Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Landkreise diese Aufgabe vorher hatten, frage ich die Landesregierung ganz konkret: Hätten die Landkreise, wenn ihnen die Aufgabe weiter zugewiesen worden wäre, wie es auch der Innenminister fordert, nicht schon seit mindestens einem Jahr kontinuierlich an der Aufgabe arbeiten können? Sind die Landkreise jetzt völlig von jeder Verantwortung in diesem Bereich von der Landesregierung freigestellt, oder welche Vorarbeiten werden von den Landkreisen zukünftig noch erwartet?
Das sind Falschbehauptungen. Wir nehmen den Kommunen nichts weg. Es handelt sich um eine neue Aufgabe nach dem AMG. Nach der alten Zuständigkeitsverordnung wären dafür die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Wir hatten das gerade bei der Dringlichen Anfrage davor. Das wäre dann in der Zuständigkeit des Sozialministeriums und des Umweltministeriums gewesen.
Wir waren uns mit den Landkreisen sehr darüber einig, dass wir eine Entscheidung treffen mussten. Es ist bekannt: Die Landkreise haben dafür plädiert - das haben sie auch gesagt -, zu kommunalisieren, also zumindest einen Teil der Aufgabe auf die untere Ebene zu geben. Es war auch klar - darüber sind wir im Konsens mit dem NLT -, dass wir ihnen keine Aufgabe wegnehmen. Vielmehr ging es um die Frage: Wo ist diese neue Aufgabe
am besten angesiedelt, bei einer anderen Landesbehörde oder bei den Kommunen? - Das war die Diskussion.
Noch einmal, damit Sie es nicht wieder behaupten: Es war keine kommunale Zuständigkeit nach der Verordnung, die, so glaube ich, die CDU und die FDP noch beschlossen haben, sondern es war eine Landesaufgabe. Wenn wir nichts getan hätten, wäre die Zuständigkeit bei den Gewerbeaufsichtsämtern gewesen.
Natürlich arbeiten wir weiterhin sehr gut und vertrauensvoll, wie auch in vielen anderen Bereichen, mit den Kommunen zusammen. Wir tauschen uns regelmäßig aus. Wir haben die Fachaufsicht in vielen Bereichen. Wir haben die Eigenzuständigkeit bei den Futtermittelkontrollen auf Landesebene. Von daher sind wir auch bei den Betrieben. Sie wissen ja, jeder tierhaltende Betrieb hat auch Futter. Von daher haben wir schon eine Zuständigkeit für Vor-Ort-Kontrollen in diesem Bereich. Wir werden weiterhin - trotz des Streits, den man immer haben kann, nämlich darüber, wo eine Aufgabe besser angesiedelt ist - sehr vertrauensvoll mit den Kommunen zusammenarbeiten und uns regelmäßig austauschen.
Danke, Herr Minister. - Jetzt die fünfte und damit letzte Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Grupe, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass es sehr intensive Diskussionen über MRSA-Resistenzen auch im Humanbereich gibt, frage ich die Landesregierung: Ist die Ausrichtung nur auf die Menge der Antibiotika - also das Ziel, die Antibiotikamenge zu halbieren - nicht völlig unzulänglich und viel zu kurz gesprungen? Brauchen wir nicht ein umfassendes Antibiotikama
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung ist die Senkung des Antibiotikaeinsatzes wegen der Möglichkeit der Bildung antibiotikaresistenter Keime, wegen der Erkrankungen und wegen der Todesfälle, die wir dort zu verzeichnen haben, eine ganz wichtige Aufgabe. Natürlich muss man in beiden Bereichen, in der Humanmedizin und in der Tiermedizin - ich verfolge die Debatten dort -, sehr intensiv hinschauen. Aber jetzt geht es um den Bereich der Tierhaltung. In der Tierhaltung gibt es aus der Sicht der Landesregierung und auch aus der Sicht der Bundesregierung einen deutlich zu hohen Einsatz von Antibiotika. Sie kennen die Mengen: 2013 sind 1 452 t Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden. Das sind die Zahlen des Bundes.
Wenn wir von „halbieren“ sprechen, gehen wir natürlich nicht davon aus, dass man dann nur an der Hälfte der Tage eine Antibiotikabehandlung durchführt, sondern man führt die Anwendung selbstverständlich immer bis zum Ende durch. Uns geht es darum, die Zahl der Anwendungen zu reduzieren. Dabei ist Prävention, also die Verbesserung der Tiergesundheit, ganz wichtig. Es geht darum, die Tierhaltung zu verbessern. Auf diesen Weg setzen wir auch bei den Beratungen.
Das Antibiotikagesetz des Bundes setzt auf einen sogenannten Therapieindex. Er wird jetzt nach den Meldungen ausgerechnet. Das passiert bundesweit einheitlich. Dabei geht es auch um die Frage der Anwendungsdauer, der Tage, des Gewichts der Tiere usw. Dann wird das oberste Viertel gemeldet, also die 25 % der Betriebe bundesweit, die einen zu hohen Therapieindex haben und zu viel verwenden. Die sollen von denjenigen lernen, die in vergleichbaren Tierartengruppen etc. mit deutlich weniger Antibiotika auskommen. Deshalb ist es richtig, sich auf das oberste Viertel zu konzentrieren. Das ist die Regelung, auf die man sich bundesweit zwischen Bund und Ländern geeinigt hat.
Die Erfahrungen in den Niederlanden, die mit einer ähnlichen Datenbank und -erfassung arbeiten, zeigen, dass dies machbar und praktikabel ist. Die Niederlande haben sich auf Betriebe mit einem hohen Verbrauch konzentriert und sich erfolgreich für eine reale Reduzierung hinsichtlich der Frage der Erkrankungen in Krankenhäusern eingesetzt. Auch wir schauen auf diesen Therapieindex.
Richtig ist: Wir betrachten mit Sorge, dass zwar die Gesamtmenge der Antibiotika leicht sinkt, aber dass gerade die Menge der Antibiotika der dritten und vierten Generation, die nach Auffassung der Weltgesundheitsorganisation und der Humanmedizin sehr kritisch gesehen werden - das sind die sogenannten Reserveantibiotika -, deutlich steigt.
Deshalb fordern wir als Land - wir haben uns gerade im Bundesrat mehrheitlich schon stark gegenüber einer EU-Richtlinie positioniert -, dass bestimmte Antibiotika - nicht alle, sondern die Reserveantibiotika der dritten und vierten Generation - ausschließlich der Humanmedizin vorzubehalten sind. Denn wir wollen nicht, dass man weiche Antibiotika durch harte ersetzt, damit die Menge reduziert wird, wodurch es aber zu einer gefährlicheren Resistenzbildung in den Ställen kommt.
Von daher müssen wir beides im Gleichklang machen, nämlich den hohen Einsatz reduzieren und die Tiergesundheit verbessern, wozu die Beratungsplattformen dienen, und dafür sorgen, dass bestimmte, besonders brisante Reserveantibiotika nicht mehr in der Tierhaltung verwendet werden.
Danke, Herr Minister. - Das Wort hat jetzt für eine weitere Zusatzfrage der SPD-Fraktion der Abgeordnete Wiard Siebels. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche konkreten Möglichkeiten der Hilfestellung für die Tierhalter und für die Tierärzte bei der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes im Hinblick auf die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes gegeben werden, und ich bitte die Landesregierung, diese Frage möglichst umfangreich zu beantworten.
(Heiterkeit und Zustimmung bei den GRÜNEN - Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist doch alles schon auf- geschrieben, Herr Kollege! - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Wenn Sie gegenüber den Tierhaltern auch so umfangreich geantwortet hätten, hät- ten wir die Frage hier heute nicht be- handeln müssen!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch dort arbeiten wir übrigens sehr erfolgreich mit den Kommunen zusammen. Ich habe Ihnen geschildert, dass wir bereits vor einem halben Jahr auf Antrag des Landkreises Cloppenburg, des Agrar- und Ernährungsfonds Oldenburger Münsterland - wie ich heute gelesen habe, wollen die den Einsatz sogar um 70 % senken; da sagt also die Wirtschaft, man schaffe sogar noch mehr Reduzierung, wie ich heute erfreut der Nordwest-Zeitung entnehmen konnte, weil die Betriebe das Problem erkennen -, als erstes Bundesland gesagt haben: Wir als Land geben einen sechsstelligen Zuschuss aus Landesmitteln. Die Landwirtschaftskammer beteiligt sich. Auch das Landesamt für Verbraucherschutz ist in der Beratung aktiv. Wir fördern damit eine Informationsplattform. Weil sie im Internet steht, ist sie sogar bundesweit zugänglich.
- Weltweit auch. Aber ich glaube, dort steht dort nicht alles auf Englisch, sondern das meiste ist auf Deutsch.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Aber die zuständige Behörde kennt heute noch nicht einmal ihre Zustän- digkeit!)
Dort gibt es Hilfestellung für die Landwirte, für die Mäster. Die können dort Antworten auf ihre jeweiligen Fragen finden, wenn sie z. B. eingeben, dass sie ein Problem im Bereich Puten haben, dass in ihren Beständen eine zu hohe Erkrankungsrate an den Tierfußballen etc. existiert. Dort erfahren sie, was man in diesen Fällen jeweils tun kann.
Da geht es um Fragen des Einsatzes der Impfstoffe, um Fragen der Verbesserung der Tierhaltung, um Fragen der Lüftung, um Einstreu, darum, welche Erfahrungen anerkannte Tierärztinnen und
Tierärzte in dem jeweiligen Bereich haben, um wirklich zu einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zu kommen.
Ich freue mich, dass in der Branche allgemein anerkannt worden ist, dass wir etwas tun müssen. Wenn wir gesündere Tiere und eine Verbesserung der Tiergesundheit haben, dann hilft das nicht nur dem Tierschutz und dem Schutz der Menschen vor resistenten Keimen, sondern dann ist das auch eine Frage der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Unser Ziel muss sein, dass Tiere nicht so krank werden, dass sie mit Antibiotika behandelt werden müssen. Dazu dient diese umfangreiche Informationsplattform, die wir gern aus Landesmitteln gefördert haben und die bundesweit einzigartig ist.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen für diesen Plenarabschnitt abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich jetzt vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 15 und 16 aufrufe, folgende Ansage zum weiteren Sitzungsverlauf - geben Sie das bitte an die Kolleginnen und Kollegen weiter, die jetzt nicht im Plenarsaal sind, zu den Punkten aber als Rednerinnen oder als Redner vorgesehen sind -: Wir sind jetzt einschließlich der Pufferzeit zwischen dem abgeschlossenen und den nunmehr aufzurufenden Tagesordnungspunkten 15 und 16 der Zeitplanung ungefähr um 35 Minuten voraus. Damit greift in jedem Fall, dass wir den Tagesordnungspunkt 19, Kulturentwicklungskonzept, noch vor der Mittagspause aufrufen werden. Je nachdem, ob wir die weiteren Pufferzeiten in Anspruch nehmen oder nicht, werden wir gegebenenfalls noch den Tagesordnungspunkt 20, Partizipation von Jugendlichen, aufrufen. So war es im Ältestenrat vereinbart worden. Gehen Sie also davon aus, dass der Sitzungsverlauf auch so stattfinden könnte. Wie gesagt: Auf jeden Fall wird der Punkt 19 noch vor der Mittagspause aufgerufen, sollte nichts Unvorhergesehenes passieren.
Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: a) Den aktuellen Landesraumordnungsentwurf zurückziehen und grundlegend überarbeiten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/2270 - b) Perspektiven für landwirtschaftliche Familienbetriebe erhalten - Moorschutzpläne zurücknehmen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2304 - c) Entwicklung fördern - Kommunale Planungshoheit erhalten - Landesraumordnung zukunftsgerecht gestalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2325 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2832
Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Verlorenes Vertrauen zurückgewinnen - für ein erneutes Beteiligungsverfahren zum LandesRaumordnungsprogramm - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2711 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/2831
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Frank Oesterhelweg. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landes-Raumordnungsprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil für die Entwicklung unseres Landes, ja, vielleicht sogar dessen Fundament. Sie schreiben selbst in der Anlage 1:
„Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes sollen zu nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beitragen.“