-Grün mit den Fachschaften erzielt hat. Dies setzen wir 1 : 1 um. Das werden wir gleich im Anschluss mit dem nächsten Tagesordnungspunkt tun. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht haben Sie ja hellseherische Fähigkeiten. Aber ich glaube, wir sollten zum Thema zurückgehen.
Sie haben einen Antrag über Bürokratieabbau bzw. zur Vereinfachung von Antragsverfahren in der Landwirtschaft vorgelegt. Das ist der Gegenstand des Antrags, und dazu will ich auch sprechen und nicht über anonyme Meldestellen. Zu dem Thema können Sie gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen.
Sie haben ausgeführt, dass Sie auf das Zustimmungsverfahren beim Datenaustausch abstellen wollen. Das ist, glaube ich, der Streitpunkt, den wir an der Stelle haben. Die Intention des Antrags, Mehrfacherhebungen von Daten zu vermeiden, ist durchaus richtig, was wir im Ausschuss im Konsens diskutiert haben. Das ist sowohl im Sinne der Landwirte als auch im Sinne des Landes, um so freiwerdende Verwaltungskapazitäten für andere Aufgaben nutzen zu können. Dennoch sei die Frage gestattet, was seitens der Vorgängerregierung insoweit veranlasst wurde und weshalb die Union, die auch den zuständigen Bundesminister stellt,
dort nicht aktiv wird. Denn eine Vielzahl der Vorschriften, um die es hier geht, betrifft doch Bundes- und Europarecht. Die Umsetzung von Vereinfachungen durch das Land scheitert oft an bundes- und europarechtlichen Vorschriften. Von dort kommt zum Teil mehr Bürokratie für Landwirte und Behörden.
Die meisten der erforderlichen Datenmeldungen der Landwirte beruhen tatsächlich auf bundesrechtlichen Vorschriften. Hier wurde in der Vergangenheit oftmals nur der jeweilige fachspezifische Inhalt gesehen. Vorhandene Datenbestände bzw. Rechtsgrundlagen für eine Datenerhebung wurden nicht berücksichtigt. Dadurch gibt es Überschneidungen bei vielen Datensammlungen. Die Tätigkeitsfelder reichen von der EU-Agrarförderung über Gasölbeihilfen nach dem Energiesteuergesetz, Antibiotikaeinsatz nach dem Arzneimittelgesetz, Düngeabgabe nach Düngerecht, Tiermeldungen nach dem Tiergesundheitsgesetz bis hin zu Meldungen für statistische Zwecke.
Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen.
Die wechselseitige Nutzung dieser Daten würde den Bürokratieaufwand für die Betriebe, aber auch für die Verwaltung deutlich senken, ohne dass dadurch Mitteilungs- und Kontrollmöglichkeiten beeinträchtigt würden. In Niedersachsen haben wir Vereinfachungen auf den Weg gebracht bzw. dazu beigetragen. Insoweit verweise ich auf das Düngerecht; das haben Sie eben selbst angesprochen. Dazu haben wir ja eine gemeinsame Entschließung auf den Weg gebracht. Der Nährstoffbericht der Kammer nutzt die Zahlen der Tierseuchenkasse. Für Vereinfachungen gibt es also durchaus einige Beispiele.
Aber auf der anderen Seite müssen wir auch feststellen, dass der Nutzung von Daten für unterschiedliche Zwecke datenschutzrechtliche Regelungen entgegenstehen. Die Nutzung von Daten ist grundsätzlich an den Zweck ihrer Erhebung gebunden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind
möglich, wenn a) der Betroffene einwilligt oder wenn b) es eine gesetzliche Regelung für eine Nutzung von Daten durch andere Rechtsvorschriften gibt.
Sie setzen in Ihrem Antrag auf die erste Variante, nämlich auf ein Einwilligungs- bzw. Zustimmungsmodell. Dies steht und fällt aber mit der Bereitschaft der Betroffenen, sich darauf einzulassen. Ein freiwilliges Datennutzungsverfahren wurde auf Grundlage des Runderlasses zur Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung durch Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und Düngebehörde eingeführt. Landwirte können beim GAP-Antrag in die Verwendung ihrer Daten zur Düngeüberwachung einwilligen. Immerhin 40 % der Antragsteller nutzen diese Möglichkeit. Bei den restlichen 60 % sind aber weiterhin Mehrfacherhebungen erforderlich.
Dieser Weg, die Zustimmungslösung, ist der zweitbeste, weil eben nur ein Teil der Betriebe erreicht wird. Bei einem allein auf Freiwilligkeit basierenden Verfahren gibt es Nachteile. Bei der Einholung und Auswertung der Datenschutzerklärungen ergibt sich ein hoher Aufwand für die Betroffenen. Aber auch aufseiten der Behörden sind nur die freiwillig abgegebenen Daten bekannt. Diese Datenbasis kann im Vollzug zu Ungleichbehandlungen zwischen den Landwirten, die eine Erklärung abgegeben haben, und denen, deren Daten nicht genutzt werden dürfen, führen. Für die Betriebe, die nicht mitmachen, sind unter Umständen teure Datenerhebungen, etwa durch Vor-Ort-Kontrollen und dergleichen, erforderlich.
Diese Nachteile sind uns vom Ministerium im Rahmen der Unterrichtung aufgezeigt worden. Dass nur bei einem Zugriffsrecht auf die Daten aller Betriebe echte Verfahrenserleichterungen möglich sind, wurde uns schlüssig dargelegt. Hier geht es nicht darum, dass wir den Landwirten nicht vertrauen, sondern darum, genau diese Einwände aufzugreifen und zu sagen: Wir setzen auf eine gesetzliche Regelung zur Datennutzung für unterschiedliche Antragsverfahren.
Entsprechend ist der von uns eingebrachte Änderungsantrag formuliert. Darin begrüßen wir die Verbesserungen für die betroffenen Landwirte im Düngerecht. Letztlich benötigen wir aber eine umfassende gesetzliche Regelung. Dies haben die Erfahrungen gezeigt. Wenn 40 % freiwillig mitmachen, ist das durchaus ein ordentlicher Wert. Dies ändert aber letztlich nichts daran, dass es weiterhin mehrere parallel laufende Datenerhebungen
gibt. Die weiteren Nachteile hatte ich bereits aufgezeigt.
Mit unserem Antrag bringen wir mehrere Prüfaufträge mit Blick auf gesetzliche Vereinfachungen auf den Weg; darum geht es letztlich. Auf längere Sicht streben wir die Einrichtung einer Datenbank an, bei der Landwirte ihre Daten nur einmal hinterlegen müssen, um sie für die unterschiedlichen Anträge nutzen und leicht aktualisieren zu können. Über ein einheitliches Erfassungssystem können wir Entlastungen für alle Beteiligten erreichen. Wir können insbesondere die Antragstellung erleichtern. Um dies flächendeckend und für alle relevanten Bereiche umsetzen zu können, benötigen wir einen rechtlichen Rahmen. So sorgen wir für Datensicherheit, Transparenz und Gleichbehandlung.
Geben Sie sich einen Ruck, und gehen Sie unseren Weg mit, statt auf halber Strecke stehenzubleiben! Nur mit einer gesetzlichen Lösung kommen wir zu einer echten Verfahrensvereinfachung. Davon profitieren Landwirte und das Land gleichermaßen.
Vielen Dank.
Zu der Respektlosigkeit äußere ich mich mal nicht. Ich glaube, so sollten wir unter Kollegen nicht miteinander umgehen.
Der andere Punkt ist - vielleicht haben Sie es nicht verstanden, oder vielleicht haben Sie auch nicht zugehört -: Es geht doch um zweierlei. Niemand hat etwas gegen Freiwilligkeit, und es geht auch nicht um Misstrauen. Sie predigen hier doch immer nur Misstrauen. Wir vertrauen selbstverständlich unseren Landwirten. Aber ich glaube, ich habe aufgezeigt, dass Sie mit Ihrem Zustimmungsmodell die im Rahmen des Antragsverfahrens bestehenden Probleme nicht lösen können. Das Ziel, das Sie anstreben, nämlich diese Mehrfachabfragen obsolet werden zu lassen, erreichen Sie mit Ihrem Modell nicht.
Deswegen wollen wir diese Zweistufigkeit. Es ist natürlich nicht ganz einfach - deswegen haben wir
das als eine fernere Lösung skizziert -, so ein Kataster zu entwickeln. Aber auf dem Weg dahin werden wir natürlich auch darauf setzen, dass diese Freiwilligkeit ausgebaut wird. Aber ich meine, auch im Sinne von Ressourceneffizienz ist es genau der richtige Weg, dieses Ziel anzustreben. Dabei geht es überhaupt nicht um Misstrauen gegenüber der Landwirtschaft. Ich glaube, Sie haben es gar nicht nötig, hier solche Ausführungen zu machen.
Wir setzen auf den Dialog mit den Landwirten. Ich glaube, dieser Antrag ist sehr gut und zeigt genau auf, wie wir hier zu Transparenz und insbesondere auch zu Gleichbehandlung kommen. Diese VorOrt-Kontrollen können Sie durch das Verfahren, das Sie vorgeschlagen haben, gar nicht verhindern. Es ist ein untaugliches Mittel, das Sie ins Verfahren einbringen.
Von daher war dieser Antrag unsererseits erforderlich, mit dem wir letztlich Ihren Antrag -
- retten. - Vielen Dank, Herr Präsident.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion
eine weitere Lockerung des im Zusammenhang mit der BSE-Krise auf EU-Ebene eingeführten Fütterungsverbots für tierische Proteine. Zu dem Hintergrund, nämlich BSE, hat mein Vorredner vieles auch richtig ausgeführt.
Wir hatten eine Unterrichtung im Ausschuss. Im Rahmen der Unterrichtung ist seitens der Landesregierung klargestellt worden, dass der Einsatz von tierischen Proteinen in der Tierernährung bei Schweinen und Geflügel begrüßt wird. Auch die Regierungsfraktionen haben sich grundsätzlich für eine Lockerung ausgesprochen. Der Änderungsvorschlag von Rot-Grün, den wir heute beschließen werden, stellt dies noch einmal ausdrücklich klar. Von einer Verzögerung kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein. Sie selbst hätten ja das Verfahren weiterbetreiben können.
Es gibt erste Lockerungen des Verfütterungsverbotes. Ab Mitte 2013 ist die begrenzte Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen in Fischfutter unter strengen Vorgaben, wie mit den verarbeiteten tierischen Proteinen zu verfahren ist, wieder erlaubt.
Keine Zustimmung fand bislang die Wiederzulassung der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Schweine und Geflügel. Dies ist weiterhin verboten.
Nach Einschätzung der Landesregierung ist damit zu rechnen, dass die EU-Kommission eine weitere Lockerung der Verfütterungsvorschriften vorschlagen wird, vermutlich zunächst die Zulassung der Verfütterung von Geflügelproteinen an Schweine.
Soweit dem Vorschlag eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung zugrunde liegt, spricht nichts gegen eine Lockerung der Verbote.
Anlass für das auf EU-Ebene beschlossene Verbot war die BSE-Krise. Auch wenn die Anzahl der BSE-Fälle in Europa - das hat mein Vorredner ausgeführt - heute gegen null geht, muss die Sicherheit unserer Lebensmittel vorgehen. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag noch einmal ausdrücklich festgeschrieben, dass gesundheitliche Risiken in Bezug auf BSE ausgeschlossen werden müssen.
Einig sind wir uns darüber, dass eine Verfütterung von tierischen Proteinen an Schweine und Geflügel die Abhängigkeit von Sojaimporten verringert bzw. verringern kann. Dies ist auch vor dem Hin
tergrund von Importen von genverändertem Soja sinnvoll. Das ist ressourceneffizient und schont Ressourcen.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Effekte eher überschaubar sind. Ich will hier kein Wasser in den Wein gießen. Aber ich verweise auf die Berechnungen des Deutschen Verbandes Tiernahrung e. V, die der Verband auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Entgegen der Situation vor dem EU-weiten Verfütterungsverbot gestalten sich die Rahmenbedingungen heute wesentlich komplexer. Nur tierische Bestandteile der Kategorie 3 stehen für die Nutztierverfütterung zur Verfügung. Das Rohmaterial beträgt ungefähr 1,5 Millionen t. Die genannten Mengen wären bei einer Freigabe jedoch nicht allein für die Nutztierfütterung verfügbar. Bereits heute gelangen größere Mengen in die Herstellung von Heimtiernahrung. Tierische Fette werden in nicht unbedeutenden Mengen als technische Fette und in der Chemie eingesetzt. Es gibt also eine Konkurrenz zu anderen Verarbeitungssektoren.
Zieht man von den verbleibenden Mengen die Produkte aus der Rindfleischgewinnung ab - denn es sollen nur artenreine Schlachtabfälle aus der Schweine- und Geflügelfleischproduktion verwendet werden -, dann erschließt sich Futtermittelherstellern und Landwirten eine Rohstoffquelle von rund 120 000 t. Das entspricht 2,8 % des Gesamtverbrauchs an Soja in Deutschland.
Hinzu kommen Herausforderungen bei der Verarbeitung, da eine strikte Trennung von Schweine- und Geflügelmehl von der Schlachtung bis zum Mischfutter eingehalten werden müsste. Denn nur eine klare Trennung der Produktionswege der einzelnen Tierarten stellt sicher, dass immer nur Produkte einer Tierart verfüttert werden. Nur so kann Kannibalismus ausgeschlossen werden. Um dies wirksam zu kontrollieren, bedarf es entsprechender Nachweismethoden. Da besteht in der weiteren Entwicklung durchaus noch Handlungsbedarf.
Die Anforderungen, die nach unserer Auffassung an eine Verfütterung von tierischem Eiweiß zu stellen sind, haben wir in unserem Änderungsantrag zusammengefasst.
Insbesondere in einem Punkt haben wir einen Dissens mit der Opposition. Das ist eben schon deutlich worden. In dem Antrag stellt die CDUFraktion als Argument für die Verfütterung von tierischem Eiweiß ausdrücklich auf Tierwohlaspekte ab und sagt, dass Schwanzbeißen und Federpi
cken dadurch eingedämmt werden könnten. An diesem Punkt kommen wir nicht zusammen. Ich will nicht ausschließen, dass es durch den Einsatz tierischer Proteine tatsächlich zu Verbesserungen beim Tierwohl kommen kann.
Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen.
Tierische und pflanzliche Proteine haben unterschiedliche Aminosäuremuster. Positive Auswirkungen durch die Verfütterung von tierischen Eiweißen will ich daher nicht ausschließen. Es entspricht auch den Ernährungsgewohnheiten von Allesfressern - wie Schweinen -, tierische Proteine als Futter zu erhalten. Die hier in Rede stehenden Phänomene hat es aber auch schon vor dem Verfütterungsverbot gegeben. Wissenschaftlich nachgewiesen ist eine positive Wirkung jedenfalls nicht.
Die Behauptung, dass tierische Proteine ein Schwanzbeißen bzw. Federpicken verhindern, ist so nicht haltbar, ist jedenfalls nicht wissenschaftlich belegt.
Es steht fest, dass die Phänomene des Schwanzbeißens und Federpickens multifaktorell sind. Ich halte es für problematisch, dass Sie dies in Ihrem Antrag nicht klarstellen. Die Fokussierung auf tierische Eiweiße hat die falsche Signalwirkung. Sie suggerieren hier - bewusst oder unbewusst -, dass es damit getan ist, das Futter zu verändern. Tatsächlich muss an vielen Stellschrauben gearbeitet werden, insbesondere auch an den Haltungsbedingungen. Sicherlich spielen auch andere Faktoren, wie Genetik, Futter usw., eine Rolle. Davon, wie man Schwanzbeißen erfolgreich verhindern kann, konnte sich der Ausschuss in Finnland überzeugen. Von dort haben wir wertvolle Anregungen mitgenommen.
Wir haben den Tierschutzplan in Niedersachsen und sind auf einem guten Weg, den wir gemeinsam fortsetzen sollten. Bekennen Sie sich dazu und machen Sie mit, statt hier Nebenschauplätze zu eröffnen und sich dort zu verkämpfen!
In der Sache selbst, also wie mit tierischen Proteinen umgegangen werden soll, sind wir uns weitestgehend einig. Die weitere Lockerung des EU-Verbots kann, wenn die erforderlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, eine sinnvolle Ergänzung sein. So viel Konsens im Agrarausschuss haben wir ja auch nicht immer. Für einen geeinten Antrag hat es dennoch leider nicht gereicht. Leider sind Sie unserem Änderungsantrag im Ausschuss nicht gefolgt. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie zu!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege, dem Minister falle ich natürlich nicht in den Rücken. Ganz im Gegenteil, ich habe hier ja ausgeführt, dass das durchaus so sein kann. So habe ich auch den Minister verstanden. Ich bin aber nicht seine Pressestelle. Ich gehe davon aus, dass der Minister das noch ausführen wird. Er wird ja auch noch zu Wort kommen.
Wir sagen: Es ist wissenschaftlich nicht erwiesen. Entsprechende Belege haben Sie auch nicht vor
gelegt. Dann ist es gefährlich, so etwas in den Antrag hineinzuschreiben, weil dann vielleicht etwas suggeriert wird, was Sie vielleicht gar nicht suggerieren wollen. Es ist auf jeden Fall seriöser, bei den Fakten zu bleiben. Das tun wir mit unserem Änderungsvorschlag.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht vorweg: Ich habe auch beide Staatsexamen. Herr Nacke, da haben wir etwas gemeinsam.
Ich habe in Niedersachsen und in Berlin studiert. Darauf, wie es in Berlin war, komme ich später noch zu sprechen.
Aber ich will erst wieder ein bisschen Ruhe in das Thema hineinbringen; denn eigentlich ist das Problem längst gelöst. Frau von Below-Neufeldt hat es eingangs angesprochen; es stand sogar schon im Rundblick: Es gibt eine Lösung. Die Fraktionen von Rot-Grün haben sich geeinigt, sich mit der Landesregierung geeinigt, wir haben mit den Fachschaften gesprochen. Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch. Dieser wird auch umgesetzt. Tatsächlich wird das Diplom für Juristen wieder eingeführt, und zwar befristet bis 2025.
Gerne.
Dann haben Sie mich tatsächlich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass wir ihn wieder eingeführt haben. Ich habe gesagt, die Regierungsfraktionen und die Landesregierung haben sich darauf verständigt, ihn wieder einzuführen. Das werden wir umsetzen. Ihr Antrag kommt zu spät, weil es diese Einigung schon gibt.
Ihr Vorschlag lautet, ihn einfach wieder einzuführen. Wir hingegen werden ihn befristet bis 2025 einführen und werden diese Zeit nutzen, um uns für eine bundesweite Vereinheitlichung der Abschlüsse im Bereich der Rechtswissenschaften einzusetzen.
Entweder gibt es dann eine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Dann werden wir sie landesrechtlich umsetzen. Oder wir werden gegebenenfalls die Regelung auch verlängern. Aber - das ist das Entscheidende - wir werden Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Studierenden an unseren drei betroffenen Hochschulen schaffen.
Ich beantworte gerne Zwischenfragen, aber ich möchte jetzt erst einmal im Zusammenhang ausführen. Sonst wird es, glaube ich, schwierig, auch im Hinblick auf die Zeit.
- Die Frage nicht, aber die Antwort.
Aber dann brauche ich wieder Zeit. Lassen Sie mich doch einfach kurz im Zusammenhang ausführen. Vielleicht werden dadurch auch Fragen beantwortet. Falls es dann noch Fragen gibt, können wir sie im Nachgang klären.
- Es bringt einen aus dem Tritt. Aber deswegen stellen Sie ja auch diese Fragen.
Auf jeden Fall haben wir - das hat Herr von Holtz schon gesagt - im Rahmen der NHG-Novelle im Jahr 2015, die 2016 in Kraft gesetzt wurde, den Bologna-Prozess weiter umgesetzt und Übergangsvorschriften angepasst. Davon ist auch § 8 NHG betroffen gewesen, mit der Folge, dass das Diplom abgeschafft worden ist.
Ich will auch noch einmal an die Anhörung erinnern, die wir im Ausschuss durchgeführt haben. Weder CDU noch FDP haben damals dieses Thema problematisiert. Auch von den Anzuhörenden ist nichts gekommen. In den Beratungen ist es nicht angesprochen worden. Die FDP hat explizit zu Diplomen nachgefragt, aber gerade nicht zum Diplom-Juristen. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Staatsexamen gibt es im Wesentlichen nur noch in den Bereichen Medizin und Rechtswissenschaften. Das will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich machen. Das soll auch so bleiben. Das ist zumindest die Position der SPD-Fraktion, und ich
denke, die Position aller hier im Haus vertretenen Fraktionen. Alle anderen Fächer sind praktisch auf Bachelor und Master umgestellt worden.
Seit den 2000er-Jahren verleihen viele juristische Fakultäten - im Übrigen auch nicht alle, wie das eben gesagt worden ist - nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung den akademischen Grad Diplom-Jurist, teils automatisch, teils auf Antrag. Aber es wird eben der Grad verliehen; der Abschluss ist nach wie vor das erste Staatsexamen.
Ein Grund dafür war immer, dass gesagt worden ist, mit dem Staatsexamen könne man im Ausland nicht so viel anfangen, weil es dort weniger bekannt sei. Es ist aber schwierig, das quasi mit dem Diplom kompensieren zu wollen. Da müsste man dann ehrlicherweise vielleicht Bachelor- oder Masterabschlüsse definieren, weil diese im Ausland wirklich bekannt sind. Im Inland würde es mit dem Diplom eher funktionieren.
- Nein, das ist nicht mein Vorschlag. Jetzt lassen Sie mich doch ausführen!
Es ist auch möglich, es nachträglich verliehen zu bekommen. Ich kann mich an meine eigene Studienzeit in Berlin erinnern. Das war Anfang der 2000er-Jahre. Da gab es den Diplom-Juristen noch nicht. Er ist erst einige Jahre später eingeführt worden. Ich bin damals sogar noch angeschrieben worden und habe die Möglichkeit bekommen, ihn in Anspruch zu nehmen. Das war damals für mich und auch für meine Kommilitonen überhaupt nicht relevant. An der Humboldt-Universität war das sogar etwas schwierig. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass der Diplom-Jurist von 1960 bis 1989 in der DDR der Regelabschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums war, der dann auch zur Ausübung des Richteramtes befähigte. Das sollte man in der Debatte, wenn man über den DiplomJuristen spricht, auch wissen.
Alternativ zum Diplom-Juristen gibt es auch andere Titel, die verliehen werden. So wird z. B. der Magister Juris an einigen deutschen Universitäten analog zu dem Prozedere, das wir in Niedersachsen hatten, verliehen. Es gibt weitere akademische Grade: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), Diplom-Wirtschaftsjurist (Universität). Es gibt den Master of Law, es gibt den Bachelor of Law. Das sind eigenständige Abschlüsse, die anders als die Staatsexamina eben nicht zum Richteramt oder zur Zu
lassung zur Rechtsanwaltschaft befähigen. Wir haben also durchaus unterschiedliche Titel, eine unübersichtliche Situation, sozusagen einen Flickenteppich.
Jene Juristen, die die klassischen Berufe in der Justiz oder in der Anwaltschaft im Blick haben - Herr Nacke, das haben Sie eben auch gesagt -, brauchen das zweite Staatsexamen und werden in der Regel auf das Diplom nicht angewiesen sein. Interessant ist das Diplom für jene, die ohne zweite Staatsprüfung - entweder weil sie sie nicht bestanden haben oder weil sie sie freiwillig nicht ablegen wollen - in anderen Bereichen beruflich Fuß fassen wollen. Dort kann ein solches Diplom hilfreich sein.
Wenn jetzt aus den Fachschaften der Wunsch kommt, dieses weiterhin zu ermöglichen, wollen wir uns nicht versperren. So haben wir unter den Regierungsfraktionen und mit der Landesregierung diese Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass es diese befristete Wiedereinführung geben wird.
- Das werden wir umsetzen.
- Wieso haben wir keine Zeit mehr? Das werden wir umsetzen. Wir haben jetzt eine Einigung. Die wird in eine entsprechende Vorlage münden, und die wird dann auch kurzfristig umgesetzt werden.
- Ja, natürlich muss man das gesetzlich regeln.
Die Bezeichnung „geprüfter Rechtskandidat“, die wir jetzt haben, ist in der Tat ein sperriger Begriff und für Nichtjuristen vielleicht wenig aussagekräftig. Aber zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass Arbeitgeber und Personalabteilungen sicherlich wissen, was ein Staatsexamen ist, sodass man die Bedeutung, glaube ich, auch nicht so hoch hängen darf, wie Sie, Frau von Below-Neufeldt, es eben gemacht haben. Das betrifft durchaus einige Fälle. Das kann helfen. Aber es hat nicht die Dimensionen, die hier eben angedeutet worden sind.
Wir wollen aber der Tatsache Rechnung tragen, dass sich das Berufsbild des Juristen geändert hat, vielschichtiger geworden ist. Wir sind deswegen bereit, hier zu einer Veränderung in dem eben beschriebenen Sinne zu kommen.
Ich habe angesprochen, dass es ganz unterschiedliche Bezeichnungen gibt. Ich glaube, wir sollten die Chance nutzen, zu einer Vereinheitlichung zu kommen. Da bietet es sich an, dass auf Bundesebene ohnehin über eine Vereinheitlichung des Jurastudiums gesprochen und an ihr gearbeitet wird. In diesem Kontext sollten wir auch die Frage der Vereinheitlichung von Abschlüssen ansprechen. Dazu wird es eine Initiative aus Niedersachsen geben.
Aber das ist natürlich Zukunftsmusik. Es geht jetzt konkret darum, kurzfristig etwas zu erreichen. Das werden wir durch das, was ich vorhin angekündigt habe, auch tun.
Wenn Sie hier jetzt die vollständige Rückkehr zur alten Regelung fordern - so verstehe ich Ihren Vorschlag -, dann ist das eine Rolle rückwärts. Lassen Sie uns doch lieber die Chance nutzen, darüber zu diskutieren, wie man zu besseren, zeitgemäßeren Graden und Bezeichnungen kommen kann!
Wir wollen aber, dass in der Zwischenzeit keine Nachteile in und für Niedersachsen entstehen. Wir wollen auf Nummer sicher gehen und werden den Diplom-Juristen befristet wiedereinführen. So verhindern wir eine Benachteiligung unserer Universitäten gegenüber anderen Standorten im Wettstreit um Studierende, aber auch eine Benachteiligung unserer Studierenden gegenüber Studierenden aus anderen Bundesländern, die das Diplom weiterhin vergeben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema „Umgang mit Künstlernachlässen“ ist in der Tat in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Fachöffentlichkeit gerückt. Künstlerinnen und Künstler bzw. ihre Erben stehen vor der Herausforderung, das Werk für die Nachwelt zu bewahren bzw. die Nachlässe zu regeln. Im Dezember 2015 hat der BBK ein Symposium zum Thema Nachlässe durchgeführt, an dem ca. 400 Personen teilgenommen haben. Das Thema ist also von großem Interesse. Es geht darum, Nachlässe ordnungsgemäß zu lagern, sie zu sichten und zu ordnen sowie sie zugänglich zu machen.
Liebe Kollegen von der FDP, Sie greifen in der Tat ein wichtiges Thema auf. Ihr Antrag greift aber zu kurz und geht in die falsche Richtung. Sie setzen im Wesentlichen auf den Bau eines Archivs, das von eine neu einzurichtenden Stiftung verwaltet werden soll.
Zum einen wird es kaum möglich sein, staatlicherseits Archivflächen zu schaffen, die alle Nachlässe aufnehmen können. Im Übrigen brauchen wir keine neue Stiftung. Dies würde letztlich zu Doppelstrukturen führen, die eine Menge Geld kosten.
Ich finde es ausgesprochen schade, dass Sie an diesem Weg auch in Ihrem Änderungsvorschlag festgehalten haben und nicht bereit waren, das, was zu dem Thema Künstlernachlässe auf Bundes- und Landesebene diskutiert wird, in Ihren Antrag aufzunehmen.
Sie wollen einen niedersächsischen Sonderweg einschlagen, der nach unserer Auffassung nicht zum Ziel führt. Sie fordern den Bau eines Archivs, das als Schaumagazin konzipiert werden soll, ohne auch nur ein Wort zu den Kosten zu verlieren. Jetzt haben Sie nachgelegt, das könne man irgendwie finanzieren, aber konkret war auch das nicht. Ein Gebäude für ein solches Schaumagazin kostet sicherlich mehrere Millionen Euro. Hinzu kommen die laufenden Kosten für Betrieb und Personal. Ferner ist die neu zu gründende Stiftung mit einem großzügigen Etat für Ankäufe auszustatten, jedenfalls dann, wenn, wie von Ihnen vorgeschlagen, auch renommierte Künstler in den Blick genommen werden sollen.
Ich wollte eigentlich erst einmal im Zusammenhang ausführen.
Zu den Kosten - ich hatte es gesagt - findet sich kein Satz in Ihrem Antrag. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass Sie entsprechende Änderungsanträge zum Doppelhaushalt eingebracht hätten. Ihr Antrag ist dann doch wohl leider nur ein Schaufensterantrag. Damit werden Sie den berechtigten Anliegen aus der Kunst nicht gerecht. Eine Konzeption haben Sie weder für die Stiftung noch für das Schauarchiv vorgelegt.
Für die SPD habe ich im Ausschuss klargestellt, dass wir uns ein solches Neubauprojekt bereits
aus Kostengründen nicht vorstellen können, erst recht nicht, wenn nicht einmal ein tragfähiges Konzept vorgelegt wird.
Wir wollen auf bestehende Strukturen setzen, d. h. auf vorhandene Museen, Galerien, Archive, Bibliotheken usw., und wollen diese stärken. Im Übrigen halte ich eine zentrale Aufbewahrung von Nachlässen auch für falsch, weil es aus fachlicher Sicht darum gehen muss, regionale bzw. dezentrale Lösungsansätze zu finden. Gerade bei Künstlern, die stark regional verwurzelt sind, gibt es vor Ort ein großes Interesse an den Nachlässen und die Expertise, um die Nachlässe aufzubereiten und zu erforschen. Sicherlich gibt es Nachlässe in Form von Schenkungen. Bei diesen wird es vor allem darum gehen, qualitativ, aber auch quantitativ auszuwählen; denn es wird nicht alles aufzubewahren sein. Hier geht es also um Kriterien für ein Auswahlverfahren.
Der Regelfall wird aber wohl der Ankauf von Nachlässen sein, die von Erben oder auch als Vorlässe von Künstlern angeboten werden. Hier bräuchte es dann eine finanzielle Ausstattung der Stiftung, um Ankäufe vornehmen zu können. Auch dazu finde ich nichts in Ihrem Antrag. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die Ankaufetats vieler Museen und anderer öffentlicher Akteure insbesondere während Ihrer Regierungszeit deutlich heruntergefahren wurden.
Der Ausschuss war kürzlich im Sprengel Museum. Uns wurde berichtet, dem Museum standen in den letzten Jahren keine Landesmittel für Ankäufe zur Verfügung. Erst im letzten Jahr wurde dies von uns - von Rot-Grün - geändert und wurde das Museum wieder in die Lage versetzt, ankaufen zu können.
In Gesprächen stelle ich immer wieder fest, dass es auch für junge Künstler an einer entsprechenden Förderung fehlt und der öffentliche Bereich in den letzten Jahren zurückgefahren wurde, ob es um Kunst am Bau oder um Ankaufetats geht. Da kommt der Kunstpreis der SPD-Fraktion zur Sprache. Das ist tatsächlich ein Instrument, durch das Künstler Wertschätzung und Förderung erfahren.
Wenn andere diesem Beispiel folgen würden, dann wäre das ein großes Verdienst. Es wäre auch eine Chance, Wertschätzung gegenüber Kunst und Künstlern zu artikulieren.
Unabhängig von Ihrem Antrag beschäftigen wir von Rot-Grün uns bereits seit einiger Zeit mit dem Thema Künstlernachlässe. Das geschah nicht auf Ihre Initiative, sondern das hat die Landesregierung schon selbst gemacht. Sie hat nämlich auf Bundesebene, aber auch vor Ort einiges angeschoben. Das möchte ich kurz darstellen:
Bereits Anfang 2015 hat das MWK zum Thema „Umgang mit Künstlernachlässen“ einen Round Table mit Experten und Akteuren durchgeführt. Daneben hat Niedersachsen das Thema auf die Agenda des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz gebracht. Dort wurde auf Vorschlag Niedersachsens eine länderoffene Ad-hoc-AG zum Thema „Umgang mit Künstlernachlässen“ mit dem Ziel eingesetzt, eine Bestandsaufnahme zu erstellen und länderübergreifende Empfehlungen zum Umgang mit Künstlernachlässen zu erarbeiten.
Im Ausschuss wurden wir fortlaufend über die Beratungen und Ergebnisse beider Initiativen unterrichtet. In der Arbeitsgruppe auf Bundesebene bestand Einigkeit darüber, dass keine neuen Institutionen geschaffen werden sollen, da es bereits ausreichend Institutionen gibt. Die Experten haben also Ihrem Vorschlag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, eine Stiftung zu gründen, eine klare Absage erteilt. Seitens der Arbeitsgruppe wurde stattdessen vorgeschlagen, bestehende Strukturen zu unterstützen und ein bundesweit aktives Beratungsangebot für Künstler, Erben und Ehrenamtliche zu etablieren. Ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept wird erarbeitet werden.
Daneben wurde auf Expertenebene über die digitale Erfassung und Bewahrung von Künstlernachlässen diskutiert. Der Digitalisierung kommt auch nach meiner Einschätzung eine wesentliche Rolle in diesem Bereich zu. Die neuen Medien bieten hier ein großes Potenzial. In der Ad-hoc-AG wurden zu den Themen Digitalisierung und Beratung Handlungsempfehlungen für die Bundesländer erarbeitet bzw. das ist noch im Gange.
Auch auf niedersächsischer Ebene hat es, wie erwähnt, den Round Table gegeben. Dort wurden Lösungen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Es ging darum, Handlungslinien zu besprechen. Auch hier wurde das Thema Digitalisierung neben den Themen Information und Beratung als ein Schwerpunkt identifiziert. Es geht darum, eine digitale Plattform zu schaffen, die für jeden zugänglich ist und einheitlich beliefert werden kann, um dann zu einer Art digitaler Galerie zu kommen. Aber auch da stehen wir in der Tat ganz am Anfang.
Abschließend habe ich festzustellen, dass das Thema „Umgang mit Künstlernachlässen“ bei uns von Rot-Grün in guten Händen ist. Dieses Thema ist uns wichtig. Zurzeit wird auf Bundes- und Landesebene beraten und gearbeitet. Dabei werden die Punkte Digitalisierung, Beratung und Stärkung vorhandener Strukturen in den Blick genommen.
Ihren Vorschlag zur Einrichtung einer Stiftung mit einem Zentralarchiv halten wir für falsch, und zwar auch deshalb, weil eine zentrale Lösung für das Flächenland Niedersachsen keine Lösung sein kann und dem Land nicht gerecht wird.
Wir werden das Thema weiterverfolgen. Die Empfehlungen der Arbeitskreise werden wir zu gegebener Zeit bewerten und das Thema dann wieder im Ausschuss besprechen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Es sind zwei Punkte angesprochen worden. Zum einen ging es um die Beratungen im Ausschuss. Wir haben uns drei- oder viermal über das unterrichten lassen, was auf Bundesebene passiert. Das ist wichtig. Man muss doch eine Entscheidungsgrundlage haben. Diese haben wir uns im Ausschuss gemeinsam erarbeitet. Sie haben auch noch in der letzten Sitzung insistiert, dass dieses Zentralarchiv für Sie unverzichtbar ist. Es ist aus finanziellen Gründen schwierig, das in diesen Antrag aufzunehmen. Deswegen haben wir da nicht zusammengefunden.
Zum anderen haben Sie angesprochen, dass Künstler natürlich auch stiften. Das ist absolut richtig. Das habe ich auch vorhin in meinem Beitrag angesprochen. Es wird dann auch darum gehen, eine Entscheidung zu treffen, was man auswählt, was man sammeln und aufbewahren möchte. Dafür müssen wir Auswahlkriterien erarbeiten.
Sie haben in Ihrem Antrag auch immer ganz konkret angesprochen, renommierte Künstler in den Fokus zu nehmen. Bei renommierten Künstlern müssen gerade dann, wenn sie durch Erben vertreten werden, oftmals Beträge gezahlt werden, um solche Nachlässe zu sichern. Ich habe den Antrag immer so verstanden - das haben Sie im Ausschuss nie anders formuliert -, dass es genau um diese Intention geht, auch solche hochkarätigen Nachlässe für Niedersachsen zu bewahren. Das ist in der Sache auch nicht verkehrt. Dann muss man im zweiten Schritt aber auch sagen: Das kostet Geld, und dieses Geld wollen wir zur Verfügung stellen.
Das ist von Ihnen weder in den Beratungen noch im Antrag konsequent umgesetzt worden. Deswegen sind wir nicht zusammengekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kulturatlas, zweiter Anlauf“ könnte auch über Ihrem Antrag stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP. Bereits vor einigen Monaten haben wir an dieser Stelle über Ihren Antrag „Digitaler Kulturatlas“ debattiert. Nun soll es also ein Atlas für die Soziokultur sein. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir uns auch für Ihren neuen Antrag nicht begeistern können. Das haben wir ja auch schon im Ausschuss deutlich gemacht. Das vorgeschlagene Instrument des Kulturatlasses halten wir für wenig zielführend. Man könnte auch sagen: Sie fordern einen Kulturatlas und machen damit deutlich, dass Ihnen der Kompass für Kulturpolitik fehlt.
Die Debatte über die Sinnhaftigkeit eines zentral geführten Kulturatlasses, also über ein Internetportal, haben wir bereits im letzten Jahr geführt. Die Argumente deshalb noch einmal in aller Kürze:
Sie suggerieren hier Modernität über Begrifflichkeiten, statt sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung inhaltlich ernsthaft auseinanderzusetzen. Ein umfassendes, zentral gesteuertes Internetportal, wie Sie es vorschlagen, ist nicht mehr zeitgemäß, ist kalter Kaffee. Die Pflege ist im Übrigen teuer und aufwendig. Kleine, ehrenamtlich geführte Einrichtungen sind gar nicht in der Lage,
Daten tagesaktuell einzuspeisen. Große Einrichtungen verfügen in der Regel bereits über gute Internetauftritte. Schließlich ist es im Sinne der Nutzer kultureller Angebote sinnvoller, eine Verknüpfung mit vor Ort bereits vorhandenen Internetplattformen, beispielsweise im Tourismusbereich - Sie haben das Beispiel aus Hildesheim eben selbst genannt -, vorzunehmen. Ihr Vorschlag entspricht auch nicht den Suchgewohnheiten der Nutzer über Suchmaschinen usw. Durch Ihren Vorschlag würden Doppelstrukturen geschaffen, die wir dann auch noch staatlich finanzieren. Das wollen wir nicht. Wir sehen auch keinen Bedarf für eine solche Datenwüste.
In Ihrem Antrag stellen Sie neben soziokulturellen Angeboten auf Programme des internationalen Austausches, auf internationale Begegnungen in der Kultur ab. Jetzt wird es spannend: Im Ausschuss haben Sie insoweit auf eine Veranstaltung im Jugendprojektehaus Weiße Rose in Oldenburg Bezug genommen. Eingeladen hatte die LKJ. Auf dem Podium waren alle hier im Haus vertretenen Fraktionen vertreten. Wir waren uns auf dem Podium einig, die Forderung der LKJ zu unterstützen, Projekte des internationalen Austausches besser sichtbar zu machen. Es gab auch einen konkreten Vorschlag der LKJ, nämlich am Standort Oldenburg, wo es einen Erfahrungsschatz und viel Expertise gibt, ein Servicebüro einzurichten. Dieses Servicebüro haben die Regierungsfraktionen mit dem Doppelhaushalt auf den Weg gebracht.
Ich freue mich, dass es Volker Bajus und mir gelungen ist, unsere Fraktionen für dieses Projekt zu begeistern. Dafür stehen jetzt 120 000 Euro zur Verfügung. Die Arbeit kann losgehen!
Sehr schade finde ich, dass Sie das Projekt trotz anderslautender Zusagen gegenüber den Akteuren nicht unterstützt haben und dem Haushalt nicht zugestimmt haben. Darauf hatte ich bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen hingewiesen.
Mit dem Projekt „KuBi International“ und dessen Umsetzung ist der Punkt „Internationaler Austausch“ in Ihrem Antrag erledigt. Diese Servicestelle wird aufgebaut und wird in diesem Zusammen
hang sicherlich auch einen eigenen Internetauftritt entwickeln.
Nun zu dem zweiten Aspekt in Ihrem Antrag, dem Internetauftritt für Soziokultur. Soziokultur in Niedersachsen ist eine Erfolgsgeschichte. Eine kurze Bestandsaufnahme: Wir haben 100 Soziokulturelle Zentren, die 13 000 Veranstaltungen im Jahr durchführen und damit ca. 1,3 Millionen Besucher erreichen. Diese Zahlen sind aus 2014. Das Land stellt für Soziokultur über 2 Millionen Euro zur Verfügung, 500 000 Euro für investive Maßnahmen. Die Mittel haben wir über die politische Liste um 250 000 Euro jährlich, also um 500 000 Euro für die Jahre 2017 und 2018, erhöht.
Für das neue Förderprogramm „Neue künstlerische Formate in der Soziokultur“ stehen ebenfalls 500 000 Euro zur Verfügung. Nicht verwendete Mittel fließen in den Investitionstopf zurück.
Der Landesverband wurde bislang mit 365 000 Euro gefördert. Rot-Grün setzt ab 2018 die Tariferhöhung bei den Kulturverbänden durch. Alle Kulturverbände, Landschaften usw. erhalten 15 % mehr. Das ist für die Soziokultur noch einmal ein zusätzlicher Betrag von ca. 55 000 Euro. Schließlich stehen für Projekt- und Strukturförderung jährlich weitere 650 000 Euro zur Verfügung.
Das ist viel Geld, aber die Gegenleistung stimmt. Die Akteure der Soziokultur machen einen guten Job und bereichern unser Land.
Die Fachebene hat im Rahmen der Unterrichtung noch einmal eindringlich davor gewarnt, ein Portal zu schaffen mit dem Anspruch, alle Veranstaltungen dort zu präsentieren, weil ein großer Teil der ehrenamtlich Tätigen gar nicht die Ressourcen für die erforderliche Zuarbeit hat. Wichtiger sei es, die Frage in den Blick zu nehmen, wie Soziokultur mit dem digitalen Wandel umgeht bzw. sich dafür aufstellt.
Die Anhörung hat ähnliche Hinweise gegeben. Der Vorschlag der FDP wurde sehr zurückhaltend aufgenommen. Aus Hessen wurde über schlechte Erfahrungen mit einem solchen Portal berichtet. Als Best-Practice-Beispiel wurde uns das eben von Ihnen genannte kulturium.de aus Hildesheim vorgestellt. Dies ist aber ein genau anderer Ansatz, nicht zentral für das ganze Land aus Hannover geplant, sondern vor Ort mit den Akteuren entwickelt, und eine sehr gut funktionierende Plattform.
Ferner ging es um die Frage: Wie geht Internet heute? Ihr Vorschlag eines Kulturatlasses passt doch eher ins letzte Jahrhundert. Heute gibt es ganz andere Möglichkeiten.
Gerade wenn man junge Menschen erreichen will - das ist anscheinend Ihr Anspruch -, muss man heute andere Wege gehen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft hat beispielsweise eine Cross-Media-Plattform vorgestellt, auf der soziokulturelle Einrichtungen in Form von VideoPorträts präsentiert werden können.
Dafür würden dann aber auch hohe Kosten anfallen: 300 000 Euro für die Einrichtung, 100 000 Euro jährlich für den Betrieb.
Wir haben im Rahmen der Anhörung mit den Akteuren der Soziokultur auch über Prioritäten gesprochen. Ihr Vorhaben der Stärkung der Internetpräsenz kam an letzter Stelle. Viel wichtiger waren den Akteuren eine personelle Verstärkung, Mittel für Investitionen und auch die Verstärkung für Modellprojekte. Genau das haben wir mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 umgesetzt. Ich hatte es bereits erwähnt. Wir haben die institutionelle Förderung erhöht, Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Das ist das, was die Soziokultur braucht und was wir im Dialog mit den Akteuren entwickelt und umgesetzt haben.
Noch einige Sätze zur Digitalisierung in der Kultur. Das darf man nicht auf Internetpräsenz reduzieren. Es geht auch tatsächlich um viel mehr, nämlich darum, Freiräume für Kultur im Internet zu schaffen und so neue Formate zu ermöglichen. Meiner Meinung nach muss es auch darum gehen, Kultur dafür fit zu machen, sich mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen, wie Hate-Speech im Internet, Rechtspopulismus und anderen Entwicklungen, auseinanderzusetzen.
Ich hatte bereits angesprochen, dass das MWK das Förderprogramm „Neue Künstlerische Formate in der Soziokultur“ mit 500 000 Euro im Jahr 2016 neu aufgelegt hat. In der Anhörung wurde das
Projekt „Pavillon Prison Break“ vom Pavillon in Hannover als ein Beispiel für Projekte genannt, die aufgrund dieser neuen Förderkulisse gefördert werden. Dabei geht es darum, dass anhand eines Programms, ähnlich wie bei Pokémon Go, für die Nutzer die Möglichkeit besteht, auf historische Inhalte zuzugreifen; politische Bildung wird als Inhalt vermittelt.
Das sind die Formate, mit denen Sie tatsächlich junge Menschen erreichen. Ihr Vorschlag wirkt dagegen, mit Verlaub, recht altbacken. Wir verfolgen einen anderen Ansatz. Regional bereits vorhandene Online-Angebote müssen kontinuierlich gestärkt und besser vernetzt werden. Mit dem neuen Förderprogramm bieten wir der Soziokultur die Möglichkeit, verstärkt die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen und neue Zielgruppen anzusprechen. Mit dem Doppelhaushalt haben wir letztlich die richtigen Signale gesetzt und die Soziokultur bei Personal und Investition nachhaltig gestärkt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Dank an die Mitarbeiter in den beteiligten Häusern möchte ich mich ausdrücklich anschließen.
Heute ist ein guter Tag für die Kultur und die Kulturschaffenden im Land. Wir, die Regierungsfraktionen, sind ein verlässlicher Partner und investieren auch in diesem Haushalt in Kunst und Kultur. Dies ist in Zeiten von Schuldenbremse und anderen Belastungen für den Haushalt nicht selbstverständlich und daher ein klares Bekenntnis zu unseren Kultureinrichtungen.
Zum Haushaltsplanentwurf: Im Bereich Kunst und Kultur steigt der Ansatz von 215,9 Millionen Euro in 2016 auf 227,2 Millionen Euro in 2018, also um 11,3 Millionen Euro.
Im Einzelnen: Das Staatstheater Oldenburg erhält 3,39 Millionen Euro für die Sanierung der Obermaschinerie im Kleinen Haus. Das freut mich als Oldenburger Abgeordneter ganz besonders.
Aber auch andere Landeseinrichtungen profitieren: Für den ersten Bauabschnitt Sanierung des Altbaus und Errichtung eines Servicegebäudes für die Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel stehen 10,5 Millionen Euro im Haushalt, und das Staatstheater Hannover erhält 9,05 Millionen Euro für den Neubau der Werkstätten mit einem Gesamtvolumen von 16 Millionen Euro.
Wichtig sind uns die Kulturverbände. Dort haben wir eine Tarifsteigerung um 15 % durchgesetzt. Das sind 706 000 Euro jährlich. Damit stärken wir die Kulturfachverbände und die Landschaften, die im Flächenland Niedersachsen strukturell und inhaltlich für ein breites Kulturangebot, regionale Kulturförderung, kulturelle Bildung, Teilhabe und Integration sorgen.
Sie haben die kommunalen Theater angesprochen. Ganz ehrlich, da staune ich. Das Ministerium hat eine anteilige Übernahme der Tarifsteigerungen in den Haushalt geschrieben: 340 000 Euro für 2017 und 772 000 Euro für 2018. Wir haben in den letzten Jahren über die politische Liste immer zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Im letzten Jahr waren es 800 000 Euro. Dieses Jahr machen wir das noch einmal: 800 000 Euro mal zwei sind 1,6 Millionen Euro.
Und jetzt kommen Sie von der CDU und erzählen uns was von Streichungen!
Warum ist denn die Situation bei den kommunalen Theatern so angespannt? Was ist denn da unter Schwarz-Gelb passiert? - Sie haben die Tarifsteigerungen nicht übernommen und damit die Theater in eine Krise gestürzt. Wir müssen das ausgleichen, wir versuchen, den Schaden wiedergutzumachen - und Sie stellen sich hier als Retter der kommunalen Theater hin! Das nimmt Ihnen wirklich keiner ab, lieber Kollege.
Ja, gerne.
Nein, das ist überhaupt keine Anscheinserweckung. Wir haben bei dieser Veranstaltung in der Tat über eine Förderung der Amateurtheater gesprochen. Wir haben auch versucht, uns dafür einzusetzen.
Das steht nicht im Haushalt drin. Das ist ein relativ kleiner Betrag in Höhe von 25 000 Euro. Wir sind weiterhin bemüht, das aus dem Haushalt hinzubekommen. Das sollte ja wohl gelingen.
- Das habe ich doch eben beantwortet.
Ein weiterer Punkt ist das Sonderprogramm zur Integration Geflüchteter. - Ich habe nicht mehr allzu viel Zeit - meine Kollegin Dr. Lesemann hat ein bisschen zu viel verbraucht -,
aber ich will doch noch kurz etwas zu unseren Haushaltspositionen ausführen.
2 Millionen Euro stehen für Projekte zur Integration zur Verfügung. Das ist uns besonders wichtig. Denn gerade im Kulturbereich leisten viele Ehrenamtliche gute Arbeit. In den Bereichen Spracherwerb, Stärkung des Selbstbewusstseins, Verarbeitung von Fluchterfahrungen usw. kann die Kultur einen großen Beitrag leisten. Dabei wollen wir mit diesem Haushaltsansatz helfen.
Es geht weiter auf unserer politischen Liste. Die kommunalen Theater hatte ich bereits genannt. Wir haben 3 Millionen Euro - zweimal 1,5 Millionen Euro - für ein Investitionsprogramm in den Haushalt eingestellt. Natürlich kann man sagen, dass 5 Millionen Euro besser wären, aber die müssen dann auch gegenfinanziert werden.
Wir haben ja am Montagabend hier schon über ein Investitionsprogramm für kleine Museen diskutiert. Mir hat aber immer noch niemand erklären können, worin der Vorteil liegt, ein solches Programm auf Museen zu beschränken und andere Kultureinrichtungen - z. B. Theater, Soziokultur, Jugendkulturarbeit - davon auszunehmen.
Wir haben ein vernünftiges Programm vorgelegt, für das die entsprechenden Beträge zur Verfügung stehen. Das ist ausfinanziert und seriös.
Hinzu kommen für den Landesverband Theaterpädagogik 200 000 Euro im Doppelhaushalt für das Modellprojekt „Interkultureller Dialog“ in Niedersachsen. Das ist im Übrigen der einzige Fachverband, der keine institutionelle Förderung bekommt. Wir stärken ihn nun strukturell in seiner Arbeit.
Die Kunstschulen erhalten im Doppelhaushalt 200 000 Euro für das Projekt „bilden mit kunst“. Dabei geht es darum, Kunstschulen bei der Konzeption und Umsetzung von Vorhaben zu unterstützen.