Protocol of the Session on April 18, 2013

Ein Verankern des Mindestlohns mit der entsprechenden Kontrolle sichert uns ein Stück weit davor, dass die Auswüchse eintreten, die wir nicht verneinen können, wobei wir aber davon ausgehen, dass wir sie mit dem Mindestlohn beherrschen können.

Die 130 000 bis 160 000 Menschen, die nach Aussage von Herrn Weise aufgrund ihrer sozial schwierigen Situation und ihrer Armut hierher kommen, sollten Grund dafür sein, dass wir schnell

handeln. Bis zum 1. Januar 2014 ist es nicht mehr lang.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Kollege Oetjen von der FDP-Fraktion!

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte gern von der Landesregierung gewusst, welcher Anteil der Teilzeitbeschäftigten bzw. Minijobber unfreiwillig nicht vollzeitbeschäftigt ist, also gerner mehr arbeiten würde.

Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Oetjen, die Detailzahlen liegen uns nicht vor; die liefern wir gerne nach.

Aber wenn wir uns die Entwicklung im Beschäftigungssektor angucken, zeigt sich, dass eine erhebliche Verdrängung aus sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in Minijobs erfolgt. Branchen wie der Einzelhandel, Reinigungsdienste und Sicherheitsdienste machen uns das vor. - Das ist die eine Entwicklung.

Ich will aber auch die andere Entwicklung nicht verhehlen: Zunehmend gibt es auch in diesen Bereichen Werkverträge, sodass die Beschäftigten nicht mehr Teil der Sozialversicherung im Unternehmen sind. Die Frauen und Männer - gerade in den Branchen, die ich benannt habe, handelt es sich in der Regel um Frauen; ich finde, das muss man einmal betonen; wir sind gefordert, an dieser Stelle ernsthaft vorzugehen - machen das nicht alle freiwillig, in aller Regel nicht. Denn sie wissen genau, dass der Minijob ihnen keine Rentenperspektive vermittelt.

Eine Befragung der Agentur macht deutlich, dass ein großer Teil der Frauen - ich will keine falsche Zahl nennen; die richtige liefern wir Ihnen nach - und auch ein großer Teil der Teilzeitbeschäftigten in unserem Land gerne mehr arbeiten würden. Sie arbeiten nicht alle in Teilzeit- und Minijobs, weil sie es so wollen, sondern weil sie kein anderes Angebot erhalten und weil die Zerstückelung der Arbeit

in bestimmten Branchen - in denen möglicherweise Öffnungszeiten von 6 bis 24 Uhr dazu beitragen - dazu geführt hat, dass die klassische sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung von Arbeitgeberseite gar nicht mehr gewollt wird und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht mehr zur Verfügung steht. Auch diese Wahrheit müssen wir, glaube ich, ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Frage stellt Frau Maaret Westphely von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich gestern beim Parlamentarischen Abend der Unternehmerverbände erstaunt festgestellt habe, dass für die Verbandsvertreter, mit denen ich gesprochen habe, der Mindestlohn eigentlich gar kein Thema ist, weil die Löhne in ihren Unternehmen ohnehin höher sind, bitte ich die Landesregierung, uns einen Überblick zu geben, in welchen Branchen eigentlich Niedriglöhne gezahlt werden und in welchen Branchen die Frauen eine wichtige Rolle spielen und besonders betroffen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Minister!

Herr Präsident! Frau Westphely, dazu der Hinweis: Wir haben in einzelnen Branchen Lösungen gefunden. Das zeigt, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht, den Mindestlohn als mögliches Instrument anzusehen. Ich glaube, dass diese Branchen im Wesentlichen auch bereit sind, den Mindestlohn als ein allgemeines Instrument einzusetzen.

Es gibt aber auch noch Branchen, in denen vor allen Dingen Frauen beschäftigt sind und in denen die Höhe des branchenspezifisch festgelegten Mindestlohns nicht unseren Vorstellungen entspricht. Zum Beispiel beträgt der Mindestlohn im Bereich der Gebäudeinnen- und -unterhaltungs

reinigung in den neuen Ländern immer noch nur 7,56 Euro. In Westdeutschland und Berlin allerdings ist es gelungen, einen Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde zu erreichen. Da ist also schon etwas passiert.

Ich frage mich, warum die Branchen, in denen ein solcher Mindestlohn von 9 Euro vereinbart worden ist, weil sie es im Wettbewerb für notwendig halten und erkannt haben, dass etwas passieren muss - diesen Mindestlohn gehen wir gar nicht an; der bleibt ja weiter als Untergrenze bestehen -, in Gesprächen dagegen verwehren sollten, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen. Diese Branchen machen es uns doch gerade vor, dass die Einführung eines Mindestlohns notwendig ist und das die richtige Entscheidung ist.

Im Reinigungs- und im Sicherheitsgewerbe, aber auch im Einzelhandel befindet sich ein besonders hoher Anteil von Frauen in geringfügiger Beschäftigung, in Minijobs. Gerade in diesen Branchen ist der Anteil der Frauen hoch, die weniger als 8,50 Euro - das ist unsere Vorstellung - verdienen. Deswegen ist es dringend notwendig, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Es reicht nicht, Mindestlöhne für einzelne Branchen zu definieren.

Ein solcher flächendeckender Mindestlohn ist weiterhin unser Ziel. Ich bin zuversichtlich, dass wir es erreichen werden. In den Branchen, in denen die Sozialpartner der Überzeugung sind, dass eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht reicht, haben sie jede Möglichkeit, eine eigene Lohnuntergrenze zu definieren. Wir setzen nur den Rahmen fest, der nicht unterschritten werden darf.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Tippelt von der SPD-Fraktion!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der bis jetzt geregelte Mindestlohn in Deutschland, und in welchen Branchen wird er gezahlt?

(Ulf Thiele [CDU]: Man kann eine von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter aufgeschriebene Frage auch unter dem Tisch liegen lassen!)

Herr Minister Lies!

(Jörg Bode [FDP]: Gib doch einfach die Tabelle rüber! Dann brauchst du die Zahlen nicht zu verlesen!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich handelt es sich logischerweise um eine Tabelle. Aber ich bitte um Verständnis, dass ich auf die Frage nach Mindestlöhnen in Deutschland vorbereitet bin. Ich finde das nicht ungewöhnlich. Ich dachte, das wird Sie auch interessieren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Mindestlöhne in Deutschland sind nicht einheitlich. In den alten und den neuen Bundesländern gelten unterschiedliche Sätze; manchmal gibt es auch besondere Regelungen für Berlin. Ich nenne jetzt nur die Branchen und werde die Zahlen nachliefern. Nur an ein paar Punkten werde ich deutlich machen, wie Mindestlöhne in unserem Land definiert werden.

Mindestlöhne gelten für die Abfallwirtschaft und das Bauhauptgewerbe. Beispielsweise im Bauhauptgewerbe liegt der Mindestlohn bei 11,05 Euro.

Das macht deutlich, dass 8,50 Euro kein sehr hohes Lohnniveau ist. In vielen Branchen sind höhere Mindestlöhne definiert. Aber deren Einhaltung muss auch kontrolliert werden; ich glaube, das können Anwesende bestätigen. Sonst werden sie nämlich nicht eingehalten. Da besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.

Mindestlöhne gelten für Bergbauspezialarbeiten, für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie für das Dachdeckerwesen. Bei den Dachdeckern liegt der Mindestlohn bei 11,20 Euro, also deutlich über 8,50 Euro.

Mindestlöhne gelten für das Elektrohandwerk, für die vorhin erwähnte Gebäudereinigung, für den Bereich der Maler und Lackierer sowie für die Pflegebranche.

Ich glaube, wir alle sind sehr froh darüber, dass es wenigstens in den alten Bundesländern inzwischen einen Mindestlohn für die Pflegebranche von 8,75 Euro gibt. Aber ich will auch sagen, dass der Mindestlohn in den neuen Ländern immer noch nur 7,75 Euro beträgt. Das ist nach unserer Vorstel

lung nicht haltbar. Bei den 8,50 Euro reden wir nicht über eine Differenzierung zwischen alten und neuen Ländern. Wir wollen einen flächendeckenden Mindestlohn für ganz Deutschland.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bei den Sicherheitsdienstleistungen ist der Mindestlohn nach den einzelnen Ländern differenziert. Er liegt zwischen 7,50 Euro und 8,90 Euro. In Niedersachsen - das will ich in dieser Runde einmal sagen, auch weil vielleicht gerade Leute zuhören, die in unserem engen Umfeld, in diesem Hause, arbeiten - beträgt er 7,50 Euro. Ich bin der Meinung, das ist zu wenig. Wer von uns bezahlt wird und für unser Land arbeitet, soll seine Sicherheitsdienstleistungen nicht für nur 7,50 Euro erbringen müssen.

(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Mindestlöhne gelten für den Bereich der Wäschereidienstleistungen und für die Zeitarbeit. Bei der Zeitarbeit haben wir einen Mindestlohn von 8,19 Euro. Es kann nicht sein, dass wir Arbeit in unserem Land in Zeitarbeit verdrängen, die dann mit weniger als 8,50 Euro bezahlt wird. Auch da muss der flächendeckende Mindestlohn gelten.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Oetjen von der FDP-Fraktion!

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes nach einigen Studien auch dazu geführt hat, dass der Arbeitsmarkt jetzt durchlässiger ist, möchte ich gerne von der Landesregierung wissen, wie sich die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten fünf Jahren entwickelt hat.

Herr Minister!

Herr Präsident! Herr Oetjen, auch das ist eine sehr gute Fragestellung. Das würde aber nicht ganz die

Frage des Mindestlohnes treffen. Deshalb haben wir an der Stelle keine konkreten - - -

(Zuruf von der CDU)

- In Ihrer Vorstellung vielleicht, weil Sie glauben, dass Mindestlohn für Arbeitslosigkeit sorgt. Nach unserer Vorstellung ist das nicht so. Auch diese Zahlen bekommen Sie gerne.