und Herren, eigentlich ist es empörend -, wie Sie von der Opposition hier in den vergangenen Tagen mit dem Chef der Staatskanzlei umgegangen sind. Ihre Behauptungen, Ihre Unterstellungen und Ihre Anwürfe, Herr Bäumer - insbesondere Ihre unverschämte Rede von vergangenem Mittwoch -, sind eine Beleidigung, und sie sind der Sachverhaltsaufklärung nicht einmal ansatzweise dienlich.
Nichts von Ihren Unterstellungen ist bewiesen, nichts ist wahr. Wenn Sie Beweise haben, legen Sie diese auf den Tisch.
Die haben Sie jedoch nicht. Oder kommen Sie hier ans Mikrofon und entschuldigen Sie sich für dieses Verhalten!
Herr Tonne, einen Moment, bitte. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um Ruhe und um Sachlichkeit bitten. Es kommt jeder zu Wort.
Herr Kollege Nacke, Sie haben gestern häufig den Begriff der Fairness bemüht und selbige für sich eingefordert. Für andere haben Sie das, was Sie für sich immer wieder beanspruchen, nicht gelten lassen. Ich glaube, das geht so nicht.
Neben dem, was die Staatsanwaltschaft ausermitteln wird, können wir uns in diesem Raum die Frage stellen: Welche Möglichkeiten hat der Landtag, Vorgänge auf Landesebene zu betrachten? - Wir können uns hier die Vorgänge in den Ministerien ansehen und uns anschauen, was bei denen, die damals Verantwortung getragen haben, passiert ist. Und das wird sowohl die Vorgänge in diesen Jahren im Umweltministerium wie auch im Sozialministerium betreffen. Ich kann Ihnen sagen, wir werden diese Fragen, was hier auf Landesebene passiert ist, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln aufklären.
Dieser Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird lang sein und viel länger, als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, uns hier weismachen wollen. Ich glaube, die Betroffenen wie auch die Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass gründlich und sauber aufgeklärt wird und dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen kann. Dafür werden wir Sorge tragen.
Vielen Dank, Herr Kollege Tonne. Der Begriff „unverschämt“, mit dem Sie die Ausführungen eines Kollegen bewertet haben, steht zwar nicht im Ausschlusskatalog, gleichwohl finde ich ihn unter parlamentarischen Gesichtspunkten grenzwertig.
(Petra Tiemann [SPD]: Dann die Rede von Herrn Nacke nachlesen! - Gegen- ruf von Jens Nacke [CDU]: Tun Sie das ruhig. Ich empfehle Ihnen drin- gend, das noch einmal nachzulesen!)
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Rundt, Ihre eben gemachte Aussage, Sie hätten die Zahlen, die Sie heute dargestellt haben, gestern nicht darlegen müssen und hätten richtig geantwortet, weil ich in einer Frage auf brennbare Flüssigkeiten und die konkre
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern nämlich zwei Fragen gestellt, und ich habe in der Diskussion danach auch auf beide Fragen abgehoben. Ich zitiere ausweislich des Protokolls, was ich gefragt habe. Ich habe Ihnen ein Zitat aus der HAZ vorgehalten:
„Bereits seit 2010 stellte die Behörde in einem Schreiben, das dem Sender vorliegt, fest, dass bereits 146 000 l auf dem Gelände lagerten. Am Tag der Explosion sollen es 325 000 l gewesen sein.“
Daran schloss sich meine Frage an: „Können Sie diese Zahlen bestätigen, bzw. sind sie wahrscheinlich?“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle fest, die Landesregierung hat diese Frage in der Dringlichen Anfrage am gestrigen Tage nicht vollständig beantwortet und damit gegen die Verfassung verstoßen.
Der Staatsgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil zur Beantwortung von Anfragen im Parlament in Ziffer 54 festgestellt:
„hat sich das Wissen und den Kenntnisstand jedenfalls der ihrem Verantwortungsbereich direkt unterliegenden (unmittelbaren) Staatsverwaltung, also der Ministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden, zu verschaffen.“
Dies war sowohl für Ministerin Rundt, dies war sowohl für Minister Wenzel, dies war ebenfalls für Minister Pistorius die zwingende Verpflichtung, als unsere Dringliche Anfrage eingereicht worden ist. Und verantwortlich, dass diese Minister das tun, war selbstverständlich der Ministerpräsident. Dieser Pflicht ist nicht entsprochen worden. Das ist nicht hinnehmbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und natürlich stellt sich die Frage, warum Sie diese Zahl, da sie Ihnen doch so lange vorlag und Sie von dieser Fragestellung wussten, diesem Landtag
Es ist eine weitere Frage gestern von Ihnen, Frau Ministerin Rundt, nicht beantwortet worden, die ich heute hier ebenfalls wiederhole. Die dritte Frage der Dringlichen Anfrage lautete:
„Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit der Chef der Staatskanzlei bei Vorgängen zu diesem Bereich als ehemaliger Verfahrensbeteiligter und Verantwortlicher insbesondere für Baugenehmigung und Überwachung nicht beteiligt wird, bzw. warum hält sie dies nicht für erforderlich?“
Der Chef der Staatskanzlei hatte sich vorgestern erklärt und gesagt, seit dem 26. Januar wäre er als Befangener aus dem Verfahren ausgeschieden. Daran schloss sich folgende Frage an: An welchen konkreten Vorgängen, Gesprächen, Besprechungen und Abstimmungen
hat der Chef der Staatskanzlei seit dem 26. Januar dieses Jahres teilgenommen, davon Kenntnis genommen bzw. direkt beeinflusst, obwohl er selber Verantwortlicher im Verfahren ist?
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie könnten diese Frage nicht beantworten, weil Sie nicht die ganze Zeit neben ihm stehen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ziffer 55 des Staatsgerichtshofsurteils lautet - ich zitiere -:
„Die Landesregierung ist mithin verpflichtet, sich das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei bzw. der Landesministerien zu verschaffen.“