Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auswertungen dazu finden gerade statt. Sie wissen, dass die Betriebe bis zum 15. Januar für das zweite Halbjahr des Vorjahres melden mussten. Die Überwachung, ob diese Daten vorliegen und korrekt sind, obliegt auch dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Das LAVES wird sich das natürlich angucken. Es wird also ausgewertet.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage der CDU-Fraktion wird vom Kollegen Oesterhelweg gestellt. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, wer genau - und mit welchen Kapazitäten - wird die Tierärzte, also die, wie sie eben sagten, spezialisierten Fachkräfte, die die Kontrollen durchführen sollen, bis zum August 2015 ausbilden und sie auf ihre wichtigen Aufgaben vorbereiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Kabinettsbeschluss und mit dem Haushaltsbeschluss besteht die Möglichkeit, diese insgesamt 25 Personen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit neu einzustellen. Die überwiegende Zahl von ihnen sollen Tierärztinnen und Tierärzte sein. Sie wissen, dass wir auch jetzt schon sehr viele Tierärztinnen und Tierärzte haben. Es werden entsprechende Studienabschlüsse abgelegt. Dort gibt es anerkannte Expertinnen und Experten. Daher ist es nicht erforderlich, dass wir diese Personen jetzt ausbilden. Vielmehr können diese Stellen unabhängig von der Zuständigkeit und auch unabhängig von anderen Ländern mit ausgewiesenen Spezialistinnen und Spezialisten besetzt werden. Nach der Kabinettsentscheidung werden sie jetzt so schnell wie möglich ausgeschrieben.
(Beifall bei den GRÜNEN - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Die Frage war: Von wem werden sie ausgebil- det?)
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage der SPD-Fraktion stellt jetzt der Kollege Ronald Schminke. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke hat eben schon nach den Regelungen in anderen Bundesländern gefragt. Auf Nordrhein-Westfalen
bezogen hat Herr Minister auch schon einen Teil beantwortet. Wie regeln andere Bundesländer - insbesondere Schleswig-Holstein; dazu hätte ich gerne auch noch etwas Näheres gehört - die Zuständigkeiten bei der Umsetzung des AMG?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach unserer Kenntnis regeln die Länder SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung so wie Niedersachsen, also mit der vollständigen Übertragung auf ein Landesamt. Dort bestand auch vorher schon die Zuständigkeit für die tierärztlichen Hausapotheken.
In Nordrhein-Westfalen, wo diese Zuständigkeit bislang nicht bestand, findet gerade erst - übrigens unter großen Protesten der Kommunen, die sich gegen eine zentrale Erfassung wehren - die Übertragung auf das Land statt. Dort werden die Paragrafen dann aufgeteilt. In Nordrhein-Westfalen soll für die §§ 58 a bis 58 c das Land zuständig sein, und die Umsetzung des § 58 d sollen vorläufig die Veterinärämter der Kommunen übernehmen, während der andere Prozess mit den Großbetrieben läuft. Das ist die Planung, die unserer Kenntnis nach vorliegt.
Fakt ist übrigens auch: Niedersachsen nimmt dieses Problem des Antibiotikaeinsatzes - nicht zuletzt aufgrund der hohen Mengen, die in unseren Postleitzahlbereichen eingesetzt werden - sehr ernst und ist, glaube ich, das Bundesland mit dem meisten Personal, aber auch der größten Förderung von Beratungsleistungen. Wie ich schon gesagt habe, fördern wir mit dem Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland eine bundesweite Informationsplattform. Dort werden Landwirten Hilfestellungen gegeben, ihren Antibiotikaeinsatz deutlich zu reduzieren. Ich erhalte eine Vielzahl von Signalen aus der Branche, dass das dort angekommen ist und dass man den Antibiotikaeinsatz reduziert. Niedersachsen kontrolliert also nicht nur intensiv, sondern berät auch intensiv. Da sind wir, glaube ich, Spitzenreiter aller Bundesländer.
Danke schön. - Zu der zweiten Zusatzfrage für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hermann Gruppe das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Kollegin Frau JanssenKucz in der Neuen Osnabrücker Zeitung wie folgt zitiert wird:
„Die Grünen-Landesvorsitzende Meta Janssen-Kucz räumte allerdings am Dienstag ein, dass die Wahl auf das LAVES auch wegen ,gesunder Distanz‘ zu den Tiermästern gefallen sei.“,
frage ich die Landesregierung: Teilt man diese Einschätzung? Will man wegen dieser notwendigen Distanz den Landkreisen die übrigen Aufgaben auch noch wegnehmen? Misstraut man den Landkreisen grundsätzlich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Sie da beruhigen. Wir haben in den sehr umfangreichen Dialoggesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu allen diesen Fragen der Zuständigkeitsänderung versichert, dass wir nicht planen, wie Nordrhein-Westfalen, für große Lebensmittelbetriebe die Zuständigkeit auf das Land hochzuziehen.
Wie Sie wissen, enthält unser Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag für diese Angelegenheit. Es gibt viele CDU-Minister - FDP-Minister nicht mehr -, die auf Bundesebene immer wieder fordern, das für Großbetriebe zu machen. Wir haben aber den Kommunen zugesagt, dass wir gegen ihren Willen keine Aufgabe, die jetzt in der Zuständigkeit der Kommunen liegt, auf das Land hochziehen werden. Diese Aussage des Agrar- und Verbraucherministers steht für seinen Zuständigkeitsbereich auch.
Ich wiederhole aber noch einmal: Hierbei handelt es sich um eine neue Aufgabe, die nach der alten Zuständigkeitsverordnung, die, glaube ich, noch aus Ihren Zeiten stammt, eben nicht bei den Kommunen, sondern bei den Gewerbeaufsichtsämtern angesiedelt wäre. Wir waren uns mit den Kommunen allerdings einig, dass es nicht die richtige Lösung gewesen wäre, das bei den Gewerbeaufsichtsämtern zu lassen, sondern dass entweder eine spezialisierte Landesbehörde zuständig sein sollte oder eine Kommunalisierung erfolgen sollte.
Danke schön, Herr Minister. - Zu der vierten Zusatzfrage der CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Minister uns hier - im Gegensatz zu der Situation in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen - nicht darstellen konnte, wer in Niedersachsen etwas gemeldet hat, geschweige denn, was er gemeldet hat, stelle ich fest, dass die Behauptung, Niedersachsen stehe im Hinblick auf Antibiotika-Monitoring an der Spitze der Bewegung, doch eine sehr vermessene ist.
Zur konkreten Frage: Ausweislich der Pressemitteilung der Landesregierung geht die Landesregierung davon aus, dass die kommunalen Veterinärbehörden bei den Vor-Ort-Kontrollen zuarbeiten müssen. Ich frage die Landesregierung: Welche Form der Zuarbeit wird seitens der Landesregierung durch die kommunalen Veterinärbehörden bei den Vor-Ort-Kontrollen erwartet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu Ihrer Vorbemerkung, die Sie zwar nicht in eine Frage haben münden lassen, die ich aber nicht so stehen lassen möchte: Ich habe in meiner Antwort auf Ihre Frage erläutert, dass die Sammlung der Mitteilungen bereits über das LAVES erfolgt und dass wir dazu auch jemanden beliehen haben, weil nach dem Gesetz nämlich eine einheitliche Behörde vorgesehen ist, die die Daten sammelt. Entweder melden die Landwirte direkt an
diese bundesweite Datenbank. Wenn sie es schriftlich etc. machen wollen, können sie das bei uns auch tun. Wir haben sehr frühzeitig die vit in Verden beauftragt, diese Informationen zu sammeln und dann auch weiterzugeben. Daher haben wir in diesem Bereich natürlich auch einen Überblick über die Meldungen und stehen genauso da wie die anderen Bundesländer. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die Landwirte zur Vermeidung von Bürokratie nicht doppelte Meldungen machen müssen. Viele Landwirte nehmen ja am QS-System teil. Dort können die Meldungen auch mit erfasst werden. Deshalb sind wir da sehr gut aufgestellt.
Meine Bemerkung „Spitze“ bezog sich darauf, dass nach meiner Kenntnis in anderen Bundesländern weder auf kommunaler Ebene noch auf Landesebene so umfangreiche Personalaufstockungen geplant sind, um die AMG-Novelle, die aus Sicht der Landesregierung ein Erfolg ist, auch konkret umzusetzen.
Zur Beratung habe ich Ihnen einiges gesagt und beantwortet. Insofern glaube ich weiterhin, dass das die richtige Entscheidung ist.
Danke, Herr Minister. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Abgeordnete Frank Oesterhelweg. Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie zwar auf meine Frage etwas gesagt, sie aber nicht beantwortet haben, wiederhole ich sie: Wer genau und mit welchen Kapazitäten wird die Tierärzte - diese spezialisierten Fachkräfte, deren Stellen erst ausgeschrieben werden, die also noch gar nicht da sind und die diese Kontrollen durchführen; sie haben ja eine wichtige und qualifizierte Aufgaben zu erledigen - bis August 2015 ausbilden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen schon gesagt, dass wir keine neuen Personen ausbilden müssen. Vielmehr haben wir
schon jetzt im Landesamt für Verbraucherschutz erfahrene Fachkräfte, z. B. diejenigen Personen, die bereits jetzt für die Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken zuständig sind, und diejenigen Personen, die für den Tierschutzdienst des Landes zuständig sind. Dort haben wir eine ganze Reihe von erfahrenen Tierärztinnen und Tierärzten.
Wir werden jetzt zusätzliche Stellen ausschreiben und setzen auf die Fachkunde dieser Personen. Denn schließlich geht es darum, spezialisiertes Wissen bei der Antibiotikareduzierung zu haben. Dabei setzen wir auf sehr gut geschultes Personal, das zum einen im Landesamt für Verbraucherschutz und zum anderen an den Hochschulen, unter den Studentinnen und Studenten mit abgeschlossenem Studium oder in der Praxis - es gibt ja auch viele freie Tierärzte etc. - vorhanden ist. Von daher gehen wir nicht davon aus, dass wir die 25 Stellen nicht besetzen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung ganz konkret: Wie viele Kontrolleure sind bereits neu eingestellt worden? Arbeiten sie schon, oder wann sind sie einsatzfähig?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits gesagt, dass die Frage der Kontrolleure und die Frage der Bearbeitung der Maßnahmenpläne erst am 1. August erforderlich sind und dass man diese Stellen dann auch besetzen kann. Für die vorläufige Aufgabe gibt es bereits Zuständige, also für die Datenmeldungen, worüber wir gerade geredet haben, also über die Bereiche a bis c von § 58 AMG.
Dadurch, dass der Landtag den Haushalt beschlossen hat, und dadurch, dass das Kabinett die Zuständigkeit dem Landesamt für Verbraucherschutz zugewiesen hat, sind diese 25 zusätzlichen Stellen über das hinaus, was das Landesamt für Verbraucherschutz schon vorher gemacht hat und auch macht - tierärztliche Hausapotheken, Mel
Danke, Herr Minister. - Herr Kollege Grupe, Sie sind gleich wieder dran. Ihre vierte Zusatzfrage, bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass die Landkreise diese Aufgabe vorher hatten, frage ich die Landesregierung ganz konkret: Hätten die Landkreise, wenn ihnen die Aufgabe weiter zugewiesen worden wäre, wie es auch der Innenminister fordert, nicht schon seit mindestens einem Jahr kontinuierlich an der Aufgabe arbeiten können? Sind die Landkreise jetzt völlig von jeder Verantwortung in diesem Bereich von der Landesregierung freigestellt, oder welche Vorarbeiten werden von den Landkreisen zukünftig noch erwartet?